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Hagelschaden, Teilkasko, vorher schon Verkaufsabsicht gehabt
Hallo Forum,
das Thema wurde zwar schon erschöpfend behandelt, aber hier ist mal eine neue Fallkonstellation:
Ich war unterwegs beim Autohaus. Kaufvertrag für neues Fahrzeug unterschrieben, meinen „alten“ wollten sie mir in Zahlung nehmen für 1.800 EUR. Dies wurde handschriftlich bei „sonstiges“ auf dem Kaufvertrag vermerkt.
Auf der Rückfahrt vom Autohaus kam ich in einen Hagelschauer. Die Dellen sind nicht tief, aber zahlreich: Dach, Motorhaube, Dachholme, Türen, und die Frontscheibe hat lauter kleine „Einschläge“. Da mein Auto schon älter ist und viele km hat, vermutlich Totalschaden. Ich bin teilkaskoversichert und habe den Schaden am nächsten Tag meiner Versicherung gemeldet. Sie schicken einen Gutachter (zur Sammelbesichtigung).
Habe ehrlicherweise auch gleich im Autohaus angerufen, die mein Fahrzeug eigentlich in Zahlung nehmen wollten. Die nehmen es nun natürlich nicht mehr, auch nicht, wenn ich den Schaden reparieren lasse (falls das überhaupt geht, wegen dem vermutlich niedrigen Wiederbeschaffungswert).
Ich würde also die fiktive Abrechnung wählen und das Auto nicht reparieren lassen. Nach dem, was ich hier gelesen habe, wird die Versicherung wohl sowieso Wiederbeschaffungs- minus Restwert auszahlen.
Hier meine Fragen:
1. Darf ich das Auto dann überhaupt verkaufen? Ich habe gelesen, man darf nur fiktiv abrechnen, wenn man das Auto danach noch 6 Monate nutzt. Aber ich wollte ihn doch sowieso verkaufen, unabhängig von dem Schaden… Und der Neue ist definitiv unterwegs und bald da. Das kann ich nun nicht mehr „verschieben“.
2. Oder soll ich den Neuen zwar nach Hause holen aber noch nicht zulassen, und erst noch den Alten weiterfahren, bis die Frist rum ist?
3. Falls die Versicherung einen Restwert von x EUR präsentiert, und meinetwegen den Aufkäufer XY, kann ich die Versicherung dann in die „Pflicht nehmen“ nach dem Motto: Wenn ihr einen Restwert ermittelt habt, dann nehmt das Auto auch mit! Kümmert die Versicherung sich dann um die Kontaktaufnahme, Abholung, Barzahlung? Oder ist das meine Aufgabe (und mein Risiko, falls da so ein „Halbseidener“ kommt)?
Ich hoffe, dass ich mit der Versicherungszahlung und dem noch erzielten Restwert dann wenigstens auf das ursprüngliche Inzahlungnahme -Angebot vom Textanfang komme. Oder würde das aus irgendwelchen Gründen nicht so funktionieren, wie ich mir das vorstelle, da das Auto ja verkauft werden sollte?
Danke für eure Tipps
Katja26
Beste Antwort im Thema
Das mit den 6 Monaten weiter fahren ist quatsch.
Hat mit der fiktiven Abrechnung nichts zu tun!
Ich würde folgendes machen:
Zur Sammelbesichtigung fahren.
Geld von der Versicherung kassieren für den Totalschaden.
Geld vom Restwertverkäufer kassieren für Restwert.
Zum Autohaus fahren und einen Nachlass auf mein Neufahrzeug raushandeln, da sie jetzt ja meinen alten nicht mehr in Zahlung nehmen müssen.
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11 Antworten
Die Versicherung wird dir bei einem Totalschaden Wiederbeschaffung abzüglich des Restwerts zahlen. Gleichzeitig wird dir die Versicherung einem Restwertbieter benennen, der den Restwert geboten hat und an den du verkaufen kannst.
zu 1,2) Die fiktive Abrechnung bezieht sich nicht auf einen Totalschaden
zu 3) Der versicherungsgenehme Bieter kauft natürlich auch und holt gegen Barzahlung und Briefübergabe ab. Allerdings musst du dich um die Kontaktaufnahme kümmern.
Was den Wert der Inzahlungsnahme und den WBW betrifft kann hier nur die Glaskugel befragt werden, da keine Daten zu deinem Fahrzeug bekannt sind.
Das mit den 6 Monaten weiter fahren ist quatsch.
Hat mit der fiktiven Abrechnung nichts zu tun!
Ich würde folgendes machen:
Zur Sammelbesichtigung fahren.
Geld von der Versicherung kassieren für den Totalschaden.
Geld vom Restwertverkäufer kassieren für Restwert.
Zum Autohaus fahren und einen Nachlass auf mein Neufahrzeug raushandeln, da sie jetzt ja meinen alten nicht mehr in Zahlung nehmen müssen.
Lass uns bitte wissen, was beim Gutachten rauskommt.
Vermutlich wirst Du Dich beim Wettergott und Deiner Versicherung dafür bedanken müssen, dass du die Kiste nicht mehr an den Autohändler verkaufen musst.
Vielen Dank für eure Tipps. Natürlich halte ich euch auf dem laufenden.
Schönen Abend :-)
Die 6 Monate, die du meinst, sind zu beachten, wenn ein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, die Rep.-Kosten aber max. 130 % des Wiederbeschaffungswertes ausmachen und repariert wird. Weil du es ja unbedingt behalten und weiter fahren möchtest. Dann wäre ein schneller Verkauf der Beweis, dass du kein berechtigtes Reparaturinteresse hattest.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. August 2015 um 21:38:18 Uhr:
Die 6 Monate, die du meinst, sind zu beachten, wenn ein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, die Rep.-Kosten aber max. 130 % des Wiederbeschaffungswertes ausmachen und repariert wird. Weil du es ja unbedingt behalten und weiter fahren möchtest. Dann wäre ein schneller Verkauf der Beweis, dass du kein berechtigtes Reparaturinteresse hattest.
Habe ich das falsch verstanden?
Kaskoschaden und 130 Prozent Regelung???
Hallo Forum,
heute war der Gutachter da. Er schätzt ca. 250 Dellen allein auf dem Dach (O-Ton: "Orangenhaut"), dazu noch die anderen betroffenen Teile. Er vermutet auch einen Totalschaden, kommt nun darauf an, wie sich die anderen Werte des Fahrzeugs (WBV, RW) ermitteln. Wenn das Gutachten da ist, melde ich mich wieder.
Interessanterweise hat er mir die Einschläge in der Frontscheibe nicht als Hagelschaden anerkannt. Das könnte nicht vom Hagel kommen, da gäbe es Studien. Ich kann aber Stein und Bein schwören, dass die Löchlein erst seit dem Hagel da sind. Aber bei Totalschadenabrechnung ist das vermutlich eh egal.
Bis bald,
Katja26
Steinschläge und Hagelschläge auf Scheiben kann man ganz gut unterscheiden. Hagel verursacht keine kleinen Pöckchen, sondern kaputte Scheiben.
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. August 2015 um 21:49:05 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. August 2015 um 21:38:18 Uhr:
Die 6 Monate, die du meinst, sind zu beachten, wenn ein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hat, die Rep.-Kosten aber max. 130 % des Wiederbeschaffungswertes ausmachen und repariert wird. Weil du es ja unbedingt behalten und weiter fahren möchtest. Dann wäre ein schneller Verkauf der Beweis, dass du kein berechtigtes Reparaturinteresse hattest.
Habe ich das falsch verstanden?
Kaskoschaden und 130 Prozent Regelung???
Nein, hast du nicht. Ich vergaß nur darauf hinzuweisen, dass das nur bei Haftpflichtschäden gilt. War für mich so was von selbstverständlich, dass ich nicht daran gedacht habe. Sorry und danke für deinen Hinweis.
Guten Abend liebe Forumsmitglieder,
@hafi545
das Gutachten ist nun da. Zur Erinnerung: Kurz (sprich: 20 min!) vor dem Hagelschaden wollte ich das Auto eigentlich in Zahlung geben für einen Neuen. Nach dem Hagelschaden hat sich das Autohaus vom Angebot der Inzahlungnahme erstmal zurückgezogen und wartet auf das Gutachten.
Das lautet: WBW: 6.000 EUR
Reparaturkosten: 5.200 EUR
Restwert: 1.600 EUR
Obwohl es noch kein richtiger Totalschaden ist, rät der SV von einer Reparatur ab.
Vor der Veräußerung des Fahrzeugs soll ich aber nochmal mit der Versicherung Rücksprache halten. Fahrzeug ist allerdings bereits abgemeldet, weil der Neue ja nun schon da war (zugelassen) und ich nicht zwei Fahrzeuge mit meiner SF-Klasse fahren kann.
Den Restwert hätte ich auch so "geschätzt" :-) habe bei Ebay einen ähnlichen Wagen mit Hagelschaden verfolgt und für wieviel der letztendlich verkauft wurde. Den Wiederbeschaffungswert hätte ich so hoch nicht erwartet. Bei mobile.de stehen vergleichbare Fahrzeuge für weniger als die Hälfte, allerdings ohne die Sonderausstattung. Aber da der Gutachter ja von der Versicherung beauftragt wurde, muss ich mir da keine Sorgen über Diskussionen machen, oder?
Viele Grüße
Katja26
Danke für das Feedback. Hab ich ja gleich gesagt. Du wirst Frau Holle für das Wetter und der Versicherung für die Abrechnung noch danken.