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Händler nutzt mein Neufahrzeug als Dienstwagen, wie sollte ich reagieren?

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 7:27

Servus,

gestern habe ich im Vorbeigehen gesehen, wie ein Mitarbeiter der Niederlassung mit meinem Motorrad (Supersportler), das dort schon vier Wochen lagert, aber noch nicht übergeben wurde, auf dem Betriebsgelände rumfuhr (im Regen), es sah so aus, als käme er damit von der Kantine (ca. 300 Meter entfernt).

Abgesehen davon, dass ich das - gerade für eine Niederlassung - für sehr unseriös halte, lässt meiner Kenntnis nach jede Fahrt, die nicht zu notwendigen Erprobungs- oder Überführungszwecken gemacht wird, das Merkmal "Neufahrzeug" erlöschen - Stichwort "ungeklärte Kilometer".

Ich hätte zudem gedacht, dass ein seriöser Händler die Schlüssel der Neufahrzeuge sicher verwahrt, damit die Mitarbeiter eben nicht damit rumgurken, scheint aber eher nicht so zu sein!?

Dazu folgende Fragen:

  1. Darf das Fahrzeug bewegt werden für solche Zwecke, ohne dass es den Status Neufahrzeug verliert?
  2. Ist die Nutzung eines Neufahrzeugs für eigene Zwecke des Händlers Eurer Kenntnis nach normal?
  3. Warum nutzen Mitarbeiter Eurer Meinung nach nicht einfach die Vorführer für sowas?
  4. Worauf sollte man bei der Übergabe besonders achten, um einen Missbrauch festzustellen bzw auszuschließen? Kann man zB an der Verfärbung des Titan-Auspuffs oder an den Reifen etwas in diesem Sinne Zielführendes über die Nutzung ablesen?
  5. Wieviele Kilometer hat ein Neumotorrad bei Übergabe üblicherweise? Machen Händler mit Neufahrzeugen Testfahrten oder sind durch Herstellervorgaben sogar dazu verpflichtet/angehalten?
  6. Können Händler heutzutage noch den Tacho abklemmen oder zurücksetzen?
  7. Kann die Begrenzung der Drehzahl bis zur Einfahrkontrolle zeitweilig deaktiviert werden?
  8. Kann man sicher feststellen, ob die Launch Control verwendet wurde?
  9. Kann man den echten Kilometerstand aus anderen Steuergeräten auslesen, falls eine Tachomanipulation noch möglich ist?
  10. Wie sollte man Eurer Meinung nach darauf reagieren? Ignorieren, Ansprechen/Kritisieren, Rabatt fordern (ggfs. in welcher Höhe), Abnahme verweigern, ...

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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14 Antworten

Ähm, warum hast du die nicht gleich zur Rede gestellt?

Zudem wenn kein Kennzeichen montiert ist, woher willst du dann wissen, dass es Deines war?

Wann sollst du es bekommen?

Kann es nicht schlicht im Rahmen der Übergabeinspektion ausgeführt worden sein?

Jaja Regen, die haben Zeitpläne und können nicht auf schön Wetter warten.

Ganz ehrlich würde ich einen Neuwagen oder Motorad nicht lange beim Händler lagern. Wenn dahin geliefert, hole ich es auch. Da sind mir paar Euro Versicherung sicherlich egal. Oder eben bei mir lagern, wenn das Motorad Saisonkennzeichen bekommt.

In jedem Neufahrzeug haben schon x Leute gesessen und es hin- und hergescheucht.

1. zum essen holen ein Fremdes Fahrzeug ohne Absprache nutzen? Sicherlich nicht

2. ja und nein. Es soll nicht sein - wird immer wieder gemacht.

3. Weil keiner da ist? Weil die 20m weiter weg stehen? Weil Deine Maschine cooler ist? Weil sie es nicht dürfen? …

5. meine hatten immer 10-25

10. zuerstmal wirft es halt Fragen auf:

- war es sicher Dein Bike - und nicht ein gleiches Modell?

- wenn ja - warum reagiert man nicht? Ich hätte den erstmal vom Bock gezerrt und zu seinem Chef und hätte nachgefragt was diese Scheisse soll? Wir sind mal abends essen gegangen und haben unser Auto in der Stadt parken sehen. Eigentlich sollte es über Nacht in der Werkstatt stehen … wir haben die Polizei angerufen und den Diebstahl gemeldet. Es hat sich herausgestellt dass ein Meister kein eigenes Auto hatte sondern immer mit Kundenfahrzeugen nach Hause gependelt ist. War ein interessanter Termin im Autohaus …

Willkommen auf MT :)

Abgesehen davon, dass die Überschrift Deines Threads nicht passt, es geht ja um ein Motorrad und nicht um einen Dienstwagen, bist Du leider falsch abgebogen.

Hier geht es um:

"Allgemeine Kaufberatung Forum

Welches Fahrzeug darf es sein? Herstellerübergreifende Kaufberatung findest Du hier!"

Hab malgelesen, dass Autohäuser bei Neufahrzeugen den Kilometerstand bis zu einer gewissen Laufleistung zurücksetzen können.

Geht nur einmal.

@TE

Fahrzeug hast Du bereits bezahlt und Papiere bei Dir?

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 11:42

Danke für Eure Antworten!

Ich habe nicht direkt reagiert, weil ich zuerst einfach nur baff war und nicht klar denken konnte, zusätzlich unter Termindruck stand und es auch nur vom Nachbargrundstück aus beobachtet habe. Das Betriebsgelände liegt ca. 3-4 Meter tiefer und ist durch einen massiven Zaun getrennt. Der Mitarbeiter ist in eine Halle gefahren. Bis ich bei der Halle gewesen wäre, hätte es drei Minuten gebraucht, und dann hätt ich da eindringen müssen und Motorrad und Mitarbeiter ausfindig machen, das wäre selbst abgesehen von den anderen Umständen leider nicht so mein Ding gewesen.

Letztlich könnte es ja auch eine normale Testfahrt oä gewesen sein, wobei ich eben nicht weiß, ob sowas normal ist - meiner Einschätzung nach nicht.

Und, der Einwand ist auch absolut berechtigt, ich kann nicht hundertprozentig sicher sein, dass es meine Maschine war. Es war allerdings eine M 1000 RR mit Competition-Paket, dunklem Windschild und ohne Kennzeichen, davon dürften die nicht allzuviele gleichzeitig da haben. Und da meine seit Wochen da rumsteht ...

Der Händler hatte angeblich angerufen, um mitzuteilen, dass die Maschine da sei, aber nicht auf die Mailbox gesprochen und auch keine E-Mail oder nen Brief geschickt. Bin dann vor einigen Tagen mal hin, um nachzufragen, daher weiß ich überhaupt nur, dass sie da ist ... Vereinbarter Liefertermin war Februar, "damit sie im März sicher da ist", wie sich der Verkäufer ausdrückte.

Bezahlung und Übergabe der Papiere steht noch aus, sollte aber letztlich keinen Unterschied machen, da BMW ein Neufahrzeug schuldet, das es nicht mehr wäre, wenn es zu eigenen Zwecken gebraucht wird. FIN wurde mir schon mitgeteilt.

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 11:45

Zitat:

@A346 schrieb am 24. Februar 2024 um 09:05:17 Uhr:

Willkommen auf MT :)

Abgesehen davon, dass die Überschrift Deines Threads nicht passt, es geht ja um ein Motorrad und nicht um einen Dienstwagen, bist Du leider falsch abgebogen.

Hier geht es um:

"Allgemeine Kaufberatung Forum

Welches Fahrzeug darf es sein? Herstellerübergreifende Kaufberatung findest Du hier!"

Danke für die Begrüßung und die Infos!

Hatte extra alle Foren gecheckt und kein passenderes gefunden, wo gehört diese Frage richtigerweise hin? Letztlich geht es ja um allgemeine Kaufberatung, die Frage "Welches Fahrzeug darf es sein?" hatte ich eher für ein konkretes Beispiel einer allgemeinen Kaufberatung gehalten.

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 11:51

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 24. Februar 2024 um 09:03:46 Uhr:

Wir sind mal abends essen gegangen und haben unser Auto in der Stadt parken sehen. Eigentlich sollte es über Nacht in der Werkstatt stehen … wir haben die Polizei angerufen und den Diebstahl gemeldet. Es hat sich herausgestellt dass ein Meister kein eigenes Auto hatte sondern immer mit Kundenfahrzeugen nach Hause gependelt ist. War ein interessanter Termin im Autohaus …

Krasse Geschichte! Was ist dabei rausgekommen? Letztlich dürfte es sich hier sogar um eine Straftat handeln (§ 248b StGB). Darüber könnte man in meinem Fall auch nachdenken (mangels Übergabe aber wohl eher ablehnen), aber in Deinem liegt es doch ziemlich eindeutig auf der Hand, erst recht, da der Täter es gewohnheits- und quasi gewerbsmäßig macht.

"Bezahlung und Übergabe der Papiere steht noch aus.." - womit es jetzt noch nicht dein Fahrzeug ist, Eigentümer ist noch der Händler.

Bei 300 m auf dem Betriebsgelände verliert das Motorrad noch nicht den Status "Neufahrzeug" und da du die Ursache der Fahrt nicht kennst, würde ich kein Fass aufmachen. Ziemlich unwahrscheinlich, dass jemand im Regen just for fun mit einer RR Ministrecken fährt.

Ein Thema wie Deines wird oft hier besprochen:

https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Und nein, Dein Thema ist keine herstellerübergreifende Kaufberatung.

Hier die Regeln:

https://www.motor-talk.de/.../...t-lesen-update-10-01-13-t3358316.html

 

 

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 12:15

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Februar 2024 um 12:52:56 Uhr:

"Bezahlung und Übergabe der Papiere steht noch aus.." - womit es jetzt noch nicht dein Fahrzeug ist, Eigentümer ist noch der Händler.

Bei 300 m auf dem Betriebsgelände verliert das Motorrad noch nicht den Status "Neufahrzeug" und da du die Ursache der Fahrt nicht kennst, würde ich kein Fass aufmachen. Ziemlich unwahrscheinlich, dass jemand im Regen just for fun mit einer RR Ministrecken fährt.

Eigentümer ist noch der Händler, stimmt, aber er schuldet ein Neufahrzeug, das durch Mitteilung der FIN auch schon individualisiert ist. Wenn er dieses Fahrzeug zu eigenen Zwecken in Gebrauch nimmt, ob nun für einen Meter, dreihundert oder mehr - WENN es eine Vergnügungsfahrt war, war es wahrscheinlich nicht die einzige -, wäre es rechtlich kein Neufahrzeug mehr, und er könnte seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht mehr erfüllen - es sei denn, er stellte ein neues Motorrad mit derselben FIN her, was aber vermutlich verboten ist. Insofern hätte er bereits vor Übergabe seine Vertragspflichten verletzt, indem er absichtlich dafür gesorgt hat, dass er den Vertrag nicht mehr erfüllen kann.

Interessant ist daher insbesondere, welche akzeptablen Gründe solche Fahrten haben könnten.

am 24. Februar 2024 um 12:20

Mein Gott, bist du eine DramaQueen. Auf solche Kunden wird jeder Händler gerne verzichten. Und deine Themenüberschrift ist maximal lächerlich.

Themenstarteram 24. Februar 2024 um 12:25

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 24. Februar 2024 um 13:20:41 Uhr:

Mein Gott, bist du eine DramaQueen. Auf solche Kunden wird jeder Händler gerne verzichten. Und deine Themenüberschrift ist maximal lächerlich.

Vielen Dank für Deinen sachlichen Beitrag!

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