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Handbremse vs Feststellbremse

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 18. April 2012 um 8:58

Hallo Mercedes Fans

Frage gilt für alle Mercedes-Pkw-Typen

gibt es auch PKW mit Schaltgetriebe ohne Feststellbremse, d.h. mit gefühlvoll zu betätigender Handbremse?

Vielen Dank von der Küste

Beste Antwort im Thema

Die Handbremse nimmt viel Platz weg und kann nicht mit so viel Kraft betätigt werden, wie eine Fußfeststellbremse.

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Spontan fallen mir der W201 (190er), die G- und A-Klasse ein.

am 18. April 2012 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von heikendorf

....d.h. mit gefühlvoll zu betätigender Handbremse?

Vielen Dank von der Küste

Anfahren am Berg --> Deich? ;)

SLK -->

http://files.mercedes-fans.de/.../9f8718a4098e61cc9d0f688d40fc32b1.jpg

Ich habe einen w202 und w201 und kann immer noch nicht verstehen, wo die Vorteile der Fußbremse sein sollen. Zumal nicht wenige Benz ja auch von Senioren gefahren werden, die u.U. in den unteren Extremitäten nicht mehr so gelenkig sind, um das Bein weit genug anzuwinkeln, um die Fußbremse zu drücken. Auch der ADAC wettert seit Jahr(zehnt)en gegen die Fußbremse, weil sie im Notfall nicht vom Beifahrer zu erreichen ist.

So ein Fall tritt eh nie ein, werden manche sagen. Aber mir ist es als Beifahrer erst vor zwei Wochen passiert, dass der Fahrer an der Ampel einen Fußgänger übersehen hatte und ihn leicht anfuhr. Hätte ich schnell genug reagiert, hätte ich dies mit Ziehen der Handbremse verhindern können.

Die Handbremse nimmt viel Platz weg und kann nicht mit so viel Kraft betätigt werden, wie eine Fußfeststellbremse.

Zum einen hat man mit einer Fußfeststellbremse mehr Platz in der Mittelkonsole und zum anderen ist es bei Mercedes einfach Tradition eine solche Feststellbremse zu verbauen. Man versucht ohnehin auf alles was in der Mittelkonsole Platz wegnimmt zu verzichten (deswegen ist bei neueren Fahrzeugen der Automatikwählhebel auch am Lenkrad, statt in der Mittelkonsole).

Das Argument mit dem Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer im Notfall erscheint mir etwas abstrakt. Eigentlich ist die Handbremse nur dazu gedacht, das stehende Fahrzeug am wegrollen zu hindern, die Kraft die das Seil überträgt reicht normalerweise nicht um das Fahrzeug sicher zum Stehen zu bringen. Dadurch dass man nur eine Bremswirkung auf der Hinterachse hat, könnte das Fahrzeug auch ausbrechen.

Zitat:

Original geschrieben von GeezR92

Zum einen hat man mit einer Fußfeststellbremse mehr Platz in der Mittelkonsole und zum anderen ist es bei Mercedes einfach Tradition eine solche Feststellbremse zu verbauen. Man versucht ohnehin auf alles was in der Mittelkonsole Platz wegnimmt zu verzichten (deswegen ist bei neueren Fahrzeugen der Automatikwählhebel auch am Lenkrad, statt in der Mittelkonsole).

Das Argument mit dem Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer im Notfall erscheint mir etwas abstrakt. Eigentlich ist die Handbremse nur dazu gedacht, das stehende Fahrzeug am wegrollen zu hindern, die Kraft die das Seil überträgt reicht normalerweise nicht um das Fahrzeug sicher zum Stehen zu bringen. Dadurch dass man nur eine Bremswirkung auf der Hinterachse hat, könnte das Fahrzeug auch ausbrechen.

Ein wichtiger Aspekt beim panischen Hochreißen der Handbremse durch den Beifahrer in voller Fahrt. Hat jemand die Unfälle gezählt, die durch solchermaßen veranlasstes unkontrolliertes Karusselfahren des Fahrzeugs (Schleudern) ausgelöst wurden?

Praktischerweise gibt´s ja auch Autos mit Wirkung der Feststellbremse auf die Vorderachse - eine sehr angenehme Konstruktion, denn man kann damit tatsächlich richtig bremsen...

 

Nö, die hat sicherlich niemand gezählt. Genauso wenig wie die, bei denen der Fahrer am Steuer mit gesundheitlichen Problemen zusammensackte und der Beifahrer machtlos mit zusehen musste, wie der Wagen ungebremst auf ein Hindernis zufuhr. Mit ins Lenkrad greifen plus Handbremse wären die Chancen sicherlich höher. Aber das muss man im Fall der Fälle auch erstmal hinkriegen.

Gibt für beide Varianten Argumente dafür und dagegen, wobei ich es bei meinem C180 durchaus zu schätzen weiß, dass kein Handbremshebel das Ablegen des Ellenbogens auf der Armauflage behindert. Beim 190er benutze ich dagegen die Handbremse öfter als beim W202 die Fußbremse. Ist einfach handlicher ;-)

Bitte nicht vergessen: beide (Feststell-Handbremse und Feststell-Fußbremse) sind Feststellbremsen, die nur bei stehendem Fahrzeug betätigt werden dürfen.

Eigentlich ist der Begriff "Bremse" schon falsch. Mit einer Bremse verringere ich die Geschwindigkeit einer in Bewegung befindlichen Masse.

Das ist aber mit der "Handbremse" im Auto verboten, u.a. deshalb, weil der rückwärtige Verkehr nicht über das Bremslicht gewarnt wird. Die "Handbremse" ist außerdem nicht dafür ausgelegt, verlässlich und dosiert das Fahrzeug abzubremsen.

Notfallbetätigungen wie von "Tiger Loods" geschildert, können m.E. das Gefahrenpotential nicht aufheben, dass von den "Handbremsen" ausgeht. Ich möchte nicht wissen, wie oft z.B. bei nächtlichen Discoheimfahrten (Auto überfüllt mit betrunkenen und bekifften Jugendlichen) irgendwer an dem hässlichen Handgriff zieht, weil er meint, das Karussell abbremsen zu müssen, auf dem er sich befindet.:rolleyes:

Oder ich denke an die Mädels, die mit dem Strumpfband an dem Handbremshebel hängengeblieben sind, wenn sie während der Fahrt wieder zurück auf den Beifahrerersitz .........;)

Oh sorry, eigentlich wollte ich nicht mehr von der guten alten Zeit träumen.

Nein, im Ernst: man sollte dem Beifahrer strickt untersagen, sich in das Fahrgeschehen einzumischen.

Er hat nicht ins Lenkrad zu greifen, nicht die Bremse zu ziehen und nicht am Radio zu spielen.

Auch nicht in Notfallsituationen. Wann der Notfall eintritt, entscheidet der Fahrer! Wo kämen wir sonst hin, wenn jeder unserer Beifahrer den Notfall selbst bestimmen- und die Fahrzeugführung übernehmen würde?

In ihrer eigentlichen Funktion zur Fahrzeugsicherung hat die Fussfeststellbremse nur Vorteile gegenüber der Handbremse.

Gruß

Dieter

Doch doch, das ist ein Bremse, nämlich ein zweites, unabhängiges Bremssystem. Darauf bist du dann angewiesen, wenn deine Hauptbremse ausgefallen ist.

Außerdem ist es ratsam, wenn man auf einer einsamen Straße ist, mit gezogenem Entreigelungsgriff vorsichtig die Fußfeststellbremse intervallartig zu betätigen.

Danach verbessern sich die Bremswerte beim TÜV schlagartig.

am 18. April 2012 um 13:03

die neue Oberklasse verwendet inzwischen elektrische Feststellbremsen,

was ja das Platz- und weiß nicht was fürn Argument zu nichte machen würde...

aber als Platz für den Hebel haben sich die Herrn wieder links "an alter" Stelle entschieden...

(ohne Fußpedal)...

servus

Hi Goify,

ich schätze deine Meinung im Allgemeinen sehr.

Allerdings kann ich deinem ersten Absatz nicht zustimmen. Wir haben im Bremssystem bereits zwei voneinander unabhängige Bremskreise. Beim 202 ist es das Tandemsystem (vorne und hinten getrennt).

Selbst wenn eins ausfällt, funktioniert noch das Andere (entweder vorne oder hinten).

Und damit bremst du immer noch besser, als mit der Feststellbremse.

Die OEM´S (Fahrzeughersteller) würden bezüglich Anwendung von Hand-/Feststellbremse nie eine Benutzung als Bremse einräumen, weil auch der Gesetzgeber hier keinen Spielraum läßt.

Deinen Hinweis im zweiten Absatz finde ich trotzdem super. Es war sicher nicht allen bewusst, dass man durchaus mit gezogener Entriegelung dosiert die Fußfeststellbremse für den von dir beschriebenen Zweck nutzen kann (obwohl nicht erlaubt).

Gruß

Dieter

Habe mal nachgelesen. Eine Feststellbremse ist Pflicht, da aber seit 1967 eine Zweikreisbremsanlage vorgeschrieben ist, entfällt die Notfunktion der Feststellbremse. Sie dient so nur noch zum sichern des abgestellten Fahrzeuges.

Wieder was gelernt.

am 18. April 2012 um 13:51

wers genau wissen will

http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/41-bremsen-und-unterlegkeile

 

auch nett für die Technik-Freaks:

siehe auch "Dynamische Notbremsfunktion"

http://www.hella.com/.../B_TechMerkblatt_Aug_06_DE.pdf

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