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Haftung bei Privat-Hebebühne

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 11:52

Hallo,

ich bin stolzer Besitzer eine PKW-Hebebühne, die ich in meinen Schuppen installiert habe.

Jetzt sind meine Freunde und bekannte auf mich aufmerksam geworden und fragen, ob diese auch

mit ihren Fahrzeugen auf die Hebebühne dürfen.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht es Rechtlich aus, wenn was passiert?

Kann ich schriftlich einen Haftungsausschluss verlangen?

Die Bühne wird übrigens nicht gewartet oder geprüft (TÜV).

Danke für eure Fragen schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Februar 2019 um 13:09:23 Uhr:

Die rechtliche Seite wird wohl nur bei gewerblichem Einsatz relevant. Wenn du rein Privat die Hebebühne wem zur Verfügung stellst, ist das auch sein reines Privatvergnügen.

Im Übrigen würde ich mir überlegen, ob ich mein Auto auf eine ungewartete8vermutlich nicht mal abgenommen?) Hebebühne fahre.

Die rechtliche Seite sehe ich anders. Wenn die Hebebühne nicht in Ordnung ist und deswegen eine Person zu Schaden kommt, wird die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer der Hebebühne ermitteln. Da nutzen auch irgendwelche unterschriebenen Zettel, dass jegliche Haftung ausgeschlossen wird, rein gar nichts.

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Die rechtliche Seite wird wohl nur bei gewerblichem Einsatz relevant. Wenn du rein Privat die Hebebühne wem zur Verfügung stellst, ist das auch sein reines Privatvergnügen.

Im Übrigen würde ich mir überlegen, ob ich mein Auto auf eine ungewartete8vermutlich nicht mal abgenommen?) Hebebühne fahre.

Ehrlich gesagt würde Ich mich auch noch nicht mal selbst unter eine nicht abgenommene und ungewartete Habebühne stellen wollen.

Ich würde von - jedem - der die Bühne benützt, auf einem vorbereites Papier, eine Unterschrift verlangen.

Auf dem Papier sollte - als Beispiel - stehen,

- das jeder in eigener Verantwortung die Hebebühne benützt,

- das die Hebebühne nicht gewartet oder vom TÜV geprüft / überprüft wird

- das du als Betreiber weder für Schäden noch für Folgeschäden haftbar gemacht werden kannst

Und, das Papier würde ich auch an die Wand der Garage nageln.

MfG kheinz

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Februar 2019 um 13:11:42 Uhr:

Ehrlich gesagt würde Ich mich auch noch nicht mal selbst unter eine nicht abgenommene und ungewartete Habebühne stellen wollen.

Wenn man Ahnung von Technik hat kann man so ein Ding auch privat betreiben, man stellt sich ja selbst drunter da sollte/wird man schon drauf achten das es einwandfrei funktioniert. Nur weil der TÜV drüber schaut macht es da Ding nicht sicherer.

 

Aber ich würde auch so einen Zettel unterschrieben lassen, manche sind im Nachhinein bekloppt und bekommen ganz blöde Gedanken wenn auf einmal doch was passiert.

Unter diesen Umständen würde ich als Fragesteller die Hebebühne nicht nutzen wollen.

Muß aber letztlich jeder für sich selbst entscheiden.

...ein Hebezeug, Hubgerät, Hubsteiger, etc. ist immer so konstruiert, dass selbst bei ungenügender Wartung nichts passiert. Da sind Sicherheitseinrichtungen drin, die in jedem Fall dafür sorgen, dass z.B. bei der Hebebühne das Auto auch bei gravierenden Fehlern / Schäden / etc. oben bleibt... könnte höchstens problematisch werden hinterher das Auto wieder runter zu bekommen, wenn irgendwelche Sperrklinken, Sicherheits-Tragmuttern oder Rohrbruchsicherungen zum Einsatz gekommen sind.

Gefährliche Schäden wären höchstens irgendwelche Risse, etc. in tragenden Teilen oder der Verankerung einer Bühne... muß man halt einfach mal die Augen aufmachen und selbst gucken, ob da was im Argen liegt.

Na ja, das ist die Theorie. Tatsächlich findet man hier im Forum einen Beitrag, da ist dem Freundlichen ein fast fabrikneuer AMG G63 eines Mitforisten von der Bühne gekippt. Passieren kann immer etwas, egal ob mit oder ohne Prüfung!

OpenAirFan

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Februar 2019 um 13:09:23 Uhr:

Die rechtliche Seite wird wohl nur bei gewerblichem Einsatz relevant. Wenn du rein Privat die Hebebühne wem zur Verfügung stellst, ist das auch sein reines Privatvergnügen.

Im Übrigen würde ich mir überlegen, ob ich mein Auto auf eine ungewartete8vermutlich nicht mal abgenommen?) Hebebühne fahre.

Die rechtliche Seite sehe ich anders. Wenn die Hebebühne nicht in Ordnung ist und deswegen eine Person zu Schaden kommt, wird die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer der Hebebühne ermitteln. Da nutzen auch irgendwelche unterschriebenen Zettel, dass jegliche Haftung ausgeschlossen wird, rein gar nichts.

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 16. Februar 2019 um 15:21:41 Uhr:

Na ja, das ist die Theorie. Tatsächlich findet man hier im Forum einen Beitrag, da ist dem Freundlichen ein fast fabrikneuer AMG G63 eines Mitforisten von der Bühne gekippt. Passieren kann immer etwas, egal ob mit oder ohne Prüfung!

OpenAirFan

Ich lese da nichts von einem G63 der von einer Bühne gefallen ist... der G63 hat sich lt. TE selbstständig gemacht und ist mit dem Heck gegen eine Mauer geknallt und vorher blöderweise mit der offenen Tür noch an der Hebehühne hängen geblieben. Da hat also jemand wohl vergessen das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern.

Und auch wenn jemand z.B. wie jemand im verlinkten Thread schreibt ein Hubgerät bei einem Geländewagen mit Leiterrahmen am Häuschen statt am Rahmen ansetzt... also da kann die beste, best gewartete und geprüfte Hebebühne nix für - das ist einfach die Dummheit eines DAU.

Hier bei uns in der örtlichen ATU-Filiale habe sie das auch schon geschafft und nen Landrover am Häuschen nach oben gezerrt... als der schwere Rahmen mit Motor, Getriebe und den Achsen drohte der Schwerkraft zu folgen sind se panisch in der Werkstatt des Landrover-Vertragshändler um die Ecke aufgeschlagen um Leute zu holen, die sich mit so einem Fahrzeug auskennen und die Kuh vom Eis holen.

Solche Sachen hört man aber immer nur hinten rum.. in diesem Fall von einem Bekannten, der zufälligerweis in der Werkstatt bei Landrover arbeitet und mit zum Rettungskomando gehörte.

Aber wie gesagt, muß man immer erst gucken was warum passiert ist... in der Regel würde ich bei einer Hebebühne davon ausgehen, dass das Problem beim Bediener bzw. wie / wo die Bühne am Fahrzeug angesetzt wurde liegt.

http://i.imgur.com/eB3pkEr.jpg

https://i2.wp.com/.../...ote-im-Internet-Hebeb%C3%BChnen-Unfall-04.jpg

https://bilder.bild.de/.../1.bild.jpg (bewegte Bilder (klick))

@Catwiezle ...ja das stimmt natürlich, also entweder eben niemanden an / auf die Bühne lassen oder entsprechende Vorkehrungen treffen z.B. dass dieser nicht nur einen Haftungsausschluß unterschreibt, sondern quasi Miteigentümer ist und damit auch selbst in der Verantwortung steht.

Ist heutzutage leider so, dass immer ein Schuldiger gesucht wird, daher muß man sich ganz genau überlegen, was man tut. Z.B. indem man solche Mienenfelder von vorneherein umgeht... kann mich da noch an einen Spruch aus einer Vorlesung eines Landschaftsarchitekten / Städetplaners erinnern... ein Kinderspielplatz ist ein Haftungsrisiko, wenn sie nicht von einer Behörde gezwungen werden einen zu bauen z.B. bei einem Wohnbauprojekt, dann lassen sie das besser bzw. reden sie das ihrem Auftraggeber aus. Besser ne grüne Wiese anlegen, da ist das Risiko, dass ein Kind zu Schaden kommt und irgendwelche wild gewordenen Eltern mit Rechtsanwälten und Gutachtern versuchen ihnen ans Bein zu pissen 1000x geringer.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Februar 2019 um 13:32:21 Uhr:

Ich würde von - jedem - der die Bühne benützt, auf einem vorbereites Papier, eine Unterschrift verlangen.

Auf dem Papier sollte - als Beispiel - stehen,

- das jeder in eigener Verantwortung die Hebebühne benützt,

- das die Hebebühne nicht gewartet oder vom TÜV geprüft / überprüft wird

- das du als Betreiber weder für Schäden noch für Folgeschäden haftbar gemacht werden kannst

Und, das Papier würde ich auch an die Wand der Garage nageln.

MfG kheinz

Gibst Du auch jedem deiner Besucher zu Hause ein Dokument in die Hand, das sie sich am Besteck schneiden können, das Getränkeglas splittern könnte oder der Federkern des Sofas durchpieksen könnte und Du nicht für ihre Verletzungen haftest?

Ja es wird immer schlimmer, besonders auf der Arbeit, da wird sich am Dümmsten orientiert. Das zieht sich langsam durch die ganze Gesellschaft. Irgendjemand anderes muss Schuld sein nie man selbst.....

Ich würde einfach mal sagen, bei manchen Dingen ist es natürliche Selektion. Aber das ist nicht öffentlichkeits fähig.

Tja, mit Herrn Charles Darwin bzw. seinen Erkenntnissen hat so mancher ein Problem...

Wenn man sich die Gesellschaft unter diesen Gesichtspunkten so anguckt, muß man feststellen, dass diese Regeln der Natur praktisch außer Kraft gesetzt sind und heutzutage statt "Survival of the Fittest" überproportional gerade die obenauf sind, die eigentlich beste Chancen auf den Darwin Award hätten / haben sollten.

So verwundert die zunehmende Verblödung eigentlich überhaupt nicht... und mit jeder Generation wirds schlimmer.

Gibst Du auch jedem deiner Besucher zu Hause ein Dokument in die Hand, das sie sich am Besteck schneiden können, das Getränkeglas splittern könnte oder der Federkern des Sofas durchpieksen könnte und Du nicht für ihre Verletzungen haftest?

 

Dumm daher schreiben kann ich auch....................

Meine Beitrag bezog sich auf die Hebebühne...............

MfG kheiz

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 18:33

Also die Hebebühne von der Firma Nussbaum, diese habe ich NEU gekauft.

Ich selber warte diese immer regelmäßige, selber nach Herstellerangabe.

Das Teil ist sicher, sonst würde ich mich nicht selbst drunter stellen!

 

Das Problem ist wenn ich würde z.B. meinen Nachbarn auf die Bühne lassen

und es würde zu einem Unfall kommen, sei es aus Dummheit oder eines technischen Defekts.

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