Hankook Sommerreifen und Traglast bei AHK T-Modell
Da ich mir gebrauchte für mein Fahrz. zugel. org. MB Alufelgen gekauft habe, benötige ich dafür neue Sommerreifen.
Größe wie vorgesehen 225/55 R16.
Habe mich etwas in die Hankook Ventus Prime 2 verguckt, da echt gute Werte und unter 100 EUR je Stück. Wenn jemand dringend abraten möchte, bitte.
Der Tragfähigkeitsindex der Hankook ist mit 95 angegeben. So steht es ja auch in der Zulassung und BA. zulässige Achlast T-Modell hinten: 1335 KG.
(Meine jetzigen Sommer und Winterräder haben auch 95. Also bis 1380 KG Achslast ok.)
Nun habe ich aber im Sommer eine AHK nachgerüstet. In der BA und in der Zulassung steht unten klein:
1400 KG bei Anhängerbetrieb.
Dann reicht aber 95 nicht mehr. Sondern min. 96.
Es gibt die Hankook auch mit Traglast 99. Das ist nicht das Problem. Sind nicht viel teurer, leider 1db lauter. Muss ich die nehmen. Muss ich mind. 96 fahren?
Was ist mit den WR, die ich ja nun auch drauf habe?
Schon recht merkwürdg, finde ich. Zumal sich doch die zulässige Achslast durch die AHK eigentlich nicht vergrößern kann.
Gruß Rudy
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19 Antworten
Ich habe zwar wenig Ahnung von Anhängern, aber wenn das ein kleinerer ist, so liegen die dennoch mit der Achse ganz schön auf der Anhängerkupplung des Wagens, auch gewichtsmäßig. Von daher ist es einfach, sich für die 99 Tragfähigkeit zu entscheiden, auf den 1db Laborwert kannst du pfeifen, könnten bei deinem Wagen eh +/- 1db sein...
Auf die schnelle hänge dir mal eine Liste dran bzgl.
Traglast auch in Abhängikeit der Höchstgeschwindigeit.
Da müsstest du mal nachrechnen ...
Zitat:
Original geschrieben von meixxu35
Auf die schnelle hänge dir mal eine Liste dran bzgl.
Traglast auch in Abhängikeit der Höchstgeschwindigeit.
Da müsstest du mal nachrechnen ...
Zitat:
Original geschrieben von meixxu35
Auf die schnelle hänge dir mal eine Liste dran bzgl.
Traglast auch in Abhängikeit der Höchstgeschwindigeit.
Da müsstest du mal nachrechnen ...
Danke für die Antworten. Ich sehe aber leider auf die schnelle keine Möglichkeit das "runterzurechnen"
Im Schein steht 225/55 R16 95 H. Das passt gerade so zur Geschwindigkeit sowie zur zulässigen Achslast der HA. Luft ist da nicht mehr.
Mir gehts auch nur darum was der TÜV bzw. die Grünen sagen.
Die 99er kann ich ja kaufen. Nicht das Thema. Aber was ist mit den Winterreifen?
Es steht ja geschrieben: max. Achslast 1400 KG bei Anhängerbetrieb.
Bedeutet das: Wenn ich einen Hänger ziehe muss ich min. 96er Reifen drauf haben?
Ohne Hänger reichen auch die 95er? Fahrradträger z.B. auch 95er.
Kann ich im April mit meinen 95er Winterreifen zur HU fahren.
Oder sagt der Onkel: Du haben abnehmbaren Hamsterhaken- musst du Taglast min 96.
es ist klar definiert, also Anhänger dran, dann brauchst du mind. 96er ohne gehen auch 95er... eindeutiger können die es nicht schreiben!
Die angegebene Achslast bezieht sich meines Wissens auf das zulässige Gesamtgewicht (also einschließlich maximaler Beladung). Zum Bsp.: Achslast vorn 1.025kg + Achslast hinten 1.335kg = zul. Gesamtgewicht 2.360kg.
Effektiv fährst Du wohl eher mit Leergewicht (1.785kg) + Tankfüllung (max. 80kg) + Dein Körpergewicht (+ x kg) + etwas Krempel im Kofferraum. Selbst wenn Du die maximal zulässige Stürtzlast (84kg) für den Anhänger noch dazu voll ausnutzt, wird es wohl schwer die hintere Achslast bzw. den Gewichtsindex der Reifen zu überschreiten.
Die zugelassenen Winterreifen für die S211 sind gemäß Betriebsanleitung 225 / 55 R 16 95H, egal ob mit oder ohne Anhänger. Ich würde mir da garkeinen Kopf machen wegen dem TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von rudy1970
Der Tragfähigkeitsindex der Hankook ist mit 95 angegeben. So steht es ja auch in der Zulassung und BA. zulässige Achlast T-Modell hinten: 1335 KG.
(Meine jetzigen Sommer und Winterräder haben auch 95. Also bis 1380 KG Achslast ok.)
Nun habe ich aber im Sommer eine AHK nachgerüstet. In der BA und in der Zulassung steht unten klein:
1400 KG bei Anhängerbetrieb.
Dann reicht aber 95 nicht mehr. Sondern min. 96.
Merkwürdig das in der Zulassung der Vermerk:
"1400 kg bei Anhängerbetrieb"
hinzugefügt wurde,
aber der Hinweis auf einen notwendigen, höheren
Load-Index der Bereifung fehlt
Guck doch mal in Deine
> "TÜV-Abnahmebescheinigung",
für den Anhängerbetrieb,
ob da etwas über die Veränderung
des Reifen-Load-Index´geschrieben wurde.
(und die Zulassungsstelle das bei dem Eintragen
"Anhängerbetrieb" übersehen hat ?)
Unser 320CDI T 4matic hat eine AHK ab Werk u. dem "reichet" auch eine 95iger Tragfähigkeit!
Meixu35 hat denke ich den richtigen Ansatz: Die Tragfähigkeit ist ein auf eine bestimmte Geschwindigkeit
bezogener Wert. Die Tragfähigkeit bezieht sich auf eine recht hohe Geschwindigkeit, bei niedrigen Geschwindigkeiten kann ein Reifen mehr Gewicht tragen u. da im Anhängerbetrieb die erlaubte Geschwindigkeit nicht mal 50% der Theoretisch möglichen Endgeschwindigkeit einer E Klasse ausmacht, kommt das auch mit der Tragfähigkeit hin.
Da wir schon beim Thema Anhänger sind, schaut doch mal in den Papieren euerer Anhänger nach (besonders bei den Tandemachsern mit 2t zulässigem Gesamtgewicht) was da die Reifen für eine Tragfähigkeit haben müssen. Häufig liegt die Summe der Tragfähigkeit der Reifen unter dem Zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Der mindest Geschwindigkeitsindex liegt aber gleichzeitig deutlich über dem üblichen "Anhängertempo"= der Reifen darf/ kann bei Anhängertempo problemlos das Gewicht tragen!
MfG Günter
Also bei mein 2Tonnen Tandemachser sind 84J drauf.
das sind genau 500kg pro rad. haut also hin
und auto hat auch nur die 95W (2760kg). denke mal da ist genug luft nach oben selbst mit anhängerstützlast.
Zitat:
Original geschrieben von MGZT-TFan
es ist klar definiert, also Anhänger dran, dann brauchst du mind. 96er ohne gehen auch 95er... eindeutiger können die es nicht schreiben!
So sehe ich das inzwischen auch.
Nachdem ich in der BA "bei Anhängerbetrieb" gelesen habe konnte ich auch die Abkürzung im Fahrzeugschein verstehen. Ich hänge beides mal an.
Bei dem Wert 1335 KG geht Traglast 95. Beim fahren mit Hänger 1400 KG min. 96.
Anders wüsste ich jetzt auch nicht.
Werde die SR mit 99er Traglast bestellen. Nachteile wird das ja hoffentlich keine haben.
(Dann kann ich Bergab 270 fahren. Aber dann hab ich wohl die glühenden Kolben auf dem Schoß)
Und die WR bleiben halt 95 und gut ist.
Vielleicht hat ja noch jemand einen Argurment das die 1400 Kg nichts aussagen und Tragkraft 95 reicht. Rein rechtlich natürlich.
Hallo Günter,
habe deinen Beitrag jetzt erst gelesen.
Ich habe nur einen kleinen Hänger. Darum geht es mir auch nicht. Einfach nur um den HU- Onkel bzw. die grünen, die ja jetzt blau sind
Weil das eben so blöd im Schein drin steht. Die Traglast 95 reicht mir allemal. Aber die Bunten werden ja nicht erst anfangen zu rechnen.
@touaresch
Ich denke auch das es generell vermerkt ist, da so die AHK nicht mehr eingetragen werden braucht. Und auch nicht von TÜV abgenommen werden muss.
Ich hoffe das ist jetzt nicht voll daneben. So habe ich es verstanden und das Ding so angenagelt.
Gruß Rudy
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Unser 320CDI T 4matic hat eine AHK ab Werk u. dem "reichet" auch eine 95iger Tragfähigkeit!
Bei deinem steht sogar 1430 KG bei AH Betrieb drin. Vielleicht findest du das ja auch auf dem Schein unten.
Nun gut dann reichen mir allemal 95er.
Chekker sein Autowagen kann ich nicht finden. War doch aber kein T.
Das zul. Gesamtgewicht einfach durch 4 teilen zählt glaube ich nicht.
Ich habs so verstanden das es um die zul. HA Last geht und die eben halbiert.
Aber wenn die dicken T-Modelle mit AHK auch mit 95er fahren dann darf mein kleiner Trekker das auch.
So.
@ rudy 1970
also wenn es hart auf hart kommt darf man dir die weiterfahrt verbieten oder du bekommst kein tüv.
Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen das da ein tüv man drauf achtet, geschweige denn ein polizist (da sie auch original in den papieren stehen)
p.s. bei mir haut es hin bei mir sind 1220kg vorgeschrieben und das erfülle ich mit meinen 95w
Zitat:
Original geschrieben von rudy1970
Zitat:
Original geschrieben von 4matic Guenni
Unser 320CDI T 4matic hat eine AHK ab Werk u. dem "reichet" auch eine 95iger Tragfähigkeit!
Bei deinem steht sogar 1430 KG bei AH Betrieb drin.
Stimmt, hatte ich noch nicht gesehen, steht aber tatsächlich so im Schein!
@Chekker
Böckmann Doppelpferde Anhänger 2t zulässiges Gesamtgewicht 80km/h Zulassung.
Bereifung: 185/65R14 81K
81= 462kg x 4 = 1848kg K = 110km/h
Böckmann Kipper 2,7t zulässiges Gesamt 80km/h Zulassung (100km/ h möglich)
Bereifung 195/70R14 95J oder 91Q
95 = 690kg x 4 = 2760kg J = 100km/h Die Reifen dürfen bei dieser Kombination also mehr tragen als der Anhänger wiegen darf!
91 = 615kg X 4 = 2460kg Q = 160km/h
Man senkt die min. Traglast u. erhöht dafür den Geschwindigkeitsindex.
Da im Anhängerbetrieb die Geschwindigkeit niedriger ist, können die Reifen dann auch mehr tragen.
Die Erhöhung der zulässigen Hinterachslast auf 1430kg resultiert auch aus obigem, niedrigerer Geschwindigkeit= höhere Traglast des Reifens.
MfG Günter
versteh ich jetzt nicht