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Hagelschaden Einschätzung Schaden G6 GTD

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 1. Juni 2017 um 18:27

Hallo zusammen,

Wir hatten leider Anfang der Woche einen wirklich brutalen Hagel bei uns der bei uns auf der Straße quasi alle Autos zum Opfer gefallen sind.

Mein Auto hat es recht extrem erwischt (Scheiben sind aber heile geblieben..).

Evtl. hat hier jemand schonmal Erfahrungen damit gemacht. Hier einmal ein Übersicht des Schadens..auf Fotos sind nur die großen Beulen zu erkennen, wegen dem Schwarzen Lack..

Motorhaube -> 4 20-30CM große Dellen..recht Tief..10-20 kleinere Dellen

Dach -> 5 20-30CM Dellen 50+ kleine Dellen..sieht aus wie ein Golfplatz

Heckspoiler -> 2 Dellen 20-30CM..mehrere kleine Dellen

Dazu noch diverese Kratzer durch umherfliegendes Zeug an oberen Türkanten auf beiden Seiten sowie auf Motorhaube und Spoiler..Kratzer gehen von 2CM bis 8CM länge..

Ich weiß ihr seit keine Magier..aber evtl. hat ja jemand schonmal einen ähnlichen Schaden gehabt? Fahrzeug ist ein 6er GTD DSG mit Voller Hütte knapp 80tkm gelaufen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Du hast es erfasst, wir sind keine Magier und die Glaskugel ist zur Zeit auch nicht greifbar. Geh zum Gutachter und gut ist. Du hast doch eine TK!? Alles andere ist doch Fischen im Trüben. Vollkommen sinnfrei.

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Du hast es erfasst, wir sind keine Magier und die Glaskugel ist zur Zeit auch nicht greifbar. Geh zum Gutachter und gut ist. Du hast doch eine TK!? Alles andere ist doch Fischen im Trüben. Vollkommen sinnfrei.

Vor 10 Jahren hatte ich am IVer mal einen Hagelschaden aus Italien.

Meiner sah aber noch recht harmlos aus im Vergleich zu anderen Autos. Wenige Dellen auf dem Dach und Haube, vereinzelt auch andere Karosserieteile. Die Teilkasko zahlt sowas.

Habe mir damals die Rechnungssumme interessehalber geben lassen. Knapp über 600€. Mein Kumpel hatte an seinem Franzosen über 1000€.

Wir hatten einen vergleichbaren Hagelschaden an einem Golf III, der längst nicht mehr in unserem Besitz ist.

Betraf damals die gesamte Region, nicht nur die Autos.

Versicherung hat zu Gutachter geschickt.

Ca. 6000,00 € bei Reparatur, ca. 4000,00 € Auszahlung, falls nicht.

Jedenfalls Ausschluß von Geltendmachung weiterer Hagelschäden bei diesem Fahrzeug.

Ca. 4000,00 € genommen.

Fährt wohl heute noch in Ghana.

So sehe ich es aber auch, denn mit solchen Angaben ist eine Kalkulation nicht zu erstellen.

grüße wobi

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 1. Juni 2017 um 20:35:05 Uhr:

Du hast es erfasst, wir sind keine Magier und die Glaskugel ist zur Zeit auch nicht greifbar. Geh zum Gutachter und gut ist. Du hast doch eine TK!? Alles andere ist doch Fischen im Trüben. Vollkommen sinnfrei.

Themenstarteram 2. Juni 2017 um 11:31

War heute beim Gutachter, sind da die ganzen Kratzer und 2-3 tiefere Dellen den Lack beschädigt haben 7500€ geworden.

Achte darauf, ob das der einzige Hagelschaden ist, den deine Versicherung an diesem konkreten Fahrzeug reguliert.

Das entspräche dem Normalfall, d.h. den nächsten Hagelschaden an demselben Fahrzeug regulierst du selbst.

Kohle einsacken und freuen, soviel Kohle bekommt man ja heut gar nicht mehr für ein "Stinkediesel"

Genau. Bei Nichtreparatur werden es - legal - ungefähr 5500-6000.

Sieht halt aus, wie ein Wellblechbomber.

Kommt bei einem VW mit EA 189 jedoch nicht mehr drauf an.

Zitat:

@P990i schrieb am 3. Juni 2017 um 07:24:58 Uhr:

Genau. Bei Nichtreparatur werden es - legal - ungefähr 5500-6000.

[.....]

Naja, bei einer fiktiven Abrechnung werden von den 7.500 EUR schon mal die MwSt abgezogen, dann wären wir schon nur noch bei ca. 6.000 EUR. Dann vermute ich, hat der Sachverständige die Reparaturkosten einer VW-Vertragswerkstatt für die Reparatur zu Grunde gelegt. Ist das Fahrzeug aber älter als drei Jahre setzt die Versicherung genau hier wieder den Rotstift an und macht eine neue Rechnung auf, indem sie Arbeitslohn und Materialkosten einer Werkstatt die mit dieser Versicherung zusammen arbeitet, zu Grunde legt.

Der TE soll sich also nicht wundern, wenn die Versicherung das Gutachten bei fiktiver Abrechnung auf 3.000-3500 EUR kürzt.

Bitte halte uns auf dem laufenden, was letztlich raus kommt.

 

Bis zum Post von Jubi dachte ich noch, ich könnte mich evtl. vom GTD auf diese Art "befreien".

Der damalige Gutachter bei uns hat im Rahmen des Sammelbegutachtungsverfahrens der Versicherungen sogleich die Werte für Reparaturabrechnung und fiktiver Abrechnung bestimmt.

Wir brauchten unserer Versicherung nur noch mitzuteilen, welche Variante wir wollen.

Der TE hat sich dazu leider nicht geäußert.

Jubi geht von einer Reduktion aus, die so rechtlich keineswegs zwingend ist.

Daher zählt, was am Ende die Versicherung tatsächlich gewährt.

Daher kann es sein, daß der "Befreiungshagelschlag" doch noch gelingt.

In jedem Fall werden die Versicherungen nach einem regulierten Hagelschaden von der Regulierung weiterer Hagelschäden an demselben Fahrzeug frei.

Das sollte immer bedacht werden, speziell in Regionen, in denen derartige Wetterphänomene häufiger vorkommen.

Zitat:

@P990i schrieb am 5. Juni 2017 um 11:49:45 Uhr:

[.....]

Jubi geht von einer Reduktion aus, die so rechtlich keineswegs zwingend ist.

[.....]

Richtig, nicht zwingend.

Wenn das mehr als drei Jahre alte Fahrzeug alle Services, sowie alle Reparaturen in einer Vertragswerkstatt hat machen lassen, darf die Versicherung nicht die im Gutachten aufgeführten Material und Arbeitskosten einer markengebundener Vertragswerkstatt streichen und stattdessen die geringeren Kosten einer von der Versicherung benannten freien Werkstatt, geltend machen.

Letzteres wird aber immer wieder gerne gemacht, obwohl es diesbezüglich ein BGH Urteil (Porsche Urteil) gibt, das genau das nicht zulässt.

Jubi, (nicht nur) Versicherungen versuchen es ... Unwissende VN/Innen gibt es genügend.

Meistens reicht es, renitenten Versicherungsmitarbeitern/Innen eine Deckungszusage der (Verkehrs-) Rechtschutzversicherung mit dem dezenten Hinweis der entgegenstehenden, gefestigten Rechtsprechung zu übersenden.

Die üblichen Abbügler in Sachen berechtigter Versicherungsansprüche müssen - mal mehr, mal weniger - motiviert werden.

Natürlich gibt es Versicherungen mit Klauseln, wie von dir beschrieben.

Diese Klauseln muß der VN jedoch bereits bei Abschluß akzeptiert haben.

Mit dem Golf waren wir seinerzeit weit über die 3 Jahre hinaus.

Keine VAG-Werkstätten.

Das gab überhaupt keine Probleme.

Schlußendlich wird uns der TE hoffentlich nicht im Unklaren belassen, wie es bei ihm ausgegangen ist.

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