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Hagelschaden - Versicherung läßt 2. Gutachten erstellen???!!!

Themenstarteram 8. August 2008 um 16:42

Hallo zusammen,

benötige dringend Eure Hilfe - ich hatte einen hagelschaden, bin nach absprache mit versicherung zum gutachter gegangen, dieser hat einen schaden in höhe von knappen 7000 ermittelt. jetzt hat die versicherung einen zweitgutachter, also einen eigenen, beauftragt - dieser hat plötzlich den schaden auf knappe 5000 errechnet -

was passiert nun, wenn ich das auto nicht reparieren lassen möchte sonden den betrag ausgezahlt haben möchte?? habe ich anspruch auf den wert 7000???

ich habe leider keine verkehrsrechtschutzversicherung, so dass ich nicht zu einem anwalt gehen kann

freue mich auf die antworten!!!

danke

gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Ich unterstelle gar nichts und schon gar keine Parolen, biste bissl paranoia ? :mad:

Ich stellte lediglich eine Gegenfrage als Antwort auf das Posting vor mir, zum besseren Verständniss mit einer provozierenden Frage und provozierenden Gegenbeispiel, nicht mehr und nicht weniger.

Werde hier bitte nicht persönlich.

Und schon gar nicht mit Fremdwörten, deren Sinn du ganz offensichtlich überhaupt nicht kennst und die schon gar nicht hierzu passen. Das ist nämlich Peinlich :rolleyes:

Und provizierende Fragen sind hier bei MT auch nicht erwünscht, dass solltest du eingentlich Wissen.

Wir werden dem TE hier nicht weiterhelfen können, da wir die beiden Gutachten nicht kennen. Das ist nun einmal Fakt.

Alles ander sind Mutmaßungen und Spekulationen.

Und das führt dann letzendlich dazu dass der Fred OT wird.

Verstehe offentsichtlich den Sinn besser wie du :D

Und deine beiden Beiträge tragen wesentlich mehr zum OT des Fredes bei als alles andere hier, also an deine eigene Nase fassen und nicht auf andere Zeigen :rolleyes:

So, und jetzt habe du nochmals das letzte Wort, und dann ist gut.

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Themenstarteram 8. August 2008 um 17:20

Hallooooo

wieso antwortet keiner?? bitte um eine qualifizierte antwort :)))

vielen dank!!

Das Problem ist das erst mal klar werden müsste welches Gutachten gilt.Die Versicherung wird sicher auf ihr Gutachten pochen.Also müsste erst mal die Gutachtenfrage geklärt werden. 

Themenstarteram 8. August 2008 um 18:40

hmm...das genau ist ja meine frage :)

weisst du denn vielliehct, ob es stimmt, dass bei einem kaskoschaden nicht die reparaturkosten ausgezahlt werden können, sondern der fahrzeugschaden...??

schade..trotzdem vielen dank.

In der Regel bekommst du maximal die Differenz zwischen Restwert und  Wiederbeschaffungswert.

Wenn dein Auto zb einen Wiederbeschaffungswert von 10000€ hätte und einen Restwert nach dem Hagel von 6000€ bekommst du 4000€ egal was im Gutachten als Reparaturkosten angegeben wurde.Aber als Ausnahme kann man Normalerweise auch noch Autos auf Versicherungskosten reparieren lassen wenn die Kosten den Fahrzeugwert einige % überschreiten,ist alles nicht ganz einfach.

Zuerst sollte man allerdings rausbekommen weshalb die Gutachten eine solche Differenz aufweisen.Dazu sollte man beide Gutachten miteinander und mit dem Auto vergleichen,nicht das der Eine zuviel angegeben hat oder der Andere was übersehen.

 

Auszahlen lassen kannst du dir immer nur die Repararturkosten,allerdings mit Abzügen die ganz anständig ins Geld gehen können.Neben der Mehrwertsteuer werden auch Verbringungskosten usw abgezogen.Die einen Versicherer sind da gnädiger und Andere weniger gnädig.

Moin Moin.

O.. Hau..a..Hau..a..Ah...............

Da Du einen Kaskoschaden hast,bestimmt die Vers. zunächst

welcher Gutachter/SV das Fahrzeug besichtigt.

In Bezug auf die "Absprache" mit deiner Vers.,hättest Du nur nach

schriftlicher Bestätigung durch die Vers.einen Gutachter/SV

Eigenständig bestimmen dürfen.

Ob der Fehler in Deiner Auffassung,oder einer falschen/mißverständlichen

Aussage seitens der Vers.liegt,kann ich nicht beurteilen.

Daraus ergibt sich zunächst für Dich nur eine Fragestellung,

kannst Du die Aussage der Vers. beweisen?

Kannst Du die Aussage der Vers. nicht beweisen,bezahlst Du mit

einer hohen Wahrscheinlichkeit das erste Gutachten selber.

MfG.alrock01

sei mir nicht böse....

in meinen augen gibt es zwei fraktionen:

1. die, die sich echt ärgern und ihren schaden behoben haben wollen

2. die, die nur den schaden hochtreiben wollen, weil sie eh ne olle karre fahen und mal eben geld verdienen wollen

zu 1: solange das auto so repariert wird, dass man nix sieht: give a shit auf den gutachter. wen juckt das?

2. zock woanders ab, habe keine lust mit meiner versicherungsprämie abzocker wie dich zu finanzieren

 

welcher fraktion gehörst du an? ;)

Wer zockt denn wen ab ?

 

Der Versicherungsnehmer, welcher einen Schaden bezahlt haben möchte wofür er sich extra versichert und regelmäßig Beiträge zahlt,

oder die Versicherung welche einen "eigenen" Gutachter schickt, welcher zu einem sehr geringeren Ergebniss kommt wie ein mMn der erste unpartaiische Gutachter ?!?

Finde es erschreckend, dass von Abzocke gesprochen wird wenn jemand versucht den Wert des regulären Schadens zu bekommen, weder ich noch du kennen die genauen Hintergründe weshalb der TE nach dem Gutachten abrechnen möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wer zockt denn wen ab ?

 

 

Finde es erschreckend, dass von Abzocke gesprochen wird .......

Vollkommen richtig und deswegen solltest du auch nicht der anderen Seite so etwas unterstellen, ohne die genauen Hintegründe zu kennen.:mad:

 

So lange man hier nicht beide Gutachten kennt und das Auto nicht gesehen hat, kann man dazu nämlich überhapt nichts feststellen.

 

Der Versicherungsnehmer, welcher einen Schaden bezahlt haben möchte wofür er sich extra versichert und regelmäßig Beiträge zahlt

 

Parolen machen deinen Beitrag auch nicht hilfreicher...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Vollkommen richtig und deswegen solltest du auch nicht der anderen Seite so etwas unterstellen, ohne die genauen Hintegründe zu kennen.:mad:

Ich unterstelle gar nichts und schon gar keine Parolen, biste bissl paranoia ? :mad:

Ich stellte lediglich eine Gegenfrage als Antwort auf das Posting vor mir, zum besseren Verständniss mit einer provozierenden Frage und provozierenden Gegenbeispiel, nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

 

Ich unterstelle gar nichts und schon gar keine Parolen, biste bissl paranoia ? :mad:

Ich stellte lediglich eine Gegenfrage als Antwort auf das Posting vor mir, zum besseren Verständniss mit einer provozierenden Frage und provozierenden Gegenbeispiel, nicht mehr und nicht weniger.

Werde hier bitte nicht persönlich.

 

Und schon gar nicht mit Fremdwörten, deren Sinn du ganz offensichtlich überhaupt nicht kennst und die schon gar nicht hierzu passen. Das ist nämlich Peinlich :rolleyes:

 

Und provizierende Fragen sind hier bei MT auch nicht erwünscht, dass solltest du eingentlich Wissen.

 

Wir werden dem TE hier nicht weiterhelfen können, da wir die beiden Gutachten nicht kennen. Das ist nun einmal Fakt.

 

Alles ander sind Mutmaßungen und Spekulationen.

 

Und das führt dann letzendlich dazu dass der Fred OT wird.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Ich unterstelle gar nichts und schon gar keine Parolen, biste bissl paranoia ? :mad:

Ich stellte lediglich eine Gegenfrage als Antwort auf das Posting vor mir, zum besseren Verständniss mit einer provozierenden Frage und provozierenden Gegenbeispiel, nicht mehr und nicht weniger.

Werde hier bitte nicht persönlich.

Und schon gar nicht mit Fremdwörten, deren Sinn du ganz offensichtlich überhaupt nicht kennst und die schon gar nicht hierzu passen. Das ist nämlich Peinlich :rolleyes:

Und provizierende Fragen sind hier bei MT auch nicht erwünscht, dass solltest du eingentlich Wissen.

Wir werden dem TE hier nicht weiterhelfen können, da wir die beiden Gutachten nicht kennen. Das ist nun einmal Fakt.

Alles ander sind Mutmaßungen und Spekulationen.

Und das führt dann letzendlich dazu dass der Fred OT wird.

Verstehe offentsichtlich den Sinn besser wie du :D

Und deine beiden Beiträge tragen wesentlich mehr zum OT des Fredes bei als alles andere hier, also an deine eigene Nase fassen und nicht auf andere Zeigen :rolleyes:

So, und jetzt habe du nochmals das letzte Wort, und dann ist gut.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Und deine beiden Beiträge tragen wesentlich mehr zum OT des Fredes bei als alles andere hier, also an deine eigene Nase fassen und nicht auf andere Zeigen :rolleyes:

So wird es wohl sein.......

Themenstarteram 9. August 2008 um 16:17

Hey Leute,

vielen dank für eure antworten - also kurz zur klarstellung:

ich möchte niemanden abzocken, mir geht es nur darum, dass die versicherung nicht mit dem 2. gutachten selbst die kosten drücken möchte. denn die differenz von 2000 euro ist schon enorm!

auch hat die versicherung für das erste gutachten mir die erlaubnis selbst erteilt, zum gutachter zu gehen!!! erst anschliessend - nach dem grossen hagelschaden wohl - hat die versicherung einen schadenzentrum wohl gegründet, wo sie alle geschädigten fahrzeuge dort begutachten. meine vermutung ist, dass die versicherung nach dem ersten gutachten einfach die kosten herunterdrücken möchte!! und das ist selbst eine abzocke der versicherung!!!!

meine frage ist nach wie vor, kann ich auf das erste gutachten bestehen...? habe ich also rechtlich den anspruch dazu? denn 2000 euro differenz ist wie gesagt enorm.

auch hat mir jemand gesagt, dass bei einem KASKOSCHADEN man wohl die reparaturkosten nicht erstattet bekommt, sondern nur den FAHRZEUGSCHADEN ??? wobei ich nicht weiss, wie sich der fahrzeugschaden errechnet?

vielen herzlichen dank im voraus für euer bemühen.

danke vielmals :)))

Noch einmal in Kurzform:

 

Kaskoschaden= Vertragsrecht.

 

Versicherung ist weisungsbefugt und bestimmt / beauftragt den SV

 

bei Differenzen zu Höhe des Schaden ist der § 14 der (alten) AKB maßgeblich, hier das Sachverständigenverfahren.

 

Die Kosten für einen vorab von dir selben beauftragen SV werden nicht übernommen, es sei denn du hast eine schriftliche Zusage von deiner Versicherung. 

 

Anspruch hast du entweder auf die Wiederherstellungsbedingten Insandsetzungskosten (bei fiktiver Abrechnung ohne Mwst.) oder aber auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (beides minus evtl. Selbstbeteiligung)

 

Da Angaben zu deinem Auto nicht bekannt sind und die Gutachten hier nicht überprüft werden können kann auch keine Aussage dazu getroffen werden, welches Gutachten hier Verkehrsfähig ist und auf welchen Betrag du hie hier einen Anspruch hast. (bis auf einen, hier Onkel Dr. Kai70, der kann das bestimmt, er stellt ja auch Medizinische Diagnosen)

 

Gruß vom Verfolgten :D:rolleyes:

 

Delle

 

 

 

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