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Halbierung des Dienstwagenbesteuerung auf 0,5 % , E300de & E300e Kandidat

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 27. Juli 2018 um 13:49

Ich hatte auf das Thema bereits im "Wann kommend endlich die neuen Motoren" Thread aufmerksam gemacht - Da es jetzt konkret wird, lohnt sich auch ein eigener Thread denke ich.

Meldungen der DPA berichten von einer Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für Plug-In Hybride und Elektrofahrzeuge vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll am Mittwoch vorgelegt werden.

Da das zeitlich bereits für jetzt bestellte Fahrzeuge relevant werden kann, sollten das speziell Interessenten von E200d / E220d / E300d / E200 / E300 zumindest wissen. Der E300de und E300e jeweils als Plug In hybrid ist für das 3. Quartal 2018 angekündigt, je nach Dienstwagenregelung könnte das Umsteigen sich finanziell lohnen.

Es ist noch nicht bekannt welche genaue Rahmenbedingungen gelten, in jedem Fall sollte man aber in den nächsten Wochen die Nachrichten genau verfolgen.

"Schaden" wird der Hybrid kaum, man könnte sich aber durchaus einen deutlichen, 4 stelligen Nettobetrag über den oben genannten Zeitraum einsparen.

Für mich persönlich leider nicht interessant da das nicht für mich passende Modelle sind, das dürfte für viele aber anders sein. Aus meiner Sicht wird das im Gegensatz zu den vorigen Programmen richtig einschlagen.

EDIT: Motor Talk berichtet auch, wie ich gerade sehe.

https://www.motor-talk.de/.../...driger-besteuert-werden-t6405526.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Juli 2018 um 13:49

Ich hatte auf das Thema bereits im "Wann kommend endlich die neuen Motoren" Thread aufmerksam gemacht - Da es jetzt konkret wird, lohnt sich auch ein eigener Thread denke ich.

Meldungen der DPA berichten von einer Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für Plug-In Hybride und Elektrofahrzeuge vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll am Mittwoch vorgelegt werden.

Da das zeitlich bereits für jetzt bestellte Fahrzeuge relevant werden kann, sollten das speziell Interessenten von E200d / E220d / E300d / E200 / E300 zumindest wissen. Der E300de und E300e jeweils als Plug In hybrid ist für das 3. Quartal 2018 angekündigt, je nach Dienstwagenregelung könnte das Umsteigen sich finanziell lohnen.

Es ist noch nicht bekannt welche genaue Rahmenbedingungen gelten, in jedem Fall sollte man aber in den nächsten Wochen die Nachrichten genau verfolgen.

"Schaden" wird der Hybrid kaum, man könnte sich aber durchaus einen deutlichen, 4 stelligen Nettobetrag über den oben genannten Zeitraum einsparen.

Für mich persönlich leider nicht interessant da das nicht für mich passende Modelle sind, das dürfte für viele aber anders sein. Aus meiner Sicht wird das im Gegensatz zu den vorigen Programmen richtig einschlagen.

EDIT: Motor Talk berichtet auch, wie ich gerade sehe.

https://www.motor-talk.de/.../...driger-besteuert-werden-t6405526.html

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Sehr interessantes Thema; da ich den 350e als Firmenfahrzeug fahre.

Mal etwas OT:

Leistungstechnisch ist dieses (oder ähnliche Fahrzeuge) recht interessant und bewegen sich mMn im Bereich der 3 Liter Diesel. Macht immer Spaß diese auf der Autobahn zu “ärgern”. Meist hatte ich bis jetzt Audis mit besagter Motorisierung vor/ hinter mir... Da tut sich von 180- 255 (Begrenzer) nichts. Auch sonst lässt sich der 4 Zylinder mit Akku sehr fein fahren...

... habe gerade in dem Bericht gelesen das es für Fahrzeuge gelten soll welche “ab 2019 angeschafft werden”; für bereits angemeldete Fahrzeuge dann nicht??

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 17:28

Die Frage ist aber auch ob der E350e überhaupt qualifiziert ist. Ich denke ein E Kennzeichen bzw. die Option darauf nach WLTP werden notwendig sein. Daher könnten automatisch alle nicht nach WLTP zertifizierten Plug In Hybrids rausfallen, bei den reinen E Autos ist man vielleicht etwas kulanter. Aber das ist natürlich Spekulation.

Kann ein Mod den Titel anpassen, da ist mir offensichtlich ein Fehler unterlaufen..

Habe ein E- Kennzeichnen..

Weiß jemand wie der Entwurf aussehen soll? Gilt die Halbierung auch für die 0,03% der Entfernung zum Arbeitsplatz?

Hallo ins Forum,

nach den Medienberichten geht's nur um die Privatnutzung. Die 0,03% für Wohnung/Arbeitsstätte sollen eine typisierende Gleichbehandlung mit der Entfernungspauschale und Privatwagen ermöglichen. Von daher gehe ich nicht davon aus, dass die - wie auch der geldwerte Vorteil bei doppelter Haushaltsführung und Fahrzeugnutzung - angefasst werden.

Genaueres wird man erst sagen können, wenn der Entwurf vorliegt. Ob's am Ende umsetzbar ist, wird man sehen müssen. Mit steuerrechtlichen Regelungen Lenkungseffekte zu erzielen, ist nicht ganz unumstritten.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 28. Juli 2018 um 12:37

@Flodder

Ich meinte ein E Kennzeichen nach WLTP Zertifizierung, da gibt es verschärfte Vorgaben. Das bleibt natürlich Spekulation.

Ob das auch die Regelung bzgl. des Arbeitsweges betrifft bleibt abzuwarten. Mehr Sinn würde das zweifelsohne machen, da Pendler Hybride viel mehr und besser nutzen können als z.B. ein typischer Außendienst.

Schade, dass ich dann meinen neuen Diesel erst noch fahren muss....

Mann kann ja nicht einfach einen bestehenden ist Vertrag „tauschen“

Somit wird es nach 2-3 Jahren erst zu sehen sein ob diese neue Regelung sich lohnt/ angenommen wird ;)

In NL gibt es, soweit ich weiß, schon eine Steuerbegünstigung für Hybrid- Fahrzeuge.

Gibt und gab es hier doch auch! Du durftest auch nach aktueller Lage den Energiegehalt bei der Firmenbesteuerung in Abzug bringen.

Gibt es aber für die 1% Regelung des Privatgebrauchs bisher nicht - oder ?????

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 29. Juli 2018 um 06:44:02 Uhr:

Gibt es aber für die 1% Regelung des Privatgebrauchs bisher nicht - oder ?????

Klar, genau dafuer.

Hier mal ein Link der das erklaert.

https://www.haufe.de/.../...ktrofahrzeuge_idesk_PI10413_HI4725769.html

Typisch deutsche Buerokratie kompliziert und erst nach mehrmaligem lesen zu verstehen.

Diese Regelung hatte den Vorteil, das guenstige (auslaendische) Autos ueberproportional gefoerdert wurden. Da die deutschen Hersteller aber nur hochpreisige Autos anbieten hatte sich dies dort kaum gerechnet.

Ausserdem sind die Kosten von Elektroautos bei weitem nicht so stark gesunken wie die aktuelle Foerderung angenommen hatte.

Das ganze war wohl auch weniger als Foerderung angedacht, sondern mehr aus Nachteilsausgleich. Da die Anschaffungskosten deutlich hoeher, die Gesamtkosten aber deutlich geringer sind als beim Verbrenner.

Themenstarteram 1. August 2018 um 10:04

Das Bundeskabinett hat die Förderung soeben beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.

Der untere Artikel aus der SZ ist von gestern und lässt einige Stimmen zu dem Thema zu Wort kommen. Bezeichnend für realitätsferne und absolute Ahnungslosigkeit, welche ohne Kontrolle in die Welt gepustet wird ist Peter Mock vom Council on Clean Transportation. Er sagt, dass "...Unterschied auf dem Konto letztlich oft nur weniger als hundert Euro ausmacht. ". Entweder der Herr hat mehr Informationen als ich oder ist einfach nur beschränkt in der Lage sich mit Sachverhalten auseinander zu setzen.

 

http://www.spiegel.de/.../...teuervorteil-gesetzentwurf-a-1221161.html

https://www.sueddeutsche.de/.../...nstwagen-zum-halben-preis-1.4076523

Wenn der Bruttolistenpreis halbiert wird, dann sollte sich das auch auf die 0,03%-Regelung auswirken.

Grundsätzulich:

- 1% des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil bei privater Nutzung

- ggf. zusätgzlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entferungskilometer als monatlicher geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Zuhause und Arbeit

Bin mal aufs Kleingedruckte gespannt:

- für welche Fahrzeuge? (Kriterium E-Nummernschild?)

- gilt ein maximaler Bruttolistenpreiis als Grenze? (soviel Neid muss meistens sein)

- wie ist die kalendarische Begrenzung zu verstehen? (gilt das Zulassungsdatum?)

Am deutlichsten wird es sich für Wenigfahrer und Viel-Privatfahrer lohnen.

Dass diese Förderung sinnfrei ist, muss den Diienstwagenfahrer ja nicht kümmern.

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