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heckschaden durch 8jähriges fahrradfahrendes Kind? wer zahlt?
Hallo
mir ist am samstag ein kind mit seinem fahrrad an mein parkendes auto gefahren. genauer gesagt ins heck.
nun habe ich auf der rechten seite der heckklappe eine beule und einen tiefen kratzer, der sich über die rückleuchte zieht.
das kind ist 8 jahre alt und war mit seinem opa unterwegs.
ich war zu dieser zeit nicht anwesend, die sache wurde aber polizeilich aufgenommen.
dem opa tut die sache sehr leid, er hat ja auch fairerweise sofort die polizei alarmiert.
das problem ist nun, dass er uns heute mitgeteilt hat, dass seine tochter, also die Mutter (alleinerziehend) des 8jährigen jungen wohl nicht in dem maße versichert ist , dass dieser schaden über eine haftpflicht oder hausratversicherung abgedeckt werden könnte. scheinbar ist das bei einem 8jährigen noch nicht der fall, dass die haftpflicht oder ähnliches einspringt.
ich kenn mich mit versicherungen nur sehr schlecht aus und wollte euch somit vorab um rat bitten, bevor ich einen anwalt einschalte.
stimmt das, dass möglicherweise keine versicherung der mutter greifen kann?
kann man nicht auch die haftpflichtversicherung des grossvaters beanspruchen, der zum unfallzeitpunkt ja aufsichtsperson war?
falls keine versicherung greifen sollte, ist es auch möglich den schaden angemessen richten zu lassen und dann den anspruch auf die kosten geltend zu machen, d.h. die rechnung zur erziehungsberechtigten des kindes schicken?
oder hat man wirklich sprichwörtlich pech gehabt wenn einem ein kind mit dem fahrrad ins parkende auto brettert.
die sache wurmt mich mittlerweile doch sehr.
dankeschön
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15 Antworten
Hi,
nur 6 Threads weiter unten.....
http://www.motor-talk.de/t1019277/f13/s/thread.html
Fazit:
Du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben - und gerade deswegen halte ich die Hinzuziehung eines Anwaltes für verfrüht.
Versuch nen Kostenvoranschlag zu machen und dir wenigstens einen Teil ersetzen zu lassen - fifty-fitfy z.B.
Grüße
Schreddi
@nordberg, im Thread, auf den Schreddi schon richtig hingewiesen hat, kannst Du dich in diesem Bereich updaten.
Dein Schadenersatzanspruch ist nicht davon abhängig ob jemand eine PHV hat oder nicht hat. Im Übrigen hast Du auch keinen sogenannten Direktanspruch an eine Haftpflichtversicherung, die möglicherweise das Risiko versichert hat.
wie siehts aus mit aufsichtsvernachlässigung?
die eltern oder erziehungsberechtigten sind doch zur aufsicht verpflichtet.
@FUNKY-ONE, eine juristische Bewertung ist doch nur möglich wenn man Einzelfallkenntnisse hat. Zudem stößt ein Laie da ganz schnell an seine "Kompetenzgrenzen".
Ich würde einen gleichlautenden Schadenersatzanspruch an die Mutter und den Opa des Kindes stellen und erstmal dann das Ergebnis davon abwarten.
Moin,
nach der relativ aktuellen Rechtssprechung des BGHs greift das Haftungsprivileg für Kinder unter 10 Jahren beim Auffahren auf ein parkendes Fahrzeug nicht, da der Grund für die haftungsmäßige Besserstellung der Kinder - nämlich deren Überforderung im motorisierten Verkehr - in diesem Fall keine Auswirkung gehabt hat (BGH, Urteile vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 335/03 und Az.: VI ZR 365/03). Einfach mal googlen...
Ich würde daher einen Anspruch gegen das Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigten sehen und diesen auch so durchsetzen. Falls diese Personen Probleme machen -> Fachanwalt für Verkehrsrecht.
grüße
Der wichtige Unterschied zu dem von Schreddi zitierten Thread ist, daß es hier um ein parkendes Auto handelte. "Christian R" hat eigentlich alles wesentliche gesagt.
Falls keine Privathaftpflichtversicherung besteht wird die
entscheidende Frage in diesem Fall wohl eher sein, ob die Mutter überhaupt wirtschaftlich in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen.
Ein 8-jähriger im Straßenverkehr ist nicht haftbar zu machen. Einen Einschluß für deliktunfähige Kinder in der PHV scheint die Mutter wohl nicht zu haben.
Eine Aufsichtspflichtverletzung kann ich hier nicht erkennen. Das Kind war auch immerhin mit einem Erwachsenen unterwegs! Zum einen werden an die Aufsichtspflicht keine übermäßigen Maßstäbe gesetzt und mal ehrlich, wie hätte der Opa das Anfahren an ein parkendes Auto verhindern können. In dem er selbst absteigt und das Fahrrad des Enkels am Lenker führt??
Keine Chance vor Gericht. So sehe ich das. Anders sehe es evtl. aus, wenn der Junge am laufenden Band solche Schäden verursachen würde, die Aufsichtspersonen das wüssten und vielleicht die entsprechenden örtlichen Bedingungen so sind, dass jedem normalen Erwachsenen hätte klar sein müssen, dass eine Kollision mit einem parkenden Auto an dieser Stelle unvermeidlich ist.
@ traumzauber: Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?! Anders kann ich mir eine derartige Unwissenheit nicht erklären.
Zur Verdeutlichung ein paar Zitate aus dem BGH-Urteil:
Zitat:
Leitsatz:
Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.
Zitat:
Am 12. September 2002 veranstalteten der damals neun Jahre alte Beklagte zu 1 (nachfolgend: Beklagter), sein Zwillingsbruder und ein Klassenkamerad auf der Fahrbahn der M.-straße in K. ein Wettrennen mit Kickboards.
Zitat:
Obgleich der Beklagte im Umgang mit einem Kickboard geübt war, stürzte er aus Unachtsamkeit. Sein Kickboard prallte gegen den ordnungsgemäß am rechten Straßenrand geparkten PKW des Klägers. Es entstand ein Sachschaden, für den der Kläger nebst weiteren Folgeschäden vom Beklagten und - wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht - auch von dessen Eltern Ersatz begehrt hat
und jetzt kommt es
Zitat:
Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand.
Der Beklagte ist gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger den aufgrund des Zusammenpralls seines Kickboards mit dessen PKW entstandenen Schaden zu ersetzen.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?...
Noch Fragen?
Zitat:
Ein 8-jähriger im Straßenverkehr ist nicht haftbar zu machen.
Stimmt.
Aber der Gesetzgeber hat erkannt, daß die Anwendung dieses Grundsatzes bei Schäden an parkenden Fahrzeugen nichts mit dem Schutz der Kinder vor den Gefahren des (fließenden!) Verkehrs zu tun hat. Also wurde durch die Rechtsprechung nochmals "zurückgerudert" und für den ruhenden Verkehr gilt nach wie vor die "übliche" 7-Jahres-Grenze, wobei Ausnahmen, je nach der Reife des Kindes, allerdings möglich sind. Die Aussichten, den Schaden ersetzt zu bekommen, sind also in diesem Fall doch recht gut, zumindest wenn ne Privathaftpflichtvers. besteht. Ohne Versicherung hängt´s natürlich auch davon ab, ob die Mutter überhaupt zahlen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Ohne Versicherung hängt´s natürlich auch davon ab, ob die Mutter überhaupt zahlen kann.
Wenn sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Begleichung des Schadens im Stande sein sollte, dann kann der Geschädigte zumindest immer noch einen Vollstreckungstitel mit 30-jähriger Gültigkeit erwirken.
Zitat:
Wenn sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Begleichung des Schadens im Stande sein sollte, dann kann der Geschädigte zumindest immer noch einen Vollstreckungstitel mit 30-jähriger Gültigkeit erwirken
Ja schon, aber das hat dann nichts mehr mit einer relativ kurzfristigen und problemlosen Schadenregulierung zu tun, zumal ja auch bis zur Erwirkung des Titels erstmal noch weitere Kosten anfallen.
Natürlich auch gegen das Kind...vielleicht kommt dieses ja wenigstens zu Geld.
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
@ traumzauber: Hast du meinen Beitrag nicht gelesen?! Anders kann ich mir eine derartige Unwissenheit nicht erklären.
Entschuldigung, hier ist mir selbst etwas durcheinander geraten. Es stimmt natürlich, was du schreibst. Nochmal sorry.
Kein Thema...