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Hagelschaden nach Autokauf festgestellt

Themenstarteram 31. Januar 2020 um 10:41

Hallo liebe Gemeinde,

 

Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug für 5700 Euro gekauft.

Ich habe im Nachhinein mehrere ganz leichte Dellen auf dem Dach festgestellt.

 

Mir wären diese bei Besichtigung (Abends) nicht aufgefallen und der Verkäufer hat dazu auch nichts gesagt.

 

Im Kaufvertrag steht keine Schäden, also schadenfrei.

 

Der Besitzer ist die zweite Hand.

Angeblich weiß der Besitzer von nichts und Ihm sind die Dellen nicht aufgefallen.

 

Wie würdet Ihr da vorgehen oder soll ich überhaupt vorgehen.

 

Ich habe gehört das es eine Versicherungs Datenbank gibt die über die Fahrgestellnummer dies herauslesen kann ob ein Schaden Netto ausbezahlt worden ist. Also keine Reparatur erfolgt.

 

Könnt Ihr mir da weiterhelfen oder sagen an wen ich mich wenden kann.

 

Mich würde Interessieren ob dies als Hagelschaden angerechnet worden ist.

Dann hätten Sie definitiv gelogen und ich würde Juristische Schritte einleiten.

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Arglistige Täuschung bei einem offenliegenden Mangel? Wohl eher nicht. Ich würde hier keine Zeit mehr investieren, und beim nächsten Kauf auf besseres Licht (und Besichtigung nicht bei Regen) achten.

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Privatkauf oder vom Händler? Gibt es einen Ausschluß der Sachmängelhaftung? Liegt überhaupt ein Schaden vor, wenn es nur ganz kleine Dellen (womöglich sogar ohne Lackabplatzer) sind? Vielleicht sind diese dem Verkäufer gar nicht aufgefallen, oder er hat es selber schon so gekauft. Welches Alter hat das Fahrzeug?

Üblicherweise wäre das ein Schaden, den man gar nicht verbergen kann. War somit beim Kauf offensichtlich.

Bei einem gut 5000 Euro-Auto würde ich da keinen Cent und Nerven wegen ein paar kaum sichtbaren Dellen investieren. Der nächste Hagel kommt bestimmt - dank Klimawandel und dann ist es wie mit dem Tacho auch. Es werden immer mehr...

Themenstarteram 31. Januar 2020 um 10:53

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 31. Januar 2020 um 11:45:12 Uhr:

Privatkauf oder vom Händler? Gibt es einen Ausschluß der Sachmängelhaftung? Liegt überhaupt ein Schaden vor, wenn es nur ganz kleine Dellen (womöglich sogar ohne Lackabplatzer) sind? Vielleicht sind diese dem Verkäufer gar nicht aufgefallen, oder er hat es selber schon so gekauft. Welches Alter hat das Fahrzeug?

Üblicherweise wäre das ein Schaden, den man gar nicht verbergen kann. War somit beim Kauf offensichtlich.

Es war ein Privatverkauf und Ausschluss der Haftung für Mängel.

Es handelt sich hier nicht um ein Mangel im Sinne das was z. B. mit dem Motor nicht stimmt etc.

 

Es handelt sich doch um ein Schaden evtl. Versicherungsschaden. Der Verkäufer hat nichts erwähnt und man konnte bei Besichtigung wirklich nichts erkennen da das Fahrzeug leicht verschmutzt und es Dunkel war.

 

Wenn er es wusste und nichts gesagt hat ist es arglistige Täuschung oder nicht.

 

Fahrzeug ist 9 Jahre alt.

 

Arglistige Täuschung bei einem offenliegenden Mangel? Wohl eher nicht. Ich würde hier keine Zeit mehr investieren, und beim nächsten Kauf auf besseres Licht (und Besichtigung nicht bei Regen) achten.

Zitat:

@Vojo123 schrieb am 31. Januar 2020 um 11:53:28 Uhr:

...

Wenn er es wusste und nichts gesagt hat ist es arglistige Täuschung oder nicht.

wenn Du das Auto mit Armbinde und Blindenstock abgetastet hast, um Deinem Enkel eine Überraschung zum 18. Geburtstag zu kaufen: ja

wenn Du selber Augen im Kopf hast: nein

 

und eine weitere Frage wäre noch ob das Auto aus 1. Hand kommt oder aus 11. Hand?

(was irgendwelche Vorvorbesitzer mit deren damaliger Versicherung abgerechnet haben, ist dem aktuellen Verkäufer nicht unbedingt bekannt)

ich würde sagen Pech gehabt.

 

Der Mangel war offensichtlich. und ein Unfallschaden ist es auch nicht.

 

Unfallschäden müssen angegeben werden, andere nicht außer sie sind versteckt, z.B. Die Zündkerzen sind kaputt.

 

Zumal die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde.

 

Dazu kommt noch: Ein Auto dieser Preisklasse ist ja schon ein paar jahre alt. was erwartest Du? Einen Neuwagen?

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Januar 2020 um 11:58:27 Uhr:

 

und eine weitere Frage wäre noch ob das Auto aus 1. Hand kommt oder aus 11. Hand?

Im ersten Beitrag steht weiter unten es wäre 2. Hand gewesen. Also ist er wohl der dritte Besitzer.

am 31. Januar 2020 um 11:37

Ein paar kleine Hageldellchen bei einer alten Karre. Wie hoch ist hier wohl der Streitwert? 100-200 Euro, wenn überhaupt. Der Schaden war ja eigentlich offensichtlich und du hättest es prüfen können wenn es dir so wichtig ist. Ich wette ich würde noch eine Handvoll Dellen an den Türen finden. Die sind bei 90% der Gebrauchtwagen vorhanden. Dann könnte so ziemlich jeder im nachinein klagen. Beim 9 Jahre alten Fahrzeug gehört das eher zum normalen Fahrzeugzustand. Eine Wertminderung ist hier quasi nicht vorhanden.

 

Das nächste mal einfach 35.000 Euro in die Hand nehmen (das dürfte wohl ca der Neupreis gewesen sein ) und einen Neuwagen kaufen. Dann kriegst du "vielleicht" ein Auto ohne Dellen .

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 31. Januar 2020 um 11:56:48 Uhr:

Arglistige Täuschung bei einem offenliegenden Mangel? Wohl eher nicht. Ich würde hier keine Zeit mehr investieren, und beim nächsten Kauf auf besseres Licht (und Besichtigung nicht bei Regen) achten.

Je nach Größe und Vielzahl der Dellen und wenn man bedenkt mit welchen Methoden und Aufwand Fachleute Hagelschäden feststellen und bewerten, kann ich mir nicht vorstellen dass einem Laien zwingend auferlegt werden kann das in jedem Fall selbst festzustellen.

Sollte der Verkäufer davon nachweislich gewusst haben und evtl. sogar Versicherungsleistungen dafür erhalten haben, ist es in meinen Augen sehr wohl ein verschwiegener Mangel.

Ob man daraus aber eine Arglist ableiten kann und was man im Endeffekt daraus macht, steht ja wieder auf eine anderen Blatt.

am 31. Januar 2020 um 12:05

Dellchen und Kratzer gehören bei so alten Fahrzeugen zu den üblichen Gebrauchsspuren. Ob der Verkäufer irgendwann Geld dafür kassiert hat spielt doch keine Rolle.

Mein Fahrzeug wurde mal von einem anderen gestreift. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt von der gegnerischen Versicherung war saftig. Mir wurden rund 1000 Euro ausbezahlt. Die Kratzer könnte ich zu 99% auspolieren. Muss ich das jetzt bei Verkauf meines 15 jährigen Fahrzeugs angeben? Ich denke nicht.

Moin,

Grade bei Hagelschäden ein klares Jein. Es kann sein, dass ein Hagelschaden nennungspflichtig wird.

Eine Täuschung kann vorliegen, wenn der Schaden z.B. bei normalen Lichtverhältnissen, in normal sauberem Zustans ohne besondere Hilfsmittel erkennbar ist, aber durch das schlechte Licht oder Verschmutzung nicht sichtbar war. Einfach vor den Hintergrund, weil er dann dem Verkäufer bekannt sein muss. Dies kann speziell dann wichtig sein, wenn explizit die Frage gestellt war - handelt es sich um ein unbeschädigtes Fahrzeug.

Ist der Schaden aber nur unter besonders guten Bedingungen sichtbar - wie es mir hier erscheint - dann kann der Verkäufer hier durchaus Unkenntnis haben. Als Käufer müsste man dann die positive Kenntnis belegen.

Insofern - sind die Chancen hier wohl mega lausig. Klar kann der VK einen beschissen haben, aber das läuft in diesem Fall wohl auf Lebensrisiko hinaus.

LG Kester

am 31. Januar 2020 um 13:40

Wenn es wirklich kleine Dellchen sind, also Stufe 1 von 3, würden sicherlich über 70 % der Besitzer sie gar nicht wahrnehmen. Der Streitwert beim 9 jährigen Fahrzeug liegt dann wie gesagt bei vielleicht 100-200 Euro. Ich sehe da keinen Sinn irgendwie dagegen rechtlich vorzugehen. Bei so alten Fahrzeugen gehören Macken nunmal zu normalen Gebrauchsspuren, ob es paar Hageldellen sind, oder Parkdellen oder Kratzer. Wer Wert darauf legt, sollte sich selbst vom tadellosen Zustand vergewissern. Eine Allgemeine Datenbank über alle Hagelschäden gibt es so auch nicht.

Kaum sichtbare Dellen. Selbst wenn der Vorbesitzer dies bei der Versicherung gemeldet hätte, hätten die wohl genauso wenig erkannt, wie Du. Hätte es eine Abrechnung mit einem Hagelschaden gegeben, hätte Dir der Vorbesitzer auch mit Sicherheit davon berichtet. Der "Schaden" ist wie es scheint so geringfügig, dass es wirklich unbegreiflich ist, wie man sich bei so einem Kaufpreis und einem schier unsichtbaren "Mangel" so sehr darüber aufregen kann, dass man gleich fürchtet, man wurde betrogen und hat einen Schrottkarren gekauft.

Beruhige Dich. Ein 9 Jahre altes Auto darf solche Dellen haben. Und wenn Du wie Du selbst sagst technisch mit dem Auto zufrieden bist, ist doch alles gut.

am 31. Januar 2020 um 17:27

Manche kriegen nie genug. :D

Die Versicherung muss es aber nicht erkennen, sie schickt einen zum Gutachter. Aber die Gutachter haben meistens auch keine Ahnung was dellen angeht ( ist ja auch nicht ihr Spezialgebiet) und übersehen rund 70 Prozent der dellen.

Hatte ich letztens. Laut Gutachter waren es 13 dellen nach hagelschaden, in der Realität waren es 78 dellen.

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