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Haftpflichtschaden mit HUK, der größte Feind könnte der eigene Anwalt sein

Themenstarteram 29. Januar 2022 um 7:47

Guten Morgen, ein kleiner Erfahrungsbericht mit dem größten Feind bei einem unverschuldetem Unfall, Schädiger bei der HUK versichert, die kürzen der Leistungen ja perfekt beherrschen.

Der fall: Aufgrund der hier gelesenen Erfahrungen von vorn herein einem großen Anwaltsbüro die Sache übergeben. Es sollte fiktiv abgerechnet werden. Das Anwaltsbüro hat einen ADAC Vertragsanwalt.

Schaden 18 600 € + Wertminderung + Nutzungsausfall. Gesamtforderung 24 000 €. Mit ca 11 000 € in Vorkasse gegangen, Erstattung bisher 103 € für ein Telefon das mit kaputt ging. Bisher keinerlei Erstattung des Fahrzeugschadens.

Das Auto wurde im europäischem Ausland teilrepariert. Der eigene Anwalt teilte dies der HUK mit, übermittelte eine Bescheinigung über die Reparaturdauer. De Mandanten wurde nicht erklärt das die Bescheinigung kontraproduktiv ist obwohl man bei einem Fachanwalt davon ausgehen kann das er weiß was nun passiert.

Durch die Lieferung der Munition für den Gegenangriff auf dem Silbertablett wird Klage über 24 000 € eingereicht die logischerweise abgewiesen wird.

Es wird de Mandanten nichts erklärt sondern der Mandant wird über die Klageerwiderung getäuscht, dass der Mandant sich den geringeren Verrechnungssatz des EU Auslands gefallen lassen muß bleibt unerwähnt.

Das begreift der Mandant erst nachdem das OLG dies in einem Beschluß zu Papier bringt.

Der Mandant wurde nie beraten. Im dem Augenblick der Unterschrift hatte er sich seinen neuen Feind selbst geschaffen. Das nach Klageabweisung der 1. Instanz weiter an der fiktiven Abrechnung festgehalten wurde war sinnlos. Eine Frage dazu wurde auch nicht beantwortet.

Meine Warnung: Lieber ein kleines Anwaltsbüro. Nie eine Beauftragung ohne ausführliche Beratung. Oder lieber komplett auf die Regulierung mit der HUK verzichten. Das ist definitiv gesünder.

Ich vermute, das das Büro Aufträge von der HUK als Beklage erhält und im Gegenzug dafür sorgt das berechtigte und legale Forderungen schon im Vorwege passen. Der Anwalt spielt dann Richter und man bekommt zu hören, wieso? Steht Ihnen doch nicht zu. Schreibt aber seine Rechnung nach RVG über die Summe 24 000 €, mit dem Wissen, bekommt der Mandant nie dafür habe ich gesorgt.

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62 Antworten

Kann passieren,wenn man das Maximum aus einem Unfall rausschlagen will.

Wenn ich fiktiv abrechne, repariere ich erst,wenn das Geld da ist.

MwSt Hole ich mir dann ggf anschließend zurück

Du solltest in der Überschrift eher das Anwaltsbüro nennen, anstelle noch einen Beitrag eröffnen, bei dem man vermutet, die HUK habe Mist gebaut... aber das geht sicherlich schneller und einfacher und man fühlt sich besser.

TE, nach deiner Schilderung wurde innerhalb der fiktiven Abrechnung eine konkrete Abrechnung untergebracht (Handy, NA). Damit entfällt die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung und die eigenen Ansprüche müssen ingesamt konkret abgerechnet werden, was dann fehlerhafter Weise nicht erfolgt ist. Du solltest prüfen lassen, ob du die konkrete Abrechnung nun trotzdem noch nachholen könntest und ob die von dir beauftragte Vertragsanwaltskanzlei wegen der bisherigen Kosten in Haftung genommen werden kann.

Themenstarteram 29. Januar 2022 um 8:45

Nein, da wurde nichts vermischt.

Der Fahrer zum Unfallzeitpunkt war verletzt, das T Shirt durch ausgelöste Airbags verbrannt und das Telefon kaputt. Das wurde erstattet weil Forderung Dritte.

Haftung der Kanzlei kannst du vergessen. Krähenprinzip, außerdem steht mir lt BGH nur der Ersatz des tatsächlichen Schadens zu. Da spielt die Pflichtverletzung (mangelnde Beratung und deren Folgen) keine Rolle. Das eine Pflichtverletzung zum Nachteil des Mandanten statt fand ist unstrittig. Sieht auch die Rechtsanwaltskammer so. Bringt aber nichts.

Nein, die HUK hat keinen Mist gebaut sondern sich ein Loch in Bauch gefreut.

Einen Teufel werde ich tun und das Büro benennen. Ich lasse mir doch keine Schadenersatzforderung wegen Geschäftsschädigung anhängen.

Versteh ich jetzt nicht. du hast dein Auto billig im Ausland reparieren lassen und das bezahlt bekommen. Alles super.

Das du deine fiktiven 24.000 Euro nicht von der HUK bekommen hast ist doch super für alle Versicherten.

Themenstarteram 29. Januar 2022 um 9:49

Falsch. Ich habe nichts bekommen sondern 24 000 € in den Sand gesetzt.

Moin! Wie setzen sich denn bitte die 5400€ (24t€-Schaden) konkret hinsichtlich Wertminderung und Nutzungsausfall zusammen? Kommt mir absurd hoch vor....

Zitat:

@HolderA28 schrieb am 29. Januar 2022 um 10:49:51 Uhr:

Falsch. Ich habe nichts bekommen sondern 24 000 € in den Sand gesetzt.

Die 11.000 für die Repeartur bekommst du ja trotzdem. Anwalt hin oder her.

Du bist nicht der Erste und wirst nicht der letzte sein, der sich fiktiv schon die Hände gerieben hat, auf Grund absurder fiktiver Forderungen und dann hart auf dem Boden der Tatsachen aufgeschlagen ist. Nimms sportlich.

Du hast übrigens keine 24.000 in den Sand gesetzt. Das Geld gehörte dir ja nie wirklich.

Zitat:

@HolderA28 schrieb am 29. Januar 2022 um 10:49:51 Uhr:

Falsch. Ich habe nichts bekommen sondern 24 000 € in den Sand gesetzt.

Nein!

Wer hat denn entscheiden, dass der Wagen im AUSLAND instand gesetzt wird? Du? ... oder der Anwalt oder die HUK oder wer?

Zitat:

@HolderA28 schrieb am 29. Januar 2022 um 08:47:51 Uhr:

 

Meine Warnung: Lieber ein kleines Anwaltsbüro. Nie eine Beauftragung ohne ausführliche Beratung.

Meine Empfehlung: Sich vor Beauftragung eines Anwalts selber so weit wie möglich schlau machen, welche Rechte und Möglichkeiten man hat. Nur dann kann man auch einigermaßen beurteilen, ob die Beratung auch wirklich ausführlich war und die Vorgehensweise mit dem Anwalt im eigenen Sinne abstimmen. Ob man dann noch einen Anwalt beauftragt, überlass ich jedem selber. Bei dem geschilderten Fall mit Personen- und hohem Sachschaden hätte ich vermutlich auch einen beauftragt.

Meine Empfehlung gilt genauso für andere Lebenslagen in denen man sich Fachleuten anvertraut, z.B. Steuerberater, Anlageberater, Versicherungsmakler, etc..

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 29. Januar 2022 um 11:26:31 Uhr:

Meine Empfehlung gilt genauso für andere Lebenslagen in denen man sich Fachleuten anvertraut, z.B. Steuerberater, Anlageberater, Versicherungsmakler, etc..

....Bundesgesundheitslobbyist...ähh minister...

@HolderA28

 

Was war denn dein gedanklicher Hintergrund, den Schaden fiktiv abzurechnen und dann im Ausland reparieren zu lassen?

Klingt auch eher danach, als ob man einen kleinen Reibach machen wollte.... und das ist böse in die Hose gegangen.

Nicht umsonst wird i. d. R. von fiktiven Abrechnungen abgeraten.

Hier dazu noch der Link:

https://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q7102705

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 29. Januar 2022 um 11:26:31 Uhr:

 

Meine Empfehlung gilt genauso für andere Lebenslagen in denen man sich Fachleuten anvertraut, z.B. Steuerberater, Anlageberater, Versicherungsmakler, etc..

Kann ich nur bestätigen. Hab beruflich viel mit Steuerberatern zu tun. Da kann man nur staunen was so beraten wird. Große oder kleine Kanzlei macht wenig Unterschied. Auch bei großen Kanzleien arbeiten nicht nur Topleute. die Topleute in den großen Kanzleien betreuen die wichtigen Kunden, die viel Geld bringen. Kleine Kanzleien sind bei internationalen Sachverhalten schnell überfordert.

Das dürfte bei Rechsanwälten sehr ähnlich sein.

Die Top-Juristen kommen in der Industrie, in der Verwaltung und bei großen renommierten Kanzleien unter. Wer das nicht schafft muss eben ein Schild an die Tür hängen und sich selbständig machen.

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