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Hebt eine Ampel eine 30er Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

Themenstarteram 14. Dezember 2023 um 15:17

Hallo.

Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all'. Was lässt sich unser Bürgermeister noch alles einfallen, um sich zu profilieren? Seit Jahrzehnten müssen Fußgänger, auch ich damals, den Ampelübergang nutzen, auch ohne dieses ganze TamTam. Ach ja, nächstes Jahr stehen Neuwahlen ins Haus, simmmmt ja.

Zurück zum Tagesgeschäft. Wir fahren also auf das 30er Schild zu. Viele vergessen es, aber dafür sind ja unsere Ordnungshüter in blau da und messen schön. Muss ja wieder fein Kohle in die Gemeindekasse. Unter dem Schild sind Zusatzangaben zu lesen. Mo-Fr und die Uhrzeit. Außerhalb dieser Werte kann man wieder "Gas geben".

Einige verhalten sich völlig verstört, bleiben nach der Ampel bei Tempo 30 bis zum 700 M !!! entfernten Ortsausgangsschild. Die meisten, so wie ich erhöhen das Tempo wieder auf 50. Täte ich das nicht, könnte ich meinen Gang raus nehmen und mich vom Hintermann schieben lassen, so sehr klebt der mir am Arsch.

Und wisst ihr, was das paradoxe ist ? In den Ferien und außerhalb der Unterrichtszeit ist durchgängig Tempo 50 erlaubt. Wie würdet ihr euch Tempomäßig bis zum Ortsausgangsschild verhalten ?

Gruß

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44 Antworten

Nein, eine Ampel hebt keine Begrenzung auf.

Die Frage des TE wäre in zwei Zeilen zu stellen gewesen.

 

Antwort: 30 gilt weiter.

Ich hab mich auch schon gefragt, was eine Tempobegrenzung aufhebt. An einer Ampelkreuzung könnten ja Fahrzeuge in die tempobegrenzte Straße einbiegen. Die müssen dann ja gleich nach dem Einbiegen die Anzeige für das Tempolimit bekommen.

Und wie ist es auf der Autobahn, hebt eine Zufahrt das Tempolimit auf? Neu Auffahrende können das Limit von vor der Zufahrt nicht kennen, wenn nicht gleich nach der Zufahrt ein Begrenzungsschild steht.

Konkreter Fall: Auf der A2 mehrere Schilderbrücken hintereinander zeigen Tempo 120 an, dann mehrere ausgeschaltete Schilderbrücken. Heben die ausgeschalteten (oder defekten?) Schilderbrücken das Tempolimit auf? Erst nach einer Zufahrt habe ich getraut, wieder zu beschleunigen.

Zitat:

@JohnDoo schrieb am 14. Dezember 2023 um 16:17:32 Uhr:

...

Und wisst ihr, was das paradoxe ist ? In den Ferien ... ist durchgängig Tempo 50 erlaubt

...

Hallo JohnDoo

Das gleube ich nicht, dass außerhalb von Schulferien Tempo 50 innerhalb der ausgewiesenen Zeit gilt.

Schulferien sind in der Regel von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, also weiß man nicht unbedingt in einem anderen Bundesland), ob dort gerade Schulferien sind...

Viele Grüße

der Michael Mark

P.S. Ich lass mich gerne eines Besseren belehren, bitte mit Quellenangabe... Danke

Steht unter dem 30er Zeichen ein Gefahrzeichen mit einer Ampel?

Wenn ja, ist 30 nach der Ampel aufgehoben, sonst gilt es bis zum Ortsausgangsschild weiter.

Crazy.. einfach mal googlen und keine Romane über BM etc. schreiben.

 

Ist auf der Beschilderung kein Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben, gilt meist ab der nächsten Kreuzung, bei der kein neues 30 km/h-Schild folgt, automatisch wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.

Es sei denn, das ganze Gebiet ist 30er Zone. Dieses wird aber explizit ausgeschildert.

Dann lies mal hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/

 

Zitat:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch aufgehoben, wenn diese in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen angezeigt wird und die Gefahr nicht mehr besteht.

Und auch zu Kreuzungen bist du im Irrtum. Auch dort mal lesen!

Zitat:

@yellwork schrieb am 14. Dez. 2023 um 17:24:49 Uhr:

Ist auf der Beschilderung kein Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben, gilt meist ab der nächsten Kreuzung, bei der kein neues 30 km/h-Schild folgt, automatisch wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.

Falsch. Und ein ganz alter Hut.

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden aufgehoben durch eine Auflösung, durch ein neues Geschwindigkeitsschild, durch eine Ortstafel, oder wenn das Geschwindigkeitsschild zusammen mit einem Gefahrzeichen angeordnet wurde, sobald die Gefahr erkennbar vorüber ist.

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden aber nicht durch Kreuzungen aufgehoben.

 

Es gibt sogar Gerichtsurteile wo jemand ein Bußgeld erhalten hat obwohl er nach dem Schild erst eingebogen war. Begründung: aufgrund der Ortskenntnis hätte er es wissen müssen.

 

Zitat:

@nogel schrieb am 14. Dezember 2023 um 18:49:59 Uhr:

 

Es gibt sogar Gerichtsurteile wo jemand ein Bußgeld erhalten hat obwohl er nach dem Schild erst eingebogen war. Begründung: aufgrund der Ortskenntnis hätte er es wissen müssen.

Es gab da mal ein solches Urteil, richtig. Aber meines Wissens wurde das in nächster Instanz kassiert, weil es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

Es darf nicht sein, dass zwei Fahrzeugführer, die an derselben Stelle mit derselben Geschwindigkeit unterwegs sind, unterschiedlich behandelt werden.

Falsch war das eigentlich nicht. In den Ausführungsverordnungen zur StVO ist vorgegeben, dass nach Kreuzungen und Einmündungen die Fortgeltung beschildert sin soll (nicht muss). Der Gedanke dahinter ist der einbiegende Verkehr, der das Limit schwerlich sehen kann wenn da kein Schild ist. Deshalb war das in der StVO der DDR ausdrücklich so geregelt, dass das Limit nur bis zur nächsten Kreuzung / Straßeneinmündung gilt). Aber das schafft der Bundesgesetzgeber nicht. Wie so oft werden lange bekannte redaktionelle Fehler im Text durch irgendwelche abseitigen Verordnungen und Gesetze lieber in die richtige Richtung verschoben (Deutungsprobleme bleiben erhalten), als einfach die Klarstellung im eigentlichen Gesetz (StVO) durchzuführen. Das wäre zu einfach. Deshalb gibt es in diesem Punkt gerne so eine sinnfreie West - Ost - Diskussion.

Zitat:

@JohnDoo schrieb am 14. Dezember 2023 um 16:17:32 Uhr:

Wir fahren also auf das 30er Schild zu. Viele vergessen es, aber dafür sind ja unsere Ordnungshüter in blau da und messen schön. Muss ja wieder fein Kohle in die Gemeindekasse.

Bei Dir liest sich das so, als wenn das ein Problem wäre. Ist doch schön, wenn manche so freiwillig einen Zusatzbeitrag zur Finanzierung der klammen Kommunen leisten. Sonst müssten ja die Steuern erhöhen und da kommt man nicht so einfach um seinen Beitrag herum.

Und weil die Frage auf kam: eine Ab- oder Zufahrt auf der Autobahn hebt ein Tempolimit ebenfalls nicht auf. Auffahrende müssen theoretisch wissen was zuvor auf der Bahn galt, falls kein entsprechendes Schild dies regelt.

Vor allem wenn sie ortskundig sind (gibt Urteile dazu). Sind sie nicht ortskundig dann kann Mann ggf davonkommen (auch Urteil).

Zitat:

@real_Base schrieb am 14. Dez. 2023 um 19:25:27 Uhr:

Und weil die Frage auf kam: eine Ab- oder Zufahrt auf der Autobahn hebt ein Tempolimit ebenfalls nicht auf. Auffahrende müssen theoretisch wissen was zuvor auf der Bahn galt, falls kein entsprechendes Schild dies regelt.

Sicher?

 

Ich denke, an einer Auffahrt steht das Verkehrszeichen 330.

Dann gilt doch die Richtgeschwindigkeit, wenn nichts anderes angezeigt wird.

Zitat:

@real_Base schrieb am 14. Dez. 2023 um 19:25:27 Uhr:

Vor allem wenn sie ortskundig sind (gibt Urteile dazu)

Da fängt bei mir das grübeln an....wie ist ortskundig definiert. Nur weil ich in der Nähe wohne muss ich doch nicht die Tempolimits auswendig lernen.

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