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Halter ermitteln mittels Fahrgestell-Nr.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 21:18

Ich hoffe, ich darf das hier fragen.

Irgend eine Dumpfbacke hat seine abgemeldeten Fahrzeuge auf andere Leute Grundstück abgestellt.

Wenn ich die Fahrgestell-Nr. habe, ist es ja generell möglich die Halter zu ermitteln.

Nun ist es ja so, dass die wahrscheinlich nicht jedem einfach so die Daten rausrücken.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass man mir den Halter mitteilt?

Es ist klar, dass es eine kleine Gebühr kostet.

Und ich habe gelesen, dass nur bestimmte Daten an die Polizei übermittelt werden.

Muss ich Strafanzeige an die Polizei stellen?

Ein Anwalt wird wohl leider notwendig sein, weil diese Leute wahrscheinlich freiwillig ihren Schrott nicht mehr selbst vom Grundstück entfernen. Aber ich möchte erst mal an die Daten, um die Täter zu ermitteln.

Oder ist es auch möglich ohne Anwalt, einen Strafantrag zu stellen und die Kosten einzuklagen?

Leider sieht sich das Ordnungsamt nicht in der Pflicht, weil es ein Privatgrundstück ist.

Obwohl ich das auch nicht so richtig nachvollziehen kann.

Also die Frage ist: Wie muss ich genau vorgehen, dass man mir die Daten der Halter mitteilt.

Alles andere wird sich ja dann finden.

Beste Antwort im Thema

Beim Kraftfahrtbundesamt bekommst Du mit Angabe der FIN die aktuellen bzw. letzten Halter genannt. Als Grund des Auskunftsverlangens gibst Du an, dass Du die Beseitigung dieser Fahrzeuge von deinem Grundstück durchsetzen möchtest. Kostet pro Auto eine überschaubare 2-stellige Gebühr.

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Ich würde einfach dem Ordnungsamt mitteilen, das die Kiste Öl verliert, dann kümmern die sich ganz schnell drum.

Schlechter Ratschlag. Dann bekommst Du als Eigentümer des Grundstücks die Auflage, die Autos zu entfernen.

Sind noch Umweltplaketten in der Windschutzscheibe? Mit dem alten Kennzeichen bekommt jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, den Halter genannt. Ob das auch über die FG-Nr funktioniert, glaube ich noch cht.

Die erste Voraussetzung dafür könnte aber sein, das berechtigte Interesse an jenem Grundstück nachzuweisen, auf dem diese Fahrzeuge stehen. Nicht ohne Grund verfallen auch heute noch innerörtliche Grundstücke, wo sichtbar noch Reste eines Hauses stehen.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 23:42

Darum geht es aber nicht.

Es geht um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf einem privaten Grundstück.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 23:47

Der Eigentümer muß doch schließlich kein Interesse für sein eigenes Grundstück nachweisen. Andere Leute haben ihren Schrott nicht darauf abzustellen. Schließlich können da Flüssigkeiten auslaufen und der Grundeugentümer wird dafür haftbar gemacht und muß sich das nicht bieten lassen.

Beim Kraftfahrtbundesamt bekommst Du mit Angabe der FIN die aktuellen bzw. letzten Halter genannt. Als Grund des Auskunftsverlangens gibst Du an, dass Du die Beseitigung dieser Fahrzeuge von deinem Grundstück durchsetzen möchtest. Kostet pro Auto eine überschaubare 2-stellige Gebühr.

Themenstarteram 5. Juni 2019 um 2:05

Ich verstehe nicht so richtig, warum das Ordnungsamt nicht ermitteln möchte. In einem Artikel steht nämlich, daß auf Privatgrundstücken auch keine Schrottautos gelagert werden dürfen und die Stadt eine Verschrottung und Abschleppung anordnen kann, wenn es zu lange dort steht. Und wieso die Stadt sich dafür aber andererseits nicht verantwortlich fühlt, weil es ein Privatgrundstück ist. Das ist doch ein Widerspruch. Die möchten die Grundbesitzer verantwortlich machen, aber weigern sich, den Halter zu ermitteln und geben an, daß die dafür keine Handlungsvollmacht haben. Das halte ich nicht für richtig.

Siehe zu, dass die Autos wegkommen. Stehen die länger, dann gelten die als geduldet und es wird nahezu unmöglich die Autos loszuwerden.

 

Du darfst dann keine Verschlechterung der Sache herbeiführen, sprich auch nicht an einem Ort abstellen, wo die beschädigt werden könnten, ansonsten bist du dafür haftbar zu machen.

 

Es gibt hier mehrere Themen dazu. Ergebnis war entweder schnell zu handeln oder man bekommt Probleme die loszuwerden.

 

Das Ordnungsamt ist leider tatsächlich nicht zuständig.

 

Ich glaube, dass wenn man sofort handelt man die Fahrzeuge noch umsetzen darf, stehen die länger, dann jedoch nicht mehr.

 

Vielleicht ist hier der Weg zu einem Anwalt der günstigste, bevor Schadensersatzansprüche gestellt werden.

 

https://mobil.mz-web.de/.../...m-auto-im-haendel-parkhaus-31880668?...

 

 

https://www.google.com/.../Auto-steht-seit-14-Jahren-im-Parkhaus.html

Die Zeiten in denen Fahrzeuge nur innerhalb einer bestimmten Frist von fremden Grundstücken entfernt werden durften sind seit Jahrzehnten vorbei. Keine Ahnung warum das trotzdem immer noch verbreitet wird.

Mit den Parkhausfällen ist dieser Fall auch nicht zu vergleichen, da die Fahrzeuge hier niemals legal abgestellt wurden.

Die "Schwierigkeit" in diesem Fall ist, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, in denen der Staat deshalb nicht von sich aus aktiv wird und nur eingeschränkt hilft.

Ich würde eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Dazu braucht es auch keinen Anwalt. Dann sollte die Polizei den letzten Halter ermitteln. Das ist für dich auch mit keinen Kosten verbunden.

Wobei der letzte bekannte Halter nicht unbedingt der Täter sein muss. Wenn sich der Täter nicht ermitteln lässt kann es durchaus sein, dass du auf den Abschlepp- und Entsorgungskosten sitzen bleibst.

Als Grundstückeigentümerin kannst du die Fahrzeuge auch abschleppen lassen und beim Abschleppunternehmen oder einer gemieteten Fläche stehen lassen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass du zusätzlich auf den Standkosten sitzen bleibst.

Du darfst die abgemeldeten Fahrzeuge aber nicht auf öffentliche Flächen verbringen (lassen).

Zitat:

@Lady12 schrieb am 5. Juni 2019 um 04:05:42 Uhr:

Ich verstehe nicht so richtig, warum das Ordnungsamt nicht ermitteln möchte. In einem Artikel steht nämlich, daß auf Privatgrundstücken auch keine Schrottautos gelagert werden dürfen und die Stadt eine Verschrottung und Abschleppung anordnen kann, wenn es zu lange dort steht. Und wieso die Stadt sich dafür aber andererseits nicht verantwortlich fühlt, weil es ein Privatgrundstück ist. Das ist doch ein Widerspruch. Die möchten die Grundbesitzer verantwortlich machen, aber weigern sich, den Halter zu ermitteln und geben an, daß die dafür keine Handlungsvollmacht haben. Das halte ich nicht für richtig.

Das ist eine Frage des Polizeirechts. Sofern von den Wracks Gefahren ausgehen sollten, bist Du als Grundstückseigentümer verantwortlich als Zustandsstörer (das heißt halt so) und direkt greifbar. Vorher interessiert das die Behörden nicht. Die das Wrack abstellende Person ist verantwortlich als Handlungsstörer aber offenbar unbekannt. Der letzte Halter ist Zustandsstörer, sofern er nicht nachweisen kann, dass er das Wrack seinerseits vor dem Abstellen verkauft hatte (schnell geschrieben und Papier ist geduldig) und er ist erstmal unbekannt. Von den drei Verantwortlichen schnappt man sich dann den, den man an den Eiern hat und der steht im Grundbuch. Wie der dann an den Ersatz für seine aufgelaufenen Kosten kommt, das interessiert die Behörde leider nicht. So ist das eben.

Verschenk die Wracks an Verwerter, die die den Schrott kostenfrei abholen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 05. Juni 2019 um 06:33:32 Uhr:

Verschenk die Wracks an Verwerter, die die den Schrott kostenfrei abholen.

Wie denn ohne Eigentumsnachweis?

Nicht nötig; vgl. § 1006 BGB.

Dann müsste man vorher klären, ob die Fahrzeuge als gestohlen gemeldet wurden.

Und der Verwerter macht es ohne Papiere mit? Der möchte doch sicherlich einen Eigentumsnachweis? Ansonsten könnte ich ja das Fahrzeug von meinem Nachbarn verwerten lassen?

Strafanzeige bei der Polizei, zu Not wegen Hausfriedensbruch, wenn jemand auf deinem Grundstück irgendwelchen Schrott ablagert und dann abwarten

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