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Handyvideos als Beweis zulässig ?!?
Hallo Forum,
heute morgen in der Zeitung habe ich diesen Artikel entdeckt. Soviel zum Thema, dass selbstgedrehte Videos vor Gericht nicht zugelassen sind. Ob das Urteil wohl auch in höheren Instanzen bestehen würde?
Gruß, Hannes
Edit:
Nun kann man die Frage stellen, ob der BMW-Fahrer noch für das selbst dokumentierte Nutzen des Handys während der Fahrt einen drauf kriegt...
Beste Antwort im Thema
Interessant - jetzt wird der nächst höhere Level im täglichen Krieg auf den Straßen erreicht: Gegenseitige Provokationen und deren Aufzeichnung als Videobeweis.
Die Zahl der "kranken" Verkehrsteilnehmer scheint zuzunehmen.
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57 Antworten
Warum sollten Handyvideos auch grundsätzlich beweisuntauglich sein? Sie haben sicherlich eine andere Beweiskraft als beispielsweise die Videos aus den Provida-Fahrzeugen, da diesen eine ganz andere Technik zugrunde liegt (u.a. Einblendung der Geschwindigkeit). Deutsche Richter sind frei in der Beweiswürdigung und wenn ein Handy-Video entsprechend aussagekräftig ist, dann ist es selbstverständlich ein mögliches Beweismittel.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Warum sollten Handyvideos auch grundsätzlich beweisuntauglich sein?
Diese Meinung wird hier regelmäßig vertreten, wenn mal wieder jemand auf die Idee kommt, sein Auto mit Kameras zur Dokumentation eventueller Vorkommnisse auszustatten. Das war in den vergangenen 12 Monaten bestimmt 3x Thema. Jetzt bin ich halt zufällig mal auf einen passenden Zeitungsbericht gestoßen...
Videos sind deswegen nicht zugelassen, weil sie naträglich manipuliert werden können.Das ist altbekannt - offenbar wieder Sommerloch .
Natürlich sind selbstgefertigte Videos als Beweis zulässig. Aber weil auch Menschen ohne jede Ahnung den Wunsch haben Beiträge zu schreiben, wird gerne einmal das Gegenteil behauptet. Weitere beliebte Aussagen dieser Klientel:
- unzulässige Veränderungen am Auto führen zum Erlöschen der BE
- dadurch verliert man seinen Versicherungsschutz und kann, wenn man Pech hat, bis an "sein Lebensende" zahlen
- DVD schauen während der Fahrt ist verboten
- den Gurtwarner zu deaktivieren ist verboten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Videos sind deswegen nicht zugelassen, weil sie naträglich manipuliert werden können.Das ist altbekannt - offenbar wieder Sommerloch .
Den Artikel hast Du aber schon gelesen?
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Videos sind deswegen nicht zugelassen, weil sie naträglich manipuliert werden können.Das ist altbekannt - offenbar wieder Sommerloch .
Kann man so Pauschal nicht sagen, wie folgende Antwort darlegt:
Zitat:
Antwort von RA Drewelow:
Das Strafverfahren kennt nur bestimmte Arten von Beweismittel. Neben Zeugen, Urkunden, Sachverständigen und Einlassungen gibt es auch das Mittel der „in Augenscheinnahme“. Im Strafprozess könnte das Video vom Gericht „in Augenschein“ genommen werden.
Dies würde sodann hinsichtlich der Relevanz zum Fall und hinsichtlich des Umstandes gewürdigt werden, ob das Handy-Video auch ein sicherer Anhaltspunkt dafür ist, dass das dort aufgezeichnete auch tatsächlich stattgefunden hat. Insbesondere müsste ausgeschlossen werden, ob das Video manipuliert wurde. Dies wiederum könnte durch einen Sachverständigen geschehen.
Grundsätzlich könnte das Video aber als Beweismittel herangezogen werden.
Gegen die Aufzeichnung mittels Handy-Videos kann auch solange nicht eingewandt werden, wenn nicht die Privatsphäre einer Person damit verletzt werden würde. Bei Aufzeichnungen eines Verkehrsvorgangs ist davon allerdings nicht auszugehen.
Damit sind eher Auszeichnungen außerhalb des öffentlichen Raums gemeint, bei denen der Aufgezeichnete unter keinen Umständen mit der Aufzeichnung seiner Person rechnen musste.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Videos sind deswegen nicht zugelassen, weil sie naträglich manipuliert werden können.Das ist altbekannt - offenbar wieder Sommerloch .
Abseits vom Straßenverkehr wurden Handyvideos schon mehrmals als Beweis anerkannt. Wenn z.B. irgendwelche Asi-Jugendlichen andere verprügelten, dies selbst filmten und die Videos dann versendeten.
Das ist auch was anderes, bei den anderen Klamotten muß die Fälschungssicherheit nachgewiesen werden. Es ist sonst ein leichtes Nachbarn Gustav Dumm in ein tolles " Drängler" Video zu kopieren.
@ R 129 Fan
Dein Link funktioniert nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
@ R 129 Fan
Dein Link funktioniert nicht!
Hab ich auch schon gemerkt . Im Prinzip ist das aufgelistet,was alles dazu gehört um das Video anzuerkennen: Digitale Signatur, digatales Wasserzeichen und dergleichen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das ist auch was anderes, bei den anderen Klamotten muß die Fälschungssicherheit nachgewiesen werden. Es ist sonst ein leichtes Nachbarn Gustav Dumm in ein tolles " Drängler" Video zu kopieren.
Und dennoch wurde in dem beschriebenen Urteil solch ein Video anerkannt. Nicht gegen einen Drängler, sondern gegen einen Ausbremser...
Zum Thema Manipulation: Ein Foto zu manipulieren, z.B. das Kennzeichen ändern oder vielleicht sogar ein anderes Gesicht einzumontieren, stelle ich mir noch relativ einfach vor. Aber bei einem Video? Zumindest mit der "normalen" Amateurausstattung (Windows PC mit handelsüblicher Schnittsoftware)?
Und welcher Privatmann sollte ein Video digital signieren können? Tut er das vor oder nach der angeblichen Manipulation?
Ich schrieb oben schon, dass der Beweiswert möglicherweise ein anderer ist, aber das wird R 129 Fan wohl nicht gelesen haben, da ich meines Wissens einer der zahlreichen Bewohner seiner Ignore-Liste bin.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
.
Zum Thema Manipulation: Ein Foto zu manipulieren, z.B. das Kennzeichen ändern oder vielleicht sogar ein anderes Gesicht einzumontieren, stelle ich mir noch relativ einfach vor. Aber bei einem Video? Zumindest mit der "normalen" Amateurausstattung (Windows PC mit handelsüblicher Schnittsoftware)?
Nix Problem. Gibt es sogar als Freeware .In solchen Fällen ist ein Zeuge immer noch die bessere Alternative.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Und welcher Privatmann sollte ein Video digital signieren können? Tut er das vor oder nach der angeblichen Manipulation?
Ich schrieb oben schon, dass der Beweiswert möglicherweise ein anderer ist, aber das wird R 129 Fan wohl nicht gelesen haben, da ich meines Wissens einer der zahlreichen Bewohner seiner Ignore-Liste bin.
Good News: du bist wieder runter ( wird dir auch egal sein ).Im Prinzip sind wir hier sogar einer Meinung.Zweite gute Neuigkeit . Das mit dem generellen Nichtverwetungsverbot habe ich mit Tonaufnahmen verwechselt. Asche über mein Haupt, ich bin auch nicht unfehlbar.