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Hätte ich aussteigen müssen? Unfall beim ausparken ungebremst
Hallo, liebe leute,
möchte gern Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Nachdem ich in der letzten Zeit nicht viel Glück mit meinen Autos hatte, ist mir vor 2 Wochen folgendes
passiert:
Ich stehe am Straßenrand und will ausparken, nachdem mein Mann eingestiegen ist, den ich abgeholt habe. Diese Straße ist eine sehr breite Straße, auf der an beiden Seiten Autos parken. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite kommt ca. 20 m weiter hinter mir links eine kleine Straße von unten herauf und alle müssen Vorfahrt achten, um nach links oder rechts in die breite Straße einzufahren.
Wie gesagt, ich will nun ausparken vorwärts. Gucke in den Spiegel, blinke und schaue zurück. Auf der breiten Straße hinter mir ist niemand gekommen, auch nicht mir entgegen. Fahre nach links ein kleines
bißchen raus und nun:
Von der kleinen Querstraße kommt eine gefahren, ob sie gehalten hat, weiß ich nicht, die Straße war frei,
biegt nach links ab und fährt mir ungebremst in die linke vordere Seite(kotflügel, Spurstangenkopf, Reifen geplatzt
Sie steigt aus, mit dem handy in der Hand und sagt. ich habe Sie nicht gesehen , ich sage , ich Sie auch nicht und sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz. Die polizei kommt und will mir Bußgeld geben, habe dies nicht akzeptiert.
Hätte ich aussteigen müssen, um die kleine straße auf der anderen Seite 20 m hinter mir von unten links zu beobachten, ob von dort jemand kommt? Auf meiner Straße war keiner, deshalb bin raus.
Vielen Dank für eure meinungen.
Beste Antwort im Thema
Ne, sei mir nicht böse. Das lese ich mir nicht durch. Durchgängige Kleinschreibung ist nervend, weil anstrengend für den Leser.
Was einer hier schreibt, sollen und wollen dutzende, evtl. hunderte Foristen lesen. Niemand erwartet komplett fehlerfreies Deutsch aber:
Es ist ein elementares Gebot der Höflichkeit, so zu schreiben, dass der Text für andere leicht erfassbar ist.
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85 Antworten
Zitat:
@princeton schrieb am 28. Januar 2018 um 13:23:40 Uhr:
Text entfernt, bitte nicht jeden Unfug zitieren - twindance/MT-Moderation
Ja ja. Mr. Perfect wäre das sicher niemals passiert oder wie.
Meiner Meinung nach hat sie ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan. Die andere hätte auch mehr aufpassen müssen. So blind und schnell kann man nach der Schilderung nicht sein.
@TE: Besorg dir nen Anwalt. Das könnte Stress in Deine Richtung geben.
Zitat:
@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 12:49:45 Uhr:
[...] Hätte ich aussteigen müssen, um die kleine straße auf der anderen Seite 20 m hinter mir von unten links zu beobachten, ob von dort jemand kommt? Auf meiner Straße war keiner, deshalb bin raus. [...]
Diese Kröte wirst Du wohl schlucken müssen, leider. Ja, es ist ärgerlich, wenn plötzlich Jemand aus dem Nichts auftaucht. Nächstes mal noch besser aufpassen.
Du musst den fließenden Verkehr, in welchen Du einfahren möchtest, beachten.
Kommt jemand aus der einen Straße in die nächste darf er nur so schnell fahren, wie er die Situation der neuen Straße erfassen kann.
Ein Fußgänger am Deiner Stelle sähe übel aus.
Das ist ein Fall für den Anwalt, da Du der "01-er" bist und so für den kompletten Schaden aufkommst.
Hast Du bei der Polizei angegeben, dass du mit dem Ausparken beschäftigt warst und den fließenden Verkehr nicht beachtet hast, dann bist Du zu Recht schuldig. ..
Zitat:
@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 12:49:45 Uhr:
Sie steigt aus, mit dem handy in der Hand und sagt. ich habe Sie nicht gesehen , ich sage , ich Sie auch nicht und sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz. Die polizei kommt und will mir Bußgeld geben, habe dies nicht akzeptiert.
Ich würde das Bußgeld auch nicht akzeptieren, denn du hast mE nichts falsch gemacht. Bist ja auch nicht verpflichtet, in die rückwärts liegende Seitenstrße zu gucken, ob da jemand rauskommt, zumal derjenige dort wohl eh wartepflichtig wäre. Dass die Tante dich nicht gesehen hat, ist nicht deine Schuld, die ist einfach zu schnell auf die Straße aufgefahren und vor allem ohne zu gucken.
Hoffentlich habt ihr euch das Kennzeichen der Frau gemerkt, weil die ja Fahrerflucht begangen hat und angezeigt gehört - unabhängig von der Schuldfrage.
Wenn die Seitenstraße zurückversetzt ist, ist die Dame vor der TE eingebogen und war gegenüber der ausparkenden TE vorfahrtsberechtigt. Dumm gelaufen, aber die Dame hat keine Schuld.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 28. Jan 2018 um 13:16:20 Uhr:
Hoffentlich habt ihr euch das Kennzeichen der Frau gemerkt, weil die ja Fahrerflucht begangen hat und angezeigt gehört - unabhängig von der Schuldfrage.
Du hast den Eingangsbeitrag aber schon gelesen, oder? Die Frau ist nur auf den nächsten Parkplatt gefahren.
In einem anderen Thread ging es um einen durchaus ähnlichen Fall: Da kam jemand, angeblich zu schnell und ohne ein Stoppschild zu beachten aus einer Seitenstraße. Der Zusammenstoß war aber auf der Hauptstraße und verursacht vom Linksabbieger im Gegenverkehr.
Ich denke, du musst beim Rausfahren aus der Parklücke ständig den von hinten kommenden Verkehr beobachten, um sofort bremsen zu können. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen. Also dürftest du hier die Hauptschuld tragen.
Man oder besser Frau sollte sich auch mal in die Situation der Unfallgegnerin versetzten: Jemand fährt vom Straßenrand raus ohne ausreichend auf den fließenden Verkehr zu achten. Es kommt zum Zusammenstoß und der Unfallverursacher behauptet nun, der Unfall wäre dadurch verursacht worden, dass man zu plötzlich abgebogen oder zu schnell gefahren ist. Für den Geschädigten ist das auch nicht so lustig!
Also m. E. solltest du dazu stehen, den Unfall verursacht zu haben!
Beim nächsten Mal beim Herausfahren aus der Parklücke sorgfältig und andauernd den von hinten kommenden Verkehr beobachten!
Hab schon einen anwalt, der meint, das es möglicherweise schwer wird. Es gilt der Anscheinsbeweis beim ausparken.
der ausparker hat fast immer schuld. Der Anscheinsbeweis gilt aber nur für einen typischen Geschehensablauf. War dies ein typischer Geschehensablauf ?
Ich sage nein , so gilt der Anscheinsbeweis gegen mich nicht. Wenn doch typisch, ist der Anscheinsbeweis er-
schüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäßen Geschehensablauf besteht.
lt. BGH.
Ich sage, ich habe meiner Sorgfalt genüge getan. Ich habe sie nicht gesehen beim Schulterblick. Um sie zu sehen, hätte ich aussteigen müssen. Vielleicht hätte ich sie aber auch dann nicht gesehen, weil sie noch nicht an der Ecke stand. Hat sie überhaupt dort gestanden? Oder ist sie durchgefahren? Hat sie mit ihrem handy hantiert?
Sie ist mit einem so großen Bogen um die Ecke gefahren, das sie fast die Spiegel abgefahren hätte.
Sie hat mich nicht gesehen? Warum nicht?
Habe gleiche Stelle später beobachtet. jeder, der von unten kam und nach links um die Ecke fuhr, fuhr langsam um die Ecke , hätte mich gesehen und wäre einfach an mir auf der Straße vorbei gefahren. Denn keiner hat so einen großen Bogen gemacht.
Sie hätte den Unfall vermeiden können.
Ich konnte sie definitiv nicht sehen.
Sie hat mich nicht gesehen. Warum nicht?
Zitat:
@princeton schrieb am 28. Januar 2018 um 15:04:46 Uhr:
Zitat:
@Sebalb schrieb am 28. Januar 2018 um 13:59:57 Uhr:
Ja ja. Mr. Perfect wäre das sicher niemals passiert oder wie.
Meiner Meinung nach hat sie ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan. Die andere hätte auch mehr aufpassen müssen. So blind und schnell kann man nach der Schilderung nicht sein.
@TE: Besorg dir nen Anwalt. Das könnte Stress in Deine Richtung geben.
-
... dass zwei Autofahrerinnen aufeinander getroffen sind, wovon die eine während der Fahrt wohl ein Mobilfunktelefon in der Hand hält und die andere beim Ausparken nix gesehen hat...!
...
Für diesen transparenten Unfallhergang und der eindeutigen Schuldfrage muss man ganz gewiss nicht der Anwaltszunft das Geld hinterherwerfen...!
-
und das ist für dich transparent und eindeutig???
MMn widersprichst du dir selbst
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 28. Januar 2018 um 14:41:27 Uhr:
Du hast den Eingangsbeitrag aber schon gelesen, oder? Die Frau ist nur auf den nächsten Parkplatt gefahren.
Wie kann man denn auf einen Eingangsbeitrag antworten, ohne den gelesen zu haben, du Schlaumeierle? Höchstwahrscheinlich habe ich ihn sogar sehr viel gründlicher gründlicher gelesen, denn vom "nächsten" Parkplatz steht da absolut nichts!
Zitat:
@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 12:49:45 Uhr:
sie fährt mit ihrem auto sofort weiter nach vorne in einen parkplatz.
Wie weit ist "weiter vorne"? 100 ... 300 ... 500 ... oder wieviele Meter? Wäre es nahe dran am Unfallort gewesen, hätten der Mann oder die Polizei ja hingehen können, doch im Eingangsbeitrag steht dazu nichts. Auch die Glaskugel hilft nicht weiter - zumindest mir ncht.
Du interpretierst da sehr viel hinein.
Die Polizei war da und hat den Unfall aufgenommen und wollte die TE kostenpflichtig verwarnen. Was denkst du würden die Beamten machen wenn sie einen Unfall aufnehmen, aber nur eine Partei vor Ort ist? Glaubst du nicht die TE hätte erwähnt wenn die Gegnerin sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hätte?
Schlaumeierle? Tststs
Zitat:
@Lieselotte123 schrieb am 28. Januar 2018 um 14:58:07 Uhr:
Sie hat mich nicht gesehen? Warum nicht?
Was sagt sie denn selber dazu? Oder hat sie sich wirklich unerlaubt vom Unfallort entfernt und ist getürmt, wie ich bereits vermutet hatte (Fahrerflucht)?
Bin immer noch der Meinung, dass du keine Schuld hast, allenfalls eine Mitschuld. Dann ist es aber nicht richtg, dass du für den Schaden alleine aufkommen musst. Schon aus diesem Grunde müsste deine Unfallgegnerin zum Unfallhergang befragt werden und aussagen.
Sie hat sofort nach dem unfall ihr Auto ca. 50 m weiter vorne in eine parklücke gefahren. Sie hat auch auf die Polizei
gewartet. Nach der Abwicklung konnte sie weiter fahren. ich aber musste auf den Kran warten.
Jetzt in den tagen danach habe ich fast angst zu fahren(wir haben noch ein Auto) in jeder riskanten situation vor mir sehe ich einen unfall kommen.
Ich konnte nichts dafür. Bei meinem Schulterblick war sie noch nicht da. Es handelte sich um Sekunden. Wie seht ihr die haftungsquote?
Was sie gesagt hat, weiss ich nicht. die Polizei hat alleine mit ihr geredet und ist ein Stück von mir weggegangen.