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Hat der Fußgänger hier Vorrang oder ich?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 17:13

Hab es mal versucht darzustellen.

Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

Zeichnung
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85 Antworten

Ich bitte darum eine Anfrage nur einmal zu stellen.

Diese hier habe ich in den richtigen Bereich geschoben, das Doppel ist weg.

LG Moorteufelchen

Zitat:

@Jonas-1450 schrieb am 27. Februar 2024 um 18:13:40 Uhr:

Hab es mal versucht darzustellen.

Angenommene ich biege links ab und ein Fußgänger will die Straße überqueren,er steht noch auf der anderen Straßenseite und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

Ein klares Ja. Er nutzt die Straße in die du einbiegst und hat somit Vorrang (Ampelregelung mal außen vor).

Zitat:

@Jonas-1450 schrieb am 27. Februar 2024 um 18:13:40 Uhr:

... und ich abbiege obwohl er noch weit entfernt ist hab ich ihn dann den Vorrang genommen?

So wie du die Frage formuliert hast, hast du ihm eindeutig nicht den Vorrang genommen. Du biegst ab, während der Fußgänger "noch weit entfernt ist". Dann liegt gar kein Vorrangsfall vor. Die StVO verlangt ja auch nur, dass du "wenn nötig" warten musst und in diesem Fall wäre es nicht nötig, da du den Fußgänger nicht gefährden und nicht behindern würdest.

Oder meintest du vielleicht doch eher den Fall, dass ihr "gleichzeitig" aufeinander trefft? Auch dann finde ich es nicht eindeutig, weil man die Auffassung vertreten kann, dass das Linksabbiegen bei dieser weiträumigen Kreuzung an der Stelle des Aufeinandertreffens schon beendet ist. Das ist allerdings Auslegungssache.

Ich sehe hier keinen Zebrastreifen, der einem Fußgänger Vorrang geben könnte.

Dass man beim Abbiegen, egal ob rechts oder links, querende Fußgänger und Radfahrer durchlassen muss, ist dir aber schon bekannt, oder?

§ 9 Abs. 3 StVO

Ich würde den Fußgänger vorlassen, weil mir das zu unwichtig ist, ob nun die Fußgängerstraßenüberquerung weit genug weg ist, dass der Fußgänger keinen Vorrang mehr hat.

So gehe ich auf Nummer sicher, verliere vielleicht wenige Sekunden, weil ich den Fußgänger passieren lasse, aber das Ganze geht ohne Stress und völlig entspannt von statten.

 

Gruß

Uwe

Denk dran, dass du (den Markierungen zufolge) vorher aus einer untergeordneten Straße kamst. Du hast also evtl. einen von rechts schnell Herannahenden im Nacken, der dir gegenüber Vorfahrt hat und der auch nicht den Fußgänger durchlassen muss. Übertriebener Verzicht (Fußgänger ist ja "noch weit entfernt") ist an der Stelle eher fehl am Platz.

Nö, das kann mir nicht passieren, denn ein bisschen vorrausschauend fahre ich schon, zumal, wenn von rechts ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug kommt, ich dies sowieso erst passieren lassen muss, bevor ich in die Kreuzung einfahre.

 

Gruß

Uwe

 

PS

Wenn der Fußgänger sehr weit weg ist, so dass ich vor ihm fahren kann, ohne ihn zu behindern, braucht man nicht warten. Das hast du aber schon selbst geschrieben und somit gehen wir wohl eher von deiner Opton 2 aus.

Ich würde sagen, ja, der Fußgänger hat lt. STVO Vorrang, da das links abbiegen des Autos, es biegt in eine querende Straße ein, und das Überqueren der Straße durch den Fußgänger im gleichen Kreuzungsbereich statt finden.

Wenn es keinen Zebrastreifen und keine gedrückte Fund ihm Vorrang gesendet Fussgängerampel gibt hat der Fußgänger sich zu vergewissern ob er Strasse frei und gefahrlos überqueren kann .

Ist das nicht der Fall weil zB ein Auto , Motorrad oder sonst was seinen Weg kreuzt hat er zu warten .

Und trotzdem hat der Autofahrer die A-Karte, falls etwas passiert (weil alte Oma mit drohend geschwenktem Krückstock ihre "Vorfahrt" erzwingen muss - oder Mann mit Scheuklappen los läuft ...) Dass solche Übergänge nur darum angelegt wurden, weil die Fußgänger eben auf der "Insel" stehen können statt zwischen vermutlich von beiden Richtungen kommenden vielen Autos zu springen ... Solange der Fußgänger noch auf der Insel steht und keinen Fuß auf der Fahrbahn hat und dort auch kein Zebrastreifen aufgemalt ist - hat er sich gefälligst auch unterzuordnen.

Zitat:

Wenn es keinen Zebrastreifen und keine gedrückte Fund ihm Vorrang gesendet Fussgängerampel gibt hat der Fußgänger sich zu vergewissern ob er Strasse frei und gefahrlos überqueren kann .

Ist das nicht der Fall weil zB ein Auto , Motorrad oder sonst was seinen Weg kreuzt hat er zu warten .

Zitat:

Ich sehe hier keinen Zebrastreifen, der einem Fußgänger Vorrang geben könnte.

Diese beiden Antworten sind natürlich Unsinn und tragen hier nichts zur Klärung bei. Denn es geht weder um Fußgängerampeln noch um Zebrastreifen.

Der Fußgänger hat ganz einfach Vorrang nach StVO Par 9(3).

Allerdings gilt das nur im Kreuzungsbereich, je weiter die Überquerung (hier im Beispiel) nach links wandert, verliert der Fußgänger den Vorrang.

Hier aber sehe den Vorrang in jedem Fall gegeben.

Das Argument mit dem vorfahrtsberechtigten Fzg, das von rechts kommen könnte, lasse ich nicht gelten . Wenn derjenige schon so nah ist, darf erst gar nicht abgebogen werden.

Gleiche Situation wie hier beschrieben und die Polizei gibt den Hinweis, dass hier Fußgänger keinen Vorrang haben.

Hier die Stelle in Google Maps

@ktown, sagt ja auch niemand, dass sie Vorrang haben gegen den Autoverkehr auf der Vorfahrtsstraße. Hier ist es aber ja wahrscheinlich noch im Kreuzungsbereich.

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