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Heizdauer Frontscheibe
Wie lange dauert es bei euch bis man eine Wirkung der Frontscheibenheizung feststellt? Bei mir gehen da 5min ins Land
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18 Antworten
Erstmal hallo,
meine Lüftung bläst gefühlt eine halbe Ewigkeit.
Selbiges Thema wird gerade hier diskutiert:
https://www.motor-talk.de/.../...tung-der-klimaautom-t6651187.html?...
siehe ab 11.01.2021
Zitat:
@BMWizzle schrieb am 13. Januar 2021 um 11:26:57 Uhr:
Frontscheibenheizung feststellt?
Meinst Du die normale Defrosterfunktion der Klimaautomatik oder die elektrische Frontscheibenheizung? Letztere braucht bei mir auch ein paar Minuten. Hängt natürlich auch davon ab, wie kalt es ist und was auf der Frontscheibe an Eis ist.
Zitat:
@Veria2006 schrieb am 13. Januar 2021 um 11:52:05 Uhr:
Zitat:
@BMWizzle schrieb am 13. Januar 2021 um 11:26:57 Uhr:
Frontscheibenheizung feststellt?
Meinst Du die normale Defrosterfunktion der Klimaautomatik oder die elektrische Frontscheibenheizung? Letzter braucht bei mir auch ein paar Minuten. Hängt natürlich auch davon ab, wie kalt es ist und was auf der Frontscheibe an Eis ist.
Kann ich genau so unterschreiben. Aber in der Regel sieht man schon nach 2min erste Wirkung der Drahtheizung in der Scheibe.
Ja geht um die elektrische mit den Drähten drin. Wenn man es über die Lüftung macht geht gar nix weil der Zuheizer/Quickheat nur während der Fahrt aktiv zu sein scheint
Zitat:
@BMWizzle schrieb am 13. Januar 2021 um 14:14:41 Uhr:
Ja geht um die elektrische mit den Drähten drin.
Meine Erfahrung damit: bei bereifter oder überfrorener Scheibe Motor an, el. Frontscheibenheizung an, Defrosterstellung der Klima an, Seiten- und Heckscheibe freimachen, wenn ich damit fertig bin (2 bis 3 min.), ist die Frontscheibe soweit angetaut, dass ich das Eis bzw. den Reif meist ohne großes Kratzen wegschieben kann mit dem Eiskratzer. Wartet man allerdings, bis alles weggetaut ist, dauert das natürlich erheblich länger.
Motor an und Scheiben kratzen geht gar nicht, also laut schwachsinniger Straßenverkehrsordnung.
Zitat:
@-Pitt schrieb am 13. Januar 2021 um 14:55:32 Uhr:
Motor an und Scheiben kratzen geht gar nicht, also laut schwachsinniger Straßenverkehrsordnung.
Die StVo gilt nicht auf Privatgrundstücken...Möglicherweise verstößt dieses aber gegen andere Auflagen & Gesetze...
Wenn ich den Motor beim Freikratzen nicht laufen lassen würde käme ich gar nicht los bei der Warterei bis anschließend dann die Scheiben beschlagfrei sind...
Tja Theorie und Praxis.........
Für die Gesetzgeber ein Buch mit sieben Siegeln.
Und für Anwälte eine Goldgrube.
Zitat:
@Veria2006 schrieb am 13. Januar 2021 um 14:29:16 Uhr:
Zitat:
@BMWizzle schrieb am 13. Januar 2021 um 14:14:41 Uhr:
Ja geht um die elektrische mit den Drähten drin.
Meine Erfahrung damit: bei bereifter oder überfrorener Scheibe Motor an, el. Frontscheibenheizung an, Defrosterstellung der Klima an, Seiten- und Heckscheibe freimachen, wenn ich damit fertig bin (2 bis 3 min.), ist die Frontscheibe soweit angetaut, dass ich das Eis bzw. den Reif meist ohne großes Kratzen wegschieben kann mit dem Eiskratzer. Wartet man allerdings, bis alles weggetaut ist, dauert das natürlich erheblich länger.
So ist es bei meinem auch. War beim Volvo auch nicht anders. Es dauert halt ein wenig.
Zitat:
@CountZafira schrieb am 13. Januar 2021 um 15:12:58 Uhr:
Zitat:
@-Pitt schrieb am 13. Januar 2021 um 14:55:32 Uhr:
Motor an und Scheiben kratzen geht gar nicht, also laut schwachsinniger Straßenverkehrsordnung.
Die StVo gilt nicht auf Privatgrundstücken...Möglicherweise verstößt dieses aber gegen andere Auflagen & Gesetze...
"Der bundesweite Tatbestandskatalog sieht hierfür ein Bußgeld von 80 Euro vor. Die Landesimmissionsschutzgesetze hingegen legen für das unnötige Laufenlassen eines Motors auch schon mal ein wesentlich höheres Bußgeld an. Gemäß dem LImSchG Berlin z. B. können hier (zumindest in der Theorie) bis zu 50.000 Euro anfallen.
Wann welche Sanktion verhängt wird, ist davon abhängig, ob der betreffende Fall in den Geltungsbereich der StVO fällt oder den des Landesimmissionsschutzgesetzes. Dieser ist üblicherweise zu Anfang jedes Landesgesetzes definiert."
Kann ja mal jemand austesten was geht.
Zitat:
@-Pitt schrieb am 13. Januar 2021 um 14:55:32 Uhr:
Motor an und Scheiben kratzen geht gar nicht, also laut schwachsinniger Straßenverkehrsordnung.
Deswegen macht man es ja auch weil es schwachsinnig ist und wir es begriffen haben nur der Gesetzgeber nicht.
Der Gesetzgeber ist Weltfremd und lässt sich fahren, die wissen doch nicht das es kalte Autoinnenräume gibt.
Kleiner Tipp: abends die Scheibe abdecken spart am nächsten Morgen Ärger und Wartezeit.