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Haftpflichtschaden, Gutachter oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Servus Männer und Frauen,
habe letzte Woche einen Haftpflichtschaden gehabt. Der Unfallgegner ist aufgefahren.
Keine Polizei eingeschaltet zum Glück hat er die Schuldfrage bei seiner Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet.
Abgesehen davon hätte ich an euch zwei Fragen.
Würdet ihr bei jedem Unfall immer im Beisein der Polizei Protokollieren lassen?
Zweitens würdet ihr bei einem Schaden dieses Bildes (Kotflügel Halter Gerissen sowie Kratzer an der Stoßstange und Stoßstangen rechts am Halter ausgerissen) einen KVA für genug halten oder lieber ein Gutachten bestellen?
BMW E60 550i Baujahr 03/2008
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. September 2017 um 12:50:24 Uhr:
Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.
Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.
Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.
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54 Antworten
1. Polizei ist in der Regel schon sinvoll
2. Gutachter + Anwalt
Ist hier alles schon hundertfach durchgekaut worden.
bei dem Schaden benötigst du allein schon aufgrund es Fahrzeugalters ein Sachverständigengutachten.
Suche dir selber einen, bevor dir die Versicherung einen schickt.
Ein Anwalt ist auch zu empfehlen...
Auf jeden Fall Gutachter. Stoßfänger alleine macht > 1.000 Euro aus und wenn der Kotflügel hinten auch beschädigt ist, sind wir weit jenseits von 2.000 Euro.
Also auf Polizei hatte ich dieses mal verzichtet Zeitdruck und er kam mir wirklich zuvorkommend rüber. Aber sonst natürlich immer mit Polizei.
Also die Versicherung stellt das so hin, dass der Schaden ja nicht so schlimm wäre und ich in einer ihrer Partnerwerkstätten gehen sollte. Kürzen würden die auch nur die Arbeitsstunden.
Was ich aber nicht verstehe. Das Fahrzeug ist alt keine Frage. Aber wieso wird ein Gutachter bei einem alten Fahrzeug erst recht gebraucht? Dachte umso älter das Fahrzeug desto weniger würde sich ein Gutachter lohnen? Sagen wir mal ein Fahrzeug wäre nur noch 2000€ wert. Dann noch Gutachter der 500€ etwa Lohn bekommt ist doch bei solch einem geringen Fahrzeug Wert mehr als unsinnig oder?
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 11. September 2017 um 12:23:32 Uhr:
Servus Männer und Frauen,
habe letzte Woche einen Haftpflichtschaden gehabt. Der Unfallgegner ist aufgefahren.
Keine Polizei eingeschaltet zum Glück hat er die Schuldfrage bei seiner Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet.
Abgesehen davon hätte ich an euch zwei Fragen.
Würdet ihr bei jedem Unfall immer im Beisein der Polizei Protokollieren lassen?
Zweitens würdet ihr bei einem Schaden dieses Bildes (Kotflügel Halter Gerissen sowie Kratzer an der Stoßstange und Stoßstangen rechts am Halter ausgerissen) einen KVA für genug halten oder lieber ein Gutachten bestellen?
BMW E60 550i Baujahr 03/2008
Gruß
Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. September 2017 um 12:50:24 Uhr:
Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.
Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.
Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. September 2017 um 13:05:26 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. September 2017 um 12:50:24 Uhr:
Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.
Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.
Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.
.korrekt..
Du hast nu zwei Möglichkeiten..
1. Du "regelst" alles selbst, d.h.
- Du organisierst Dir einen Gutachter der ein Gutachten erstellt (den bezahlt
die Versicherung)
b. das erhaltene Gutachten schickst Du zur Versicherung
c. wenn die Repraturfreigabe der Versicherung da ist, gehst Du dann in die
Werkstatt und lässt den Wagen dort reparieren
Den Leihwagen bekommste i.d.R. auch von der Werkstatt
oder
2. Du lässt alles von der Versicherung machen, sprich,
a. ein Partnerunternehmen (i.d.R. freie Karosseriewerkstatt & Lackierer) holen
den Wagen ab,
b. stellen Dir einen Leihwagen hinn und
c. wenn Wagen fertig, bringen sie Dir Deinen Wagen zurück
Ich würde Dir zu Option 2 raten.
Warum ?
Hatte leider selbst das vergnüngn in zwei Unfälle verwickelt gewesen zu sein..
Zuerst option 1, dananch 2 und würde mich immer wieder Optiuon 2 entscheiden.
Weil, von der Qualität der Arbeit waren beide (Marken & "Parnter) Werkstätten
gleich..
Der unterschied war beim Lack.
Die Markenwerkstatt hat nur die Türe zum Lacker geschickt..die Partner
hatte den ganzen Wagen dort..
Ergo, bei der ersten gabs nen Farbunterschied bei der zweiten konnte mann nix
erkennen, die Farbe der Stoßstange wurde auf das "alter" der Farbe angepasst.
Desweiteren, gibt die "Parnterwerkstatt" 5-Jahre Garantie auf Ihre Arbeit
und 10-Jahre auf die Lackarbeiten.
Wieviel Garantie bekommt mann bei der Vertragswerksattt ?
Von daher, was spricht gegen so einen "Unfallsservice" ausser,
der eigenen Werkstatt Arbeit zu verschaffen ?
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 11. September 2017 um 13:43:58 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. September 2017 um 13:05:26 Uhr:
Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.
Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.
.korrekt..
Du hast nu zwei Möglichkeiten..
1. Du "regelst" alles selbst, d.h.
- Du organisierst Dir einen Gutachter der ein Gutachten erstellt (den bezahlt
die Versicherung)
b. das erhaltene Gutachten schickst Du zur Versicherung
c. wenn die Repraturfreigabe der Versicherung da ist, gehst Du dann in die
Werkstatt und lässt den Wagen dort reparieren
oder
2. Du lässt alles von der Versicherung machen, sprich, ein Partnerunternehmen
(i.d.R. freie Karosseriewerkstätte & Lackierer) holen den Wagen ab, stellen
Dir einen Leihwagen hinn und wenn Wagen fertig, bringen sie Dir den Wagen
zurück.
Viele würden sagen, Option 1. ist die bessere..ich frage, warum ?
Die Werkstatt lackiert auch nicht selbst und bei einem alten Wagen ist
es sogar besser, wenn der ganze Wagen beim Lacker steht, weil er dann
den neuen Lack am alten angleicht.
Desweiteren werden Originalteile benutzt..
In der "Fachwerkstatt" würde hier die Stoßstange zum Lacker geschickt
mit dem Nachteil, dass der Lack unterschiedliche ausfällt, da der orig. Lack
am Auto schon leicht "ausbleicht".
Ich hatte bisher 2 Mal nen "unfall" und habe beide Varianten..
mit der 2ten, vor allem was das Lackergebniss betraf, war das
Ergebniss besser..
Grüße
Hallo
Danke für deine Antwort ! Darf ich fragen ob ich bei einem Gutachter auch je nach Schadenshöhe eine Auszahlung ohne MwSt beantragen kann?
Grüße
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 11. September 2017 um 13:46:29 Uhr:
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 11. September 2017 um 13:43:58 Uhr:
.korrekt..
Du hast nu zwei Möglichkeiten..
1. Du "regelst" alles selbst, d.h.
- Du organisierst Dir einen Gutachter der ein Gutachten erstellt (den bezahlt
die Versicherung)
b. das erhaltene Gutachten schickst Du zur Versicherung
c. wenn die Repraturfreigabe der Versicherung da ist, gehst Du dann in die
Werkstatt und lässt den Wagen dort reparieren
oder
2. Du lässt alles von der Versicherung machen, sprich, ein Partnerunternehmen
(i.d.R. freie Karosseriewerkstätte & Lackierer) holen den Wagen ab, stellen
Dir einen Leihwagen hinn und wenn Wagen fertig, bringen sie Dir den Wagen
zurück.
Viele würden sagen, Option 1. ist die bessere..ich frage, warum ?
Die Werkstatt lackiert auch nicht selbst und bei einem alten Wagen ist
es sogar besser, wenn der ganze Wagen beim Lacker steht, weil er dann
den neuen Lack am alten angleicht.
Desweiteren werden Originalteile benutzt..
In der "Fachwerkstatt" würde hier die Stoßstange zum Lacker geschickt
mit dem Nachteil, dass der Lack unterschiedliche ausfällt, da der orig. Lack
am Auto schon leicht "ausbleicht".
Ich hatte bisher 2 Mal nen "unfall" und habe beide Varianten..
mit der 2ten, vor allem was das Lackergebniss betraf, war das
Ergebniss besser..
Grüße
Hallo
Danke für deine Antwort ! Darf ich fragen ob ich bei einem Gutachter auch je nach Schadenshöhe eine Auszahlung ohne MwSt beantragen kann?
Grüße
..klar, das kannst Du auch... nennt sich "fiktive Abrechnung"..
Hierfür brauchst Du auf jedenfall einen Gutachter..
Aber beachte, manche Versicherungen kürzen den Studenlohn, da "altes" Auto,
auf den Wert einer freien Markenwerkstatt.
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 11. September 2017 um 13:56:04 Uhr:
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 11. September 2017 um 13:46:29 Uhr:
Hallo
Danke für deine Antwort ! Darf ich fragen ob ich bei einem Gutachter auch je nach Schadenshöhe eine Auszahlung ohne MwSt beantragen kann?
Grüße
..klar, das kannst Du auch... nennt sich "fiktive Abrechnung"..
Hierfür brauchst Du auf jedenfall einen Gutachter..
Aber beachte, manche Versicherungen kürzen den Studenlohn, da "altes" Auto,
auf den Wert einer freien Markenwerkstatt.
Grüße
Hallo!
Solange es nur der Stundenlohn ist wäre das ja noch zu verkraften ! Also ich werde den Rat beherzigen und einen Anwalt sowie einen Gutachter beauftragen vielen Dank.
Gruß
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 11. September 2017 um 13:43:58 Uhr:
Du hast nu zwei Möglichkeiten..
Ich würde Dir zu Option 2 raten.
a) es gibt noch einige andere Möglichkeiten
b) ich würde zu keiner der beiden genannten Optionen raten
Mein Rat:
1. auf jeden Fall zunächst Gutachter holen (wie schon erwähnt, du bestimmst den Gutachter, die Versicherung hat hier garnichts zu melden)
2. bei deinem Kenntnisstand auf jeden Fall und auch sonst zu empfehlen: Anwalt. Den hat die gegnerische Versicherung in vollem Umfang zu bezahlen und der sollte dich vor ungerechtfertigten Leistungskürzungen schützen. Gutachter (und meist auch gleich den passenden Anwalt) kann dir z.B. deine BMW-Werkstatt empfehlen.
3. nach Gutachten und mit Beratung durch den Anwalt kannst du in Ruhe überlegen, ob du fiktiv abrechnest oder reparieren lässt. (Meine persönliche Empfehlung: wenn die Schadenhöhe bekannt ist, mal bei mehreren Karosseriewerkstätten nachfragen, was die für die Reparatur nehmen. Evtl. auch einen gebrauchten Stoßfänger suchen, sollte für den E60 kein Problem sein. "Gewinn" wandert als Anzahlung für das nächste Auto in die eigene Tasche)
Warum auf keinen Fall den Schadenservice der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Ganz einfach: alles, was die dir anbieten können, also fachgerechte Reparatur, Leihwagen etc. steht dir bei einem Haftpflichtschaden sowieso zu. Es kann also nur zu deinen Lasten und zugunsten der Versicherung gespart werden!
Zitat:
@lemonshark schrieb am 11. September 2017 um 14:25:54 Uhr:
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 11. September 2017 um 13:43:58 Uhr:
Du hast nu zwei Möglichkeiten..
Ich würde Dir zu Option 2 raten.
a) es gibt noch einige andere Möglichkeiten
b) ich würde zu keiner der beiden genannten Optionen raten
Mein Rat:
1. auf jeden Fall zunächst Gutachter holen (wie schon erwähnt, du bestimmst den Gutachter, die Versicherung hat hier garnichts zu melden)
2. bei deinem Kenntnisstand auf jeden Fall und auch sonst zu empfehlen: Anwalt. Den hat die gegnerische Versicherung in vollem Umfang zu bezahlen und der sollte dich vor ungerechtfertigten Leistungskürzungen schützen. Gutachter (und meist auch gleich den passenden Anwalt) kann dir z.B. deine BMW-Werkstatt empfehlen.
3. nach Gutachten und mit Beratung durch den Anwalt kannst du in Ruhe überlegen, ob du fiktiv abrechnest oder reparieren lässt. (Meine persönliche Empfehlung: wenn die Schadenhöhe bekannt ist, mal bei mehreren Karosseriewerkstätten nachfragen, was die für die Reparatur nehmen. Evtl. auch einen gebrauchten Stoßfänger suchen, sollte für den E60 kein Problem sein. "Gewinn" wandert als Anzahlung für das nächste Auto in die eigene Tasche)
Warum auf keinen Fall den Schadenservice der gegnerischen Versicherung akzeptieren? Ganz einfach: alles, was die dir anbieten können, also fachgerechte Reparatur, Leihwagen etc. steht dir bei einem Haftpflichtschaden sowieso zu. Es kann also nur zu deinen Lasten und zugunsten der Versicherung gespart werden!
Wann nimmt man den Schadensservice der Versicherung denn an? Den haben die mir nämlich Angeboten aber bisher kam noch nichts. Wenn was kommen sollte macht es ja nichts wenn ich doch meinen eigenen Anwalt und Gutachter nutze oder?
Lass Dich nicht verwirren. Am besten fährst Du mit dem eigenen Gutachter + Anwalt.