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Halterung der Bordwanderhöhung für TÜV entfernen?

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 12:56

Hallo zusammen ,

mir wurde mal gesagt, dass ich die Erhöhung unseres Anhängers vor dem TÜV Termin unbedingt abschrauben soll, da dies zu Unstimmigkeiten führen könne.

Ich bin aber nicht ganz sicher, ob damit nur die Erhöhung an sich (lässt sich ohne Werkzeug lösen), oder auch die fest verschraubte(!) Halterung gemeint ist. Anbei ein Bild zur Verdeutlichung.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

CP

PS. Da die Erhöhung nur selten gebraucht wird, und eher der Ladungssicherheit dienlich ist, ist diese nicht eingetragen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Januar 2017 um 11:09

Da hab ich mir wohl viel zu viele Gedaken gemacht. Licht und Reifen gecheckt und dannach gab es den Stempel :)

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Eine abnehmbare Erhöhung kenne ich nur als Ladungssicherung, ist dem TÜV also egal, ob an- oder abmontiert. Welche Halterungen du für was innen an deine Ladebordwand schraubst, ist dir überlassen, das hat den TÜV nicht zu interessieren. Ich würde ohne irgendwas abzumontieren zum TÜV.

Ich habe keine Ahnung von Anhängern. Aber ich täte nur die Erhöhung abnehmen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden. Aber die Halterungen dranlassen, denn diese beeinträchtigen doch wohl kaum die Sicherheit des Anhängers. Maximal täte ich die Ringschrauben entfernen und auf Nachfrage erklären, dass die Dinger so an dem Anhänger dranwaren und ich sie zur Ladungssicherung verwenden würde.

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 13:04

Danke, das hört sich schonmal gut an :)

Die Halterung ist allerdings außen. Ändert das etwas?

Das sollte nichts ändern, schließlich sind auch bei anderen Anhängern die Halterungen, Verzurrösen etc. außen angebracht.

Was fest an/in einem zugelassenen Fahrzeug montiert ist, muss eine BE haben. Ich würde die Halterung abbauen. ;)

Diese pauschale Aussage ist doch Quatsch. Du kannst beispielsweise auf jeden Motorradanhänger eine Siebdruckplatte schrauben und darauf verstellbare Halterungen für die Moppeds, ohne dass du eine ABE brauchst oder das vom aaS abgenommen werden muss. Genauso ist’s mit Halterungen, Verzurrösen etc., die auch keine ABE brauchen.

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 14:16

Ich war schon drauf und dran loszulegen mit dem Abschrauben.

Da ich sowieso erst morgen zum TÜV Fahre warte ich noch ein bisschen ;)

Ruf halt einfach mal beim TÜV an und schildere ihm die Situation …

Sieht jedenfalls sehr professionell aus, saubere Arbeit. Wie ist der Anhänger denn vor zwei Jahren vorgeführt und abgenommen worden?

Themenstarteram 9. Januar 2017 um 16:39

Danke, mein Vater hat das vor Ewigkeiten selber gebaut :) Das letzte Mal abgenommen wurde er 2007, leider wissen wir nicht, ob mit oder ohne Halterung. Ich kann mich leider nur an den allgemeinen Hinweis mit dem "Abschrauben" erinnern. Ich glaube ich versuche es mal mit angeschraubter Halterung.

Zitat:

@birscherl schrieb am 9. Januar 2017 um 15:12:50 Uhr:

Diese pauschale Aussage ist doch Quatsch. Du kannst beispielsweise auf jeden Motorradanhänger eine Siebdruckplatte schrauben und darauf verstellbare Halterungen für die Moppeds, ohne dass du eine ABE brauchst oder das vom aaS abgenommen werden muss. Genauso ist’s mit Halterungen, Verzurrösen etc., die auch keine ABE brauchen.

Was Du kannst ... ähm nee doch nicht mein Stil ... relevant ist nur, was man darf. Und meine Meinung, dass ich es abmontieren würde, ist garantiert kein Quatsch sondern mein Standpunkt. Den deinen darfst Du gerne behalten, so wie ich den meinen. ;)

Zitat:

@tycore schrieb am 9. Januar 2017 um 17:39:22 Uhr:

[...] Das letzte Mal abgenommen wurde er 2007 [...]

Nach so vielen Jahren könnte ein Vollgutachten nötig sein.

Hallo allerseits!

Wir haben es hier mit gefährdenden äußeren Fahrzeugteilen zu tun - EM = durchgefallen

Auch bei Anbringung der erhöhten Ladebordwand führt dies zum selben Ergebnis, zumal hier Abmaße des Anhängers wesentlich überschritten werden, die nicht über ABE oder EBE abgedeckt sind.

Bei dieser jetzt vorliegenden Konstruktion wird jedoch auch eine in "Wieder in Verkehrbringung" mach §21 STVZO schwierig sein (der sehr stark nach außen liegende Einschraubhaken ist hier das Problem, der Personen oder andere Gegenstände gefährdet) - der aaS, der die Untersuchung nach § 21 durchführt wird Dich wieder nach Hause schicken müssen, um diesen erheblichen Mangel zuerst zu beseitigen...

In diesem Fall zuerst bei der techn. Prüfstelle des Landes (im Osten DEKRA, im Westen TÜV, in Berlin DEKRA und TÜV Berlin/Brandeburg) mit einem aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) sprechen und seinen Rat einholen, da Du ansonsten 2x bezahlst...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 9. Januar 2017 um 19:39:01 Uhr:

Nach so vielen Jahren könnte ein Vollgutachten nötig sein.

Selbst bei abgemeldeten Fahrzeugen ist das neuerdings nicht mehr so.

Genau gesagt seit dem 01.03.2007, also seit knapp 10 Jahren...

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