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Hängerkupplung ; nachträgl. Einbau - was passiert mit dem Stoßfänger ?

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 4. Januar 2010 um 15:56

Hallo zusammen,

ich möchte bei meinem 180CDI eine Hängerkupplung nachrüsten lassen.

Ich bin noch nicht sicher, ob es eine feste oder eine abnehmbare sein wird.

Jetzt habe ich gehört, das dazu auch der Stoßfänger eingeschnitten werden muss.

Wer kann mir hier sagen, ob dieses so ist und falls es so ist, wo dieser

Einschnitt sitzt und ob man ihn sieht ?

( gibt's hier evtl. ein Foto ? )

Den Lüfter werde ich nicht tauschen lassen, da die Kupplung nur für

einen Fahrradträger benötigt wird. Hänger werde ich nicht fahren.

Danke schon einmal und ein schönes neues Jahr.

Gruß

Schnarchy

Beste Antwort im Thema
am 5. Januar 2010 um 6:57

@Peter

Bei einem möglichen Schaden ist Mercedes in der Pflicht, Dir nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Anhängerbetrieb und dadurch möglichen zu geringen Lüfterleistung entstanden ist.

Bei uns im Flachland Norddeutschland sehe ich da nicht so die Probleme, aber in Österreich gibts ja reichlich Berge und da hat der Motor schon mehr zu leisten.

Und wenn Du Mercedes erzählst, dass Du mit der Anhängerkupplung nur einen Fahrradträger transportierst, dann können die Dir auch nichts.

 

Gruß Frank

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Hallo,

ich habe mir gerade letzten Monat einen Jahreswagen B 180 CDI gekauft. An dem Wagen fehlte noch die Anhängerkupplung, die der Händler dann nachträglich angebaut hat. Ich habe mich für eine von unten steckbare abnehmbare AHK von Westfalia entschieden.

Gute Qualität (hatte ich schon an mehreren Fahrzeugen) einfache Bedienung, es muss NICHTS zerschnitten werden und die Aufnahme der Kupplung ist kaum sichtbar.

Alles ist natürlich eingetragen. Auf den größeren Lüfter habe ich auch verzichtet, da ich entweder nur Gartenabfälle mit dem Anhänger zur Deponie bringe, oder im Winter mal einen Anhänger Holz hole - da wird der Motor garantiert nicht zu warm.

Viele Grüße

Frank

am 4. Januar 2010 um 21:13

Hallo,

habe mir vor einem Monat auch einen B200 CDI ( Jahreswagen ) gekauft und wollte ebenfalls eine AHK nachrüsten, also fuhr ich in die nächstgelegene Mercedeswerkstatt und erkundigte mich über die Kosten, ich bekam folgende Auskunft, die Montage inkl. AHK kostet ca. 2000.-€ ( schluck ), ich sagte daraufhin, eine gute AHK mit Kabelstrang kostet um die 500.- bis 600.-€ und die Arbeitszeit kann doch nicht 1500.-€ ausmachen, Antwort, es muß das Gebläse getauscht werden, das sind mit der Kupplung 8 Stunden Arbeit sonst verliere ich die Garantie, da kauft mann sich ein Auto mit 140 PS und muß für eine AHK das Gebläse wechseln, sonst verliert man die Garantie, also wenn das kein Faschingsscherz ist, also wenn mir jemand eine Werkstatt ( Oberösterreich oder südlich von München ) nennen kann, der mir einen AHK um 1000.-€ montiert, ohne das ich die Garantie verliere, wäre ich Habby.

Gruss Peter

am 5. Januar 2010 um 6:57

@Peter

Bei einem möglichen Schaden ist Mercedes in der Pflicht, Dir nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Anhängerbetrieb und dadurch möglichen zu geringen Lüfterleistung entstanden ist.

Bei uns im Flachland Norddeutschland sehe ich da nicht so die Probleme, aber in Österreich gibts ja reichlich Berge und da hat der Motor schon mehr zu leisten.

Und wenn Du Mercedes erzählst, dass Du mit der Anhängerkupplung nur einen Fahrradträger transportierst, dann können die Dir auch nichts.

 

Gruß Frank

am 5. Januar 2010 um 8:28

Es gibt auch die öglichkeit (zumindestens in Deutschalnd) die AHK ablasten zu lassen.

Dabei wir deinfach ein geringeres Zuggewicht in die Papiere eingetragen und dann muß man auch nicht den lüfter(etc.) umrüsten und Mercedes gibt triotzdem eine Garantie bei Schäden.

Diese Lösung wird in D. auch von MB angeboten. Man kann aber auch die AHK selber nachrüsten und dann beim TÜV das geringere Zuggewicht selber eintragen lassen.

Man hat also die Wahl!!!!

mfg

naidhammel

Zitat:

Original geschrieben von Schnarchy

Jetzt habe ich gehört, das dazu auch der Stoßfänger eingeschnitten werden muss.

Wer kann mir hier sagen, ob dieses so ist und falls es so ist, wo dieser

Einschnitt sitzt und ob man ihn sieht ?

( gibt's hier evtl. ein Foto ? )

Ich habe die fest montierte Hängerkupplung. Zumindest bei dieser muss der Stoßfänger eingeschnitten werden, jedoch nur von unten in dem parallel zum Erdboden verlaufenden Stück. Das ist jedoch normalerweise nicht zu sehen (s. Bild).

Bild1

Thema: AHK wurde schon kräftig durchgewalkt:

http://www.motor-talk.de/.../...n-entscheidungshilfe-t2199572.html?...

Besondere Beachtung liegt hier auf: mitgeführte Zulassungsbescheinigung Teil I Spalte 22

Zitat:

Original geschrieben von janka1234

Hallo,

ich habe mir gerade letzten Monat einen Jahreswagen B 180 CDI gekauft. An dem Wagen fehlte noch die Anhängerkupplung, die der Händler dann nachträglich angebaut hat. Ich habe mich für eine von unten steckbare abnehmbare AHK von Westfalia entschieden.

Gute Qualität (hatte ich schon an mehreren Fahrzeugen) einfache Bedienung, es muss NICHTS zerschnitten werden und die Aufnahme der Kupplung ist kaum sichtbar.

Alles ist natürlich eingetragen. Auf den größeren Lüfter habe ich auch verzichtet, da ich entweder nur Gartenabfälle mit dem Anhänger zur Deponie bringe, oder im Winter mal einen Anhänger Holz hole - da wird der Motor garantiert nicht zu warm.

Viele Grüße

Frank

Wieviel hast du dafür bezahlt? War es ein Mercedes-Händler?

Roger

Hallo,

ich habe den Wagen bei einem Mitsubishi-Händler gekauft, der als 2. Standbein mit Mercedes-Jahreswagen handelt. Die AHK habe ich mit eingehandelt. Bei einem anderen Mercedes-Händler sollte das 750,- Euro kosten. Ein großer Händler in Norddeutschland wollte nur die Variante mit dem Lüfter und verlangt dafür dann auch 1300,- Euro.

Wie kann man nur ein Auto auf den Markt bringen, wo man dann nicht unter normalen Bedingungen keine AHK nachrüsten kann???

Kenne ich nur noch vom Toyota Prius, aber das ist ja auch ein ganz besonderes Auto.

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von PaulePlus

Ich habe die fest montierte Hängerkupplung. Zumindest bei dieser muss der Stoßfänger eingeschnitten werden, jedoch nur von unten in dem parallel zum Erdboden verlaufenden Stück. Das ist jedoch normalerweise nicht zu sehen (s. Bild).

Hallo PaulePlus,

Danke für die Info und das Bild.

Gruß

Schnarchy

am 7. Januar 2010 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von janka1234

Wie kann man nur ein Auto auf den Markt bringen, wo man dann nicht unter normalen Bedingungen keine AHK nachrüsten kann???

Nicht böse gemeint:

Wenn Du Ahnung vom Automobilmarkt hättest, wüßtest Du, dass es bei vieen anderen Herstellen ähnlich ist bzw. war.

mfg

naidhammel:)

am 8. Januar 2010 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von naidhammel

Zitat:

Original geschrieben von janka1234

Wie kann man nur ein Auto auf den Markt bringen, wo man dann nicht unter normalen Bedingungen keine AHK nachrüsten kann???

Nicht böse gemeint:

Wenn Du Ahnung vom Automobilmarkt hättest, wüßtest Du, dass es bei vieen anderen Herstellen ähnlich ist bzw. war.

mfg

naidhammel:)

Nee, Ahnung vom Automobilmarkt habe ich nicht, aber sowas ist mir nicht bekannt, dass das öfter vorkommt. Weder meine C-Klasse (W203), noch mein Touran, mein Mitsubishi Galant, Space Wagon, Carisma, Toyota Carina und und und, die ich bisher hatte, sind alle nachträglich mit einer AHK nachgerüstet worden und nie gab es irgendwelche Vorschriften.

Kannst Du mir Beispiele nennen?

am 8. Januar 2010 um 11:51

z.B. Golf VI (je nach Motor)

Zitat:

Original geschrieben von janka1234

...Ich habe mich für eine von unten steckbare abnehmbare AHK von Westfalia entschieden.

Gute Qualität (hatte ich schon an mehreren Fahrzeugen) einfache Bedienung, es muss NICHTS zerschnitten werden ...

Um noch einmal auf die Frage des Themenstarters zurückzukommen:

Es muss WOHL bei allen Hängerkupplungen etwas am Stoßfänger ausgeschnitten werden, egal ob fest oder abnehmbar.

Bei "westfalia" kann man sich die Anbauanleitungen als .pdf-Datei anschauen.

Der Auschnitt liegt im von oben nicht sichtbaren Bereich und beträgt je nach Ausführung 60mm x 90mm bzw. 286mm x 93mm.

Bei der orig. angebauten (von Westf.) wird nichts abgeschnitten.

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