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Hagelschaden am Neuwagen (3 Monate) - Wandlung möglich?

Themenstarteram 15. Juli 2016 um 7:16

Hallo, ich habe im März meinen neuen Audi A4 bekommen. Keine 3 Monate später bei etwas über 9000 km stand ich im dicksten Hagel und durfte zuhören, wie der Hagel mir zahlreiche Dellen ins Auto geschlagen hat - bis auf die Heckklappe und die Plastikteile sind nun überall Dellen - sogar auf den Chrom-Zierleisten an den Fenstern.

Gestern war der von der Versicherung beauftrage Gutachter da, und schätzt den Schaden auf 6800 Euro (inkl. Mwst). Berücksichtigt wurde die "leichte Reparatur" durch Herausdrücken und eine Kompletterneuerung der Motorhaube, wobei jedoch Folgekosten durch die Einschläge an den Säulen, die sich nicht immer komplett Herausdrücken lassen, offen gelassen wurden (sprich eine Nachlackierung mit Spachteln etc. wurde nicht ausgeschlossen).

Versichert bin ich bei der R+V24 und habe einen Tarif mit Werkstattbindung und Neuwert-Ersatzregelung. Bisher war ich in einer von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt zur ersten Begutachtung, und gestern war der Gutachter der Versicherung da. Mehr ist bislang noch nicht geschehen, obwohl der Schaden am 05.06.2016 eingetreten ist. Der Lackierermeister aus der ersten Werkstatt gab mir den Tipp, zu versuchen, den Wagen zu wandeln - sprich die Neuwert-Ersatzregelung anzuwenden und den beschädigten an die Versicherung abtreten und einen Neuwagen erhalten.

Ich kenne mich da gar nicht aus und würde mich freuen, wenn ich hier vielleicht ein paar Tipps oder Erfahrungen bekommen könnte, wie ich da weiter vorgehen sollte.

Danke und besten Gruß

Patrick

Beste Antwort im Thema

Einen Neuwagen fahren, aber bei einer "24" Versicherung mit Werkstattbindung sein?

Da darf man dann im Schadensfall nicht viel erwarten.

Da wirds wohl auch keine Wertminderung geben.

Die 80% Regelung die Deutschland1947 hier anspricht, gibts dort auch nicht.

Die hätte aber eh nichts gebracht.

Ein Tarif mit Wertminderung wäre hier gut gewesen.

 

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Üblicherweise besteht ein Anspruch auf Neuwertentschädigung wenn die Reparaturkosten 80 % des Neupreises vom Fahrzeug am Schadentag übersteigen.

Der Tipp des Lackiermeisters ist folglich nicht nachzuvollziehen.

Einen Neuwagen fahren, aber bei einer "24" Versicherung mit Werkstattbindung sein?

Da darf man dann im Schadensfall nicht viel erwarten.

Da wirds wohl auch keine Wertminderung geben.

Die 80% Regelung die Deutschland1947 hier anspricht, gibts dort auch nicht.

Die hätte aber eh nichts gebracht.

Ein Tarif mit Wertminderung wäre hier gut gewesen.

 

Die R+V definiert die Neuwertentschädigung mit dem Begriff "Totalschaden".

Wird also nichts.

Werkstattbindung bei einem Audi ist nicht zu empfehlen und führt bei Garantie- / Kulanzanfragen zu Problemen.

Es sei denn, die Werkstatt ist ein Audipartner.

gelöscht.

Mir erscheint der Schadensbetrag mit 6.800,- € als fragwürdig. Spachteln bei so einem jungen Auto ... ist für mein Empfinden keine wertgerechte Instandsetzung. Da käme mir eher der Gedanke, dass der Schadensbetrag im Hinblick auf die Neuwertentschägigungsklausel möglichst klein ausfallen sollte. Da solltest Du einen eigenen Sachverständigen (öffentlich bestellt und vereidigt) mit der Schadenssfeststellung beauftragen und das dann mit der Versicherung im Schiedsverfahren klären. Anwaltliche Hilfe wäre wohl auch nicht schlecht. Die müsste die Versicherung bei für Dich gutem Ausgang des Schiedsverfahrens auch tragen, bzw. - wenn vorhanden - eine Rechtsschutzversicherung.

Super immer dieser tip mit dem Rechtsanwalt...

Der Hagel ist über die tk versichert und er hat eine neupreisantschädigung , die meisten Versicherer haben aber in den Bedingungen 80%, 90% oder Totalschaden somit kommst selbst mit 10.000€ Hagelschaden nicht an diese Summen ran bei einem A4.

Eigener Sachverständiger in der Kasko kostet auch eigenes Geld erstmal! Deswegen vorsichtig mit den Tips!

Reparieren lassen und gut ist, ärgerlich klar aber es ist ein Auto

Super ... immer diese Grundsatzallergie, sich bei einem Problem fachkundige Hilfe an die Seite zu holen. :eek::cool::rolleyes:

Klar wenn man genug Geld hat wenn keine rechtschutz vorhanden ist.... In der Kasko hast du ganz andere rechte wie in einem haftpflichtschaden....

Und bist du Rechtsanwalt oder warum meinst du das gerade in diesem total klarem Fall noch weitere Kosten produziert werden müssen auf die der geschädigte eventuell sitzenbleibt?

Lass mal etwas Kortison oder Baldrian auf dein Gemüt einwirken!

Hier ist erstmal nur klar, dass ein ganz junges Auto von einem heftigen Hagelschaden betroffen ist und Blechteile beteiligt sind, deren Austausch nicht mal eben so einfach gemacht ist und wo ich sehr bezweifle, dass Spachteln eine wertgerechte Instandsetzung ist. Das würde ich erstmal geklärt haben wollen und dann sehen, wie man sich dazu positioniert.

Themenstarteram 15. Juli 2016 um 9:25

Eine Rechtsschutz ist vorhanden und darüber habe ich auch schon nachgedacht.

Bezüglich der Werkstattbindung bin ich inzwischen auch schlauer, die fällt in Kürze auch definitiv weg. Aber das steht ja hier nun auch nicht zur Diskussion. Die Reparatur würde ich wahrscheinlich dann auch direkt bei Audi durchführen lassen, dann hätte ich 15% der Kosten selber zu tragen. Teures Lehrgeld, aber hinterher ist man immer schlauer.

Also wäre eure Empfehlung, in der Tat einen Rechtsbeistand einzuschalten?

Tendenziell ja, weil die Kasko ganz sicher erstmal nur die 6.800,- € als Schaden für ihre Regulierung zu Grunde legen wird. Die tatsächliche Schadenshöhe muss aber ein Sachverständiger ermitteln. Mit dem Ergebnis geht es dann in das Schiedsverfahren, wenn die Kasko nicht vorher noch einlenkt.

Da Du die Reparatur bei Audi machen möchtest, würde ich dort mal vorbei fahren.

Oder zu einem Gutachter deiner Wahl und lass ihn drüber schauen,

ob der Reparaturweg in Ordnung ist.

Man muss ja nicht gleich ein weiteres Gutachten erstellen und Kosten produzieren.

Der Sachverständige der Versicherung wird mit Sicherheit ein gerichtlich verwertbares Gutachten erstellt haben, dies sollte dem te auch zugestellt worden sein.

Eine Reparatur bei Audi ist in meinen Augen sinnlos, da sich Audi sicherlich eines externen Beulendoktors bedient und den Wagen nicht selbst ausbeult. bei einem geleasten Fahrzeug vielleicht vorher mal zwingend mit der Bank in Verbindung setzen. Wenn eh repariert werden soll wirklich bei Audi machen aber dann mal die Versicherung fragen welche Audi Werkstatt Partner ist und vielleicht mal 50km Fahrstrecke in Kauf nehmen.

Wenn rechtschutz vorhanden erstmal schriftliche deckungszusage einholen, Bevor du zum Anwalt gehst! Oder eine anwaltliche erstberatung in Anspruch nehmen, die darf maximal da. 250€ brutto kosten je nachdem welche Auslagen der Anwalt in Rechnung stellt.

Desweitern solltest du, lieber Paul, mal weniger von dem Zeug nehmen die vernebeln den Geist ;)

Zitat:

@rebizzel schrieb am 15. Juli 2016 um 11:52:30 Uhr:

Der Sachverständige der Versicherung wird mit Sicherheit ein gerichtlich verwertbares Gutachten erstellt haben, dies sollte dem te auch zugestellt worden sein.

Eine Reparatur bei Audi ist in meinen Augen sinnlos, da sucht Audi sich eines externen Beulendoktors bedient und den Wagen nicht selbst ausbeult. bei einem geleasten Fahrzeug vielleicht vorher mal zwingend mit der Bank in Verbindung setzen.

Wenn rechtschutz vorhanden erstmal schriftliche deckungszusage einholen, Bevor du zum Anwalt gehst! Oder eine anwaltliche erstberatung in Anspruch nehmen, die darf maximal da. 250€ brutto kosten je nachdem welche Auslagen der Anwalt in Rechnung stellt.

Desweitern solltest du, lieber Paul, mal weniger Schmerzmittel nehmen die vernebeln den Geist ;)

Erstberatung und der Anwalt könnte Auslagen in Rechnung stellen. Niedlich :D Du bist offensichtlich nicht fachkundig. Macht nichts. Aber dann akzeptiere doch bitte, dass deine Ansichten nicht unbedingt in den Augen anderer sinnvoll sein müssen. Deine Erfahrungen mit Sedativa halte ich ebenfalls für uninteressant.

edit: Kortison und Baldrian sind keine Sedativa und auch kein Zeug (wie Du editiert hast)

 

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