- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Häusliche Gemeinschaft - Zwei Wohnungen (Leasing/Versicherung)
Häusliche Gemeinschaft - Zwei Wohnungen (Leasing/Versicherung)
Hallo,
ich recherchiere hierzu schon eine Weile aber ich finde einfach keine klare Antwort, auch die AKB der Versicherung sind da nicht klar und die Antworten der Hotlines jetzt auch nicht felsenfest bzw. sind die Callcenter-MAs mit der Frage überfordert...
Eigentlich ist es ganz einfach:
Meine Freundin und ich haben jeweils eine Eigentumswohnung, sie auf dem Land, ich in München. Dort sind wir jeweils mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Zusätzlich haben wir beide jeweils den Zweitwohnsitz beim jeweils anderen angemeldet, also sie in München, ich auf dem Land.
Tatsächlich ist es so, dass wir die meiste Zeit zusammen verbringen, meistens unter der Woche in der Stadt und am Wochenende auf dem Land und an beiden Orten eingerichtet sind (Kleiderschrank etc.).
Wir haben beide ein geleastes Auto wo es in den Bedingungen heißt "in häuslicher Gemeinschaft" darf fahren. Und wir haben beide Fahrzeuge jeweils auf unseren jeweiligen Namen versichert mit dem Zusatz Fahrer in häuslicher Gemeinschaft mitversichert.
Nun ist aber die Frage: Dürfen wir wirklich jeweils das Auto des anderen fahren?
Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" sagt ja, dass man einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben muss - den haben wir ja auch, er wechselt nur immer von A nach B........
Ähnliche Themen
10 Antworten
Frage: Was sagt denn Euere Privathaftpflicht dazu?
Da ist es ja das gleiche..
Ansonsten scheint das wirklich gesellschaftabhängig bzw. vom Mitarbeiter abhängig zu sein
Daher würde ich Eurer Versicherung(en) anschreiben und um Ihr OK dazu bitte - schriftlich.
Und damit sollte diese Kuh vom Eis sein ;-)
Schönes WE
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 22. November 2019 um 12:25:54 Uhr:
Frage: Was sagt denn Euere Privathaftpflicht dazu?
Da ist es ja das gleiche..
Da haben wir beide eine eigene und haben uns da eigentlich noch gar keine Gedanken gemacht... Als sie z.B. aus versehen auf mein Notebook getreten ist haben wir das gar keiner VS gemeldet (Obwohl wir wahrscheinlich hätten können).
Aber muss ich wohl wirklich mal schriftlich an die Versicherung und die Leasingfirma herantreten. Dass wir wirklich alleine mit dem Auto des anderen fahren sollte eh nicht vorkommen, wenn dann zusammen und man wechselt sich mal ab. Und hier kann man sich mWn doch irgendwie darauf berufen dass der VN nicht ausnahmsweise nicht fahren konnte. Kann ja wirklich sein dass wir mit meinem Auto in die Berge fahren und ich verstauche mir den Fuß - dann muss sie ja zurück fahren können..... Oder?
Ebenfalls ein schönes WE!
Zitat:
@Traxx83 schrieb am 22. November 2019 um 12:35:21 Uhr:
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 22. November 2019 um 12:25:54 Uhr:
Frage: Was sagt denn Euere Privathaftpflicht dazu?
Da ist es ja das gleiche..
Da haben wir beide eine eigene und haben uns da eigentlich noch gar keine Gedanken gemacht... Als sie z.B. aus versehen auf mein Notebook getreten ist haben wir das gar keiner VS gemeldet (Obwohl wir wahrscheinlich hätten können).
wenn das noch nicht so lange her ist (stichwort verjährung) dann kannst (oder solltest) du das durchaus tun. die häusliche gemeinschaft greift in der privat-haftpflichtversicherung lediglich bei angehörigen. ihr seid untereinander nicht angehörig (du schreibst freundin, bei frau wäre das anders). also würdest du den schaden auch erstattet bekommen, sofern noch nicht verjährt.
zum thema kfz. wenn deine freundin (und umgekehrt) jeweils berechtigte fahrer sind, dann gibt es hier überhaupt keine probleme. da muss auch keiner den anderen vorher fragen, ob er das auto nutzen darf. da prüft keiner, ob ihr zusammen wohnt. und selbst wenn, dann tut ihr das ja. eben mal hier, und dann mal dort.
wo genau hast du da bedenken?
Fahrer in häuslicher Gemeinschaft mitversichert, was soll das heißen?
Jeder berechtigte Fahrer ist mitversichert und berechtigt ist der, der meine Erlaubnis und einen FS hat
Zitat:
@beachi schrieb am 22. November 2019 um 19:35:30 Uhr:
wenn das noch nicht so lange her ist (stichwort verjährung) dann kannst (oder solltest) du das durchaus tun. die häusliche gemeinschaft greift in der privat-haftpflichtversicherung lediglich bei angehörigen. ihr seid untereinander nicht angehörig (du schreibst freundin, bei frau wäre das anders). also würdest du den schaden auch erstattet bekommen, sofern noch nicht verjährt.
zum thema kfz. wenn deine freundin (und umgekehrt) jeweils berechtigte fahrer sind, dann gibt es hier überhaupt keine probleme. da muss auch keiner den anderen vorher fragen, ob er das auto nutzen darf. da prüft keiner, ob ihr zusammen wohnt. und selbst wenn, dann tut ihr das ja. eben mal hier, und dann mal dort.
wo genau hast du da bedenken?
Es ist inzwischen verjährt... Außerdem habe ich einfach nur ein neues Panel bei ebay gekauft und eingebaut, Kostenpunkt um die 60 Euro, Gehäuse etc. hat ja nichts abbgekommen bzw. gefedert
Genau um das Thema berichtige Fahrer gehts ja.... Bei meinem Anbieter kann man keine Fahrer explizit benennen (so kenne ich das von früher, gibts das überhaupt noch?) sondern es gilt folgender Passus in der Beitragsberechnung:
Zitat:
Fahrzeugnutzer:Versicherungsnehmer, Lebenspartner
Dazu steht in den AKB nur, dass als Lebenspartner derjenige gilt mit dem man in "häuslicher Gemeinschaft" lebt und dass man als VN dafür Sorge zu tragen hat dass nur "berechtigte Fahrer" fahren weil man sonst in Regress genommen werden könnte.
Und wenn man den Begriff googelt findet alles vom zwingend gemeinsamen Hauptwohnsitz bis Alibi-Zweitwohnsitz - der ja sogar illegal ist, wird aber trotzdem gemacht...
Habe die Frage jetzt auch einfach so mal an die Versicherung per Mail gesandt - hoffe ich habe damit keine schlafenden Hunde geweckt?
Dann nimm doch das. Merkmal "weitere Fahrer'
Man sollte " Fahrerkreis'und berechtigte Fahrer nicht vermischen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. November 2019 um 20:26:34 Uhr:
Dann nimm doch das. Merkmal "weitere Fahrer'
Das kostet einiges mehr... Und dafür dass sie wirklich nur in Ausnahmefällen mal fahren wird lohnt sich das nicht. Außerdem ist es ja auch nochmal ein unterschied ob ich dabei bin, oder?
So wäre es nämlich meistens, dass sie freiwillig lieber meinen Ford als ihren 1er nimmt wage ich jetzt mal zu bezweifeln, auch wenn der mehr Features hat
Fahrerkreis/Fahrzeugnutzer sind doch die, die mit dem zu versichernden KFZ "regelmäßig" fahren, oder?
Und "berechtigte" Fahrer sind doch diejenigen, die mit meiner Zustimmung das Auto fahren, oder?
Beispiel: Mein Bruder kommt vorbei, und ich gebe Ihm meinen Autoschlüssel, damit er noch für die Party auf die Schnelle was einkaufen kann/soll (völlig egal). In einem solchen Fall ist mein Auto mit meinem Bruder ja dennoch versichert, obwohl er nicht als Fahrzeugnutzer bei der VS eingetragen ist, oder?
selbstverständlich wäre dein bruder dann als fahrer versichert und der schaden am eigenen fahrzeug oder ein möglicher fremdschaden würde reguliert. ist er aber bei der versicherung nicht als fahrer hinterlegt, dann kann das unter umständen zu einer sanktion führen.
@beachi: Korrekt, das kann natürlich passieren. In der Form, dass man dann die Beträge nachlöhnen muss, die eigentlich angefallen wären, wenn man von Anfang meinen Bruder hätte als Fahrer angeben...
Oder bei unter 25-jährigen kann es dann auch zu Konventionalstrafen kommen (gem. der AKB meiner Versicherung z.B.)