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Hat jemand Erfahrungen mit einem Blitzerfoto in Polen?
Eine Bekannte von mir hatte eine sehr schwere Hüft OP und deshalb einen anderen, nicht in Deutschland lebenden Verwandten aus der Familie, der sie zufällig besucht hatte, gefragt, ob er mit ihr mal einen Tag nach Polen fahren würde. Das ist auch passiert und sie haben die Sachen gekauft, die sie haben wollte. Dann ging es gemütlich zurück. Aber während eines intensiven Gespräches wurde geblitzt. Der Fahrer hatte wohl das Ortsschild übersehen.
Ich habe ihr darum geraten, in der Anhörung mitzuteilen, dass sie selber deutlich sichtbar nicht gefahren ist, aber die Strafe für den Fahrer trotzdem zu übernehmen, da sie der halter und er in ihrem Auftrag gefahren ist.
Weitere Angaben hat sie aber nicht gemacht und sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Trotzdem hat die Behörde in Polen auf die Ausfüllung des Anhörungsbogens Teil B (Angaben zum Fahrer und Fahrzeug) bestanden.
Frage, was kann sie unternehmen, um die Sache möglichst schnell zu beenden. Es dreht sich offensichtlich nicht nur um den Preis von 400 Sloty (ca. 100 €).
Das Bild ist auch relativ schlecht und was mich stutzig macht; das Nummernschild ist total überbelichtet, aber an andrerer Stelle weit weg vom Fahrzeug, korrekt belichtet und an einer weiteren Stelle noch einmal schlecht abgebildet zu sehen. Wie ist es möglich, ohne Manipulation drei unterschiedlich belichtete aber gleiche Nummernschilder seitlich und in der Höhe verschoben in einem Bild unter zu bringen?
Gruß Wolfgang
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10 Antworten
Die nötigen Angaben sind gemacht. Also abwarten und Tee trinken.
Die Weigerung, den tatsächlichen Lenker anzugeben, könnte in Polen strafbar sein. In Österreich wäre sie es!
In D ist das halt nicht so.
Tja - nur hier gehts um PL und die dortigen Bestimmungen...
Die betroffenen Personen leben in D. In D braucht man sein familiäres Umfeld nicht zu verpfeifen. Deshalb wird eine abweichende polnische Verfügung in D nicht vollstreckt werden. Da droht in D nichts.
Bezahlen ohne weitere Angaben wäre der bessere Weg gewesen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Juni 2024 um 22:01:27 Uhr:
Die betroffenen Personen leben in D. In D braucht man sein familiäres Umfeld nicht zu verpfeifen. Deshalb wird eine abweichende polnische Verfügung in D nicht vollstreckt werden. Da droht in D nichts.
Hängt einzig von den bilateralen Abkommen zwischen PL und D ab...
Nein. Ein in D nicht verfolgbares Verhalten kann in D nicht durch ein ainen ausländischen Rechtsakt verfolgt werden, wenn es im Ausland begangen wurde. Sowas wird nicht für vollstreckbar erklärt.
Und wenn die Halterin nach ihrer Genesung mal wieder seibst mit ihrem Auto nach Polen fahren sollte? Muß sie dann darauf bauen, dass es unwahrscheinlich ist in eine Kontrolle zu kommen, oder könnte es ihr egal sein?
Innerhalb der EU gelten wirkungsgleiche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte in den Strafprotessordnungen. Wegen einer OWi wird es eher nicht zu einer Verschleppung nach Guantanamo o.ä. kommen.