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Hagelschaden - zweiter Gutachter? Was passiert bei fiktiver Abrechnung?

Themenstarteram 3. August 2017 um 14:20

Hallo!

Vor einigen Wochen hat mein Auto (Skoda Fabia, 1,5 Jahre alt) einen Hagelschaden erlitten.

Gestern war der Sammeltermin beim Gutachter. Versichert ist das Auto mit Vollkasko bei HUK24. In dem Fall liegt der SB bei der Teilkasko bei 150 € und der Vertrag beinhaltet eine Werkstattbindung.

Laut gestrigem Gutachten liegt der Schaden bei netto knapp 2300 €, abzgl. Selbstbehalt also ca. 2150 €

In meinen Augen war die Begutachtung recht schnell (max. 10 Minuten) vorbei und ich wurde mit meinen Fragen zu den Schäden an der Scheibe von dem betagten Gutachter etwas herablassend stehen lassen. Die Steinschläge wären nicht vom Hagel. Meinen Einwurf, dass sie vorher nicht da waren, wurde damit abgetan, dass man nach einem Schaden immer genauer hinsieht als vorher. Aha. Danke.

Die Vertragswerkstatt wurde mir gleich vor Ort angeboten und schmackhaft gemacht, eine Reparatur nahe gelegt.

Jetzt bin ich da, sorry, Klischee-mässig ganz Mädchen und bespreche sowas gern kurz mit meinem Vater. Ich kenne mich einfach zu wenig aus, als dass ich da vor Ort was entscheiden wollte.

Also habe ich davon erst mal Abstand genommen und mir wurde angeboten fiktiv abzurechen. Ich würde den Betrag also ausbezahlt bekommen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich den Schaden aber jederzeit in den nächsten 3 Jahren reparieren lassen kann. Würde ich ihn nicht reparieren lassen, würde bei zukünftigen Schäden (verschuldet oder nicht) ein Vorschaden bestehen. Demnach würde die Reparatur/Summe entsprechend anders berechnet.

Meine Fragen nun an euch:

Kann ich einen zweiten Gutachter beauftragen, verlangen? Müsste ich das selbst bezahlen?

Kann ich, trotz Werkstattbindung, das Auto in einer anderen Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen und zahle selbst, von dem Geld, was mir die Versicherung ausbezahlt?

Dient die Rechnung über die Reparatur als Nachweis, dass der Schaden ordnungsgemäß behoben wurde und entfällt somit der Vorschaden bei zukünftigen Schäden?

Oder ist das Vertragsbruch wegen der Werkstattbindung?

Was passiert, wenn ich das Auto privat reparieren lasse? Da werde ich keine Rechnung bekommen.

Kann somit die Reparatur nicht nachweisen.

Das Abrechnungsschreiben der Versicherung liegt mir noch nicht vor.

Ich danke schon mal für eure Hilfe!

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8 Antworten

Zweites gutachten musst du bezahlen.

Wenn du die versicherung reperarieren lasst :

Wenn du nicht die werkstattbindung inanspruch nimmst werden dir nur 85% bezahlt.

 

Wenn du fiktiv abrechnen lässt;

du das geld ausbezahlt bekommst kannst du reparieren lassen wo du willst. Wenns teurer wird wirst du kein weiteres geld erhalten.

 

Wenn du es reparieren lässt muss es dokumentiert werden das der schaden komplett behoben wurde. In form von rechnungen , fotos.

Wenn du privat reparieren lässt ohne rechnung , muss ein gutachter drüber schauen ob ordnungsgemäß alles behoben wurde.

Themenstarteram 3. August 2017 um 15:19

Ok, verstehe.

Danke für deine Auskunft.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. August 2017 um 16:59:13 Uhr:

Wenn du die versicherung reperarieren lasst :

Wenn du nicht die werkstattbindung inanspruch nimmst werden dir nur 85% bezahlt.

https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

Wo steht denn das mit den 85 Prozent?

Zitat:

@Mindscape schrieb am 3. August 2017 um 17:55:18 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. August 2017 um 16:59:13 Uhr:

Wenn du die versicherung reperarieren lasst :

Wenn du nicht die werkstattbindung inanspruch nimmst werden dir nur 85% bezahlt.

https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

Wo steht denn das mit den 85 Prozent?

Huk24 hat sie nicht die huk ;)

Zitat:

Sie überlassen uns nicht die Reparatur

d Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder

lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das

Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt repa-

rieren, übernehmen wir 85 % der nach A.2.6.2 bis A.2.6.8 berechne-

ten Leistung (ohne Transportkosten). A.2.6.3.a bis A.2.6.3.c gelten

nicht.

Sie lassen nicht reparieren

e Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen

Durch urch werkstattbindung spart der versicherte ja geld ein , wäre ja sinnbefreit wenn man selber die werke aussucht und trotzdem 100% erstattet bekommt obwohl man werkstattbindung hat und dadurch geldspart.

Lass Dir von der Versicherung das Schadengutachten in Kopie zusenden. Wenn Du magst, dann könntest Du es hier reinstellen (Namen und Kennzeichen usw. geschwärzt). Falls grobe Fehler enthalten sein sollten, wird das dem ein oder anderen user hier dann schon auffallen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. August 2017 um 18:09:55 Uhr:

Zitat:

 

Huk24 hat sie nicht die huk ;)

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. August 2017 um 18:09:55 Uhr:

Zitat:

Sie überlassen uns nicht die Reparatur

d Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder

lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das

Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt repa-

rieren, übernehmen wir 85 % der nach A.2.6.2 bis A.2.6.8 berechne-

ten Leistung (ohne Transportkosten). A.2.6.3.a bis A.2.6.3.c gelten

nicht.

Sie lassen nicht reparieren

e Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen

https://www.huk24.de/content/dam/huk24/bedingungen_produktinfo/fahrzeuge/huk612016p.pdf

Ist hier aber auch nicht zu finden.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 3. August 2017 um 19:30:55 Uhr:

Wo steht denn das mit den 85 Prozent?

Ist hier aber auch nicht zu finden.

In beiden Bedingungen unter E.7.7

Zitat:

@Mindscape schrieb am 3. August 2017 um 19:30:55 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 3. August 2017 um 18:09:55 Uhr:

 

https://www.huk24.de/content/dam/huk24/bedingungen_produktinfo/fahrzeuge/huk612016p.pdf

Ist hier aber auch nicht zu finden.

Die akb von 1.3.17 steht es auch drinne..

Zitat:

 

A. 2.6.3

Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf

oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen

das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt

reparieren, verletzen Sie Ihre Pflicht im Schadenfall nach E.3.2. Mit

welchen Folgen Sie bei einer Pflichtverletzung rechnen müssen: siehe

E.7.1, E.7.2 und E.7.7.Abweichend von

E.7.1 kürzen wir unsere Leistung höchstens um 15 %,

wenn Sie Ihre Pflicht nach E.3.2 verletzen.

Die akb 2016 ist mein obiger zitat. Bzw bei den davor ebenso. Aber auvh in der aktuellen steht es drin..

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