1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Händler lehnt Gewährleistung ab, weil TÜV neu gemacht wurde

Händler lehnt Gewährleistung ab, weil TÜV neu gemacht wurde

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 10:41

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe vor 18 Tagen einen Astra H Baujahr 2004 gekauft. Der Verkäufer war ein "KFZ An- und Verkauf" Händler und hat im Kaufvertrag so Klauseln wie "Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Nun ist mir vergangene Woche aufgefallen, dass die Klimaanlage nur warme Luft bläst. Laut Werkstatt ist der Kondensator defekt und muss ausgetauscht werden (undicht). Kosten 440 Euro.

Jetzt hab ich den Händler mal angerufen und dadrauf angesprochen. Seine Antwort: "ich bin noch selber mit dem Wagen gefahren und da ging die Klima. Außerdem wurde am Tag des Verkaufs auch noch extra neuer TÜV gemacht. Der Mangel wäre dort ja wohl aufgefallen."

 

So, jetzt meine Frage(n). Was kann ich jetzt tun wenn er sich querstellt? Er hat doch die Beweislast oder? Reicht der brandneue TÜV als Beweis, dass der Schaden erst bei mir entstanden ist?

 

Ich hoffe mir kann jemand von euch weiterhelfen. Vielen Dank schon mal!

Freundliche Grüße,

Steven

Beste Antwort im Thema

Du hast hier die volle Gewährleistung von 24 Monaten, da der Händler die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate verkürzen kann. Von seinem Recht zur Verkürzung hat der Händler aber in diesem Fall keinen Gebrauch gemacht.

Ob vor dem Verkauf eine Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt wurde, ist für die Gewährleistung vollkommen ohne Belang.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Du hast hier die volle Gewährleistung von 24 Monaten, da der Händler die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate verkürzen kann. Von seinem Recht zur Verkürzung hat der Händler aber in diesem Fall keinen Gebrauch gemacht.

Ob vor dem Verkauf eine Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt wurde, ist für die Gewährleistung vollkommen ohne Belang.

am 25. Juni 2013 um 11:00

jein.

also erstmal interessiert sich der tüv nicht für die klimaanlage.

hast du das auto vom händler als "im kundenauftrag" gekauft oder steht du als käufer dreist als "gewerbetreibender" im kaufvertrag wird es problematisch.

bei"privatkäufer" sind, da stimme ich drahkke völlig zu, diese klauseln rechtswidrig und somit unwirksam!

die 12 monate sachmängelhaftung ist auch nur bis 6 monate sicher, da die beweispflicht danach beim käufer liegt.

 

fazit:

als privatkäufer muss der händler dir den mangel auf seine kosten beheben oder beheben lassen.

du musst ihm dazu allerdings gelegenheit geben, also nicht einfach reparieren lassen.

So ein Blödsinn vom Händler. Was hat denn ne HU mit der Klimaanlage zu tun? Die interessiert den TÜV ja nun wirklich nicht. Davon ab, dass eine neue HU absolut kein Beweis ist, der vor Gericht als absolute Mangelfreiheit im Gewährleistungsfall ausreichend wäre.

Du solltest ihm jetzt schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) den Mangel anzeigen und ihm eine Frist (ca 14Tage) zur Behebung des Mangels setzen. Wenn er das ignoriert, bleibt dir nur der Weg mit Rechtsanwalt und ggf Gericht.

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 11:47

Vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten. Ihr seid wirklich sehr hilfsbereit!

Das der TÜV nicht nach der Klimaanlage schaut hab ich ihm auch gesagt, hat er aber ignoriert/runtergespielt und später im Gespräch gesagt, dass der TÜV beweist, dass das Gerät intakt war...

Hab dann auch mal bei der GTÜ angerufen und laut ihren Richtlinien soll irgendeine Prüfung der Dichtigkeit schon vorgenommen werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Angenommen der Händler lenkt doch ein, muss ich dann zu ihm fahren und ihm das Auto zur Nachbesserung da lassen? (Nach dem Telefonat von vorhin würde ich am liebsten garnicht mehr auf seinen Hof fahren und mir seinen Käse anhören)

 

Edit: und vor allem stehe ich dann ja auch ohne Auto dort, oder? Kann er mir auch gewähren, dass Auto in meinem Ort reparieren zu lassen (und er zahlt die Rechnung)?

Zitat:

Original geschrieben von Steven1707

 

Angenommen der Händler lenkt doch ein, muss ich dann zu ihm fahren und ihm das Auto zur Nachbesserung da lassen? (Nach dem Telefonat von vorhin würde ich am liebsten garnicht mehr auf seinen Hof fahren und mir seinen Käse anhören)

Das wirst du wohl müssen... Allerdings hat er dir die Verbringungskosten, in diesem Fall die Spritkosten, da der Wagen fahrbar, zu ersetzen.

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 12:00

Mir gefällt gerade ein, dass er es auch als normalen Verschleiß abtun wollte. Hätte so etwas vor Gericht eine Bedeutung? Also könnte ich auf allen Kosten sitzen bleiben, wenn die sagen, dass so ein Kondensator ein normales Verschleißteil ist?

am 25. Juni 2013 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von Steven1707

Mir gefällt gerade ein, dass er es auch als normalen Verschleiß abtun wollte. Hätte so etwas vor Gericht eine Bedeutung? Also könnte ich auf allen Kosten sitzen bleiben, wenn die sagen, dass so ein Kondensator ein normales Verschleißteil ist?

so gesehen wäre das auto als ganzes ein verschleißteil!

typische verschleißteile sind z.b. bremsen.

aber selbst die sollten nicht schon nach 18 tagen runter sein.

es sei denn du bist die nordschleife in unter 8min gefahren:D

Wie siehts denn mit der Aussage von John-Doe, hast du das Auto laut Vertrag ganz normal als Privatperson gekauft, oder steht eine genannte Klausel drin?

Um ehrlich zu sein würde ich mir keine großen Hoffnung machen dass der Verkäufer den Schaden übernimmt. Sollte er das tun, kann er dir gestatten dass du das Auto zu einer Werkstatt in deiner Umgebung bringst und er die Kosten übernimmt. KANN, er muss nicht.

Die Klimaanlage ist bei der HU nicht relevant und selbst wenn sie dicht ist, muss sie ja trotzdem nicht funktionieren.

Was ich dir noch empfehlen würde ... lass das Auto nochmal gründlich durchchecken, z. B. ein Gebrauchtwagencheck von Dekra oder TÜV.

Beim nächsten Autokauf vorher alle Funktionen (Klima, Fensterheber ...) überprüfen und vor allem solche Händler vermeiden!

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von backbone23

Wie siehts denn mit der Aussage von John-Doe, hast du das Auto laut Vertrag ganz normal als Privatperson gekauft, oder steht eine genannte Klausel drin?

Um ehrlich zu sein würde ich mir keine großen Hoffnung machen dass der Verkäufer den Schaden übernimmt. Sollte er das tun, kann er dir gestatten dass du das Auto zu einer Werkstatt in deiner Umgebung bringst und er die Kosten übernimmt. KANN, er muss nicht.

Die Klimaanlage ist bei der HU nicht relevant und selbst wenn sie dicht ist, muss sie ja trotzdem nicht funktionieren.

Was ich dir noch empfehlen würde ... lass das Auto nochmal gründlich durchchecken, z. B. ein Gebrauchtwagencheck von Dekra oder TÜV.

Beim nächsten Autokauf vorher alle Funktionen (Klima, Fensterheber ...) überprüfen und vor allem solche Händler vermeiden!

Nein, so eine Klausel steht nicht drin. Bin ganz normal als (Privat-)Käufer aufgeführt.

Ja, ich vermute auch, dass es bei ihm sehr schwer und anstrengend wird...

Was schätzt ihr kostet so ein Check? (Bin ADAC Mitglied)

Das war jetzt auch mein erster Kauf eines modernen Autos und alleine beim Händler. War halt von der Ausstattung und allem echt ein top Angebot und die Probefahrt lief gut...hab mich wohl etwas blenden lassen. Ist halt schon einiges worauf man achten muss, aber aus einmal gemachten Fehlern lernt man ja etwas für das nächste Mal.

am 25. Juni 2013 um 16:23

adac mitglied mit rechtschutz?

stand im kaufvertrag "klimaanlage defekt"?

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

adac mitglied mit rechtschutz?

stand im kaufvertrag "klimaanlage defekt"?

Nein, die ganz normale Mitgliedschaft (young driver).

Im Kaufvertrag sind keine Defekte genannt.

am 25. Juni 2013 um 16:32

dann kann er sich auch nicht rausreden.

was verbaut ist muss auch funktionieren! BASTA!

oft wirkt es schon wahre wunder mit dem anwalt zu drohen.

auch die worte "staatsanwaltschaft" und "betrug" bringen solche typen meistens zum umdenken.

Rechtsberatung ist in dem Tarif drin.

Ich würde wie gesagt das Auto auf jeden Fall nochmal überprüfen lassen. Solche Checks sollten für unter 100 € bei der Dekra oder dem TÜV zu haben sein.

Wenn dann wirklich alles bis auf die Klima i. O. ist, könnte man sich überlegen ob man den Schaden selbst übernimmt und ihn als Lehrgeld bezahlt. Weil auch mit Rechtsberatung wird es Ärger und Zeit in Anspruch nehmen den Schaden vom Verkäufer begleichen zu lassen.

Will dir vom Rechtsweg aber natürlich nicht abraten!

Sollten beim Check noch mehr Mängel auftreten und der Verkäufer stellt sich weiterhin quer, bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt ... dann wäre es mir am liebsten wenn ich die Kiste zurückgeben kann.

So wie es John-Doe geschrieben hat kann man es natürlich auch versuchen, aber der Händler könnte dann auch noch mehr auf die Barrikaden gehen.

Blöde Sache auf jeden Fall, ich hoffe es nimmt ein Gutes Ende für dich!

Hallole ...

Einfach hier mal etwas stöbern ...

http://www.adac.de/.../default.aspx

Gruß

Hermy

Deine Antwort
Ähnliche Themen