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Handy am Steuer ist verboten und CB-Funk erlaubt?

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 19:43

Wer weiss bescheid ?

Beste Antwort im Thema
am 15. Dezember 2010 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, im Zeitalter der Freisprecheinrichtung nehmen doch nur noch Kleingeister das Gerät in die Hand....

Wir stellen uns mal folgende Situation vor: Der Ekkhard legt sein Handy auf's Armaturenbrett und fährt los bevor er es vernünftig weggelegt hat. Während der Fahrt bemerkt er seinen Fehler. Nun könnte er das Handy einfach nehmen und in die Tasche stecken, würde damit aber gegen das Gesetz verstoßen. Als Kleingeist wird er vermutlich rechts ranfahren, sein Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen, denn erst dann darf er das Handy laut Gestz wieder anfassen. Ob es wirklich solche Kleingeister gibt...?

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Kar, ist doch kein Telefon !

Ich weiß Bescheid - zufällig. :-)

Siehe Anhang.

Es ist erschreckend, wieviel Unwissenheit in dieser Hinsicht immer noch in weiten Teilen der Bevölkerung herrscht. :eek:

am 15. Dezember 2010 um 20:06

Grundsätzlich ist es so, daß man während der Fahrt hinter dem Steuer eigentlich alles mach darf - Fußnägel schneiden, Kaffee kochen und Zeitung lesen. Das Einzige was verboten ist, ist mit dem Handy zu telefonieren - wobei das auch nicht ganz richtig ist, denn tatsächlich ist nicht nur das Telefonieren verboten, man darf das Handy noch nicht mal anfassen. In wieweit das sinnvoll ist können wohl nur die Geistesgrößen sagen, die sich diesen unsäglichen Krampf ausgedacht haben...:mad:

Naja, im Zeitalter der Freisprecheinrichtung nehmen doch nur noch Kleingeister das Gerät in die Hand....

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Grundsätzlich ist es so, daß man während der Fahrt hinter dem Steuer eigentlich alles mach darf - Fußnägel schneiden, Kaffee kochen und Zeitung lesen. Das Einzige was verboten ist, ist mit dem Handy zu telefonieren - wobei das auch nicht ganz richtig ist, denn tatsächlich ist nicht nur das Telefonieren verboten, man darf das Handy noch nicht mal anfassen. In wieweit das sinnvoll ist können wohl nur die Geistesgrößen sagen, die sich diesen unsäglichen Krampf ausgedacht haben...:mad:

Natürlich darf man das Handy  berühren oder anfassen man darf es nur nicht aufnehmen = (In die Hand nehmen)so steht es im Gesetzestext.

 

Folglich ist ein Handy mittels Handyhalter und Freisprecheinrichtung erlaubt, denn so darf  man auch das Handy bedienen.

am 15. Dezember 2010 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, im Zeitalter der Freisprecheinrichtung nehmen doch nur noch Kleingeister das Gerät in die Hand....

Wir stellen uns mal folgende Situation vor: Der Ekkhard legt sein Handy auf's Armaturenbrett und fährt los bevor er es vernünftig weggelegt hat. Während der Fahrt bemerkt er seinen Fehler. Nun könnte er das Handy einfach nehmen und in die Tasche stecken, würde damit aber gegen das Gesetz verstoßen. Als Kleingeist wird er vermutlich rechts ranfahren, sein Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen, denn erst dann darf er das Handy laut Gestz wieder anfassen. Ob es wirklich solche Kleingeister gibt...?

Ein paar Urteile zu Handy am Steuer:

- Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.

(OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

- Irrelevant ist, ob es sich um ein klassisches Handy, einen Palm-Organizer oder ein Autotelefon handelt. Die wohl einzige Ausnahme bildet das Schnurlostelefon der Festnetzanlage. Da dieses eben kein "Mobiltelefon" ist, umfasst das Handyverbot es laut OLG Köln nicht.

(OLG Köln - Az.: 82 Ss OWi 93/09)

- Das bloße Umlagern eines Handys vom Ablagefach in die Mittelkonsole bleibt straffrei, entschied das OLG Köln.

(OLG Köln - Az.: 83 Ss OWi 19/05)

- Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren.

(OLG Bamberg - Az.: 3 Ss OWi 452/07)

- Straffrei bleibt laut OLG Hamm theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht diese Ausrede nicht, der Ertappte musste zahlen.

(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 606/07)

- Laut OLG Bamberg darf auch der Fahrlehrer nicht telefonieren. Auch wenn er auf dem Beifahrersitz sitzt, sei er doch der Fahrzeugführer.

(OLG Bamberg - Az.: 2 Ss Owi 127/2009)

- Wenn das Auto steht, etwa an einer roten Ampel, riskiert man ebenfalls ein Bußgeld. Wer zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen hält, verdient nach Ansicht des OLG Düsseldorf sogar ein höheres Bußgeld als bloß 40 Euro - im Urteil heißt es zur Begründung: "Der Seitenstreifen ist nur für den Fall einer Panne gedacht."

(OLG Düsseldorf - Az.: IV-2 Ss OWi 84/04)

- Auch, wer eine Freisprecheinrichtung benutzt, ist versicherungsrechtlich nicht immer auf der sicheren Seite. In einem Fall hatte ein Pkw-Fahrer bei Tempo 120 einen Anruf abweisen wollen, kam aus der Spur und fuhr auf einen Wohnwagen auf. Seine Vollkaskoversicherung verweigerte wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung. Zu recht, entschied das LG Frankfurt.

(LG Frankfurt - Az.: 2/23 O 506/600)

- Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, dass das Ablesen der Uhrzeit vom Display ebenso ordnungswidrig ist wie das Lesen einer SMS oder einer Telefonnummer im Display.

(OLG Hamm - Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06)

 

 

:D

 

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, im Zeitalter der Freisprecheinrichtung nehmen doch nur noch Kleingeister das Gerät in die Hand....

Wir stellen uns mal folgende Situation vor: Der Ekkhard legt sein Handy auf's Armaturenbrett und fährt los bevor er es vernünftig weggelegt hat. Während der Fahrt bemerkt er seinen Fehler. Nun könnte er das Handy einfach nehmen und in die Tasche stecken, würde damit aber gegen das Gesetz verstoßen. Als Kleingeist wird er vermutlich rechts ranfahren, sein Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen, denn erst dann darf er das Handy laut Gestz wieder anfassen. Ob es wirklich solche Kleingeister gibt...?

Es gibt hier auch den Leitsatz " wo kein Kläger ist, ist auch  kein Richter."

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Es gibt hier auch den Leitsatz " wo kein Kläger ist, ist auch  kein Richter."

Richtig. Allerdings gibt es auch VT die derart Obrigkeitshörig sind, daß diese es genau so machen würden. Einige dieser Strategen kann man auch hier bei MT, speziell im Sicherheitsforum; beobachten.;)

 

 

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

 

- Sämtliche Bedienfunktionen sind vom Verbot umfasst. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi.

(OLG Köln - Az.: 81 Ss-OWi 49/08)

aber das radio darf man während der fahrt einschalten??

geschweige denn einen anderen sender sich einstellen? :D

oder die lautstärke anpassen?

da sieht man wo es hinführt, wenn manche die durch sms schreiben einen unfall bauen, nicht selbstkritisch genung zu sich selbst waren.

alles muß einem aus mangel an eigenverantwortung vorgeschrieben werden...

*jetzt wirds lächerlich*

bald muß man zum fenster runterkurbeln rechts ran fahren...(aber nicht auf der bab ;) )

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, im Zeitalter der Freisprecheinrichtung nehmen doch nur noch Kleingeister das Gerät in die Hand....

Dann schau Dir mal die dicken Autos an, deren Fahrer haben ständig das Telefon am Ohr. Die müssen irgendwo unter Geldmangel leiden. Dicke Kisten fahren, aber für eine Freisprecheinrichtung reicht es nicht mehr. :D

MfG aus Bremen   

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Die müssen irgendwo unter Geldmangel leiden.

Das glaub ich eigentlich nicht. Würde auch hier auf Kleingeistigkeit tippen.

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Dicke Kisten fahren, aber für eine Freisprecheinrichtung reicht es nicht mehr.

Das glaube ich kaum. Vielmehr könnte es auch daran liegen, daß die Fahrer nicht allein im Auto sitzen; und es die anderen Insassen schlicht und ergreifend einen Scheissdreck angeht, was der Inhalt des Telefonats ist.

 

 

MfG

invisible_ghost

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