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Handy zur Navigation erlaubt?!
Hallo,
ich hatte heute eine interessante Situation:
Ich stehe an einer Ampel. Mein Handy ist bei meine Golf immer im Aschenbecher "eingeklemmt", und ich hatte eine Navigationsapp laufen. An der Ampel klopft auf einmal ein Fahrradpolizist an mein Fenster und bittet mich heraus zu fahren. Ich hatte gerade auf dem Handy getippt, es befand sich aber in der besagten Halterung.
Nun ja, Personalien und Führerschein kontrolliert und dann ging's los: Warum ich denn mein Smartphone während der Fahrt benutze. Ich dachte immer, und dass habe ich auch nochmal nachgelesen, dass man das Smartophone als Navigationssystem benutzen darf. Das habe ich ihm so gesagt. Antwort, nein ich darf das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Es war auch nicht die Rede davon, dass es nicht in einer echten Halterung war. Zumal das Smartphone in meinem Aschenbecherhalter fest sitzt.
Dann habe ich erstmal gesagt, ich werde mich nicht mehr äußern. Und habe den Polizisten gebeten, mir zu schriftlich zu geben, wie mein Handy befestigt war und was genau ich gemacht habe. Das wollte/durfte er nicht. Er könne sich dann schon daran erinnern.
Nun meine Frage: Was mache ich, wenn der Bescheid kommt. Einspruch ohne Angaben, um den Polizisten den Beweisen bringen zu lassen? Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?
Vielen Dank schon mal, Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:
Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.
@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?
Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!
Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.
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108 Antworten
Hattest du es in der Hand? Das zählt eigentlich nur.
Zitat:
@Lebowski_ schrieb am 14. November 2018 um 19:16:20 Uhr:
Es war ja auch nur ein Polizist. Ist die Aussage dann überhaupt verwertbar? Steht nicht Aussage gegen Aussage?
"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Vorliegende Aussagen werden immer gemäß ihrer Glaubwürdigkeit gewichtet und danach eine Entscheidung gefällt.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 14. November 2018 um 19:19:58 Uhr:
Hattest du es in der Hand? Das zählt eigentlich nur.
Ich hatte es nicht in der Hand, habe aber darauf getippt (s. o.)
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. November 2018 um 19:20:13 Uhr:
"Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.
Vorliegende Aussagen werden immer gemäß ihrer Glaubwürdigkeit gewichtet und danach eine Entscheidung gefällt.
Und wie gehe ich in diesem Fall vor? Ich bin mir, wie geschildert sicher, dass ich nicht gegen ein Gesetz verstoßen habe. Sollte ich direkt Rechtsbeistand nehmen?
Danke, Martin
Wobei die Gewichtung meist leicht beim Beamten liegt (jedenfalls in der Praxis).
Würde einen Widerspruch verfassen mit den gleichen Angaben, die hier gemacht wurden. Vorausgesetzt es stimmt wirklich so und eine Auskunft beim Netzbetreiber ergibt nicht eine andere Story....
Ob das allerdings erfolgreich sein wird...
HTC
Zitat:
@Lebowski_ schrieb am 14. November 2018 um 19:33:31 Uhr:
Sollte ich direkt Rechtsbeistand nehmen?
Schaden kann das nicht. Ist aber letztlich eine Kostenfrage.
Auch wenn das Handy sich in der Halterung befindet, kommt es darauf an, was man macht.
Anruf entgegen nehmen ist erlaubt, unablässiges Tippen darauf nicht.
Handy
Seit einiger Zeit darf fast nichts mehr bei laufendem Motor benutzt werden.
Natürlich ist das Handy zur Navigation nutzbar. Es darf halt nicht in die Hand genommen werden (Halterung nötig) die Bedienung während drr Fahrt muss einfach zB mit Gesten und Sprache möglich sein und der Blick darf jeweils nur ganz kurzzeitig zum Handy wandern.
So ist das inzwischen mit allen el. Geräten im Auto, seit Mai nach meiner Erinnerung.
Belasten musst du dich nicht. Es genügt anzugeben, dass das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen genutzt hast, wenn du überhaupt was sagen willst. Offenbar hat der Polizist ja nicht genug gesehen für ein Bußgeld.
Meines Wissens darf man ein reines "Navi" - Gerät während der Fahrt genausowenig bedienen.
Lest doch einfach den Gesetzestext. Da steht's drin... §23 StVO sollte das sein. BKatV Nr. 246. Großen Spielraum gibt's da nicht, wenn der Polizist eine rechtswidrige Nutzung gesehen hat...
Ordentliche Halterung kaufen und weniger dran rumspielen, fertig.
Nur ein Hinweis bzw. meine laienhafte Meinung...
Wirklich laienhaft. Wo ist der Unterschied von einem Handy in der Halterung und Google Maps, oder meinem fest installierten Navi? Gebe während der Fahrt häufig neue Ziele ein, suche mir Musik raus, oder lasse mir Mails vorlesen (was auch ne manuelle Bedienung erfordert, da ich Sprachsteuerung eher selten nutze). Da soll mir ein Polizist mal nachweisen, dass ich das Gerät unrechtmäßig nutze.
War das Handy beim TE in einer ordentlichen Halterung? Nein. Es hing halb im Fußraum (Oder wo ist der Aschenbecher? In Blickhöhe bzw. etwas darunter?) und war da irgendwie eingeklemmt. Er schaute also nach unten und war abgelenkt, sonst wäre er dem Polizist doch gar nicht aufgefallen.
Für meine Begriffe ist das doch Beweis genug. Möge er doch mal posten wie das aussieht, wenn das Handy im Aschenbecher eingeklemmt ist und wo sich sein Blick hinwendet, wenn er draufschaut.
Ihr glaubt doch auch, dass Polizisten immer die unschuldigen Verkehrsteilnehmer rauswinken, um ihnen etwas anzuhängen, anstatt einzusehen, dass eine solche Handynutzung mehr als nötig ablenkt.
PS:
Mein Handy liegt im Getränkehalter, aber ich packe das nicht an und glotze nicht runter. So einfach, schon fällt man nicht auf, weil man nicht abgelenkt ist.
Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 15. November 2018 um 05:10:21 Uhr:
Du hast ein Mobiltelefon bei laufendem Motor bedient. Das ist verboten. Ob du dabei das Navi benutzt hast, oder Laut Leise ist egal. Zahle die Strafe und lerne daraus.
@S2-Limo Meinst du deinen Beitrag zu diesem Thema jetzt wirklich ernst, oder ist es nur sinnloser Spam?
Es gibt genug Polizisten, denen Fehler passieren. Da ist das Nachfragen erlaubt. Diese hirmlosen "zahl doch einfach" Beiträge gehen fast allen auf die Nerven!
Mir ist die Gesetzesänderung von Oktober 2017 ebenfalls entgangen. Ich habe immer wieder mit dem Handy "gespielt", während es in der Halterrung war, und gerade in einer Autoschlange stand. Unabhängig, ob die Polizei in Sichtweite ist, denn es war ja schließlich erlaubt.