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Hauptfälligkeit KfZ Steuer ändernl
Hey ihr Lieben, erstmal allen ein gesundes neues Jahr. Auch wenn das Thema denke ich langsam nervt, aber ich brauche mal - schon wieder - eure Hilfe Unterstützung bzw Hinweise.
Ein Freund von mir hat es geschafft - 6 Fahrzeuge zugelassen, diese so zu ändern das alle 2 Monate eine Fälligkeit zur Steuer ist. Ohne das er das KfZ entsprechend immer so angemeldet hat.
Ich habe dies jetzt in Bezug auf meine Anfrage wegen Oldtimer Steuer auch gemacht und die Dame meinte - keine Chance - es zählt die verkehrsrechtliche Zulassung.
Lt Internet kann ich dies auch bestätigen aber wie kann man diese ohne an und wieder abmelden doch ändern und der Behörde dies aus dem Kreuz lauern.
3x aufgerundet 250 Euro in einem Monat täte auf Dauer im Dezember bzw November weh.
Vielleicht habt ihr ja den einen oder anderen Tipp ... ich möchte mit dem Zoll und nicht gegen Ihn - derzeit schaut man ja auch aktiv wo evtl. welcher Fehler lag und hat die Besteuerung bis zur Korrektur usw ausgesetzt.
Besten dank und allen ein gesundes neues Jahr und gesund bleiben zu dieser scheiß Zeit
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11 Antworten
Moin,
ganz einfach:
Jeden Monat beginnend im Januar 125 € auf eine Tagesgeldkonto legen (bei der aktuellen Zinsen kannste auch 'ne Spardose nehmen) um dann im November davon 750 € für die Steuer und im Dezember noch einmal 750 € für die Steuer liegen zu haben.
So ein Fixkostenkonto habe ich seit über 20 Jahren und das funktioniert super. Alles was nicht monatlich abgeht läuft über dieses Konto...
Gruß lund
Weil kurios (?) bei mir wird auch ein oder 2 steuern nicht zur Verkehrsrechtlichen Zulassung abgebucht! Auch ich muss irgendwie mal das HZA oder FA überzeugt haben das Datum zu ändern?! Aber wie???
Das sparen ok-kein Ding - es ist ja da das Geld aber kurz vor Weihnachten möchte man das nicht haben ...
Änderung der Steuerberechnung? Könnte nach tagesgenauer Abrechnung auf einen Terminwechsel hinauslaufen.
Aber lund hat doch schon alles erklärt. Seine Methode funktioniert dazu noch ohne behördliche Mitwirkung.
Das Problem verstehe ich nicht so ganz. Scheint aber bei dir immer das Gleiche zu sein.
Wenn ich weiß was ich wann bezahlen muss dann lege ich das Geld dafür schon mal zurück. Bezahlen muss ich ja sowieso. Entweder über das Jahr verteilt oder am Jahresende. Wo ist da der Unterschied? Die Versicherungen werden bei mir auch immer am 1. Januar abgebucht. Das weiß ich aber schon während des ganzen Jahres.
Probleme gibt es immer dann wenn man dauerhaft über seine Verhältnisse lebt oder sich sein Geld nicht einteilen kann.
Evtl. kannst du eine 12'er Ratenzahlung vereinbaren. Dafür fallen anteilige Stundungs- und Verwaltungskosten an. Aber der jeweils zu zahlende Betrag ist dabei natürlich kleiner. Gefühlt sparst du dabei bestimmt.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 1. Januar 2021 um 19:30:40 Uhr:
Das Problem verstehe ich nicht so ganz. Scheint aber bei dir immer das Gleiche zu sein.
Wenn ich weiß was ich wann bezahlen muss dann lege ich das Geld dafür schon mal zurück. Bezahlen muss ich ja sowieso. Entweder über das Jahr verteilt oder am Jahresende. Wo ist da der Unterschied? Die Versicherungen werden bei mir auch immer am 1. Januar abgebucht. Das weiß ich aber schon während des ganzen Jahres.
Probleme gibt es immer dann wenn man dauerhaft über seine Verhältnisse lebt oder sich sein Geld nicht einteilen kann.
Ich gebe dir da auch irgendwie recht! Ich lege aber immer lieber was für n viertel Jahr zur Seite - dann Bucht das hza ab und man spart immer wieder neu an!
So hab ich ja alle kosten im November Dezember und Januar mit Versicherung
Ich würde es gerne nur verteilen oder wissen wie man das mal machen könnte und heute nicht mehr!
Ggf bitte ich wieder alle Fahrzeuge dann auf die verkehrsrechtliche Zulassung zu besteuern!
...kann es evtl. sein, dass der Kumpel das noch zu Zeiten gemacht hat als noch das Finanzamt und nicht der Zoll zuständig war?
Mitm Finanzamt wars noch leichter jemanden zu erreichen und irgendetwas abzusprechen... ich hab z.B. damals mein erstes Auto zugelassen, da wurde man bei der Zulassungsstelle schon zum Lastschriftverfahren genötigt.
Da damals das Bankkonto eines "armen" Studenten nicht so üppig gefüllt war und ich da immer nur was drauf gepackt hab, wenn eine Zahlung fällig war bin ich zum örtlichen Finanzamt und hab -auch etwas entzürnt von der Nötigung dieser Lastschrift- gefragt, ob es möglich wäre die Kfz-Steuer zu überweisen... um das slebst zu steuern, dass das Konto auch entsprechend gedeckt ist.
Der Beamte dort hat ohne mit der Wimper zu zucken, wollte auch nicht mal irgendetwas Schriftliches, sich am Computer die entsprechende Akte, Seite, etc. rausgesucht und den Haken bei Lastschrift raus genommen... und gemeint die Kontodaten stehen ja aufm Bescheid, den haben sie ja... damit war alles erledigt.
Ich weiß es eben nicht! Bin da echt auf Input angewiesen! Find es nur doof 3x Steuer in einen Monat ... sonst wäre mir das alles Bockwurst! Und mir ist so als ob mal ein sb mir auch auf Gedünken die Fälligkeit auf nov beim Audi gelegt hat! Nun beißt sich das n bisschen! Den ami wollen sie nicht ändern, hoffe ich darauf das ich die ggf mit dem eigenen Gesetz was sie dagegen legen zur Änderung der Steuer Audi auf September wieder „nötigen“ kann ...
Ich entschuldige mich mal schon wegen der miesen Orthografie und Ausdrucksweise am Handy! Geb grade nur das wieder was ich grade denke oder so!
Will aber mit denen auf jeden Fall kooperieren ...
Antwort selbst gefunden. Zuständig ist dafür § 11 Abs 4 Nr 1a KraftStG.
Er hat einfach Auto und Moped zusammengelegt zum 1.4.
Damit hab ich nun Angriff und kann dies auch tun - aber erst ablehnen wollen weil man nicht weiß wo es steht.
Sag' mal, Du Vorbildlicher,
ist wohl das Forum das geeignete Umfeld für Deine "Selbstgespräche"?
Ich denke eigentlich erst nach, bevor ich schreibe. Aber vielleicht ist das ja zu vorbildlich.