ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hagelschaden!!!Kann ich Schadenssumme von dem VVD anfordern!!!

Hagelschaden!!!Kann ich Schadenssumme von dem VVD anfordern!!!

Themenstarteram 12. Juni 2007 um 15:15

Hallo,

habe folgende Frage:

Ich war eben gerade bei meinem VW-Händler und habe da einen Hagelschaden gemeldet.Und haben eine Schadensmeldung an den VVD gefaxt.Jetzt stellt sich mir die Frage,da auf der Meldung stand,das die Schadenssumme an meinen Händler überwiesen werden soll.

Ich wollte den Schaden aber erstmal so lassen,weil ich mich selber um die Reparatur kümmern wollte.

Kann ich das noch nachträglich ändern???Das ich das Geld bekomme.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Simon

Ähnliche Themen
24 Antworten
am 12. Juni 2007 um 17:09

Hi,

kommt drauf an - Abtretungserklärung unterschrieben?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. Juni 2007 um 17:15

Bis jetzt nur eine Schadensmeldung,aber was mich stutzig macht.Das da ein Feld zum Ausfüllen war,wohin der Schadensbetrag hin überwiesen werden soll.Und da hat der "freundliche" Berater,gleich seine Firma eingetragen.Ich habe da gepennt.

Ich hoffe ich kann es noch ändern.

Danke für die Antworten.

am 12. Juni 2007 um 17:19

Hi,

schwierig, weil keiner weiß, was in dem Formular steht.

Ansonsten:

Versicherung anschreiben (Fax und anrufen), dass du den Vorgang gestoppt haben möchtest und es dir anders überlegt hast.

Der Ansprechpartner ist nunmehr die jeweilige Schadenabteilung.

Grüße

Schreddi

Wenn das Auto Geleast ist, könntest du da aber unter Umständen Probleme bekommen.

VW schreibt vor, dass sämtliche Schäden in einer VAG Fachwerkstatt behoben werden müssen.

Dann solltest du das Auto auch beim freundlichen Reparieren lassen.

Du hast bestimmt eine RKÜ (Reparaturkosten- Übernahme-Bestätigung) unterschrieben und keine Schadensmeldung. Diese wird dann an die Versicherung gesendet, von dieser bestätigt und wieder zurück an das Autohaus übermittelt.

Hast du denn davon keine Kopie bekommen?

Das heisst für dich Morgen in der Früh im Autohaus anrufen, besser noch vorbeifahren und auf einem Durschlag bestehen, von dem was du dort unterzeichnet hast.

Das du vom KD-Meister nicht bereits nach der Unterschrift einen Durschlag mitbekommen hast ist Unseriös!

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 8:14

Auf dem Zettel stand Audi-Schadensmeldung und es gab keinen Durchschlag bzw. es befand sich keiner hinter der auszufüllenden Schadensmeldung.

Es war sowieso alles etwas Kundenunfreundlich und aus diesem Grund,möchte ich das da bestimmt nicht machen lassen.Wer mir schon kommt,mit ein bißchen da lackieren und da lackieren,der hat bei mir sowieso verloren.Es sind doch nur Dellen und keine Lackschäden.

Und es ist ein finanziertes Auto,also kein geleastes.Was ist eigentlich mit dem zusätzlichen Wertverlust,der mir dadurch ensteht???Da jetzt ja jede VW-Vertretung weiß,das ich einen Hagelschaden hatte,bzw. habe.Und ich dadurch weniger Geld,für das Auto bekommen würde.

Gruß Simon

einen merkatilen Minderwert gibt es im Kasko-Schaden leider nicht.

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 18:44

Danke für die bisher erhaltenen Antworten.Vielleicht gibt es noch irgendwelche Vorschläge.

Gruß Simon

am 15. Juni 2007 um 20:40

Hallo,

Du selbst bekommst kein Geld von Deiner eigenen Versicherung, da eine fiktive Abrechnung bei einem Schaden bei der eigenen Versicherung nicht möglich ist

Beste Grüße

Ingo

am 15. Juni 2007 um 21:31

Hallo,

selbstverständlich ist grundsätzlich auch ein Kaskoschaden fiktiv abrechenbar.

Jedoch können in dem Fall spezielle Bedingungen (etwa höhere SB) greifen.

An sich aber steht dem nix im Wege.

Grüße

Schreddi

am 16. Juni 2007 um 18:54

Hallo,

tut mir leid, aber da muß ich widersprechen.

Einen eigenen Kaskoschaden kann man nicht fiktiv abrechnen, es gibt nur die Möglichkeit, unter Vorlage einer Reparaturrechnung einer Werkstatt X die Summe ausbezahlt zu bekommen, aber das Fahrzeug muß zwingend repariert werden.

Es ist ein Unterschied, ob der Schaden von einer gegenrischen Versicherung oder der eigenen in Anspruch genommen wird, bei der gegenerischen kann man fiktiv abrechnen, bei der eigenen nicht.

Auch übernimmt die eigene Kaskoversicherung zB keine Gutachterkosten.

Beste Grüße

Ingo

am 17. Juni 2007 um 0:03

Hi,

bitte zeigen, wo das steht.

Wäre mir nämlich durchaus neu ;)

Selbstverständlich geht auch Kasko fiktiv abzurechnen - alles soweit ohne Probleme. Regelungen wie bei der HP natürlich ebenso gemäß dem Anti-Schwarzarbeit-Grundsatz "ohne Beleg keine Umsatzsteuer" --> sonst aber steht dem nix im Wege, außer vielleicht die eigenen Vertragsbedingungen.

Und natürlich übernimmt die Kasko Gutachterkosten - nur muss die Versicherung der Auftraggeber sein...

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von rtlsport

 

Einen eigenen Kaskoschaden kann man nicht fiktiv abrechnen,

Ich antworte eigentlich nur deshalb darauf, um zu verhindern, dass diese grottenfalsche Aussage für weitere Irritationen sorgt.

Auch einen Kaskoschaden kann man per Gutachten oder KVA abrechnen.

Also, hier irrt sich rtlsport ziemlich heftig.

am 17. Juni 2007 um 7:02

Hallo,

warum soll ich hier einen Beweis antreten ?

Eines habe ich aber etwas irreführend geschrieben, Du hast schon recht, wenn der Gutachter von der eigenen Versicherung gestellt wird, übernehmen die natürlich die Kosten dafür.

Aber das Gutachten bei einem eigenen Kaskoschaden MUSS zwingend von der Versicherung erfolgen, wenn man selbst einen Gutachter auswählt, werden die Kosten nicht erstattet.

@beukeod:

es ist nur ein klitzekleines Wort falsch in Deiner Aussage, "Gutachten" und "KVA" muß durch Reparaturrechnung ersetzt werden, es wird nur ausgezahlt, wenn die Reparaturrrechnung nachgewiesen werden kann, fiktiv geht es also nicht.

@bandstahl fragte schließlich, ob er das Geld ausgezahlt bekäme, wenn er den Schaden erst mal so lassen würde, die Antwort ist nein.

Wenn aber der liebe Gott eine Versicherung hätte, würde die für den Hagelschaden aufkommen und @bandstahl könnte sich das Geld auszahlen lassen können, ohne das repariert werden muß.

Beste Grüße

Ingo

Zitat:

Original geschrieben von rtlsport

 

warum soll ich hier einen Beweis antreten ?

Hast Recht, bei dem Nonsens ist das nicht erforderlich.

Wäre halt interessant und lustig wer so einen Quatsch verkündet, wurde das mal in Dooof-TV verkündet?

Und nicht vergessen, der Einzige der in seiner "Aussage" falsch liegt bist Du.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Hagelschaden!!!Kann ich Schadenssumme von dem VVD anfordern!!!