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Hassen Autobahn- Polizeistreifen SL- Fahrer ?
Innerhalb von wenigen Wochen wurde ich (Früh-) morgens zum zweiten Mal durch eine 5erBMW- Autobahn Zivilstreife auf der A66 gestoppt und unmittelbar auf die Standspur geleitet. Dort musste ich schlagartig meinen 129er verlassen und mich ca 5 m vom Fahrzeug wegbewegen. Das Auto wurde dann bis in die allerletzte Ecke hinein durchsucht; insbesondere der Motorraum und (linke Seite!) Kofferraum. Auf meine Frage, weshalb, wieso, warum; wurde mir keinerlei Auskunft gegeben. Nur später machte einer der beiden Beamten eine seltsame Bemerkung, über "spezielles SL500- Klientel..." Frage: War das jetzt alles reiner Zufall, oder was geht denn hier ab ?
Beste Antwort im Thema
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Zur allgemeinen Information > Polizeikontrolle
Axel
Zitat:
Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?
Wer in eine Polizeikontrolle kommt, der sollte seine Rechte kennen. Informieren Sie sich, worauf Sie achten sollten.''
Da stehen sie wieder, die Bürger in Uniform. Prompt kommt auch die Kelle ? rechts ranfahren. Allgemeine Verkehrskontrolle. Und jedes Mal wieder dies flaue Gefühl in der Magengrube: Habe ich etwas falsch gemacht? Wo ist der Verbandkasten, das Warndreieck? Und die Papiere? Darf die Polizei das überhaupt?
Ja, sie darf. Jederzeit und ohne Grund.
Aber die allgemeine Verkehrskontrolle ist auch kein rechtsfreier Raum, in dem der Autofahrer dem Polizisten ausgeliefert ist. Jeder sollte deshalb seine Rechte und Pflichten kennen.
Auf jeden Fall gilt: anhalten!
Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg. Weitere Rechte der Polizei sind: Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben ? das kostet 20 Euro.
Die Beamten dürfen die Technik des Wagens checken, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach. Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche im Revier vorzeigen. Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.
Rechte und Pflichten der Autofahrer
Die Wünsche der Polizei haben auch ihre Grenzen: Handys dürfen sie nicht überprüfen. Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.
Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muss sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Allein eine Angabe der Personalien ist Pflicht.
Ist man mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.
Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstipps zusammengestellt.
So verhalten Sie sich richtig:
1. Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen
2. Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen. 3. Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten.
4. Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen.
5. Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen.
6. Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto.
7. Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach.
Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17. Juni 2008, 10:10 Uhr
http://auto.aol.de/.../20080617061043184394202
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kastenfahrer
Innerhalb von wenigen Wochen wurde ich (Früh-) morgens zum zweiten Mal durch eine 5erBMW- Autobahn Zivilstreife auf der A66 gestoppt und unmittelbar auf die Standspur geleitet. Dort musste ich schlagartig meinen 129er verlassen und mich ca 5 m vom Fahrzeug wegbewegen. Das Auto wurde dann bis in die allerletzte Ecke hinein durchsucht; insbesondere der Motorraum und (linke Seite!) Kofferraum. Auf meine Frage, weshalb, wieso, warum; wurde mir keinerlei Auskunft gegeben. Nur später machte einer der beiden Beamten eine seltsame Bemerkung, über "spezielles SL500- Klientel..." Frage: War das jetzt alles reiner Zufall, oder was geht denn hier ab ?
Vielleicht paßt Dein Gesicht auf irgendein Fandungsfoto?
MfG
mach den " Schiess doch Bulle" Aufkleber runter..........
Montier die 19 Zoll-Felgen mit Breitreifen und den Spoilerkit ab....
Gruss
Beni
Das ist halt das Los, wenn man einen Luden-Benz fährt.
Grüße
Uwe (der selber einen SL 500 fährt)
Ich halte ein derartiges Verhalten der Polizei für völlig unmöglich. Wenn für eine derartige Maßnahme der Polizei kein Anlass besteht,würde ich wegen des Verhaltens der Polizei Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Das gibt Bewegung und die Beamten bekommen einiges zu tun.
Gruß
Pitt53
Zitat:
Original geschrieben von pitt53
Wenn für eine derartige Maßnahme der Polizei kein Anlass besteht,
"allegmeine verkehrskontrolle"...dagegen kannst du NICHTS machen.....
und wenn man nun ein best. fahrzeug auf best. strecken fährt ist das nichts ungewöhnliches das man halteben mal öfters angehalten wird......
Das man gegen derartige Kontrollen ohne jeden Anlass nichts machen kann, ist nicht richtig. Man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde dagen einlegen, welchen Erfolg sie hat ist eine andere Frage. Mag sie im Einzelfall keinen Erfolg haben, abgesehen davon, dass sie dem Beamten Arbeit macht, wirkt sie garantiert, wenn sie sich bei einem Beamten häufen. Dass geht in die Personalakten. Im übrigen ist juristisch so, dass für eine derartige Durchsuchung ein Anlass bestehen muss.Die Beamten werden einen Anlass sicher finden, um nicht zu sagen erfinden. Die frage ist, wie oft. Siehe oben. Die Konsequenz hieraus, jeder Betroffene sollte sich wehren.
Gruß
pitt53
Ich hab früher mal mit ´nem Bullen gesprochen und der meinte, dass die gerne nach dem Verbandkasten fragen um einen Blick in den Kofferraum zu bekommen, denn den muss man nicht öffnen.
Cagistu
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Zur allgemeinen Information > Polizeikontrolle
Axel
Zitat:
Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?
Wer in eine Polizeikontrolle kommt, der sollte seine Rechte kennen. Informieren Sie sich, worauf Sie achten sollten.''
Da stehen sie wieder, die Bürger in Uniform. Prompt kommt auch die Kelle ? rechts ranfahren. Allgemeine Verkehrskontrolle. Und jedes Mal wieder dies flaue Gefühl in der Magengrube: Habe ich etwas falsch gemacht? Wo ist der Verbandkasten, das Warndreieck? Und die Papiere? Darf die Polizei das überhaupt?
Ja, sie darf. Jederzeit und ohne Grund.
Aber die allgemeine Verkehrskontrolle ist auch kein rechtsfreier Raum, in dem der Autofahrer dem Polizisten ausgeliefert ist. Jeder sollte deshalb seine Rechte und Pflichten kennen.
Auf jeden Fall gilt: anhalten!
Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg. Weitere Rechte der Polizei sind: Ein uniformierter Polizist muss sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben ? das kostet 20 Euro.
Die Beamten dürfen die Technik des Wagens checken, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach. Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche im Revier vorzeigen. Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.
Rechte und Pflichten der Autofahrer
Die Wünsche der Polizei haben auch ihre Grenzen: Handys dürfen sie nicht überprüfen. Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.
Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muss sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Allein eine Angabe der Personalien ist Pflicht.
Ist man mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.
Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstipps zusammengestellt.
So verhalten Sie sich richtig:
1. Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen
2. Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen. 3. Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten.
4. Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen.
5. Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen.
6. Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto.
7. Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach.
Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17. Juni 2008, 10:10 Uhr
http://auto.aol.de/.../20080617061043184394202
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Also ich werde eigentlich recht selten angehalten. So ca. 1x im Jahr. Und das geht dann immer flott, freundlich und unkompliziert ueber die Buehne. Das Polizisten einen besonderen Kieker auf SL-Fahrer geworfen haben kann ich absolut nicht bestaetigen. Haengt vielleicht auch ein bisschen damit zusammen, wie der Wagen insgesamt aussieht und, ob der Fahrer eingermassen zu dem Auto passt (was auch immer das bedeuten mag).
Also , wenn Fahrzeug und und Fahrer nicht zusammenpassen , sollte das Grund genug sein für eine Kontrolle , allein ,um die Besitzverhältnisse zu klären .
mfg ortler
Ich hätte zu dem Thema mal ne Frage.. kommt mir grad so beim lesen.
Angenommen die Polizisten sind weiterhin der Meinung, dass im Auto irgendwas versteckt ist im Auto und fordern deshalb einen Spürhund (für was ist eigentlihc egal) an. Im TV hab ich schon des öfteren gesehen, dass das Tier dann am Auto hoch und runter springt und auch im Innenraum rumhüpt (z.b von vorne auf die Rückbank)
Was ist wenn der in dieser Situation was beschädigt, aber trotzdem NIX findet? Kratzer im Lack oder im Leder der Sitze passieren ja unter Umständen recht schnell. Wer haftet bei sowas?
Zitat:
Original geschrieben von ancalagon
Wer haftet bei sowas?
der steuerzahler......
natürlich ist die polizei gegen solche schäden versichert....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von ancalagon
Wer haftet bei sowas?
der steuerzahler......
natürlich ist die polizei gegen solche schäden versichert....
Fraglich nur, ob man einen solchen Schaden sofort feststellt... und, ob man beweisen kann, dass er durch die Durchsuchung verursacht wurde. Die Fragestellung verwundert mich trotzdem ein bisschen. In meinem Wagen sind jedenfalls noch keine Hunde rumgehuepft...