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Hagelschaden katastrophal reguliert

VW
Themenstarteram 15. Juli 2012 um 19:23

Hallo Forum,

Wüsste gerne mal eure Einschätzung dazu.

Vor kurzem hat Hagel meinen t5, welchen ich mir letztes Jahr, für 62000 Euro zugelegt habe schwer in mitleidenschaft gezogen. Bei der Versicherung wurde der schaden umgehend gemeldet, die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass 1200 Fahrzeuge in der Nacht beschädigt wurden und es ein sammelgutachten geben würde. Der Gutachter meldet sich dann, teilte man mir bei der versicherung mit. Nachdem 14 Tage lang nichts passiert ist, habe ich mich wieder gemeldet und auch kurzfristig einen Termin bekommen. Ich hatte lediglich 10 Hageleinschläge gefunden, der Gutachter knapp 100. Die Schadenhöhe mit 775 Euro veranschlagt, abzgl. Selbstbehalt von 500 Euro, mal gerade ein schaden von 275 Euro für den Versicherer . Auf meine Frage nach ersatzwagen für die Zeit der Reparatur hat er mir einen Corsa angeboten, und zwar ein bisschen schnippisch mit dem Verweis "so einen gibt es aber nicht", damit meinte er den t5. Da ich einen zweitwagen habe war's mir aber auch egal, und ich habe den Ersatz dankend abgelehnt. Auf dem Dach gab es 2 Einschläge an der Kante der dachfalzen, ich konnte mir da schon nicht erklären wie man dies mit der weichen Reparatur wieder 100% herstellen kann und fragte den Gutachter diesbezgl. Auch wieder an. Der meinte nur wird alles wieder tiptop. Wagen hab ich dann gleich dort gelassen um diesen wieder 1 Tag später abholen zu können. Am nächsten Tag musste ich jedoch feststellen, dass schon die ersten beiden dellen von mir kontrollierten nicht 100 % instandgesetzt wurden. Also musste die Werkstatt nochmal ran. Am nächsten Tag wieder hin. Die beiden stellen waren nun behoben aber auf dem Dach sind mehrere stellen irreparabel und man sagte mir dass komplette Dach müsste lackiert werden, dauert wieder 3 Tage. Ich habe mir das ganze schriftlich geben lassen und bin dann mal gefahren um in Ruhe eine Entscheidung treffen zu können. Nun ist jedoch zusätzlich an der Heckklappe eine kleine delle (bin mir nicht sicher ob die vom Hagel kommt oder in der Werkstatt entstanden ist) und der Himmel (vorher hell) ist nun nach der Reparatur, die ja eigentlich nie richtig durchgeführt wurde, voller schwarzer Fingerabdrücke, vermutlich vom aus und Einbau des Himmels.

Ich überlege nun ein erneutes eigenes Gutachten einzuholen. Die Werkstatt ist die partnerwerkstatt des Versicherers welche ich Laut Vertrag im Falle einer Reparatur auch aufsuchen muss.Auch der Punkt Wertverlust käme bei Lackierung ja ins Spiel.

Kann ich mir ein Gutachten einholen lassen und die kosten hierfür dem Versicherer in Rechnung stellen ?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Den Arbeitslohn einer Vertragswerkstatt am Ort.

Nein, denn das ist ein Kaskoschaden. Anspruch besteht auf die erforderlichen Reparaturkosten. Und erforderlich sind die Kosten eines Fachbetriebs, nicht der Vertragswerkstatt.

 

Bei der Überschrift hatte ich übrigens ganz andere Probleme erwartet. Wann kommt denn der Teil mit der katastrophalen Regulierung? 

Dass man nach einer bundesweiten Unwetterphase mal drei Wochen mit drei Dellen im Dach rumfährt, kommt wohl noch keiner Katastrophe gleich. Und den Rest sollte die Werkstatt regeln.

 

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Hi,

das neue Gutachen müßtest du wohl zahlen.

Der verdreckte Dachhimmel ist ein Mangel der Werkstatt das müssen die beheben.

Wegen der Lackierung des Daches würde ich Kontakt mir der Versicherung aufnehmen,die sollen sich da mit ihrer Vertragswerkstatt kurzschließen.

Wertminderung gibts net bei TK,jedenfalls soweit ich weiß ;)

Gruß Tobias

Tach,

den Gutachter wirst Du wohl selber zahlen müssen.

Rechtsschutzversichert? Dann Anwalt einschalten und den sich mit Deiner Versicherung rumärgern lassen.

Gruß,

remarque

Übrigens, ab und zu mal ein Absatz täte wirklich gut.

Bei 100 Hageleinschlägen erscheint mir eine Wiederherstellungssumme von nur 775 Euro zu wenig.

Hallo,

hier ein kleiner Rat von mir: Am besten mit der Schadensstelle Deiner Versicherung diese Sachen absprechen und die anderen Sachen am besten schriftlich melden, nur dann kann die Versicherung in Zukunft anders reagieren.

Der verdreckte Dachhimmel ist eine Sache der Werkstatt und nicht der Versicherung.

Ein erneutes Gutachten geht auf eigene Kasse. Im Kaskobereich ist eigentlich kein Anspruch auf ein Leihwagen vorgesehen (außer der Versicherer bietet dies explicit an).

Gruß

Hi zusammen,

die Erfahrungen des TE machen ja richtig Mut! ;)

Ich überlege nämlich gerade, ob ich meinen Hagelschaden direkt von der HuK, über meine Werkstatt oder von Dent Wizard regulieren lasse. zwei Gutachten habe ich bereits:

VW-Werkstatt:

160 Beulen, 26,30 Std. à 107,07 EUR (netto)

DEKRA:

163 Beulen, 25,50 Std. à 85,00 EUR je Std. (netto)

Beide Gutachter gehen davon aus, dass der Wagen sanft instandgesetzt werden kann, also ohne Lackieren. Es gibt übrigens kaum ein Teil, das nicht betroffen ist.

@ zuzzel

Welchen Stundenlohn hat Dein Gutachter berücksichtigt? Mir kommt der Betrag extrem niedrig vor. Allein für den Ein- und Ausbau der Verkleidungen wurden von meinen beiden Gutachtern zwischen 500 EUR und 550 EUR angesetzt.

Übrigens kostet ein Gutachten bei Dent Wizard 50 EUR. Meine Werkstatt hats umsonst gemacht (das holen sie dann bei der Reparatur locker wieder rein).

@ all

Weiß jemand, in welchem Rahmen sich der in Rechnung gestellte Arbeitslohn befinden muss? Ist der in derartigen Fällen vorgeschrieben? Ich habe keine Werkstattbindung und frage mich, ob der Versicherer die höheren Kosten tragen muss, wenn ich mich für meine Werkstatt entscheide. Auf der anderen Seite finde ich die Arbeitskosten meiner Werkstatt schon recht hoch. Wahrscheinlich machen sie das Ausbeulen nicht selbst und wollen auch noch was verdienen.

(Zum Glück habe ich einen schwarzen Himmel. ;))

Spartako

Zitat:

Original geschrieben von Spartako

 

Übrigens kostet ein Gutachten bei Dent Wizard 50 EUR.

...na das muss ja ein Morz Gutachten sein :D

am 17. Juli 2012 um 18:41

gutachten oder KVA?

sowohl die vw werkstatt als auch dent wizard erstellt doch keine "gutachten" , oder?

Bei den genannten Preise handelt es sich mit Sicherheit nur um einen KVA.

Ja, meinte auch Kostenvoranschlag. Das Gutachten war von der DEKRA. Wobei es sich der Gutachter einfach gemacht hat und sich am Kostenvoranschlag meiner Werkstatt orientiert hat. Bei den Arbeitskosten hat er das leider nicht getan. Bleibt also immer noch die Frage, welchen Arbeitslohn die Versicherung akzeptieren muss.

Spartako

Den Arbeitslohn einer Vertragswerkstatt am Ort.

An welchem? Wohne in Berlin, meine Werkstatt ist in Brandenburg. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die unterschiedlichen Kosten darin begründet liegen. ;) Sicherlich würde die HuK erst einmal rumzicken.

am 17. Juli 2012 um 19:50

*error*

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Den Arbeitslohn einer Vertragswerkstatt am Ort.

Nein, denn das ist ein Kaskoschaden. Anspruch besteht auf die erforderlichen Reparaturkosten. Und erforderlich sind die Kosten eines Fachbetriebs, nicht der Vertragswerkstatt.

 

Bei der Überschrift hatte ich übrigens ganz andere Probleme erwartet. Wann kommt denn der Teil mit der katastrophalen Regulierung? 

Dass man nach einer bundesweiten Unwetterphase mal drei Wochen mit drei Dellen im Dach rumfährt, kommt wohl noch keiner Katastrophe gleich. Und den Rest sollte die Werkstatt regeln.

 

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