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Hebebühne Privat erlaubt?
Hallo,
Möchte mir eine Hebebühne zulegen, da ich es satt hab auf dem Boden rum zu kriechen.
Nun meine Frage, ist eine Hebebühne in ner Privaten Garage in einem normalen Wohngebiet erlaubt?
Es gibt sicherlich in Deutschland Vorschriften für sowas oder.
Ich möchte keine Werkstatt aufmachen, einfach ab und zu mal an meinem Autochen basteln.
Ich möchte aber auch nicht bei der Stadt... Bauamt oder ähnliches nachfragen... denn schlafende ....
weckt man nicht :-)
Kann mir jemand helfen der sich auskennt.
Antworten wie: mach´s einfach, ist deine Garage....
solange es niemanden stört....
lass das Tor zu....
solange du nicht Nachts oder Sonntags schraubst....
etc.
Helfen mir nicht wirklich.
Danke
Beste Antwort im Thema
Das Problem in Deutschland ist , das viele Bürger aus Neid oder anderen Gründen was gegen das Hobby "Auto" allgemein was haben.
Heutzutage was reparieren und Pflegen ist in der Bevölkerung mittlerweile so verpönt das ist schon Wahnsinn.
Auf der einen Seite regen sich die Leute auf das es keine Handwerker gibt ,auf der anderen wird alles vom Staat aus getan das Handwerk in der kleinsten Zelle egal welches zu unterbinden.
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111 Antworten
Ich wüßte nicht daß das ein Problem geben könnte.
Wie groß ist denn die Garage? Ich denke in so einer Standardgarage hast du echt Probleme....
Du kannst doch kaufen was Du willst. Oder täusche ich mich da?
Hier werden auch welche zum Kauf angeboten. Da lese ich nichts von irgendwelchen Verboten.
Wenn es ein reines Wohngebiet (kein Mischgebiet) ist und die Werkstatt nachher auch gewerblich genutzt wird, kann es Probleme geben, v.a. wenn sich die Nachbarn beschweren.
Was bei rein privater Nutzung dagegen sprechen sollte ist mir unklar - evtl. die Raumhöhe, das wurde ja schon genannt. Wenn die Garage umgebaut werden muss (z.B. erhöht) kann das genehmigungspflichtig sein.
vg, Johannes
Sowas würde bestimmt Genehmigungspflichtig.
Ich denke z.B. an die Farbe von Dachpfannen die oft vorgeschrieben ist.
Im Prinzip kann man sich eine Hebebühne jederzeit privat anschaffen und auch benutzen.
Es muss lediglich vom Besitzer bewiesen werden können ,dass diese ausschliesslich zu privaten Zwecken genutzt wird.
Ich darf z.B. auch Zuhause einen Profi-Holzspalter in Verbindung mit ,sage ich mal einem Traktor benutzen ,und bin ja auch laut Gesetz nicht gezwungen die Axt zu schwingen.
man(n) darf halt nicht zu viel Nachbarschaftshilfe leisten
so weit ich weiß gibt es da keine Einschränkungen oder auflagen wenn du eine Hebebühne privat nutzt
gruß sony8v
Hallo,
Ich bin auch kurz davor mir eine Bühne zu holen. Wenn du in der Garage bauliche Maßnahmen verändern mußt die die Statik betreffen mußt du das auf jeden Fall genehmigen lassen. Ansonsten wenn die Höhe passt kannst du, wie schon erwähnt, PRIVAT machen was du willst. Betreibst du sie allerdings gewerblich sieht es vollkommen anders aus, auch mit TÜV und so weiter....
Gruß
hier habe ich was zum thema gefunden:
http://www.autobild.de/artikel/garagennutzung-urteil-3758116.html
im originalartikel stand, dass werkzeug in einer garage üblich sei.
also ich würde die hebbühne durchaus als werkzeug (wagenheber) bezeichnen.
Dieses Urteil wurde auch schon öfter in den Medien behandelt.
Sicherlich kann man der Ansicht sein, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Aber wehe, wenn ein Kläger auftritt und die Amtsmühlen anfangen zu mahlen. Dann gibt es kein zurück mehr und die Richter entscheiden stets nach der Gesetzeslage; und die ist eindeutig.
Die Reparaturkosten, die man durch Eigenleistung am Auto, dank der Hebebühne, eingespart hat, "gehen" für Anwalts und Gerichtskosten mehrfach drauf.
Viele Grüße
quali
also wenn der TE in offenbach wohnt, dann sollte er es lieber bleiben lassen.
interessant wäre zu wissen, ob es eine mietgarage oder eigentum ist.
Auch beim Eigentum redet der Staat mit.
Und je mehr der Staat Geld benötigt, um marode Staaten am Leben zu erhalten, umso mehr wird er nach Geldeinnahmequellen suchen.
So wird er nach Bußgeldern suchen.
Und da können wir sicher sein: Die finder er.
Viele Grüße
dann müsste der liebe staat eine flächendeckende garagendurchsuchung veranlassen.
bei dem genannten fall war der angepisste vermieter auslöser.
wer ein normales verhältnis zu seinem vermiter und der nachbarschaft hat,
der dürfte da keine probleme erwarten.
eine hebebühne ist ein kfz-bezogenes werkzeug, der pkw kann trotzdem in der garage untergebracht werden.
brandschutztechnisch gibt es da auch keine einwende.
also, mit welcher begründung sollte das verboten sein?
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
dann müsste der liebe staat eine flächendeckende garagendurchsuchung veranlassen.
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Ich befürchte, dass solche Schnüffeleien auch kommen werden, Alles, um Geldeinnahmequellen zu erschließen.
Schnüffeleinen sind wir Deutsche ja schon gewöhnt. In der SBZ, (sogenannte) spätere DDR und dann vorher schon in der Diktatur.
Viele Grüße
quali
Eine Hebebühne schränkt je nach Bauart die Nutzung einer Garage zum Abstellen eines Fahrzeugs nicht ein (im Gegensatz zu einer Menge Gerümpel). Ich denke das war schon ein spezieller Fall - gibt ja genug Leute, die ihre Garage voller Gerümpel haben und das Auto dann im öffentlichen Parkraum abstellen. Hier in der Gegend gibt es z.B. jemanden, der seine Garage nur als "Notlösung" verwendet, wenn kein Parkplatz frei ist. Wird einer frei und er bekommt das mit fährt er sofort das Auto raus.
Schwer nachvollziehbar, aber jeder hat so seine Hobbys
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Hier in der Gegend gibt es z.B. jemanden, der seine Garage nur als "Notlösung" verwendet, wenn kein Parkplatz frei ist. Wird einer frei und er bekommt das mit fährt er sofort das Auto raus.
in der tat schwer nachvollziehbar.
ich bin froh, dass mein auto jetzt in der garage platz hat.
geschützt vor hagel, marder, vandalismus, eis und schnee.......