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Heckblincker entfernen

Themenstarteram 5. August 2006 um 13:40

würde mir gerne die heckblinker an meinen 3er entfernen.suche blenden zur verlängerung der heckklappe!habe sie schon vor einigerzeit gesehen, aber vergessen wo! kann mir wer helfen???

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14 Antworten

Hi,

bei ebay werden die Bleche von einer Karosseriebaufirma vertrieben,

Hatte mir sie damals bestellt,weil der TÜV Prüfer das sehen wollte wie das aussieht.Hab das dann sein gelassen weil man mir das nicht eingetragen hätte.

MfG Der Christof

am 5. August 2006 um 17:15

hmmm... hab aber schon 3er gesehn, die das hatten und trotzdem irgendwie durch den tüv gekkomen sind

am 5. August 2006 um 17:19

Wenn Du die Blinker nach Innen in die C Säulen in einen sichtbaren bereich versetzt ,m gehts es! Abr blinker nach hinten müssen seiN!

am 5. August 2006 um 17:30

das einzige das de machen kannst ist deine blinker eine etage tiefer setzten, neben die rückfahrscheinwerfer setzten! dazu müsstest du ein loch bohren und das blinkerbirchen neben das des rückfahrscheinwerfers setzten! dann kannste die blende drübermachen und hast trotzdem einen heckblinker! und der tüv hat wenn es ordentlich gemacht ist normalerweise dann auch nix zu meckern!

ansonsten kann man dir das auto stillegen wenn es nicht eingetragen ist!

Zitat:

Original geschrieben von vandit1

das einzige das de machen kannst ist deine blinker eine etage tiefer setzten, neben die rückfahrscheinwerfer setzten! dazu müsstest du ein loch bohren und das blinkerbirchen neben das des rückfahrscheinwerfers setzten! dann kannste die blende drübermachen und hast trotzdem einen heckblinker! und der tüv hat wenn es ordentlich gemacht ist normalerweise dann auch nix zu meckern!

ansonsten kann man dir das auto stillegen wenn es nicht eingetragen ist!

Stillegen will ich meinen nicht,will das wenn ich schon was mache das auch eingtragen wird,nur wo kann man sowas noch eintragen?

 

MfG Der Christof

am 5. August 2006 um 17:42

wie gesagt, wenn es ordentlich gemacht ist und du weiterhin einen heckblinker hast!!! dann sollte dir das jeder tüv-prüfer genehmigen! so war es mal bei nem kumpel von mir! leider kann ich ihn nicht mehr fragen, denn er wohnt nimmer hier! aber er hat das genauso gemacht wie ich es dir beschrieben habe!

musst evtl. dann mehrere prüfstellen aufsuchen, denn die alten mürigen pfrüfer sehen sowas meistens nicht gern! für die muss ein auto ein auto bleiben :)

erkundige dich am besten mal bei deiner prüfstelle! schildere dennen dann was du vorhast und wenn sie dies absegnen, kannste es dann auch machen!

Würde mich wundern wenn ein Prüfer sowas wirklich abnimmt.Du darfst an den Rückleuchten nichts umbauen! Genauso wenig wie du dir Blinker nicht einfach in die Scheinwerfer setzen darfst.

So erlischt die BE !

Es gibt jedoch extra Rückleuchten für solch einen Umbau.Frag mich aber nicht nach Gutachten oder ABE.Weiß nich ob die sowas haben.

Gruß

am 6. August 2006 um 8:00

Das bedenken was ich dabei habe ist,das die Rückleuchten ein Lichttechnisches Gutschaten haben und wenn ich die Rückleuchten jetzt verändere erlischt doch dieses,weil die Rückleuchten so nicht geprüft worden sind oder täusche ich mich jetzt?

MfG Der Christof

Zitat:

Original geschrieben von christof_blkg

Das bedenken was ich dabei habe ist,das die Rückleuchten ein Lichttechnisches Gutschaten haben und wenn ich die Rückleuchten jetzt verändere erlischt doch dieses,weil die Rückleuchten so nicht geprüft worden sind oder täusche ich mich jetzt?

MfG Der Christof

So isses...kann richtig teuer werden wenn Du mit so umgebauten Leuchten mal angehalten wirst.

am 6. August 2006 um 9:28

alternativ kannste dir irgendwo ausm zubehör als blinker geprüfte leuchten kaufen und die hinten irgendwo anders anbauen. dann darfst das belch davor machen - aber ob das nun unbedingt schöner aussieht? :)

loch in den reflektor vom rückfahrlicht bohren und dort ne lampe als blinker zu betreiben ist nicht bestandteil des lichttechnischen gutachtens, welches das rücklicht für seine zulassung durchlaufen hat. somit hat das ganze teile keine zulassung mehr für den straßenverkehr und ist somit nicht erlaubt - egal ob das nun irgend ein korrupter tüv-prüfer abnimmt oder nicht.

Oder gleich Rüllis nehmen die nicht so hoch sind wie die vom G3,sondern z.b. Astra F oder so,weil die ja dann schon ´n Lichttechnisches Gutachten besitzen.

MfG Der Christof

am 6. August 2006 um 11:25

wie gesagt, in der nachbarschaft hat hier so ein heini gewohnt, der auch am dreier die blinker entfernt hat! weiss das ganz genau weil ich mich da noch gefragt habe damals was das jetzt für ein komisches heck sein soll! der hat die blinker eine etage tiefer in den schacht der rückfahrscheinwerfer intergriert! un der hat bei der KUS trotzdem den tüv bestanden und es abgesegnet bekommen!

ich würde es hier nicht schreiben wenn es nicht so wäre!!!

Zitat:

wie gesagt, in der nachbarschaft hat hier so ein heini gewohnt, der auch am dreier die blinker entfernt hat! weiss das ganz genau weil ich mich da noch gefragt habe damals was das jetzt für ein komisches heck sein soll! der hat die blinker eine etage tiefer in den schacht der rückfahrscheinwerfer intergriert! un der hat bei der KUS trotzdem den tüv bestanden und es abgesegnet bekommen!

Ich erlebe in meinem Job auch einen Haufen Leute die mal von irgendwelchrn Häusern springen oder sich vor die Bahn schmeißen und es überleben, aber trotzdem mache ich es nicht...

Soll heißen: Nur weil es ein anderer hat oder macht muß es ja nicht legal sein, und nur weil ein Prüfer ihm das durchgehen lassen hat muß es der nächste, der es etwas genauer sieht ja nicht auch machen.

Fakt ist daß eine Lampe an der man etwas ändert nicht mehr dem Gutachten entspricht, d.h. entweder neues Lichtgutachten (sehr teuer) oder wie oben schon geschrieben gleich Lampen nehmen die flacher sind und bereits ein Lichtgutachten haben, dann ist die Eintragung kein Problem.

schau ma bei ebay da gibbet rot weiße rüllis die schon gekürzt sind und auch e zulassung haben ... ich weis zwar nich von welchem hersteller die sind aber wennste da ma suchst wirste was finden :)

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