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Handy/Headset am Steuer

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 16:44

hallo!

bei meinem momentanen glück wurde ich heute auf dem weg zum Lackdoktor von zwei netten beamten angehalten.

sie haben beobachtet, wie ich mein Headset zum telefonieren ans Ohr klemmte (nach §23 (1a) StVO erlaubt). als der beamte Führerschein und Fahrzeugpapiere forderte, deutete er auf mein Handy und meinte, ich habe damit telefoniert. mein HS interessierte ihn nicht, er meinte, ich könne mich ja später schriftlich dazu äußern.

leider hatte ich keine zeugen im wagen, so steht wohl die aussage beider beamten gegen mich! was kann ich nach erhalt der anzeige wirksames tun um recht geltend zu machen, hat jemand bereits Erfahrung???? erst der Vandalismus letzte Woche und nun das, irgendwie seltsam…

ich vertraue auf eure Ratschläge!

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14 Antworten
am 8. Juni 2006 um 18:20

Fürchte mal, dass du da alt aussehen wirst wenn's zu ner Anhörung kommt. Gegen zwei Polizisten brauchst du schon ne halbe Kompanie als Zeugen. Da wollte dir wohl der "nette" Mann ans Bein pinkeln... Dass die nix besseres zu tun haben?!

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 18:58

ich werde es einfach versuchen, so auf mir sitzen lassen kann ich das nicht! ich bekomm schon mein recht....

die sollen mir dann mal vor ort zeigen, wie sie von links durch zwei scheiben aus min. 15m entfernung an meinem rechten ohr das headset von einem handy unterschieden können! niemals!!!

Ich meine mal was gelesen zu haben, daß man ein Headset nur dann benutzen darf, wenn das Handy über eine automatische Rufannahme verfügt. Muß zur Annahme des Gespräches eine Hand vom Lenkrad genommen werden, dann reicht das schon für das Knöllchen. Aber vielleicht googlest Du einfach mal ein paar Rechtsratgeber-Seiten ab.

es gilt folgendes:

telefonieren mit dem headset ist ok. das annehmen des anrufs über das handy auch, nur muss das handy dafür irgendwo angebracht sein. es darf nicht in die hand genommen werden. man dürfte sogar eine sms schreiben, wenn das handy fest irgendwo angebracht ist. der tatbestand lautet:

sie benutzten als führer eines kfz ein mobiltelefon indem sie dieses oder den hörer hierzu aufnahmen oder hielten!

Dieses Gesetz ist sooooo dermaßen schwachsinnig. Ich habe einen MDA (PocketPC mit integriertem Handy). Wie soll mir denn im Zweifelsfalle die Rennleitung nachweisen, dass ich ein "Mobiltelefon" benutzt habe? Es könnte ja gut sein, dass ich einfach eine Sprachnotiz (das kann der MDA!) abhören wollte und dazu den MDA ans Ohr gehalten habe. Es ist ja auch nicht verboten, während der Fahrt ein Diktiergerät in die Hand zu nehmen und abzuhören!

am 9. Juni 2006 um 9:35

Wenn Du in der Tat NICHT telefoniert hast, und auch keinen Anruf bekommen hast, dann kommst Du da sehr gut weg. Denn in so einem Fall wird immer die Liste der Einzelverbindungsnachweise zu Rate gezogen. Da gibts Musterprozesse von versch. Gerichten.Fordere vom Provider eine Liste der eingegangenen und abgegangenen Anrufe an, und ab damit zur Anhörung. Auf alle Fälle würde ich mich weigern auch nur 1 cent zu zahlen, und das auch über den Rechtsanwalt regeln lassen.

Ist ja ein Witz sowas. Wenn ich während der Fahrt am RNS-E suche, drehe , verstelle werde ich 10x mehr abgelenkt als durch ein Anruf

Einen Sinn macht das Handyverbot am Steuer schon. Wer behauptet, er sei durch ein Gespräch nicht abgelenkt, der lügt sich doch selber in die Tasche. Und das rumspielen am Navi während der Fahrt lenkt genauso ab. Ich weiß ja nicht, wie es beim RNS-E ist, aber bei meinem steht sogar auf dem Startbildschirm der freundliche Hinweis, daß Ding nicht während der Fahrt zu bedienen. Und nach Möglichkeit vermeide ich das auch.

am 9. Juni 2006 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Einen Sinn macht das Handyverbot am Steuer schon. Wer behauptet, er sei durch ein Gespräch nicht abgelenkt, der lügt sich doch selber in die Tasche. Und das rumspielen am Navi während der Fahrt lenkt genauso ab. Ich weiß ja nicht, wie es beim RNS-E ist, aber bei meinem steht sogar auf dem Startbildschirm der freundliche Hinweis, daß Ding nicht während der Fahrt zu bedienen. Und nach Möglichkeit vermeide ich das auch.

nicht nur Navigieren, auch was am Radio einstellen, bzw Lied suchen.

Alles lenkt ab. Auch Kippen suchen und anstecken. Aber nur das Handy verteufeln halt ich auch für Schwachsinn

Themenstarteram 9. Juni 2006 um 13:45

@Paramedic_LU

ich habe telefoniert, aber mit dem headset! das handy ist beim fahren immer auf automatische rufannahme gestellt, nach 3 mal klingeln "geht" das headset ran. rechtlich einwandfrei...

es geht doch darum, dass der H²OKOPF mir unterstellt hat, nicht das hs, sondern das mobiltelefon benutzt zu haben!

am 9. Juni 2006 um 13:59

Dann brauchts n gewieften Anwalt der darauf spezialisiert ist Polizisten vor Gericht zu zerpflücken und als unglaubwürdig hinzustellen :)

in einem von der Sachlage her anderen Fall gelang meinem das :D

Die Kanzlei ist aber im Raum LU :(

Zitat:

ich bekomm schon mein recht....

Recht haben und Recht bekommen sind leider 2 Paar Schuhe ... ich fürchte, dass es nicht gut aussieht - wahrscheinlich wirste zahlen müssen :(

Ich frage mich ernsthaft, warum sich manche Zeitgenossen immer noch mit Headsets herumplagen. Eine Freisprecheinrichtung kostet doch heute nun wirklich nicht mehr die Welt.

Zitat:

Original geschrieben von bthunder

 

ich habe telefoniert, aber mit dem headset! das handy ist beim fahren immer auf automatische rufannahme gestellt, nach 3 mal klingeln "geht" das headset ran. rechtlich einwandfrei...

Naja, eventuell hätte er "nur" beim telefonieren mit Headset nichts gesagt, hat sich aber über das Anstecken des Headsets während der Fahrt "geärgert".

Gruss tomcologne

Zitat:

Original geschrieben von Paramedic_LU

Aber nur das Handy verteufeln halt ich auch für Schwachsinn...

Beim Handy läßt sich im Gegensatz zu den anderen aufgeführten Tätigkeiten die Benutzung zur fraglichen Zeit rechtlich einwandfrei nachweisen. Daher ist (im Moment) nur hier eine Sanktion möglich.

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