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Halterwechsel zurück zum vorherigen Halter (innerhalb der Familie)
Hallo!
Ein paar Fragen zum Halterwechsel. Ich habe das Auto von meinem Vater auf mich zugelassen. Jetzt wollten wir das Auto wieder auf meinen Vater zulassen. So gesehen, die ganze Aktion Rückabwickeln. Gibts dazu eine Möglichkeit ?
Normal wird ja im Brief mit jeder Ummelden ein Vorhalter mehr eingetragen. Rein logisch gesehen hatte das Auto aber zwei mal einen Identischen Halter mit Unterbrechung gehabt. Kann man das umgehen ?
Können wir das alte Kennzeichen von meinem Vater wiederverwenden ? oder müssen wir wieder ein Wunschkennzeichen reservieren ?
Hoffe, dass jemand so eine Situation hatte und berichten kann.
Danke
Beste Antwort im Thema
Deine Antwort hat mir der Frage genau Null zu tun (und ist teilweise auch falsch bzw. unvollständig). Wenn sich der Halter ändert, wird selbstverständlich auch ein Eintrag in der ZB II gemacht. Und genau danach hat der TE gefragt bzw. ob sich die Anzahl der Vorhalter (nicht Vorbesitzer übrigens...) erhöht und das ist bei seinem Vorhaben der Fall und somit mit ja zu beantworten.
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25 Antworten
Also, jeder Halterwechsel ist entsprechend einzutragen. Auch das Hin- und Her zwischen Dir und Deinem Vater. Auch zählt es jeweils als Haltereintrag. Dein Vater kann sicherlich sein altes Kennzeichen wieder verwenden, wenn es denn noch frei ist. Hierbei werden dann wieder Wunschkennzeichengebühren berechnet. Das kannst Du auch gern nachlesen in der Gebührenordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/GebOSt.pdf
Ist aber ein recht dickes Brett.
Und warum dieser Aufwand...?
Wenn es nur um die Versicherung gehen sollte, gäbe es Möglichkeiten...!
-
Ist im Leben manchmal so. Die Pläne ändern sich sehr schnell.
Zitat:
@AF_89 schrieb am 30. September 2018 um 13:37:38 Uhr:
Hallo!
Normal wird ja im Brief mit jeder Ummelden ein Vorhalter mehr eingetragen. Rein logisch gesehen hatte das Auto aber zwei mal einen Identischen Halter mit Unterbrechung gehabt.
Danke
In der neuen Zulassungsbescheinigung_Teil-II, wird nix eingetragen.
Umgezogen, Fahrzeug am neuen Ort an-/ umgemeldet und nur eine neue
Zulassungsbescheinigung_Teil-I (früher Kfz-Schein) erhalten.
Nicht mal die Adresse in in der Zulassungsbescheinigung_Teil-II ist geändert worden.
Es gibt nur eine Rubrik => Anzahl der Vorbesitzer
Deine Antwort hat mir der Frage genau Null zu tun (und ist teilweise auch falsch bzw. unvollständig). Wenn sich der Halter ändert, wird selbstverständlich auch ein Eintrag in der ZB II gemacht. Und genau danach hat der TE gefragt bzw. ob sich die Anzahl der Vorhalter (nicht Vorbesitzer übrigens...) erhöht und das ist bei seinem Vorhaben der Fall und somit mit ja zu beantworten.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. September 2018 um 18:20:50 Uhr:
Wenn sich der Halter ändert, wird selbstverständlich auch ein Eintrag in der ZB II gemacht. Und genau danach hat der TE gefragt bzw. ob sich die Anzahl der Vorhalter (nicht Vorbesitzer übrigens...) erhöht und das ist bei seinem Vorhaben der Fall und somit mit ja zu beantworten.
Auch teilweise falsch.
Es gibt auf der ZB-II nur zwei Möglichkeiten einen Halter einzutragen.
Kommt ein weiterer Halter hinzu gibt es eine neue ZB-II mit Eintrag des neuen Fahrzeughalters und in der Rubrik "Anzahl der Vorbesitzer" wird die entsprechende Anzahl eingetragen.
Wer das z.B. bei einem dritten Fahrzeughalter war, ist dann nicht mehr ersichtlich.
Wenn Du schon antwortest, dann bitte auch korrekte Angaben machen.
Zitat:
@Lodo44 schrieb am 30. September 2018 um 19:49:50 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. September 2018 um 18:20:50 Uhr:
Wenn sich der Halter ändert, wird selbstverständlich auch ein Eintrag in der ZB II gemacht. Und genau danach hat der TE gefragt bzw. ob sich die Anzahl der Vorhalter (nicht Vorbesitzer übrigens...) erhöht und das ist bei seinem Vorhaben der Fall und somit mit ja zu beantworten.
Auch teilweise falsch.
Es gibt auf der ZB-II nur zwei Möglichkeiten einen Halter einzutragen.
Kommt ein weiterer Halter hinzu gibt es eine neue ZB-II mit Eintrag des neuen Fahrzeughalters und in der Rubrik "Anzahl der Vorbesitzer" wird die entsprechende Anzahl eingetragen.
Wer das z.B. bei einem dritten Fahrzeughalter war, ist dann nicht mehr ersichtlich.
Wenn Du schon antwortest, dann bitte auch korrekte Angaben machen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Tecci6N das kennt, wohl alle anderen auch. Diese Antwort war jetzt nicht erforderlich.
Zitat:
@Lodo44 schrieb am 30. September 2018 um 19:49:50 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. September 2018 um 18:20:50 Uhr:
Wenn sich der Halter ändert, wird selbstverständlich auch ein Eintrag in der ZB II gemacht. Und genau danach hat der TE gefragt bzw. ob sich die Anzahl der Vorhalter (nicht Vorbesitzer übrigens...) erhöht und das ist bei seinem Vorhaben der Fall und somit mit ja zu beantworten.
Auch teilweise falsch.
Es gibt auf der ZB-II nur zwei Möglichkeiten einen Halter einzutragen.
Kommt ein weiterer Halter hinzu gibt es eine neue ZB-II mit Eintrag des neuen Fahrzeughalters
Aha, also kommt ein Eintrag in die ZB II. Es spielt keine Rolle, ob noch ein Haltereintrag frei ist oder eine Folge-ZB II ausgestellt wird, bei einem Halterwechsel erfolgt ein Haltereintrag, was anderes habe ich nicht gesagt.
Zitat:
@Lodo44 schrieb am 30. September 2018 um 19:49:50 Uhr:
Wenn Du schon antwortest, dann bitte auch korrekte Angaben machen.
Meine Angaben waren zu 100% korrekt.
Zitat:
@Lodo44 schrieb am 30. September 2018 um 19:49:50 Uhr:
in der Rubrik "Anzahl der Vorbesitzer"
Es heißt Vorhalter. Wie war das doch gleich mit den korrekten Angaben?
Ja es heißt korrekt Vorhalter!
Aber das ist Korintenkakerei.
Und der Eintrag erfolgt im der Zulassungsbescheinigung_Teil-II.
Und nicht in irgend einer ZB.
Zitat:
@AF_89 schrieb am 30. September 2018 um 15:27:31 Uhr:
Ist im Leben manchmal so. Die Pläne ändern sich sehr schnell.
-
Ja, so ist das manchmal im Leben...!
Aber den Sinn dieser Aktion habe ich immer noch nicht verstanden...?
-
Zitat:
@Lodo44 schrieb am 30. September 2018 um 20:57:17 Uhr:
Ja es heißt korrekt Vorhalter!
Aber das ist Korintenkakerei.
Und der Eintrag erfolgt im der Zulassungsbescheinigung_Teil-II.
Und nicht in irgend einer ZB.
Was willst du mir eigentlich erzählen? Dass du den Unterschied zwischen Halter und Besitzer nicht kennst? Oder dass du nicht weißt, dass ZB die Abkürzung für Zulassungsbescheinigung ist, die auch das KBA in ihren Publikationen verwendet? Oder dass du einfach mal jemandem ans Bein pinkeln willst, um damit dein Postingzähler nach oben zu treiben?
@Lodo44 : mit Verlaub, ich fürchte DU bist ein möchtegern klugscheisser... ähh, sorry , Korinthenscheisser.
Hoffentlich weisst Du auch das die vollgeschriebene ZB 2 an den aktuellen Halter ausgehändigt wird und somit die vorherigen Halterdurchaus noch nachvollziehbar sind und nicht zwangsläufig im Nirwana verschwunden.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 30. September 2018 um 22:00:40 Uhr:
@Lodo44 : mit Verlaub, ich fürchte DU bist ein möchtegern klugscheisser... ähh, sorry , Korinthenscheisser.
Hoffentlich weisst Du auch das die vollgeschriebene ZB 2 an den aktuellen Halter ausgehändigt wird und somit die vorherigen Halterdurchaus noch nachvollziehbar sind und nicht zwangsläufig im Nirwana verschwunden.
Ich glaube, dass Du noch nie eine Zulassungsbescheinigung_Teil-II vor Augen hattest.
Dann wüßtest Du mehr.
Zitat:
@Lodo44 [url=https://www.motor-talk.de/.../...nerhalb-der-familie-t6454887.html?...]schrieb am 30. September 2018 um 22:25:43
Ich glaube, dass Du noch nie eine Zulassungsbescheinigung_Teil-II vor Augen hattest.
Das glaube ich beim Lesen Deiner Postings allerdings auch. Von Besitzer steht in der ZB nämlich nix.
Gruß M