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Händlergewährleistung nach Fahrzeugverkauf - Mängel Nachweis

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 18:07

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich der Händlergewährleistung beim Kauf eines Fahrzeugs.

Hoffe, jemand hat damit schon Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen.

 

Ich habe einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft, hatte dann einen Kühlwasserverlust, der immer schlimmer geworden ist.

 

Nun habe ich mein Auto reparieren lassen.

Ich weiß, dass es eine verpflichtende Händlergarantie gibt, aber dass man nachweisen muss, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist.

 

Den einzigen Nachweis den ich habe, sind mehrere Fehlercodes in denen steht, dass das Kühlmittel leer ist.

Reicht so etwas aus, um Anspruch auf die Gewährleistung nehmen zu können?

 

Die Reparatur fand 9 Monate nach Kauf statt, die erste Fehlermeldung hatte ich nach 3 Monaten.

 

Danke!

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7 Antworten

Wann hast du denn den Händler aufgefordert den Mangel zu beseitigen?

Es gibt KEINE "verpflichtende Händlergarantie" - gab es auch nie

Garantien sind freiwillige Leistungen des Verkäufers, welche bei Vertragsabschluss Vertragsbestandteil werden.

Was Du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung nach BGB

Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre. Bei Gebrauchtartikeln kann der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung per Vertrag und/oder ausgehändigte AGBs auf 12 Monate reduzieren.

Die Beweislastumkehr wurde zum 01.01.2022 von 6 auf 12 Monate verlängert ... was Dein Problem lösen sollte. Ausnahme: lebende Tiere = weiterhin 6 Monate | ich kann also nur für Dich hoffen, dass das Auto kein Jaguar ist ;)

Allerdings hättest Du nach altem Recht - also Kaufdatum vor dem Stichtag - nach 9 Monaten u.U. schlechte Karten für eine Gewährleistungsforderung gehabt

Sein Problem ist nicht gelöst…, da er es hat reparieren lassen. Die Ansprüche hätte er an den Verkäufer richten müssen VOR Reparatur. Weil ggf hätte er es billiger gemacht.

Du kannst dein Auto aber nicht einfach irgendwo reparieren lassen und dann dem Händler die Rechnung schicken. Der hat das Recht selbst nachzubessern, welches er vermutlich auch gerne genutzt hätte. Er wird den Teufel tun, das zu bezahlen.

@Ratbo

ich hatte das fälschlicherweise so gelesen, dass die Reparatur bei diesem Händler erfolgte. War dem nicht so, hast Du natürlich völlig recht

Ist aber jetzt für den TE wohl auch nicht mehr relevant - der User hat sich eben selbst gelöscht

Dann kann hier eigentlich auch zu ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Oktober 2022 um 21:28:15 Uhr:

Dann kann hier eigentlich auch zu ...

So isses ;)

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