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Hatte gerade einen Unfall mit einem fremden Wagen

Themenstarteram 1. Juli 2006 um 17:10

Hallo,

ich hatte gerade meinen ersten Unfall(selbstverschuldet) mit dem Wagen eines Freundes. Der Hergang gestaltete sich wie folgt; ich stehe an einer T-Kreuzung und möchte links auf die Hauptstraße abbiegen. Auf beiden Seiten der Hauptstraße sind Fahrradwege angelegt, so dass ich diese kreuzen muss um auf die Hauptstraße zu gelangen. Beim Anfahren schaue ich nicht mehr nach links und streife einen Fahrradfahrer links vorne an der Stoßstange. Der fällt und kommt mit einigen Schürfwunden davon. Das Auto hat minimalste Schleifspuren links vorne ca. 15cm lang. Da dem Radfahrer wirklich fast nichts passiert war, ich mich 5000x entschuldigt hatte, und wir feststellten, dass es auch dem Fahrrad gut ging, meinte er das er es schon überleben würde und wir das Ganze dabei belassen könnten. So und jetzt kommt das Verzwickte an der Sache. Die Frontscheibe ist unten rechts gerissen. Ziemlich genau da wo mein Freund sein rechtes Bein, bzw. den rechten Fuss plaziert hatte, verbotenerweise. Ich denke also er hat es durch das Abstützen beim Bremsen selbst verursacht. Der Riss ist echt tierisch gross, die Scheibe muss also unbedingt gewechselt werden. Was soll ich machen, was würdet ihr machen ??

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21 Antworten

Wenn der Wagen TK- versichert ist, dürfte doch klar sein, was ihr macht, oder?

am 1. Juli 2006 um 17:16

Mein Beileid.

Denke auch TK regelt das.

Mensch heut knallts aber oft auf unseren Strassen

Themenstarteram 1. Juli 2006 um 17:19

Danke Para...

Naja, er ist der Ansicht, dass ich das durch den Aufprall verursacht habe, und auch die Kosten tragen soll, damit er nicht hochgestuft wird.

Inwiefern ändert sich das nach einer Reparatur versicherungstechnisch. Ich kenne mich damit gar nicht aus ?

Zitat:

Original geschrieben von pumen

Inwiefern ändert sich das nach einer Reparatur versicherungstechnisch. Ich kenne mich damit gar nicht aus ?

Bei einem TK- Schadensfall ändert sich die Prämie denke ich nicht.

am 1. Juli 2006 um 18:20

Feldbuch hat Recht!

Nur Vollkaskoschäden führen zur Hochstufung.

Und was ist das für ein Freund, der gleich 'ne Welle macht, wo er doch wohl nicht so ganz vorschriftsmäßig in dem Vehikel saß. ;)

Wenn ich mir vorstelle, dass es mal zu einem "richtigen" Unfall kommt und er evtl. Schmerzensgeld haben möchte, weil er sich sein Schienbein und Fußgelenk gebrochen hätte... *grummel*

Hi!

Wie schon die anderen geschrieben haben, bei der Teilkasko gibt es keine Hochstufung im Schadensfall. Falls er jedoch noch ne Selbstbeteiligung in der Teilkasko hat würde ich persönlich anbieten diese zu 50% zu bezahlen. Du hast schließlich den Unfall verursacht aber er hat halt auch nicht vorschriftsmäßig gesessen. Also soll er auch was zahlen. Wie gesagt, ich persönlich wurde sowas im Sinne der Freundschaft schon anbieten. Wenn er dann doch alles von Dir haben will würde ich mir überlegen ob es die Freundschaft wert ist ;)

Gruß

Sebastian

Wie hier schon gesagt wurde, ist der Glasschaden über die TK abzuwickeln und ne Hochstufung gibt es in der TK auch (noch) nicht. Falls Dein "Freund" von Dir die SB haben will, so hat er darauf imho keinen Anspruch, da er ja den Schaden mit seinem Fuss ja selbst verursacht hat, wenn ich Deine Schilderung richtig verstanden habe. Aber unter richtigen Freunden denke ich, sollte 50:50 Eherensache sein. ;)

am 2. Juli 2006 um 0:36

@s.hase

Zitat:

Falls er jedoch noch ne Selbstbeteiligung in der Teilkasko hat würde ich persönlich anbieten diese zu 50% zu bezahlen. Du hast schließlich den Unfall verursacht aber er hat halt auch nicht vorschriftsmäßig gesessen. Also soll er auch was zahlen.

Also so einen Unsinn habe ich schon lang nimmer gelesen. Sorry! Das geht garned!

@pumen

Steh für deinen Fehler gerade...wo kommen wir dahin..? Und wenn er währenddessen auf der Rückbank geturnt hätte...oder vor Schreck die Türverkleidung ausgerissen hätte...egal....wenn du mit seinem Auto einen Unfall baust, solltest du eigentlich nicht im Forum nachfragen was andere tun würden...Sondern in großer Demut alles Mögliche tun um den Fehler wiedergutzumachen.

Sorry, wenn du das vielleicht sowieso tun würdest, was ich hoffe, aber wenn ich so nen Mist vom hasen höre versteh ich die welt nimmer..

Zitat:

Original geschrieben von neopac

@s.hase

Also so einen Unsinn habe ich schon lang nimmer gelesen. Sorry! Das geht garned!

Sorry, so einen Unsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Gibts auch ne vernünftige Begründung dazu?

Gruß

Sebastian

edit: Ich sehe das so, beide haben im Grunde genommen Schuld daran das die Scheibe hin ist. Also sollen auch beide zahlen. Rein rechtlich gesehen hat der Kumpel jedoch eigentlich Anspruch auf den vollen Ersatz der eventuellen Selbstbeteiligung (IMHO), jedenfalls wenn das Auto verliehen wurde. Wie das jetzt rechtlich zu bewerten ist das er nicht richtig saß, keine Ahnung. Sollte es jedoch so sein das der "Freund" von pumen z.B. stinke breit war und deshalb nicht mehr selber fahren konnte und pumen gebeten hat ihn nach Hause zu fahren siehts wieder anders aus. Da würde er dann auf den Kosten sitzen bleiben da die ganze Sache ja in seinem Interesse war (wieder IHMO, bin ja schließlich kein Anwalt).

@neopac: Wenn Dir deine Freunde nichts wert sind ok. Wenn ich jetzt in der Situation von pumens Freund wäre, würde ich mich mit dem Angebot zufrieden geben. Oder willst du von nem Kumpel auch noch Geld dafür wenn er Dich z.B. mit deinem Auto nach Hause fährt, er muß ne Notbremsung machen, deine Kippe landet auf dem Sitz und macht nen schönes Loch? Das ist dann eigene Dummheit und nichts weiter. Ähnlich sehe ich das in diesem Fall, Das Angebot 50% zu zahlen würde ich schon nur aus Freundschaft machen.

Und es wäre nett wenn Du mal lernen würdest auch andere Meinungen zu akzeptieren und nicht gleich als Unsinn zu bezeichnen! Danke! Sowas sollte man eigentlich heute sogar in der Schule lernen.

Themenstarteram 2. Juli 2006 um 10:13

Erstmal vielen Dank Euch allen für die Versicherungsinfos. Das hat mir sehr geholfen. Was das Freundschaftsding angeht ist die Situation die, dass er schon was getrunken hatte und ich ihm den Gefallen getan habe zu fahren.

Unabhängig davon hat er völlig falsch gesessen, ich hab den Unfall verursacht, also wird 50:50 für die Selbstbeteiligung wohl das Beste sein. Außerdem besteht die Gefahr immer, dass man gezwungen ist hart zu bremsen, und die Scheibe wäre dann auch hinüber gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von s.hase

Ich sehe das so, beide haben im Grunde genommen Schuld daran das die Scheibe hin ist. Also sollen auch beide zahlen. Rein rechtlich gesehen hat der Kumpel jedoch eigentlich Anspruch auf den vollen Ersatz der eventuellen Selbstbeteiligung (IMHO),

Da ja das Fehlverhalten (Fuss auf der Scheibe) des Freundes, der ja auch Eigentümer ist, ursächlich für den Schaden war, wüßte ich nicht, mit welcher Begründung er einen Ersatz der SB vom Fahrer haben möchte. Das es beim Betrieb eines KFZ zu Notbremsungen kommen kann, muß man auch als Beifahrer wissen.

Naja, dia Sache mit der Versicherung wurde ihm ja schon gesagt. Wie die beiden das jetzt klären ist ihre Sache. Ich würde den Schaden (bzw. die SB) zu 100% zahlen, da es meine Schuld ist. Ich wäre bei dieser Körperhaltung aber auch nicht gefahren. Wer sich bei mir im Auto z.B. nicht anschnallt, der darf gerne zu Fuss weitergehen. Ich trage als Fahrer die Verantwortung. Das sehe ich zumindest so, wie das rechtlich aussieht ist mir nicht bekannt.

Gruss Thomas

am 2. Juli 2006 um 11:52

Zitat:

@neopac: Wenn Dir deine Freunde nichts wert sind ok.

@ häschen

Hast du auch nur eine einzige Silbe meines Beitrags verstanden?..Ich denke nicht ;)

Also ich würde die TK-SB zu 100% übernehmen. Als Fahrer habe ich rechtlich die Verantwortung über meine Mitfahrer und habe dafür zu sorgen, dass diese sich vorschriftsmäßig im Fahrzeug aufhalten.

Es ist zwar seine Schuld wenn er so im Auto sitzt, aber du als Fahrer trägst hier meiner Meinung nach die Verantwortung.

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