- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Haftpflichtschaden - Wem gehören die Altteile?
Haftpflichtschaden - Wem gehören die Altteile?
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wem eigentlich die Altteile / Austauschteile bei einem Haftpflichtschaden gehören. Also wenn beispielsweise ein Scheinwerfer, eine Tür oder Stoßstange gegen ein Neuteil ausgetauscht wird. Habe ich als Geschädigter einen Anspruch auf die beschädigten Altteile?
Viele Dank!
p3hdl
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Juli 2018 um 13:37:45 Uhr:
Ne ne, die Versicherung hat da die Hand drauf und verkauft es dem der mehr bietet.
Und mir reicht nun mal son Satz nicht " Glaub es oder lass es"
Alles ist irgendwo geregelt uns somit auch dieser Fall.
Wenn du keinen Bock hast es ordentlich, also rechtlich handfest, darzulegen, dann ist auch ok, nur sag es einfach.
Erzähle jetzt hier bitte keinen Mumpitz.
Die Versicherung verkauft gar nichts, der Restwert ist und bleibt Eigentum des Geschädigten. Und nur der kann sein Eigentum verkaufen sonst keiner. Und genau so verhält es sich mit den Altteilen seines Fahrzeuges.
Aber glaub meinetwegen, wass du möchtest, es sei dir unbenommen.
Ähnliche Themen
24 Antworten
Ja, natürlich, die sind dein Eigetum und bleiben es auch.
Sicher?
Nach meinem Verständnis:
Normal der entschädigenden Versicherung. Glaub aber kaum das die da Anspruch drauf erheben.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Juli 2018 um 10:58:46 Uhr:
Sicher?
Nach meinem Verständnis:
Normal der entschädigenden Versicherung. Glaub aber kaum das die da Anspruch drauf erheben.
Ja, ganz sicher.......
Ok, dann kannst du auch bestimmt sagen woraus sich das herleitet.
Ganz einfach:
Altteile genau wie der Restwert des Fahrzeuges gehören dem Anspruchsteller und im Kaskoschaden dem Versicherungsnehmer.
OK, gut zu Wissen.
Wo steht das?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Juli 2018 um 12:20:54 Uhr:
Wo steht das?
AKB 2015
A.2.5.7.2 Rest- und Altteile
Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
Das ist zwar die Regelung für Teil- und Vollkasko, findet bei der Haftpflicht mangels entsprechender Rechtsprechung aber auch Anwendung.
Gut, aber könnte auch aus dem Grund sein das die Vers. gar kein Interesse an Schrott hat, anders sieht es ja manchmal bei Totalschäden aus. Da hat u. U. die Vers. sehr wohl Interesse und vermarktet dann auch das Auto.
Also ganz klar ist das für mich immer noch nicht.
Will das nicht tottreten aber wäre für mich und den TE doch interessant wie es rechtlich tatsächlich aussieht und woraus sich das Recht herleitet.
Nun glaub es doch endlich.......
Das richtet sich aus den "Recht" das es sein Eigetum ist und bleibt. Ob heile oder kaputt.
Es ist seins und es bleibt sein Eigentum.
Die Versicherung "vermarktet" auch keine Restwerte, die gibt bestenfalls ein Gebot durch einen "Rerstwertaufkäufer" ab, der es vielleicht vom Eigentümer kaufen darf.
Vielleicht aber auch nicht.
Ne ne, die Versicherung hat da die Hand drauf und verkauft es dem der mehr bietet.
Und mir reicht nun mal son Satz nicht " Glaub es oder lass es"
Alles ist irgendwo geregelt uns somit auch dieser Fall.
Wenn du keinen Bock hast es ordentlich, also rechtlich handfest, darzulegen, dann ist auch ok, nur sag es einfach.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 30. Juli 2018 um 13:37:45 Uhr:
Ne ne, die Versicherung hat da die Hand drauf und verkauft es dem der mehr bietet.
Und mir reicht nun mal son Satz nicht " Glaub es oder lass es"
Alles ist irgendwo geregelt uns somit auch dieser Fall.
Wenn du keinen Bock hast es ordentlich, also rechtlich handfest, darzulegen, dann ist auch ok, nur sag es einfach.
Erzähle jetzt hier bitte keinen Mumpitz.
Die Versicherung verkauft gar nichts, der Restwert ist und bleibt Eigentum des Geschädigten. Und nur der kann sein Eigentum verkaufen sonst keiner. Und genau so verhält es sich mit den Altteilen seines Fahrzeuges.
Aber glaub meinetwegen, wass du möchtest, es sei dir unbenommen.
Zitat:
@p3hdl schrieb am 30. Juli 2018 um 10:08:30 Uhr:
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wem eigentlich die Altteile / Austauschteile bei einem Haftpflichtschaden gehören. Also wenn beispielsweise ein Scheinwerfer, eine Tür oder Stoßstange gegen ein Neuteil ausgetauscht wird. Habe ich als Geschädigter einen Anspruch auf die beschädigten Altteile?
Viele Dank!
p3hdl
Wenn die Teile vorher dein Eigentum waren, sind sie es auch noch nach dem Schaden bis zur Entsorgung. Eine Versicherung, welche eine Reparatur bezahlt, wird durch diese Dienstleistung nicht automatisch juristisch Eigentümer. Das geht nur mittels Kauf der Teile.
Bin da auch ganz sicher das dem Fzg-eigentümer die Altteile gehören, genauso Herr über das Unfallfzg bleibt.
Es kann natürlich Diskussionen geben wenn im GA der Restwert X steht und die Vers. in Windeseile ein höheres Angebot bringt.
Aber es wäre das erste mal, in 38 Berufsjahren, das die Vers. auf Herausgabe der Altteile besteht und diese verwerten wollte.
Obwohl ich es heute eher nachvollziehen könnte, als früher.
Bei einem LED Scheinwerfer für 1600Eur, z. B., der lediglich einen Kratzer an der li Aussenkante hat und da keine Streuscheibe, nur ein optischer Mangel, würde ich deren Engagement sogar verstehen.
Ich kenn jetzt auch nicht den § aber wenn das die Vers könnte, dann hätte ich es in all den Jahren wenigstens 1x erlebt, oder Kollegen von mir.