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Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet?
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist.
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
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305 Antworten
Könnte man alternativ auch für alle Straftaten einführen.
Ich halte definitv nichts davon.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet?
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist.
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Könnte man alternativ auch für alle Straftaten einführen.
'Halterhaftung' ex. bereits bei so einigen Straftatbeständen. Wenn ich wem 'ne Waffe ausleihe und der knallt jemanden (aus versehen) ab, dann haftet auch der Waffeneigentümer. Selbst die Bundesrepublik D. haftet, wenn ein Rekrut bei der BW seinen Kameraden verletzt/tötet. Die Bundsrepublik wird natürlich nicht strafrechtl. verfolgt, weil sie keine natürliche Person ist.
Der einzige Contrapunkt: Nur weil die Behörden zu 'bequem' sind den Fahrer zu ermitteln, macht man es sich einfach und sagt: Im Zweifel muss halt der Halter zahlen ... Also gehts doch mal wieder nur im Geld.
Hätte nichts dagegen. Die Chance daß sich ein Autobesitzer wirklich nicht an den Fahrer erinnern kann geht wahrscheinlich gegen 0. Das wird ja nur immer von Fahrern genutzt die zu feige sind zu ihren Taten zu stehen. So könnte wenigstens wieder mal eins von vielen Schlupflöchern zu gemacht werden.
Weil die Polizei unfähig ist, den Fahrer zu ermitteln, soll der Halter zahlen?
Das versuchte man schon in den 1960ern einzuführen, in den 1970ern kam die Androhung und ggf. Führung eines Fahrtenbuches.
Wer nur blitzt, ohne sofort vor Ort zu kassieren hat uU. das Nachsehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Weil die Polizei unfähig ist, den Fahrer zu ermitteln, soll der Halter zahlen?
Das versuchte man schon in den 1960ern einzuführen, in den 1970ern kam die Androhung und ggf. Führung eines Fahrtenbuches.
Wer nur blitzt, ohne sofort vor Ort zu kassieren hat uU. das Nachsehen.
Und warum soll man die Polizei ermitteln lassen? Das sind unnötige Ausgaben unserer Steuerzahler. Der Halter weiß wer gefahren ist also soll er es angeben. Wenn er sich weigert dann soll auch der Halter bezahlen.
Halterhaftung ist ein falsches Wort.
Eine wirkliche Halterhaftung gibt es auch bei den Österreichern nicht.
Da wird man für das "Nichtwissen" (wollen) bestraft.
Das Konzept ist toll.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung
ist verfassungskonform in Ö. und auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte findet es ok.
Und eine "kleine" Halterhaftung" gibts bei uns schon!
Das ist die Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen. Relativ teuer, 18,50 € kostet das. Nicht viele Parkverstöße kosten mehr - zumindest als Verwarnung.
So etwas, also im Prinzip die Kosten für ergebnislose Ermittlungen bei anderen Verstößen könnte man durchaus dem Halter zukommen lassen.
Evtl. mit 3-5 Pauschalen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit und Aufwand...
Aber sollte durchaus nicht zu billig sein.
Und nochmal - der Halter haftet nicht für die Ordnungswidrigkeit selbst - er haftet für das Nichtwissen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Weil die Polizei unfähig ist, den Fahrer zu ermitteln, soll der Halter zahlen?
Nein, ich denke eher, weil viele Halter zu bequem sind, sich zu notieren, wann und an wen sie ihr Fahrzeug verleihen.
finde den vorschlag sehr gut, würde bei einigen die alzheimer sofort kurieren .....
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und nochmal - der Halter haftet nicht für die Ordnungswidrigkeit selbst - er haftet für das Nichtwissen.
Eben.
Diese Erkenntnis scheint aber wohl bei einigen Zeitgenossen noch nicht wirklich angekommen zu sein.
halterhaftung (im eigentlichen sinne) ist ne feine sache!
zum einen wird der verwaltungsaufwand verkleinert, was verwaltungskosten spart...zum anderen spülts ne menge zusätzliches geld - inform von buß/verwarngeldern - in die leeren kassen...
Da dürften sich dann einige überlegen, ob sie Punktesammler für den mißratenen Auswuchs oder das liebe Eheweib spielen....
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Da dürften sich dann einige überlegen,
diese "umgehungsmöglichkeit" wäre - trotz halterhaftung - weiterhin gegeben!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Weil die Polizei unfähig ist, den Fahrer zu ermitteln, soll der Halter zahlen?
Nein, ich denke eher, weil viele Halter zu bequem sind, sich zu notieren, wann und an wen sie ihr Fahrzeug verleihen.
Notierst du dir jedes Mal, wann und an wen du dein Fahrzeug verleihst?
Manchmal frag ich mich wie kleinkariert man doch sein kann