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Haftpflichtschaden - Huk24 der Gegner
In meiner Familie ist wer Geschädigter von der Huk.
Jetzt kam gleich ein Schreiben, dass wir uns für den Mietwagen 2-3 Angebote einholen sollen.
Auch wird uns gedroht, dass der Gutachter nicht zu viel kosten darf und dass wir das Auto nach dem Gutachten bei Totalschaden nicht sofort verkaufen dürfen.
Was ist davon zu halten?
Beste Antwort im Thema
gar nichts ist davon zu halten.
Was die HUK für angemessen erachtet ist nicht von wesententlicher Bedeutung.
Beauftragt einen Rechtsanwalt und sucht euch einen qualifizierten Sachverständigen.
Was anderes hat bei diesen Brüdern leider keinen Zweck.
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76 Antworten
gar nichts ist davon zu halten.
Was die HUK für angemessen erachtet ist nicht von wesententlicher Bedeutung.
Beauftragt einen Rechtsanwalt und sucht euch einen qualifizierten Sachverständigen.
Was anderes hat bei diesen Brüdern leider keinen Zweck.
Pardon, aber das ist durchaus übliche Vorgehensweise der
Versicherungen.
Bei den Mietwagen gibt es horrende Unterschiede in den Preisen.
Wenn Du ein Unfall-Ersatz-Fahrzeug mieten möchtest, wirst Du
richtig zur Kasse gebeten.
Also einfach so ein Auto anmieten wollen. Das wird günstiger
werden. (eigene Erfahrungen)
Mit dem Gutachter, entweder der eigenen Versicherung oder ADAC,
DEKRA,TÜV oder Andere, deren Preise müssen bezahlt werden.
(ebenfalls eigene Erfahrungen)
Warum soll eine Versicherung nicht darauf hinweisen, dass man beim Mietwagen oder beim Gutachten übervorteilt werden kann.
Da wird halt viel Schindluder getrieben.
@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2020 um 10:56:19 Uhr:
Warum soll eine Versicherung nicht darauf hinweisen, dass man beim Mietwagen oder beim Gutachten übervorteilt werden kann.
Da wird halt viel Schindluder getrieben.
Eine Versicherung hat nicht zu bestimmen, wie hoch der Schadenersatz ist. Und hier einfach mal so vom Höhrensagen zuz unterstellen, das Mietwagenunternehmen und Sachverständige "abzocken" ist Stammtisch.
Hinweisen ja, aber nicht mit eigener Tabelle, die eine Nichterstattung darüber vorgaukelt.
Die Preisliste für Mietwagen ist m. E. nicht zu beanstanden, da sie einen ohnehin fälligen Preisvergleich erleichtert.
Und nicht nur typisch für die HUK24!
Warum immer das Gejaule wegen den Versicherungen?
Viele gehen doch zur HUK24, weil noch günstiger als die HUK!
Günstiger kann sie nur sein, wenn sie auf die Risiken und Kosten achtet.
Sich hinzustellen und zu meinen, ich bin Geschädigter und habe alles Recht
der Welt, ist doch Blödsinn.
Natürlich versucht jede wirtschaftlich handelnde Versicherung auf die Kostenbremse
zu drücken.
Ob sie dann damit durch kommt, ist wieder eine andere Frage.
Da der Laie das auch nicht immer im Detail weiß auf was er ein Recht hat, ist in
der Tat - zumindest bei Schäden ab dem 4-stelligen Bereich - ein Rechtsanwalt
ratsam. Der sollte zumindest wissen, was da Berechtigung hat im Schreiben einer HUK24
oder eben auch nicht.
Grundsätzlich liegen aber Interessenkonflikte in diesem Bereichen auf der Hand.
Da braucht man sich nicht ständig drüber aufzuregen!
Auch wenn Werkstätten, Autoverleiher wissen, dass zahlt nicht der Kunde, sondern
die Versicherung des Schädigers, dann wird zugelangt was geht.
Das wissen alle, auch die Versicherungen.
Etwas versuchen gegenzusteuern ist normal.
Was wollen aber viele hier ... sie wollen die möglichst kleinsten Versicherungs-
beiträge zahlen ... aber wollen im Schadensfall den Herrn Kaiser gleich auf dem
Auto-Nebensitz parat haben und das nicht nur beim eigenen Schaden sondern
möglichst auch noch den Herrn Kaiser von der HUK der Gegenseite.
Das ist aber Werbe-Märchenstunde! Das sollte man mal kapieren!
Fazit: Meist gilt, ein Anwalt soll einem sagen was geht und was nicht.
Zitat:
@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 11:12:32 Uhr:
Hinweisen ja, aber nicht mit eigener Tabelle, die eine Nichterstattung darüber vorgaukelt.
und deswegen erleidet die HUK auch regelmäßig Schiffbruch vor Gericht. Und trotzdem lassen die sich immer wieder verklagen.
Das hier Versicherungsbeiträge sinnlos verschwendet werden, darüber regt sich komischerweise keiner auf, ganz im Gegenteile, einige sind sogar stolz drauf, wenn "Ihre Versicherung" gegen geltende Rechtsprechung verstößt.
Es rechnet sich. Zugunsten auch der Prämien. Es würde jedoch ausreichen, die tatsächlich überhöhten Forderungen abzuwehren.
Lieber Audifahrer von 1781,
bei diesem Schreiben der Huk sehe ich und lese ich keine Drohung. Sie setzt gerichtlich festgestellte Grenzen und verkündet, wo die Grenzen der Freiheit sind, nämlich da, wo die Rechte der Anderen beginnen.
Auch ein Hyundai-Fahrer hat keinen Anspruch auf das Ersatzfahrzeug Ferrari. Und überhaupt, bevor ich mich streite, bin ich eher froh, ein Ersatzfahrzeug vor der Tür zu haben. Und die besagte Huk erstattete mir sogar einen Passat-Kombi für mein 306 Peugeot, weil ich am Wochenende ein Fahrzeug zum Ziehen meines Wohnwagens mit 1200 Kg zGesGew. kurzfristig (24Std.) benötigte. Und das lief über den Vertragspartner der HuK problemlos ab.
Darin eine Drohung zu sehen ........ finde ich schon bemerkenswert.
@UliBN
Es würde jedoch ausreichen, die tatsächlich überhöhten Forderungen abzuwehren.
das wäre auch in Ordnung.
Und da sind wir uns einig. Leider ist das aber inzwischen bei den meisten Versicherungen praktiziertes Verfahren mit der Spekulation auf die Dummheit der Kunden und auch der Juristen. Oft in Geschäftsmodellen mit Dienstleistern oder ausgegliederten Bereichen.Offensichtlich rechnet es sich, trotz gerichtlicher Niederlagen.
Eigentlich ein Aufklärungsfeld für den großen Lobby-Verein der Autofahrer. Aber der steht in einem echten Konflikt mit seiner Tätigkeit als Versicherer innerhalb der AG.
Ich vermisse aber auch die Verbraucherzentralen.
Ansprüche konsequent durchsetzen: JA
Einseitig bashen: NEIN
Ich hab die HUK/HUK24 immer wieder gerne als Gegner. Nach Klagezustellung zahlen die meistens sehr schnell.
Andere nicht?
AXA auch, VGH teste ich wohl in Kürze. Da geht es aber nur um Einbehalte.
Die HUK wollte nur nach Besichtigung durch eigenen SV regulieren, hat dann nach Klagezustellung alles ganz schnell bezahlt.