Händler verweigert Reperatur
Also hier mal ne kleine Geschichte von den Problemen mit meinem Coupe und dem Händler.
Was würdet hier an meiner Stelle machen?
Also habe mein Auto vor ca. 1 1/2Monaten bei einen hier ansässigen Händler gekauft. (kein BMW-Händler) Dieser hat das Fahrzeug von einem anderen Händler aus Wien bezogen.
Schon bei der Probefahrt habe ich bemängelt dass die Lenkung schlägt, vor allem beim Bremsen.
Das sollte aber mit dem Austausch der Bremsen erledigt werden. Also Auto abgeholt, neue Bremsen hinten aber immer noch Lenkradschlagen und ich habe gemerkt das vorne links etwas schlägt, wenn ich über Hügel fahre. Später kam noch dazu dass die Klima sich ein und ausschaltet (ihr kennt ja das Prob.) und der Scheibenheber links zicken macht. Hab den Wagen dann mal kurz hingebracht, und wie es kommen musste hat die Klima funktioniert und man hat auch keinen Schaden an den Lagern feststellen können. (das war vor ca. 3Wochen) Sondern nur bemängelt dass der Reifen (Toyo Proxes)sehr laut sei.
Letzte Wochen habe ich mir dann vorne neue Gummies (Goodyear EagleF1)rauf ziehen lassen und den Mechaniker gebeten sich mal vorne Links die Lager anzusehen.
Diagnose: Quergelenk und Spurgelenk oder so ausgeschlagen.
Darauf hin bin ich zum Händler und hab es ihm gesagt und auch gleich die defekte Klima + Scheibenheber. Die diesmal wirklich nicht funktioniert haben. daraufhin hat er mich dann zum hier ansässigen BMW-Dealer geschickt um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen,weil sie das nicht können.
Ich also zu BMW, den Mechaniker mal gebeten die ganze Karre durchzuchecken.
das hat fast 1Stunde gedauert.
Und dann das:
Querlenker links + rechts sind zu tauschen
Komplette lenkung leicht ausgeschlagen
Spurgelenk ausgeschlagen
Bremsscheiben vorne auf der Inneseite sind verrostet.
Klimabedienteil ist zu tauschen
Fensterhebermotor ev. defekt.
Gummilager (oder irgendsowas) an der Hinterachsen sind defekt.
Kosten: ca. €1250,- Material +Arbeit = €1844,-
Hab mir gedacht"Oh ganz toll"
Also ab zum Händler, der hat etwas bedröppelt drei gschaut und wollte das mit seinem Chef besprechen.
Heute kam der Anruf, sie wollen sich den Wagen selber mal genau ansehen.
Ich also hin, anschauen lassen.
Mechaniker zu mir:
Klima geht net
Fensterhebr spinnt wirklich
Gelenke müssen getauscht werden
Lenkung kann er nicht genau sagen wegen Gelenken, er würde sie aber tauschen, weil er eben dieses Problem bei BMW kennt.
Das hat dann auch der Chef des Autohauses mitgeteilt bekommen.
Der hat mich dann direckt angefahren, von wegen er nimmt den Wagen zurück und schickt ihn wieder nach Wien, er repariert da gar nichts, ob ich spinne....usw.
Er hat schließlich nur 300,- verdient und kann jetzt keine 1844,- zahlen.
Ich dann natürlich auf meine Garantierecht bestanden. Voraufhin er mir nur dumm kam.
Nach langem hin und her,bot er mir an die Gelenke zu tauschen, weil Klima ging ja schließlich beim Kauf.
Ich finde das ne Frechheit, ich lasse die Gelenke jetzt richten und fahre dann zum ÖAMTC (österreichischer ADAC) und lass den Wagen dann dort durchchecken und lassen dann zur Not die rep. durch meinen Anwald durchsetzen.
Ps. Kann der mir einfach den Wagen wieder so wegnehmen?
Nun gut, dann schau ich mir halt mal bei Mobile.de ein paar nette 6-Packs an.
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12 Antworten
sers,
also einmal hast du auf jeden fall 12 monate gebrauchtwagen garantie, das wird aber meinstens noch separat abgeschlossen, so wars bei mir, für eventuelle rep. wäre dann ne andere firma zuständig gewesen.
und wegnehmen kann er ihn dir auf keinen fall, denn es ist sein pech, wenn sowas auftritt, und unter die mängle fällt auch ide klima, da dies KEIN verschleißteil ist.
kann man aber auch selber reparieren.
aber wenn du nen anderen gefunden hast, der dich mehr anspricht, und du nichts draufzahlen mußt, dann gib den zurück und kauf dir nen anderen.
Hi
Hört sich übel an, aber du hast das Recht auf deiner Seite. Wenn du den gleichen Preis wieder zurückbekommst, würde ich das Auto zurückgeben (hört sich ein bisschen nach Montagsauto an). Wenn nicht, dann muss er ALLE Mängel beheben, da du ja Garantie hat. Notfalls mit dem Anwalt drohen und wenn er nicht einlenkt, auch einen Anwalt kontaktieren.
uiuiui... das kenne ich zu gut... Habe im Februar selbst ein Auto gekauft, welches in der mobile.de-Beschreibung TÜV/AU neu 06 hatte... Als er uns das Auto dann 70km nach Essen gebracht hat, ist uns im Abgas- bzw. im letzten Tüvbericht aufgefallen, dass der Tüv in 2 Monaten fällig ist... Im Vertrag haben wir dann schriftlich festgehalten, das alle Kosten & Reparaturen, die der Tüv bemägelt vom Händler übernommen werden( falls überhaupt welche entstehen) ... Diese Kosten belaufen sich auf ca. 700€. Als wir das Fahrzeug dann nach BMW gegeben haben, damit es komplett durchgecheckt wird, kam ein Anruf des BMW-Meisters nach dem anderen. Erst hatten 2 Zylinder keine Kompression mehr... dann mussten Ventile ausgetauscht werden... natürlich sagte ich, in der Hoffnung das keine weiteren Reparaturen mehr anfallen, das die Schäden doch behoben werden sollen. Die BMW-Werkstatt reparierte natürlich die festgestellten Mängel.
Auch ich hielt natürlich den Verkäufer des Fahrzeugs auf dem Laufenden. Inzwischen haben wir zu dem Kaufpreis (7800€) etwa 4000€ Reparaturkosten zu tragen. Ich unterbreitete dann dem Händler das Angebot, das er zumindest 2500€ zu übernehmen habe. Er verneinte und bot mir 1000€.
Dies ist natürlich viel zu wenig und steht einfach nicht im Verhältnis zum Kaufpreis des Fahrzeugs. Ich habe also die Sachen an meinen Anwalt übergeben. Klage ist bereits erhoben, jetzt warte ich nur noch auf die Gerichtsverhandlung. Nach einem vor 2 Jahren verabschiedeten neuen Gesetz hat jeder Händler eine einjährige Garantie zu gewährleisten. Darum stehen die Chancen nicht schlecht. Mein Anwalt fordert jetzt übrigens 3500€ Reparaturkosten, nicht nur die 2500€, die ich haben wollte. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich echt ein Problem gehabt.
Wichtig: Bewahre alle Reparaturbelge usw. auf!
Wenn du schon jetzt solch gravierende Mängel feststellst, kommt sicher auch noch einiges dazu. Ich an deiner Stelle würde das Fahrzeug auf jeden Fall zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückfordern! Du ersparst dir wirklich viel Mühe!
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, frag einfach mal nach, ob die den Fall übernehmen. Normalerweise wird ein Richter aber sagen, dass du das Auto zurückgeben sollst, und somit dem Angebot des Händlers nachkommen musst.
Bei weiteren Fragen: martinkraus18@web.de
Ich bin gespannt was draus wird. Halt uns auf dem Laufenden!
Ich werd die Lager jetzt richten lassen und in dann vom ÖAMTC durchchecken lassen und auf mein Recht bestehen. Leider finde ich keinen anderen BMW der mich so anspricht wie der jetzige. aber viell. finde ich ja einen.
kann sich ein Händler von der 12 monatigen Garantie überhaupt lösen?
In meinem Kaufvertrag steht oben dick "Verbindliche Bestellung ohne Garantie" und im kleingedruckten steht "ohne Anspruch auf Gewährleistung".
Hat mein Händler jetzt wirklich nichts mehr mit meinem Fahrzeug am Hut???
(hört sich schlimm an, aber ich habe von ihm über ein anderes Unterhehmen, GPG GmbH, eine Garantie bekommen, die im Schadensfall einspringt)
dann mußt du dich an diese firma wenden, zwecks garantieansprüche.
ich hatte damals eben auch diese garantie, aber nur, wenn das auto in einer meisterwerkstatt scheckheft gepflegt sein würde, und alle 10000 km KD.
einmal war ich 500 km drüber, dann is die garantie erloschen, hab ich leider nicht so genau gelesen.
Hi Marc,
das mit Deinem Auto ist dumm gelaufen. Die Antwortgeber hatten alle das deutsche Recht im Kopf. Wenn ich mich nicht irre, hast Du aber das Auto in Österreich erworben und bist auch dort wohnhaft. Gilt bei Euch die Haftung beim gewerblichen Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen wie in Deutschland? Wenn ja, dann hat der Händler grundsätzlich nachzubessern. Ob der Händler bei Fehlern an der Ware in Österreich das Recht hat, von seiner Seite aus den Kaufvertrag zu wandeln ist mir auch nicht bekannt, klingt aber sehr abenteuerlich. Aber in den Alpen weiss man ja nie....
Marcus
Also ich weiß ja nicht ob du den Wagen hier in Deutschland oder in Österreich gekauft hast!
Jedenfalls (wie auch schon von meinen Vorgängern erwähnt) gilt in Deutschland seit 01/2002 das Gesetz mit der 24 Monatigen Gewährleistung b.z.w.Garantie!
Bei Gebrauchtwagen von Händlern, Anwälten, Ärzten, Selbstständigen 12 Monate Garantie!
Der Händler darf dir nicht den Wagen wegnehmen (das wäre Diebstahl) woher er ihn bezogen hat ist sein Problem!
Ich würde auf Wandlung des Vertrags bestehen allerdings werden natürlich für die Nutzungszeit/Km einige EURO'S abgezogen!
Du hättest das meiste Geld wieder und würdest vor weiteren Überraschungen verschont bleiben!
Du kannst ihm natürlich auch noch eine angemessene Zeit (Frist) setzen für die Reparaturen!
Geht er nicht darauf ein mußt du den Wagen eventuell stehen lassen und dir einen Rechtsanwalt zulegen!
Wichtig! alle Reparatur-Kosten Vorschläge u.ä. aufheben und davon keine Originale hergeben!
Also lt. Kaufvertrag habe ich 12Monate Gewährleistung vom Händler.
Ich werde jetzt die Lager und Gelenke richten lassen und danach ein gutachten vom ÖAMTC erstellen lassen-inkl. Motor usw.. Und nachher wieder zum Händler düsen, aber diesmal mit nen netten Schreiben vom Anwald wenn es nötig wird.
Der Sack soll bluten, is mir schei... egal wie viel Verlust der macht. Hab ihm vorher netter weise sogar angeboten auf die Rep. der Scheibenheber zu verzichten usw.
Ich würde den Wagen ja zurückgeben, wenn er mir nicht so verdammt gut gefallen würde. Das einzige was fehlt ist halt die POWER.
Um was für ein Auto handelt es sich denn eigentlich? Austattung? Preis?
Also wenn du mal ein paar Tage zurück schaust, findest du einen Thread von mir mit dem Namen "Mein Traum in Blau"! Um genau diesen Wagen geht es.
Achso:
Gestern hat der Händler mein Auto zu sich in die Werkstatt geholt.
Folgendes wurde ausgetauscht.
Beide Bremsscheiben vorne und das Radgelenk.
Klimabedienteil wollen sie nicht tauschen,da sie ja hin und wieder funktioniert. Femsterhebr auch nicht und Lenkung erst recht nicht.
Werden den Wagen jetzt wirklich zum ÖAMTC bringen und einen Totalcheck machen lassen. Danach werde ich meinen Anwalt kontaktieren
auf verschleißteile gibt es keine garantie wie traggelenk aber der rest ist garantie falls du eine garantie hast.es gibt wiederrüm verkaufer und händler die autos beziehen und weiterkaufen ohne garantie und jegliche gewerleistlichen ausschluß wenn müßtest du nen garantie brief haben z.b von car garantie und damit kannst du zu fast jeden vertragspartner fahren