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Ärger mit gebrauchter Truma-Heizung

VW T3 Campingbus
Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 14:19

W A R N U N G - W A R N U N G - W A R N U N G !!!

Hallo,

habe beim oben Genannten über eBay eine gebrauchte Truma-Gasheizung E 2400 mit Steuerungsplatine und Thermostat für mein T3-WoMo für rund 650 Euro (s. Bild) vor 6 Wochen gekauft. Kurz bevor diese kam bin ich für 4 Wochen in Urlaub gefahren und habe diese daher erst letzten Freitag bei meinem Gas-Prüfer (Truma-Service + Prüfberechtigter) einbauen lassen. Neues Abgas- und Frischluftrohr (Außenkamin) wurde ebenfalls verbaut.

Die Gasleitung wurde abgedrückt (keine Lecks oder ähnlich) - war frei. Als wir die Brennprobe durchführten lief der Gebläsemotor an - danach zündete die Heizung - lief ca. 10 Sek. und ging dann auf Störung (rote

Lampe am Thermostat auf Dauerleuchten).

Fachmann sagt folgendes und ebenso Truma-Werkskundendienst in München:

- defekte Steuerungseinheit / Platine und evtl. auch Thermostat

- Gebläsemotor kurz nach Zündung / Start daher durchgeschmort (deutlicher Geruch war wahrnehmbar!)

*** Erneuter Startversuch - Gebläsemotor läuft nicht mehr an - somit auch keine Zündung mehr

und daher kein Heizen möglich ***

Habe Herrn Bau 2 E-Mails mit Eiltvermerk gesendet - antwortet nicht (war ja Verkauf ohne Garantie bzw. Rücknahme!?).

Gibt es evtl. Möglichkeit über eBay beim Verkäufer nachzuhaken / anzuklopfen?!

Habe 650 Euro in den Sand gesetzt - hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem o.gG ?!

Trumaheizung
Beste Antwort im Thema

"zunächst danke für deine Zeilen. Zur rechtlichen Situation: Auf diesem Gebiet bin ich keineswegs Laie. "

iich würd diesbezüglich mal nicht den kopf in den sand stecken.

->vermutlich reicht ein brief vom anwalt und er ist zur rücknahme bereit. wenn nicht kannst dir immernoch überlegen es dabei dann zu belassen und so teuer ist so ein brief nicht

die meisten wollen keinen stress und ziehen spätestens ab diesem brief den schwanz ein.

was natürlich auch geht wäre ein mahnverfahren (kaufvertrag nicht erfüllt. gewährleistung vorhanden. verkäufer ist nicht bereit nachzubessern. imho forderst du eine rücknahme der ware und rückzahlung deines geldes. mahnbescheid kannst bei gericht beantragen, kostet auch nicht sonderlich viel (40€,80€ oder sowas??). reagiert er nicht ist er schön blöd....denn früher oder später hast dann einen titel der vollstreckt werden kann).

mal in seine lage versetzt:

1. für ihn wäre ein einlenken(per nachdruck deinerseits) doch nun kein beinbruch:

->er findet einen anderen dumme

->er findet den fehler und verkauft es repariert guten gewissens an jmd anderen (oder auch dir im rahmen seines rechts auf nachbesserung. je nachdem ob nun rücknahme oder nachbesserung abgesprochen ist)

->er verkauft das ding als "defekt" oder "an baslter" , als "teilespender" oder "zustand unbekannt aber hat bis zum ausbau funktioniert"

selbst letzeres bringt ein paar €. schmälert vielleicht seinen gewinn oder drückt ihn gar auf null aber miese macht er vermutlich nicht (denn er wird das teil oder die heizung ja mit einem altfahrzeug halbwegs günstig eingekauft haben)

2. er wird dich nicht bewußt betrogen haben. entweder er hat die ware unzureichend getestet oder er hat sie gar nicht getest (und einfach mal gehofft sie würde funktionieren....nun ist das nicht so also schaut man erstmal wie sich der dumme kunde wehrt bevor man einlenkt) oder sie ging beim einbauversuch kaputt (ist auch nicht selten, dass die einbaufirma mit der gebrauchtware des kunden schlecht umgeht......vielleicht selbst neuware verkaufen möchte oder eine reperatur).

3. wenn er mails oder telefon von dir ignoriert ist das nicht schön, kann aber passieren. wenn da kein gültiges typenschild mehr auf der heizung ist reicht doch vermutlich ein schriebs aus einer prüfstelle um dazulegen, dass sie nicht abnahmefähig ist und so nicht benutzt werden darf. klar kann er vor mahnbescheid oder gerichtsverfahren auch darüber lachen - aber wenn so eine einladung, ankündigung dann ins haus flattert kann er sich seine chancen ausrechnen. das alles in der gewährleistung wo er gewährleistungspflichtig ist (noch ohne die beweislastumkehr).

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Mahlzeit,Erfahrung? Nöö.

Aber es ist für mich etwas undurchsichtig:

Bei Ebay finde ich den Verkäufer nicht,aber bei Ebay-Kleinanzeigen und sonst im Netz.

Du schreibst du hast bei Ebay gekauft-also kannste da nen Fall eröffnen. Abwarten was dann kommt-sprich Ebaykäuferschutz.

OK,2 Mails geschrieben,egal ob eilt dabeisteht. Nachweise haste ja erstmal.

Du betonst extra das du kurz vor Erhalt der Ware für 4 Wochen in den Urlaub gestartet bist -Richtig?

Warum gestehst du das dem Verkäufer nicht zu,oder evtl. Krankheit?

Ich würd da nochmal ein Einschreiben aufsetzen.

Und klären-gewerblicher Verkäufer-Gewährleistung.

Da du die Heizung bei einer Werkstatt hast einbauen lassen biste bezgl. fachgerechter Einbau schonmal abgesichert.

Ich würd es eher mal ruhig angehen lassen-schreibst ja selber: vor 6 Wochen gekauft aber erst letzten Fr. verbaut.Da also gemeldet,ein wenig Zeit zum reagieren musste dem Mann schon lassen.

Damit schon in die Öffentlichkeit gehen mit Warnung,vollem Namen halte ich pers. für Grenzwertig.

Könnte nach hinten losgehen.Aber nur meine Meinung.

Gruß Frank

Themenstarteram 22. Oktober 2019 um 11:53

Hallo Frank,

muss mich berichtigen. Der Kauf war über eBay-Kleinanzeigen und nicht über Ebay und somit kein Käuferschutz.

Hatte auch Hinweis (keine Garantie / keine Rücknahme). Scheint mir ein ganz Ausgeschlafener zu sein. Werde die Angelegenheit mal noch bis Mitte / Ende November verfolgen. I.T.B. hat dann genügend Zeit zu antworten und dann nochmals über meine weiteren Erfahrungen berichten.

Danke Frank und mfG

LLE-Pit

Zitat:

@T3-Staff schrieb am 22. Oktober 2019 um 12:08:10 Uhr:

Da du die Heizung bei einer Werkstatt hast einbauen lassen biste bezgl. fachgerechter Einbau schonmal abgesichert.

das ist ein Irrglaube. Im Endeffekt behauptet der Verkäufer, beim Einbau sei ein Fehler gemacht worden und der Einbauer schiebt es auf den Verkäufer. Als Auftraggeber sitzt man bei so etwas zwischen allen Stühlen, Gewährleistung ausgehebelt. Einen Gutachter einzuschalten, um zu klären, wo der Fehler lag, dürfte sich nämlich kaum lohnen.

Themenstarteram 22. Oktober 2019 um 14:09

Denke Kai hat Recht. Bei einem Streitwert von ca. 650 € entstehen im Zivilprozess ca. 520 € Gerichtskosten (80 % des Streitwertes) für eine Klageannahme und Verfahren. Das weiß auch I.T.B. - deshalb wird er die Sache schlicht und ergreifend aussitzen!

Dürfte vermutlich bereits einschlägige Erfahrungen mit so etwas haben.

Moin,

ich gebe Frank hier absolut recht, dass der Klarname nicht erscheinen sollte. Daher habe ich erstmal den Titel entschärft.

Bitte bedenke, dass Du hier in einem Forum unterwegs bist für dass nicht Du, sondern MT die Verantwortung trägt.

Trotzdem fände ich es gut, wenn Du weiter berichtest wie es gelaufen ist.

Grüße, Ulfert

Themenstarteram 23. Oktober 2019 um 17:12

Moin, moin - hast ja Recht - aber im Eifer des Gefechts passiert das, wenn man 650 Euronen für Nichts löhnt !

also wenn es sich um diesen anbieter hier handelt

https://m.ebay-kleinanzeigen.de/.../c0-l0?userIds=53663145

dann ist der dort gewerblich angemeldet, kann also keine Gewährleistung ausschließen.

Garantie ausschließen ist ein anderer Schuh - die muß er überhaupt nicht geben. Rücknahme das gleiche Thema (wobei du ggf Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz hast). Ob und wie lange keine Ahnung (üblich sind 14 tage, manche geben auch 4 wochen. keine ahnung wie die rechtslage ist, wenn keine Belehrung über des Rückgaberecht erfolgt ist....evtl hast du dann sogar länger was dir in die Hände spielen würde).

Ich würd mich über die Rechtslage nochmal ein bisschen Schlau machen (und nein mein halbwissen brauchst nicht ranziehen). Danach das Gespräch am Telefon suchen.

Wenn er etwa Grips hat findet er sich mit ab und Streit vermeiden möchte nimmt das Ding zurück.

Wenn nicht kannst du immernoch probieren schriftlich per Fristsetzung was zu erreichen. Läuftt die auch ab bliebe noch der Brief vom Rechtsanwalt - auch das dürfte so manchen Verkäufer dann doch beeindrucken und zum einlenken bewegen (denn er merkt, dass du tatsächlich bereit bist deinem gutem Geld noch schlechtes hinterherzuwerfen)

Lenkt er dann noch nicht ein kannst dir überlegen ob du es dabei beläßt oder dich in den Rechtstreit begibst.

------------

Sollte der Verkauf von Privat gewesen sein: Im Grunde gleiches Vorgehen. Und auch hier: er hat llediglich"Garantie" ausgeschlossen. Hat er "Gewährleistung" nicht ausgeschlossen gehe ich davon aus dass du Gewährleistung hast. Evtl beruft er sich dann auf einen Irrtum in der Formulierung - evtl werden dann Teile oder der ganze Kaufvertrag nichtig.

Wie sieht es denn aus mit einer Funktionszusage. Hast du dir irgendwo schriftlich vorliegen. Das ist eine Zusicherung von Eigenschaften! (und wiegt für den Fall dass sie direkt nach Einbau durch den Fachmann nicht funktioniert ggf gar höher als ein Gewährleistungsausschluss).

-------------

Zum Kauf an sich:

war es dieses angebot hier?

https://webcache.googleusercontent.com/search?...

->da steht doch eine klare funktionszusage drin

->gewerblich im Rahmen kleinunternehmer ist das Angebot auch.

Ich denke du hast gute Karten! Natürlich hat er vor Rücknahme erstmal das Recht auf Nachbesserung (ggf hat er ja noch eine liegen oder findet den fehler. facebook sagt unter anderem wohnmobilvermietung).

----------------

Undabhängig davon:

Schau mal auf die Heizung von wann die ist. Datum der ersten Inbetriebnahme. Und frag deinen Gasfachman mal wie lange die mit diesem Prüfzeichen benutzt werden darf. Vermutlich 30 Jahre. Wieviel davon sind schon rum? ist/war dir das wirklich 650€ wert. Ich find das einen ganz schön stolzen Preis auch wenn die Thruma's teilweise teuer gehandelt werden.

Eine neue Propex gibt es natürlich nicht geschenkt aber die wäre dann erstmal NEU.

Themenstarteram 23. Oktober 2019 um 20:20

Hallo newt3,

zunächst danke für deine Zeilen. Zur rechtlichen Situation: Auf diesem Gebiet bin ich keineswegs Laie. Ausbildungs-

abschluss als Ind.Kfm. und Ind.fachwirt - danach Sozialvers.angestellter und noch Studium als Dipl.Verw.Wirt.

Hierbei 3 Jahre alle Rechtsgebiete vom Privatrecht bis übers Strafrecht intensiv beackert. I.T.B. telef. zu kontaktieren

bringt gar nichts (da Gespräch wegen Fernmeldegeheimnis nicht aufgezeichnet bzw. mitgeschnitten werden darf -

dies weiß dieser sicherlich genau).

Eine Privatklage bringt nichts, da für die Klage bei Gericht 80 % des Streitwertes von 650 Euro gelöhnt werden müssen. Dann evtl. Vergleich 50% / 50 %, wenn es gut geht. Würde mich dann insges. 845 Euro kosten. Somit

ebenfalls kein gangbarer Weg.

Anzeige wegen Wirtschaftsdelikt bei der Kripo und Abgabe dieser an die Staatsanwaltschaft bringt ebenfalls nichts,

da kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliegt und keine Betrugsabsicht nachweisbar ist.

Somit gibt´s für mich nur 2 Möglichkeiten, die evtl. noch wirksam sind und ihn bewegen den Kauf evtl. rückgängig

zu machen:

1. Meldung des Vorfalles bei eBay-Kleinanzeigen mit Hergangsbeschreibung desVorfalls.

2. Nochmals E-Mail mit Fristsetzung zur Nachbesserung innerhalb von 4 Wochen an I.T.B. mit "klarer Ansprache" und Hinweis auf sonstige Öffentlichmachung der Sache, wenn keinerlei Reaktion seinerseits erfolgt.

P.S: Außerdem Folgendes:

Es gibt keine Truma die sowohl auf 30 mbar und/oder 50 mbar läuft. Lässt die Sicherung in der Heizung nicht zu.

Außerdem darf kein Laie und nicht mal ein Gasprüfer mit Berechtigung für Prüfsiegel den Brennraum der Heizung

öffenen. Sonst erlischt die komplette Garantie. Diese Berechtigung hat nur der Werkskundendienst im Truma-Werk

in München und nicht mal der mobile Werkskundendienst von Truma.

I.T.B. verkauft jedoch diverse Ersatzteile (s. seine Anzeigen auf eBay-Kleinanzeigen) von Trumaheizungen (dies dürfte nicht rechtsmäßig um nicht zu sagen illegal sein! Man sehe sich nur das bunt zusammengewürfelte Sammel-surium an (Gasschläuche, Regler, etc.).

AUSSERDEM WAR KEIN DATUM DER ERSTINBETRIEBNAHME AUF DER HEIZUNG ZU FINDEN UND AUCH KEIN

PRÜFZEICHEN - DIES IST OBERFAUL!

Denke, der beste Weg ist I.T.B. hier mit einem Hinweis an Truma München direkt in die "Suppe spucken" zu können.

Für mich dann der Weg mit dem geringsten Aufwand!

 

:

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 12:01

Berichte wie folgt in der beschriebenen Angelegenheit weiter:

1. Habe heute E-Mail-Kleinanzeigen über o.g. Vorfall informiert

2. desgleichen Truma-Werkskundendienst in München (mit Bitte um Einschätzung / Fehler etc.)

Werde nach Rückantworten der beiden Vorgenannten weiter über Ergebnisse berichten.

P.S.: Von I.T.B. das Schweigen im Walde - sagt mehr als genug aus. Ein schlechtes Gewissen ist jedoch kein gutes Ruhekissen - I.T.B. wird dies noch feststellen.

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 12:47

Hallo,

1. Truma hat bereits reagiert und wird der Sache nachgehen und eine Einschätzung an mich senden.

2. e-bay-Kleinanzeige-Service-Team hat eine Betrugsanzeige aufgenommen, da Verkäufer auch auf meine 3. E-Mail nicht geantwortet hat und wird bei eBay-Kleinanzeigen ausgeschlossen / gesperrt, wenn er sich nicht gegenüber eBay-Kleinanzeigen zum Vorfall äußert. Ist für Ihn als Kleingewerbetreibenden dann sicherlich nicht der große Wurf, da er dort kostenlos einstellen konnte und auf eBay dann Kosten anfallen, falls er dort tätig wird.

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 13:51

Sehr schnelle Reaktion von eBay-Kleinanzeigen-Service-Team:

Prüft den Nutzer und nimmt entsprechende Sanktionen vor und unterstützt die Polizei bei Ihren Ermittlungen!

Mal sehen was dabei rauskommt!

Zitat:

@VW-Bus-Freak schrieb am 23. Oktober 2019 um 22:20:56 Uhr:

P.S: Außerdem Folgendes:

Es gibt keine Truma die sowohl auf 30 mbar und/oder 50 mbar läuft. Lässt die Sicherung in der Heizung nicht zu.

Außerdem darf kein Laie und nicht mal ein Gasprüfer mit Berechtigung für Prüfsiegel den Brennraum der Heizung

öffenen. Sonst erlischt die komplette Garantie. Diese Berechtigung hat nur der Werkskundendienst im Truma-Werk

in München und nicht mal der mobile Werkskundendienst von Truma.

Moin,

wenn ich die Lizenz zum Gelddrucken haben will, lasse ich mir von Behörden ein Monopol genehmigen oder baue mir eins selbst. Solche Monopole waren vor dem Binnenmarkt auch noch möglich.

Wenn sie heute noch wiederholt werden, ist das grenzwertig. Natürlich gibt Dir Truma/Electrolux die Garantie, wenn Du eine neue Heizung bei ihnen kaufst und keine, wenn Du selbst dran schraubst. Reparaturen haben bei denen auch meist fast den Neupreis. Der Trick hat auch bei Eberspächer viele Jahre funktioniert und auch die erzählen noch ähnliche Geschichten.

Nach den alten Monopolen durften auch die Brennkammern nicht überprüft werden sondern mussten im Herstellerwerk ausgetauscht werden. Also alle zehn Jahre quasi eine neue Heizung verkauft.

Also die Story würde ich nicht zu ernst nehmen. Wichtiger ist, dass die Heizung zuverlässig in Funktion kommt.

Grüße, Ulfert

 

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 4:12

Hallo Ulfert,

das wird wohl nichts mehr mit dieser Heizung, da sowohl die Heizung, als auch die Steuerungsplatine und der Thermostad Defekte haben. War wohl teures Lehrgeld, dass ich da in den Sand gesetzt habe!

Wenn da nichts mehr geht, werde ich mir wohl eine Dieselheizung, die Planair, zulegen, die kostet rund

550 - 600 Euro und dazu Neuware und auch höhentauglich bis ca. 3.000 Meter. Also die wohl bessere

Lösung. Hätte ich besser gleich machen sollen. Man sollte die Finger von so ominösen Angeboten lassen,

aber hinterher ist man immer schlauer.

MfG

Pit

Moin,

ich kann den Wunsch nach der Gasheizung schon verstehen - die sind schön leise und genug Sprit zum Losfahren hast Du morgens auch noch. Meine Eltern hatten eine Trumatic-e 2400 für den Inneneinbau, da haben wir mit dem Kopf darüber gelegen.

Die habe ich übrigens mal instandgesetzt, nachdem der Truma Kundenservice die nicht anspringende Heizung für tot und nicht reparabel erklärt hat. Meine Eltern haben dann eine neue einbauen lassen die viel lauter war. Ursache für die Fehlinvestition war eine Wollmaus, die sich in die Lüfterüberwachung gesetzt hatte - so eine Art Windfahne, die einen Schalter betätigt und so zeigt, dass das Gebläse korrekt läuft. Die Heizung ist noch lange gelaufen...

Deshalb macht mich in der Beschreibung der Zusammenhang "Gebläsemotor wegen Thermostat durchgeschmort" stutzig.

Mal schauen, was bei Dir rauskommt.

Grüße, Ulfert

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