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hauptsache günstige Gasanlage dank 07er Kennzeichen

Themenstarteram 4. Oktober 2005 um 18:09

Hallo, ich fahre einen Mercedes W116 280 SE, Bj. 1978 auf eine 07er Nummer, d. h. ich brauche kein Tüv und keine Asu. Wer baut möglichst günstig eine Gasanlage in meinem 6 Zylinder? Marke egal, Papiere brauche ich auch nicht.

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47 Antworten
am 4. Oktober 2005 um 18:39

Richtig gut finde ich das aber nicht. Lass doch wenigstens die Anlage freiwillig ordentlich überprüfen. Ich bin mir nicht so sicher ob das alles wirklich so ist.

am 4. Oktober 2005 um 19:15

Kein TÜV - ok. Keine ASU - ok.

Aber keine Betriebserlaubnis - das kann ich mir nicht vorstellen. (Ich gebe zu, ich habe keine Ahnung von 07er Kennzeichen...). Wenn's doch eine Betriebserlaubnis braucht, dann braucht's auch eine Abnahme durch einen a.a.S., oder?

Sorry aber was ist eine 07er Nummer.

Last mich bitte nicht dumm sterben.

am 4. Oktober 2005 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von tachpostmann

Sorry aber was ist eine 07er Nummer.

Last mich bitte nicht dumm sterben.

Allgemein wird das Autokennzeichen als 07er Nummer bezeichnet. Oldtimer sind mind. 30 Jahre alt, die 07er Nummer wird für Fahrzeuge ab 20 Jahre erteilt, kann natürlich auch für Oldtimer genutzt werden. Mit den 07er Kennzeichen können bis zu 10 Fahrzeuge angemeldet werden, sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig gefahren werden. Mit der 07er Nummer sind wichtige Restriktionen verbunden: Fahrtenbuch führen, Fahrzeuge dürfen nur zu Meetings u. dergl. sowie zu Werkstattbesuchen, TÜV-Fahrten u.ä., nicht jedoch als Alltagsauto (wie der Oldtimer) gefahren werden.

Da frag ich mich was der Mensch mit Autogas in dem Auto will.....

Ich hoffe in Borken ist die zuständige Stelle auf Zack.

(BOR DN 678, Mercedes W116 280 SE, Bj. 1978)

cu

am 4. Oktober 2005 um 21:33

Deswegen dachte ich ja erst es macht nur eine Oldtimeranmeldung Sinn und alt genug ist der ja bald. Aber meines Wissens muss er dann ja zum TÜV für die Umschreibung zum Oldtimer und dann fangen die Probleme mit Gasanlage ohne Papiere an.

Mit einem 07er KZ sollte man sich nicht auf Alltagsfahrten erwischen lassen. Das soll unangenehme Folgen haben. Auf alle Fälle ist dann Schluss mit 07 und dann gibt es glaub ich noch ein Verfahren wegen Steuerhinteerziehung und und und ..

Ich denke da denkt sich einer alles viel zu einfach und zu kuzfristig.

am 4. Oktober 2005 um 21:40

@ JAK-4

Hier hast Du auch noch den Fahrzeugschein vom BOR-DN 678.

BOR-DN 678

.. vollständigen Namen und Adresse. Ist ein FIAT.

 

.. Leute gibts ..

am 4. Oktober 2005 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von Gasjeeper

@ JAK-4

Hier hast Du auch noch den Fahrzeugschein vom BOR-DN 678.

BOR-DN 678

.. vollständigen Namen und Adresse. Ist ein FIAT.

 

.. Leute gibts ..

Hi Nochmal

Ja, Leute gibts...aber noch ist ja nix passiert.

 

Das Kennzeichen ist ein Sammelkennzeichen für mehrere Fahrzeuge. Ist übrigens nicht so ganz einfach zu bekommen und unterliegt vielen Einschränken. Allerdings kein TÜV + ASU erforderlich (in den meisten Bundesländern).

Den Sinn war ursprünglich folgender: Es sollten ganze Sammlungen mit Fahrzeugen jenseits der 20-Jahres-Grenze im öffentlichen Straßenverkehr zwar rollfähig, nicht aber im Alltag bewegt werden dürfen.

Was allerdings draus geworden ist: Einige Zeitgenossen fahren mit diesem Kennzeichen abgewrackte Gebrauchtwagen, die zwar älter sind als 20 Jahre, aber wenig mit echten Young-/Oldtimern zu tun haben, zu reduzierten Steuer- und Versicherungstarifen munter im Alltag herum. Beliebt ist das Kennzeichen auch bei getunten Fahrzeugen, die nie und nimmer das TÜV-Stempel kriegen würden.

Aber, wie gesagt, ganz einfach ist das Kennzeichen nicht zu kriegen und wer dann noch alles umbaut (zu was auch immer) handelt eh mit Vorsatz. Wie auch immer...........

 

Das ist den Politikern auch schon aufgefallen und obwohl die Missbrauchsfälle garnicht soooo häufig vorkommen (sollen ,naja ;) ) wird diskutiert das 07er zu ändern bzw. abschaffen zu wollen.

Da werden sich die echten Youngtimerbesitzter richtig drüber freuen. :(

 

cu JAG-4

Moin,

Die Gasanlage braucht aufgrund des Alters des Fahrzeugs und der Schadstoffeinstufung des Fahrzeuges kein Abgasgutachten. Eine Typgenehmigung der Anlage und eine TÜV Abnahme sind trotzdem erforderlich. Auch wenn für Fahrzeuge keine regelmäßigen TÜV Besuche vorgesehen sind, muss das Fahrzeug dennoch den Strassenzulassungsvorschriften entsprechen und darf nicht gegen seine ursprüngliche Betriebserlaubnis verstossen.

Soll heißen ... Das Auto ansich kann zwar mit einer vergleichsweise günstigen Anlage ausgerüstet werden, zum TÜV und zur Abnahme der Gasanlage muss das Auto trotzdem.

MFG Kester

Danke für die Info , hatte 07 noch nicht gehört.

am 5. Oktober 2005 um 11:15

Also braucht er doch Papiere zur Gasanlage. So etwas ähnliches habe ich mir schon gedacht, wusste aber nicht wie ich das begründen soll.

Das ist auch richtig so, dass die 07er nach Einbau einer Gasanlage auch zum TÜV müssen für eine Abnahme - denn wer kontrolliert sonst den ordnungsgemäßen Einbau.

Themenstarteram 13. November 2005 um 15:47

Ihr habt alle keine Ahnung

 

So, habe jetzt meine 07er Nummer!!! Jetzt mal an alle Besserwisser: Bei der Zulassung einer 07er Nummer braucht man nur die Fahrzeuge angeben, die mit dieser Nummer gefahren werden. TÜV ist nicht erforderlich!!! Man braucht nur eine Verkehrssicherheitsprüfung vom Tüv, falls also eine Gasanlage drin sein sollte, würde der Tüv gar nicht kontrollieren ob die eingetragen ist. Mit dieser Prüfunf vom Tüv meldet man in der Regel ein neues Fahrzeug auf seine 07er Nummer an. Man braucht das Fahrzeug dann nie wieder vorführen, da der Halter ab dann für die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges verantwortlich ist.

am 13. November 2005 um 16:10

Hast Du den TÜV nach der Gasanlage in einer 07er Zulassung direkt gefragt?

Re: Ihr habt alle keine Ahnung

 

Zitat:

Original geschrieben von HappyDavid

Bei der Zulassung einer 07er Nummer braucht man nur die Fahrzeuge angeben, die mit dieser Nummer gefahren werden. TÜV ist nicht erforderlich!!!

Ja gut, aber braucht das Auto nicht trotzdem eine Betriebserlaubnis? Wenn ja, dann ist die mit dem Gasanlageneinbau aber erst mal erloschen.

am 13. November 2005 um 16:27

Re: Re: Ihr habt alle keine Ahnung

 

Zitat:

Original geschrieben von X-Trail-Fahrer

Ja gut, aber braucht das Auto nicht trotzdem eine Betriebserlaubnis? Wenn ja, dann ist die mit dem Gasanlageneinbau aber erst mal erloschen.

NEIN - gem. TÜV braucht er keine Betriebserlaubnis.

siehe Absatz Rotes Dauerkennzeichen

Ich habe da noch folgende Aussage gefunden:

Muss ich mit meinem Oldtimer weiterhin zum TÜV, wenn ich ein rotes Oldtimerkennzeichen habe?

Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht §28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen." Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.

Das heißt für mich: Ist die Gasanlage nicht vom TÜV abgenommen verliert er seinen Versicherungsschutz.

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