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Harley geklaut - Versicherung verzögert - Schufaeinträge geprüft

Harley-Davidson
Themenstarteram 2. April 2009 um 18:21

Hallo,

Anfang Februar wurde meine Harley, versicherter Wert 24.000 Euro, aus meiner Tiefgarage gestohlen. Die Tatzeit kann ca. bestimmt werden, da Nachbarn, die daneben parken, sie abends noch gesehen haben, und morgens war sie weg. Die Polizei hat das Verfahren mittlerweile eingestellt - und die Basler-Versicherung hat immer noch eine absurde Frage nach der anderen. Alles wurde bei der Polizei und der Versicherung korrekt beantwortet. Nun habe ich mir mittlerweile einen Anwalt genommen; jetzt hat die Versicherung eine Auskunft bei der Schufa geholt und verlangt über den Anwalt von mir eine Vermögensaufstellung. Das verweigert der RA; sagt, die Versicherung möge sich da direkt an mich wenden. Die Versicherung erzählt dem RA etwas von negativer Auskunft.

1. Darf eine Versicherung ohne meine Einwilligung Auskunft bei der Schufa einholen?

2. Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir vielleicht Tipps geben? Und wer hat schon gute oder schlechte Erfahrungen mit der Basler gemacht?

3. Kann die Versicherung eine Auszahlung wegen eines negativen Schufaeintrags verweigern?

Bin ziemlich angenervt, da meine Maschine nicht nur vor 4 Jahren für 24.000 gekauft wurde sondern auch noch weitere 16.000 Euro drinstecken und ich auf das Versicherungsgeld angewiesen bin, um mir für die kommende Saison wieder ein Bike zu kaufen. Mein ganzes Herzblut steckt in meiner alten Maschine, das Beste an ihr .. ein super Airbrush von einem Foto meiner Frau ... ziemlich sexy und echtes Einzelstück.

Grüße in die Runde!

Wild in HH

Beste Antwort im Thema
am 3. April 2009 um 9:28

okay jungs, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: teilweise kann ich die versicherungen verstehen!

was glaubt ihr denn, wieviele krumme dinger auch in sachen versicherungsbetrug gedreht werden? wir kennen den te ja auch nicht persönlich, aber einige sind sofort bereit, voller empörung in den chor der versicherungsbeschimpfer einzustimmen. er könnte - das ist beileibe keine unterstellung - ja wirklich einen versicherungsbetrug planen.

ich wollte euch sehen, wenn die versicherung wie im benjamin-blümchen-land gleich jeden gemeldeten schaden begleichen würde, ohne auch nur ansatzweise nachzuforschen....ja klar, du lieber du, da haste dein geld....

abgesehen davon: eine schufa-auskunft dürfen die auch nur einholen, wenn eine schriftliche einverständnis-erklärung desjenigen vorliegt, über den die auskunft eingeholt werden soll. da gehe ich mal davon aus, dass du bei unterzeichnung der versicherungspolice gleich eine einwilligung für eine schufa-auskunft unterschrieben hast. solltest du mal prüfen, wenn ja, darfste dich auch nicht beschweren.

die sache ist für den geschädigten immer hart, natürlich gehts da auch um richtig kohle....nicht nur für den geschädigten, sondern auch für die versicherung (zumindest in der summe aller schadensanträge). das mag im einzelfall für den geschädigten eine beschissene situation ergeben, für mich als versicherungsnehmer ist das allemal hinnehmbar, die versicherungsraten bei einer versicherung mit einer unkritischen und 100%igen schadenregulierung wollte und könnte ich nicht zahlen!

eine reine verzögerungstaktik ist natürlich nicht tolerierbar, aber die auskunftsersuchen der versicherung, die im zweifelsfalle angezeigt sind, haben schon ihre berechtigung. zumal bei negativer schufa-auskunft!

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hi vielleicht hast du gelesen das mein bike auch aus einer tiefgarage gestohlen wurde in HH, habe keine info zur basler, aber das eine versicherung schufa einträge prüft davon habe ich noch nichts gehört. und vor einem jahr wurde mir schon mein auto gestohlen und da war nichts.

So etwas absurdes habe ich noch nicht gehört. Bist Du sicher, dass Dein Anwalt die richtigen Massnahmen ergreift?

Wenn das meiner wäre würde ich dagegen äusserst massiv vorgehen. Auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht würde mich mal von (D)einem Anwalt interessieren.???? 

1) Man könnte die Versicherung bezweifeln. Es sind nach einer akuten Zahlungsverweigerung aus.

 

2) Wir der Anwalt eigentlich von der Versicherung bezahlt oder von Dir? .....oder ist Deine Rechtsschutzversicherung bei dem selben Verein wie Dein Bike.

 

3) Was hat Dein Vermögensbild mit dem Diebstahl zu tun? Völliger Schwachsinn. Die Versicherung will damit also sagen (oder Beweisen) das der Diebtahl nicht zufällig ist.

 

4) Wenn das so ist, wie dargestellt: Würde ich den Anwalt wechseln, die Versicherung (welche war das noch?). Neue Runde und alles von vorn.

 

 

dein anwalt gehört gefeuert.

nimm dir einen der sein fach versteht.

mit sowas würde keine versicherung durchkommen, wenn ein ordentlicher anwalt an deiner seite wäre.

Themenstarteram 2. April 2009 um 21:07

Hallo,

der Anwalt ist ein Fachanwalt vom ADAC. Und er wird von mir bezahlt.

Tja, ich bin auch ratlos.

Grüße

Wild in HH

Die Versicherung unterstellt dir doch im Grunde, dass du finanzielle Probleme hast, die Harley unter der Hand ohne Papiere in Richtung Osten verhökert hast und jetzt die Versicherung abziehen willst.

Ich bin schon sehr erstaunt, dass dein "Anwalt" da nicht mal einen anderen Ton anschlägt. Du schreibst, dass du den vom ADAC hast - hat der ADAC die Basler-Versicherung evtl. auch vermittelt?

Hallo,

ich gebe Macintosh Recht. Wahrscheinlich hat die Versicherung den Verdacht, dass Du Versicherungsbetrug begangen hast, bzw. willst. Man kann da sehr schnell in dies Raster reinfallen.

Rechtsanwalt ist heut zu Tage leider ein muss, um solche Dinge zu regeln. Ob man mit "Ärger machen" weiter kommt, glaube ich zu bezweifeln. Die Versicherungen haben feste Rechtsanwälte und können ohne große Kosten vor Gericht ziehen und dann dauert so ein Geschichte noch viel, viel länger....

Auch wenn es absoluter Mist ist, ich glaube, dass Du Dein Geld am schnellsten wieder bekommst, wenn Du der Versicherung gibst, was sie will. Dann haben sie keinerlei Grund, Dir die Zahlung zu verweigern.

Gruß Brus

aus der sicht der versicherung auch irgendwie zu verstehen.

hier gehts um relativ viel geld,die wollen das eben alles genau geklärt wissen,bevor sie auszahlen.

in bereich versicherungsbetrug ist auch schon genug passiert,da wundert es nicht wenn versicherungen immer vorsichtiger werden.gern zahlen die sowieso nie,das ist sowieso schon bekannt.

am 3. April 2009 um 4:51

moin,

....und wozu zahle ich dann noch beiträge jahr für jahr wenn ich im notfall dann auch noch streiten muß? hatte auch schon mal einen "Fachanwalt" vom ADAC...........nie wieder. allein das gespräch mit dem war sowas von ernüchternd für mich. wenns danach geht war ich dann auch fachanwalt. traurig aber wahr.

letztendlich ist es richtig was meine vorschreiber sagen, es ist ne unterstellung der versicherung , das du einen versicherungsbetrug begangen hast oder begehen willst.

deine persönlichen vermögensverhältnisse sollten da keine rolle spielen, tun sie oft allerdings.

bist du nicht in der schufa ist das schlecht, bist du zuvieil in der schufa ist das auch schlecht. selbst die anzahl der anfragen zu deiner person spielen eine rolle bei der bewertung. sein eigenes profil und die einträge etc. kann man übrigens online abfragen und ggf korregieren lassen.

da stand mal ein eintrag bei mir von einer versicherung bei der ich nur angefragt hatte ohne was abzuschließen und es sah aus als wenn sie es abgelehnt hätten mich zu versichern. macht nen "super eindruck.

ich würde denen , auch wenns nicht schön ist und schwer fällt, meine daten zur einsicht geben und auf regulierung innerhalb der nächsten 4 wochen bestehen. anosnsten soll dein fachanwalt klagen mit entsprechendem wertausfall, nutzungsentgeld pro tag für eine adäquate leihmaschine, den gebühren für den anwalt und entsprechenden zinsen. denk dran, das du die maschine nicht nur als hobby hast sondern für den täglichen weg nutzt bei dem wetter. ansonsten gibts da auch ärger mit der versicherung wegen des schadenersatzes in vollem umfang.

viel erfolg und ich würde einen vernünftigen anwalt suchen und nicht einen vom ADAC, der zeitgleich noch 200 andere fälle bearbeitet. geht das über ne verkehrsrechtsschutz?

gruss ff

Hi,

ich würde Dir empfehlen über Deinen Anwalt einen Brief an das BaFin zu schreiben. Das ist die Aufsichtsbehörde von Versicherungen. Schildere Deinen Fall und zeige dem BaFin gegenüber an, dass die Versicherung sich um die Regulierung mit fadenscheinigen Gründen drückt. Eine Kopie des Schreibens an den Vorstand der Versicherung. Das mögen die gar nicht.

Das BaFin - Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht - sitzt in Berlin. Einfach mal Googlen.

2ql2:-)

Zitat:

Original geschrieben von 2QL2:-)

Hi,

ich würde Dir empfehlen über Deinen Anwalt einen Brief an das BaFin zu schreiben. Das ist die Aufsichtsbehörde von Versicherungen. Schildere Deinen Fall und zeige dem BaFin gegenüber an, dass die Versicherung sich um die Regulierung mit fadenscheinigen Gründen drückt. Eine Kopie des Schreibens an den Vorstand der Versicherung. Das mögen die gar nicht.

Das BaFin - Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht - sitzt in Berlin. Einfach mal Googlen.

2ql2:-)

jo, das nenn ich mal ne geile antwort.

und eine echt gute hilfe.

ich hab ja auch zoff mit meiner versicherung, aber nicht weil sie mir geklaut wurde, sondern weil sie mir im fall eines diebstahls NUR den Schwackewert zahlen wollen.

ich verkaufe mein bilke jetzt an einen verwndten und sie wird für dieses jahr woanders versichert,

eine versicherung die mir schwarz auf weiss in der police bestätigt dass im fall der fälle der wert des aktuellen gutachten erstattet wird.

das ist zwar keine garantie das sie sofort zahlen, aber ich weiss zumindest das sie den reellen wert versichern und nicht den zeitwert.

bb-blue

nachtrag zum topik:

der adac anwalt ist in meinem denken her unfähig.

such die einen echten spezi.

der kostet sicher etwas mehr, aber im verhältniss, wird es billiger, wenn du schnell an deine kohle kommst.

 

am 3. April 2009 um 9:28

okay jungs, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: teilweise kann ich die versicherungen verstehen!

was glaubt ihr denn, wieviele krumme dinger auch in sachen versicherungsbetrug gedreht werden? wir kennen den te ja auch nicht persönlich, aber einige sind sofort bereit, voller empörung in den chor der versicherungsbeschimpfer einzustimmen. er könnte - das ist beileibe keine unterstellung - ja wirklich einen versicherungsbetrug planen.

ich wollte euch sehen, wenn die versicherung wie im benjamin-blümchen-land gleich jeden gemeldeten schaden begleichen würde, ohne auch nur ansatzweise nachzuforschen....ja klar, du lieber du, da haste dein geld....

abgesehen davon: eine schufa-auskunft dürfen die auch nur einholen, wenn eine schriftliche einverständnis-erklärung desjenigen vorliegt, über den die auskunft eingeholt werden soll. da gehe ich mal davon aus, dass du bei unterzeichnung der versicherungspolice gleich eine einwilligung für eine schufa-auskunft unterschrieben hast. solltest du mal prüfen, wenn ja, darfste dich auch nicht beschweren.

die sache ist für den geschädigten immer hart, natürlich gehts da auch um richtig kohle....nicht nur für den geschädigten, sondern auch für die versicherung (zumindest in der summe aller schadensanträge). das mag im einzelfall für den geschädigten eine beschissene situation ergeben, für mich als versicherungsnehmer ist das allemal hinnehmbar, die versicherungsraten bei einer versicherung mit einer unkritischen und 100%igen schadenregulierung wollte und könnte ich nicht zahlen!

eine reine verzögerungstaktik ist natürlich nicht tolerierbar, aber die auskunftsersuchen der versicherung, die im zweifelsfalle angezeigt sind, haben schon ihre berechtigung. zumal bei negativer schufa-auskunft!

am 3. April 2009 um 11:44

Hi Softarsch

Umsichtiges Statement, viel mehr gibt's dazu nicht mehr zu sagen. Vielleicht noch soviel .... Als ich bei meinem PW einst die Scheibe wechseln lassen musste, hat mir mein Freundlicher gleich das Top-Modell mit Grünkeil und schnikischnacki-Goldkante verpasst (ganze Fr. 200.00 teurer als das "Standard"-Modell", wenn ich mich recht erinnere).

Begründung: "Die Versicherung zahlt ja sowieso, und nachprüfen, welche Scheibe vorher drin war, können sie auch nicht. Hab Spass und denk beim nächsten Service wieder an mich!"

10'000 solche Scheibendeals und schwupp .... 2 Mio. über'n Jordan -> der Dank der Prämienbezahler steigt ins Unermessliche.

Jupp. Ich find's angebracht, dass der Schaden vor der Regulierung auch eindeutig als solcher eingestuft werden kann. Vorsatz (praktisch) ausgeschlossen. Betrug (praktisch) ausgeschlossen. Gilt auch für Krankenkassen. Aber okay, das wäre dann OT ;).

Salut

Alfan

PS. Nein, Sedge ... zahlen tun sie wirklich nicht gerne. Die Frage darf erlaubt sein: Wer zahlt denn schon gerne für etwas, was er nie gewollt hat und trotzdem bekommt? :cool:

Zitat:

Original geschrieben von wildinHH

 

.... und die Basler-Versicherung hat immer noch eine absurde Frage nach der anderen.....

Grüße in die Runde!

Wild in HH

Wenn ich meine Harley Teilkasko versichere, denke ich als letztes an die Basler-Versicherung !!!

Vermutlich mußt Du mit der Sache vor Gericht, wo die Angelegenheit zu deinen Gunsten entschieden wird. Umso später die Basler bezahlen muß, desto besser für sie. Evtl. taucht dein Bike ja auch wieder auf.

Ich würde dir vorab empfehlen dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu erteilen welche gewünscht sind, ansonsten kann die Sache noch ewig dauern bis der Fall abgeschlossen wird.

Meine Empfehlung ist, lieber ein paar Euronen mehr bei den "großen" Versicherungen als Jahresbeitrag zu bezahlen, und im Fall des Falles geht so ne Sache weitaus problemloser über die Bühne.

Bikergruß

DOC.

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