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Harter Lockdown: Fahrzeugauslieferung durch Händler erlaubt?

Hallo, ist bei Schließung des Kfz HANDELS die Auslieferung bestellter und vom Kunden bereits bezahlter Autos im Autohaus erlaubt?

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65 Antworten

Wohl kaum, Gesundheit ist wichtiger wie der neue Wagen.

Gute Frage, die mich auch betrifft. Sollte das verboten werden, darf ich 2.430€ nachzahlen.

Der Frage schließe ich mich einfach mal an.

Mich betrifft es nämlich ebenfalls, Autoübergabe sollte am Freitag den 18.11.2020 sein.

Ich habe irgendwo in den Untiefen des Internets einen Artikel gefunden in dem steht dass während des 1. Lockdowns, Auslieferungen unter o.g. Konstellation möglich waren.

Aber vielleicht weiß da ja ein versierter Autohändler mehr zu berichten.

@Holger:

Man sollte sich seine Antworten nicht zu einfach machen, natürlich steht der Gesundheitsschutz an erster Stelle.

Es gibt aber Menschen wie mich, die Ihren Altwagen bereits verkauft haben, in der Lage sind eine Lücke von 2 Wochen ohne Auto zu überbrücken aber dann einfach angewiesen sind auf ein Auto.

Wenn die Übergabe am Freitag nicht klappt habe ich ein riesen Problem.

Zum Zeitpunkt des Fahrzeug Verkaufs und Kaufs, war nun mal von einem harten Lockdown vor Weihnachten nicht die Rede.

Mfg

Basti

Autowerkstätten sollen weiterhin offen haben und beim ersten Lockdown gab es teilweise die Möglichkeit einer kontaktlosen Fahrzeugübergabe. Ob das jetzt auch wieder geht, wird man sehen, wenn die Regeln konkretisiert werden. Mich beschäftigt z. B. die Baumarktfrage ganz enorm.

Das Problem hatte ich auch mal ohne Corona. Altes Auto verkauft, der Neue da beim Händler, Zulassung nicht möglich.

Keine Papiere da, Händler fast Pleite...Zuviel Leasing Rückläufer unter Wert...

Ich hatte hat auch Spaß. Zum Glück hatte ich noch nichts Bezahlt...

4 Wochen hat mich der Ärger gekostet, dann konnte ich bezahlen mit Papieren und Zulassung!

Entschuldung gab es keine!

Da ist also nichts mit einfach...Harte Zeiten halt.

Das nächste Problem wird dann die Zulassung werden...

Ich werde morgen bei meinem Händler anfragen, ob er bei Schließung des Handels mein Fahrzeug ausliefert und dann hier seine Antwort teilen.

Können die weiteren Betroffenen das auch machen? Komme aus NRW.

Gruß

thopre

Denkt an die Zulassung und besprecht das auch...

Habe ein paar Informationen auf der Seite des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe gefunden.

Sind allerdings Informationen aus dem ersten Lockdown, somit nicht unbedingt übertragbar, macht aber zumindest Mut.

https://www.kfzgewerbe.de/.../Moegliche_Dienstleistungen.pdf

Interessant vor allem:

Dürfen bereits im stationären Handel verkaufte / verleaste Fahrzeuge noch an den

Kunden ausgeliefert werden?

Ja, eine Auslieferung / Übergabe ist noch zulässig.

Ist der Online-Handel (Fernabsatz) noch erlaubt?

Ja, Fahrzeuge dürfen über Telefon / Internet etc. verkauft werden. Wenn ein Kauf online angebahnt

wurde, darf je nach Bundesland eine bzw. keine Probefahrt durchgeführt und das Fahrzeug nach

Abschluss des Online-Kaufs ausgeliefert werden. Diese Fahrzeuge dürfen sowohl im Autohaus als

auch im Wege des Bringservice an den Kunden übergeben werden.

Schaun wir mal obs diesmal wieder genauso läuft.

Werde Montag auch Händler und Zulassungsstelle anrufen. Ich informiere euch.

Mfg

Basti

Im Papier der die Punkte für den ab Mittwoch geltenden Lockdown regelt, ist die Rede davon das Werkstätten öffnen dürfen. Bin gespannt, ob der Verkauf und/oder Beratung da auch mit gemeint ist? Denke eher nicht.

Eine Auslieferung sollte aber trotzdem möglich sein, da ja auch Werkstätten Fahrzeuge an und über geben.

Eben, daher ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kfz HANDEL schließen muss. Diese Sparte ist getrennt vom Werkstattbetrieb zu sehen. Zu der gestellten Frage, ob bei Schließung des HANDELS auch die Fahrzeugauslieferung mit erfasst ist, gibt es noch keine AKTUELLEN Infos.

Gruß

thopre

Wieso soll ein geschlossener Showroom dazu führen, dass eine Einzelübergabe an einen Kunden nicht mehr geht?

 

Bei uns wird auf der Baustelle vor unserem Haus auch normal weitergearbeitet und auf Arbeit im Büro ebenso.

 

Arbeit ist erlaubt, nur Ladengeschäfte müssen halt schließen. Wäre ja auch noch schöner...

 

Ich sitz ab Montag bis Weihnachten auch im Büro und arbeite normal weiter.

 

War doch bei Lockdown 1 nicht anders.

Zitat:

@dolofan schrieb am 13. Dezember 2020 um 13:42:05 Uhr:

Gute Frage, die mich auch betrifft. Sollte das verboten werden, darf ich 2.430€ nachzahlen.

Du meinst wegen der Mwst.?

Vorher bezahlen ist ja auch keine wirkliche Option

Zitat:

@HellmichHolger schrieb am 13. Dezember 2020 um 14:54:31 Uhr:

Denkt an die Zulassung und besprecht das auch...

Zulassung teilweise online möglich.

Sollte man sich mal anschauen.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist abhängig vom Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe und hat rein gar nichts mit dem Zeitpunkt der Bezahlung zu tun.

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