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Händler möchte defekte Scheibe nicht tauschen
Hi zusammen,
hoffe, ich bin mit dem Beitrag hier richtig.
Habe vor 2 Monaten einen Touran 5T gekauft. Mir ist vor ein paar Wochen aufgefallen, dass die Windschutzscheibe einen Defekt hat und das Bild beim durchschauen in bestimmten Bereichen verzerrt ist. Die Scheibe wurde offenbar bereits ersetzt, da vorne nur noch das Logo des Herstellers (Pilkington) und nicht das von VW aufgedruckt ist.
Habe das von einem Autoglaser und einem ortsansässigen Autohaus checken lassen (Wagen 300 Kilometer entfernt gekauft) - mir wurde bestätigt, dass das nicht „normal“ ist. Damit habe ich den Händler konfrontiert. Der hat sich rausgeredet, ihm sei der Mangel nicht aufgefallen, er könne nicht in jedes Auto schauen, usw.
Er bietet mir 500€ bei Tausch „auf eigene Kosten“ (neue Scheibe kostet ca. 1.200€) an oder würde die Selbstbeteiligung übernehmen, wenn ich das über Teilkasko machen lasse. Einen Steinschlag im Sichtfeld hat die Scheibe aber nicht.
Müsste der Händler nicht eigentlich den Tausch der Scheibe bezahlen, statt sich zu beteiligen oder zu Versicherungsbetrug aufzurufen?
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47 Antworten
Schwierig!
Zunächst einmal die Frage: Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann prima, wenn nein, dann schlecht.
Wenn der Händler von Anfang an schon so reagiert scheint mir klar zu sein, dass er sich um die gesetzlich dir zustehende Garantie/Gewährleistung, drücken will. Innerhalb der ersten 6 Monate musst du nicht beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestand, sondern die s.g. Beweistlastumkehr tritt erst nach 6 Monaten ein. Sprich, jetzt hast du noch gute Karten.
Ob aber die von dir beschriebenen Verzerrungen einen solchen Mangel darstellen, dass die Scheibe ausgetauscht werden muss, kann vermutlich nur ein Gutachter feststellen. Hier liegt leider auch der Ermessensspielraum, der die Sache unsicher macht.
Generell würde ich mir auch gut überlegen, ob ich bei diesem Händler, der sogar indirekt zum Versicherungsbetrug "rät", überhaupt die Scheibe tauschen lassen würde. Wenn da ähnlich "professionell" gearbeitet wird, ist das Ding dann irgendwann undicht und du hast noch mehr Probleme.
Tauschen lassen würde ich die Scheibe daher eher bei einem Autoglaser oder bei VW direkt.
Was auf jeden Fall wichtig ist: Der Mangel muss innerhalb der ersten 6 MOnate belegbar (!) dem Händler mitgeteilt werden. Am besten auch mit schriftlicher Fristsetzung zur Behebung.
Das sollte bspw. per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben erfolgen.
Denn nur dann hast du einen Nachweis, dass du den Mangel innerhalb der Frist gemeldet hast.
Das Problem bei sowas ist immer, dass wenn man man sowas einmal "eskaliert" einen gütliche Einigung immer schwieriger wird. Wobei ich in deinem Fall mal ganz stark davon ausgehe, dass der Händler dafür eh nicht zu haben ist.
Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder Verkehrsclub (ADAC, AvD, und Co.) wäre hier sicher hilfreich.
Ich drück dir die Daumen, dass sich das Problem ohne großes Theater lösen lässt!
Fahr doch mal beim "TÜV" vorbei. Dann hast du zumindest eine "neutrale" Einschätzung einer offiziellen und angesehenen Prüfstelle.
Wenn die es als relevant bewerten wirds für einen Gegenseite schwer, dagegen zu argumentieren.
Der Händler hat halt immer erstmal selbst das Recht, nachzubessern. In deinem Fall (wenn vom TÜV so bestätigt) einen Scheibentausch vorzunehmen.
Eine Rechtsschutzversicherung hebe ich mir für echt relevante Szenarien auf. Nicht für Beträge wie du sie nennst. Die können dich kündigen und man bekommt schwer eine neue, da die Versicherungen untereinander vernetzt sind und eine andere Versicherung dich nicht "gern" nimmt, wenn du wo anders gekündigt wurdest.
Euch erstmal vielen Dank!
Hab meiner Meinung nach schon eine neutrale Aussage, da ich bei VW hier vor Ort war und die auch Fotos gemacht haben mit entsprechender Tafel vor der Scheibe, um die Verzerrungen zu dokumentieren.
Diese Bilder hat auch der Händler. Er dementiert ja quasi nicht den Schaden, sondern redet sich raus und beruft sich auf die Aussage„kann nicht alles sehen“ bzw. das Gutachten (Fzg ist ein Leasingrückläufer von Privat), da ist nämlich auch nichts vermerkt.
Aussage vom Händler vor Ort:
Scheibe würde - sofern es sich um die werkseitig verbaute handeln würde - im Rahmen der Anschlussgarantie von VW getauscht werden.
Fahrzeug hat übrigens auch bei Kauf frisch TÜV bekommen. Man sieht den Fehler auch nicht „sofort“, sondern muss schon genauer hinschauen. Aber trotzdem ist er da und auch von neutralen Parteien bestätigt.
Ärgerlich…
Ist die Scheibe denn überhaupt für dein Fz zulässig?
Wenn ja, wird es m.E. schwierig mit Gewährleistungsansprüchen, wenn keine Beschädigung fest zu stellen ist.
Hier ein Bild vom Stempel.
Zitat:
@emece schrieb am 28. März 2024 um 15:09:38 Uhr:
Hier ein Bild vom Stempel.
bin kein Scheibenexperte
...sieht aber zulässig aus....das und den Mangel müsste im Zweifel der TÜV klären.
Die Scheibe wurde Februar 9 oder 19 hergestellt.
Siehe letzte Zeile ..9
2 Punkte= Monat
9 = 2009 oder 2019
Passt das mit dem Baujahr?
Zitat:
@annyro schrieb am 28. März 2024 um 17:25:04 Uhr:
Die Scheibe wurde Februar 9 oder 19 hergestellt.
Siehe letzte Zeile ..9
2 Punkte= Monat
9 = 2009 oder 2019
Passt das mit dem Baujahr?
Erstzulassung ist April 2019…dann müsste die Scheibe ja echt direkt zu Beginn kaputtgegangen sein.
Ist doch egal ob er es prüfen kann oder nicht. Er hat Gewährleistung zu leisten. Wenn es ihm beim Aufkauf nicht aufgefallen ist ist es sein Pech. Ist das so ein schotterplatzhändler oder auch vw?
Wo ist das Problem ?
Er bietet dir doch den Tausch der Scheibe ohne Kosten für dich an ?
Einzig der "Ausflug" zum Händler wäre wohl etwas aufwändig.
Du hast Anspruch auf Mangelbehebung im Rahmen der Gewährleistung.
Die Beweislastumkehr beträgt mittlerweile 12 Monate.
Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten bei Dir abholen und zurückbringen.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 28. März 2024 um 20:53:38 Uhr:
Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten bei Dir abholen und zurückbringen.
Quelle dafür?
Zitat:
@FranziskaW schrieb am 29. März 2024 um 10:03:31 Uhr:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 28. März 2024 um 20:53:38 Uhr:
Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten bei Dir abholen und zurückbringen.
Quelle dafür?
Ein Blick ins BGB reicht völlig: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Zitat:
Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten bei Dir abholen und zurückbringen.
Die Quelle dazu bitte posten.
Noch nie davon gehört, gelesen.
Wenn dann reine Kulanz / Service des Autohauses.