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Heckleuchten gedimmt an bei Tagfahrlich. Ist das möglich?

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 17. April 2013 um 9:45

Kann man beim Passat Variant mit Xenon bj. 2012 die Heckleuchten gedimmt mit den Tagfahrlicht leuchten lassen. Kennt sich jemand damit aus, was im Steuergerät programmiert werden muss? Bitte um eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von saschamolitor

Ok. Das was gesagt wurde mit den Gedimmten Tagfahrlicht beim blinken ist bei allen Audis mit Xenon seit 2008 Standart. Also ist es erlaubt.

Ich dachte, du wolltest hinten dimmen.

Ich hab meinen Golf auch so codieren lassen, dass die Heckleuchten mit an sind, weil ich's immer noch doof finde, dass vorne was leuchtet und hinten nichts.

Obwohl's ja wg. "vom Gegenverkehr gesehen werden" nur vorne reicht.

Aber - was sieht man am Tag von einer gedimmten Heckleuchte noch?

Gruß

ROD.

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Gedimmt schon mal gar nicht.

Damit ändert du die Rückleuchten und deine Betriebserlaubnis erlischt. Wenn dir jemand hinten drauf fährt und ein Gutachter beim Schaden geholt wird - tja. Ein guter Anwalt verbiegt das dann so, dass man eine Teilschuld hat etc.

Entweder an oder aus, aber nichts mit dimmen am Tag.

Themenstarteram 17. April 2013 um 11:50

Also darf ich am Tag mein Abblendlicht nicht einschalten, weil es zu unsicher ist und ich mich strafbar mache. Hää? Sehe es eher als Sicherheit. Und die PKW von VW die als Re-Import aus den Skandinavischen Ländern in Deutschland zugelassen werden haben auch die Rückleuchten mit Tagfahrlicht gedimmt an. Warum dürfen die dann in Deutschland zugelassen werden?

Das einzige was gedimmt offiziell zugelassen ist, sind die TFL vorne, die gedimmt als "Standlicht / Begrenzungsleuchten" verwendet werden. Dann müssen sie aber genau den Vorgaben für die Begrenzugsleuchten entsprechen. Kann man alles in den entsprechenden EU-Vorschriften nachlesen.

Das ist beim Passat mit Xenon z.B. so.

Man kann auch z.B. codieren, dass das TFL auf der Seite ausgeht, wo geblinkt wird. Denke dass auch so eine Schaltung in Deutschland nicht zulässig ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von saschamolitor

Also darf ich am Tag mein Abblendlicht nicht einschalten, weil es zu unsicher ist und ich mich strafbar mache. Hää? Sehe es eher als Sicherheit. Und die PKW von VW die als Re-Import aus den Skandinavischen Ländern in Deutschland zugelassen werden haben auch die Rückleuchten mit Tagfahrlicht gedimmt an. Warum dürfen die dann in Deutschland zugelassen werden?

Les doch bitte genauer. Natürlich darfst du das Rücklicht so schalten, dass es mit dem Tagfahrlicht vorne an ist.

Aber eben nicht gedimmt!

Themenstarteram 17. April 2013 um 13:24

Ok. Das was gesagt wurde mit den Gedimmten Tagfahrlicht beim blinken ist bei allen Audis mit Xenon seit 2008 Standart. Also ist es erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von saschamolitor

Ok. Das was gesagt wurde mit den Gedimmten Tagfahrlicht beim blinken ist bei allen Audis mit Xenon seit 2008 Standart. Also ist es erlaubt.

Schon. Aber die haben ja auch die Zulassung dafür bekommen.

Es ist halt so speziell in Deutschland. Hier hat man strenge Gesetzte, die in anderen Ländern zum Teil niemand jucken.

Aber.... es ist Deutschland hier. :D

http://www.youtube.com/watch?v=WzKrorbHt64

Zitat:

Original geschrieben von saschamolitor

Ok. Das was gesagt wurde mit den Gedimmten Tagfahrlicht beim blinken ist bei allen Audis mit Xenon seit 2008 Standart. Also ist es erlaubt.

Ich dachte, du wolltest hinten dimmen.

Ich hab meinen Golf auch so codieren lassen, dass die Heckleuchten mit an sind, weil ich's immer noch doof finde, dass vorne was leuchtet und hinten nichts.

Obwohl's ja wg. "vom Gegenverkehr gesehen werden" nur vorne reicht.

Aber - was sieht man am Tag von einer gedimmten Heckleuchte noch?

Gruß

ROD.

Wenn man will, dass vorne und hinten was leuchtet, sollte man mit Standlicht fahren. Die LEDs vorne sind dann dunkler und die hinten sind ganz normal an. Dass man so nicht fahren darf, soll erstmal einer beweisen. Viele Nachrüst-LED-Tagfahrlichter mit ABE sind nicht heller als die am Passat bei Standlicht.

Zum Thema Heckleuchten dimmen: Verstehe ich nicht. Ich finde, dass die Heckleuchten bei Tageslicht ohnehin kaum bis gar nicht als leuchtend zu erkennen sind. Mir sind sie jedenfalls tagsüber zu dunkel. "Sichtbar" werden sie erst, wenn man auf der Bremse steht oder eben in der Dämmerung/bei Nacht.

Zitat:

Original geschrieben von icebeer87

Wenn man will, dass vorne und hinten was leuchtet, sollte man mit Standlicht fahren. Die LEDs vorne sind dann dunkler und die hinten sind ganz normal an. Dass man so nicht fahren darf, soll erstmal einer beweisen. Viele Nachrüst-LED-Tagfahrlichter mit ABE sind nicht heller als die am Passat bei Standlicht.

Zum Thema Heckleuchten dimmen: Verstehe ich nicht. Ich finde, dass die Heckleuchten bei Tageslicht ohnehin kaum bis gar nicht als leuchtend zu erkennen sind. Mir sind sie jedenfalls tagsüber zu dunkel. "Sichtbar" werden sie erst, wenn man auf der Bremse steht oder eben in der Dämmerung/bei Nacht.

Auch gilt, es ist Deutschland hier. Verboten. ;) Das gibt`s schriftlich auf weis.

http://www.youtube.com/watch?v=WzKrorbHt64

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Das gibt`s schriftlich auf weis.

Wo? Quelle?

Zitat:

Original geschrieben von icebeer87

Wenn man will, dass vorne und hinten was leuchtet, sollte man mit Standlicht fahren. Die LEDs vorne sind dann dunkler und die hinten sind ganz normal an.

Und was bitteschön soll daran besser sein, als an "meiner" Lösung.

Es heißt ja nicht umsonst Standlicht.

Außerdem ist ja dann der gewünschte Effekt des TFL (besseres Erkennen des Gegenverkehrs) weg.

Bin mir auch sicher, dass das Fahren mit Standlicht in irgendeinem Paragraphen verboten ist.

Also warum umständlich (illegal), wenn's einfach (legal) auch geht :confused::confused::confused:

Zitat:

Original geschrieben von ROD.

Und was bitteschön soll daran besser sein, als an "meiner" Lösung.

Deine Lösung wird am Passat wahrscheinlich nicht funktionieren. Das ist der triviale Grund. Ich wollte bei meinem beispielsweise das statische Kurvenlicht über die Nebler wegcodieren lassen. Beim Golf 6 kein Problem, beim Passat derzeit nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von ROD.

Es heißt ja nicht umsonst Standlicht.

Außerdem ist ja dann der gewünschte Effekt des TFL (besseres Erkennen des Gegenverkehrs) weg.

Nein, ist er nicht. Bei Standlicht sind die vorderen LEDs trotzdem an, nur eben nur noch halb so hell. Sie sind damit immer noch heller als die meisten Nachrüstkits, blenden nur eben bei der Benutzung bei Nacht (=> Standlicht) nicht die anderen Verkehrsteilnehmer. Nutzt man das TFL in der Nacht, blendet das die anderen Verkehrsteilnehmer extrem, weil das LED Licht eben gleichstark in alle Richtungen strahlt und nicht wie die Scheinwerfer nur einen bestimmten Bereich ausleuchtet. Sehe ich jedes Mal wieder, wenn ich mein Auto an der Straße parke und in der Dunkelheit den Zündschlüssel umdrehe.

Zitat:

 

Deine Lösung wird am Passat wahrscheinlich nicht funktionieren. Das ist der triviale Grund. Ich wollte bei meinem beispielsweise das statische Kurvenlicht über die Nebler wegcodieren lassen. Beim Golf 6 kein Problem, beim Passat derzeit nicht möglich.

OK, wenn das tatsächlich immer noch nicht gelöst ist, dann sieht's schon wieder anders aus.

Bin ja schon froh, dass meine GTI keine Abbiege-Lichtorgel-Funktion hat.

Apropos Nebler:

Wenn du die mit Standlicht einschaltest sieht der Passat von vorn praktisch so aus wie der ohne Xenon. Mußt zwar noch mehr am Lichtschalter rumfummeln, aber wäre ja vielleicht auch ne Lösung.

Dass - zumindest früher - die "Halbstarken" so rumgefahren sind, mußt du halt ausblenden.

Und ob's im engeren Sinn legal ist, ist dann die andere Sache.

Gruß

ROD.

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