1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Helme Italien/Frankreich

Helme Italien/Frankreich

Harley-Davidson
Themenstarteram 21. April 2008 um 12:56

Hallo

Hab in letzter Zeit nichts gutes über Italien gehört (was Helmpflicht angeht) Dort soll es sogar möglich sein das Mopped "beschlagnahmt" wird wenn den Carabinieris der Helm nicht gefällt. Weis jemand ob die Franzmänner auch so scharf sind?

Beste Antwort im Thema

Gibt wohl irgendwo eine Vorschrift das ein Helm in Frankreich drei (3) Reflektoren haben muss. (habe ich in einem anderen Forum gelesen) Aber: sind se nicht dran, ist es auch nicht so tragisch! :confused::confused::confused:

Aber ansonsten nix dramatisches.

Italien:

Zitat:

Helmpflicht

Nach Artikel 171 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) muss jeder Fahrer eines zweirädrigen Kraftrades sowie ein eventueller Beifahrer einen Helm tragen. Dies gilt für alle Krafträder, also sowohl für Motorräder als auch Kleinkrafträder (z.B. Motorroller). In Italien dürfen darüber hinaus nur solche Helme benutzt werden, die den vom Transportministerium festgelegten Normen entsprechen. Danach sind nur Schutzhelme zugelassen, die entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Dieses ECE-Genehmigungszeichen (in der Regel im Helm als Sticker angebracht) ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert worden ist. Grundsätzlich erfüllen die Helme, die in Deutschland im Fachhandel erhältlich sind, diese Voraussetzungen.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 74 bis 296 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung. Die Verwahrung des Fahrzeugs obliegt während dieser Zeit dem Halter des Fahrzeugs; dieser kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug hinterstellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.

Fahrverhalten

Nach Art. 170 Abs.1 Codice della Strada muss der Fahrer eines Motor- oder Kleinkraftrades die volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine haben; er muss korrekt sitzen und das Lenkrad mit beiden Händen halten bzw. mit einer Hand, wenn dies zum Manövrieren oder für Handzeichen erforderlich ist. Darüber hinaus muss das Vorderrad während der Fahrt stets Bodenkontakt haben.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verhaltensvorschriften werden mit einer Geldbuße in Höhe von 74 bis 196 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 170 Abs. 7 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme.

Quelle: adac.de

Gruß

flhti

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten

Von Italien habe ich das auch schon gehört und gelesen. Weiß nur leider nicht mehr wo.

Wenn es aber dringend bzw. wichtig ist, würde ich beim ADAC oder so nachfragen. Geben auch mal an Nichtmitglieder ne Auskunft.

 

Die spinnen die Römer!!!!:p

Gibt wohl irgendwo eine Vorschrift das ein Helm in Frankreich drei (3) Reflektoren haben muss. (habe ich in einem anderen Forum gelesen) Aber: sind se nicht dran, ist es auch nicht so tragisch! :confused::confused::confused:

Aber ansonsten nix dramatisches.

Italien:

Zitat:

Helmpflicht

Nach Artikel 171 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) muss jeder Fahrer eines zweirädrigen Kraftrades sowie ein eventueller Beifahrer einen Helm tragen. Dies gilt für alle Krafträder, also sowohl für Motorräder als auch Kleinkrafträder (z.B. Motorroller). In Italien dürfen darüber hinaus nur solche Helme benutzt werden, die den vom Transportministerium festgelegten Normen entsprechen. Danach sind nur Schutzhelme zugelassen, die entsprechend der ECE-Regelung (Economic Commission of Europe) Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach dieser ECE-Regelung vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Dieses ECE-Genehmigungszeichen (in der Regel im Helm als Sticker angebracht) ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert worden ist. Grundsätzlich erfüllen die Helme, die in Deutschland im Fachhandel erhältlich sind, diese Voraussetzungen.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 74 bis 296 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 171 Abs. 3 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme / Sicherstellung. Die Verwahrung des Fahrzeugs obliegt während dieser Zeit dem Halter des Fahrzeugs; dieser kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug hinterstellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.

Fahrverhalten

Nach Art. 170 Abs.1 Codice della Strada muss der Fahrer eines Motor- oder Kleinkraftrades die volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine haben; er muss korrekt sitzen und das Lenkrad mit beiden Händen halten bzw. mit einer Hand, wenn dies zum Manövrieren oder für Handzeichen erforderlich ist. Darüber hinaus muss das Vorderrad während der Fahrt stets Bodenkontakt haben.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verhaltensvorschriften werden mit einer Geldbuße in Höhe von 74 bis 196 Euro geahndet. Zusätzlich zur Geldbuße wird gemäß Art. 170 Abs. 7 Codice della Strada das Fahrzeug für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt; bei einem erneuten Verstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt dagegen eine 90-tägige Beschlagnahme.

Quelle: adac.de

Gruß

flhti

wie ist denn das mit der Warnweste? muss ich immer eine dabei haben oder gar tragen? Darf auf der Warnweste wenigstens ein skull drauf sein? :D

 

 

Ich frage wegen dem hier:

Neue Vorschrift ab 1. Juli 2008 / Länderregelungen unterschiedlich

Frankreich führt Warnwesten-Pflicht ein

 

Künftig gilt die ADAC

Warnwestenpflicht auch in Frankreich

Immer mehr europäische Länder führen eine Warnwesten-Pflicht ein. Neuestes Beispiel ist Frankreich: Die entsprechende Vorschrift gilt ab 1. Juli 2008, meldet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

 

 

Den Angaben zufolge muss eine reflektierende Warnweste im Fahrzeug mitgeführt und bei Pannen auf Autobahnen vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden.

Eine Warnwesten-Pflicht gilt außerdem in Belgien, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei sowie in Spanien, Tschechien und Ungarn.

Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet, etwa was die Zahl der Warnwesten betrifft oder die Art der Straßen, auf denen sie bei welchen Ereignissen zu welchen Tageszeiten zu benutzen sind. Auch sind zum Teil ausländische Autofahrer von der Pflicht befreit; ebenso gelten für Motorräder teils abweichende Regelungen. In Deutschland, Rumänien und Tschechien sind Warnwesten bisher nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen Pflicht.

Wer - im wahrsten Sinne des Wortes - sicher gehen will, führt eine Warnweste für jeden Insassen mit und benutzt diese auch tatsächlich. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von hd_40er

wie ist denn das mit der Warnweste? muss ich immer eine dabei haben oder gar tragen? Darf auf der Warnweste wenigstens ein skull drauf sein? :D

 

Ich frage wegen dem hier:

Neue Vorschrift ab 1. Juli 2008 / Länderregelungen unterschiedlich

Frankreich führt Warnwesten-Pflicht ein

Künftig gilt die ADAC

Warnwestenpflicht auch in Frankreich

Immer mehr europäische Länder führen eine Warnwesten-Pflicht ein. Neuestes Beispiel ist Frankreich: Die entsprechende Vorschrift gilt ab 1. Juli 2008, meldet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

 

Den Angaben zufolge muss eine reflektierende Warnweste im Fahrzeug mitgeführt und bei Pannen auf Autobahnen vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden.

Eine Warnwesten-Pflicht gilt außerdem in Belgien, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, der Slowakei sowie in Spanien, Tschechien und Ungarn.

Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet, etwa was die Zahl der Warnwesten betrifft oder die Art der Straßen, auf denen sie bei welchen Ereignissen zu welchen Tageszeiten zu benutzen sind. Auch sind zum Teil ausländische Autofahrer von der Pflicht befreit; ebenso gelten für Motorräder teils abweichende Regelungen. In Deutschland, Rumänien und Tschechien sind Warnwesten bisher nur in gewerblich eingesetzten Fahrzeugen Pflicht.

Wer - im wahrsten Sinne des Wortes - sicher gehen will, führt eine Warnweste für jeden Insassen mit und benutzt diese auch tatsächlich. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen.

 

die muss immer über die lederjacke angezogen werden!!!!!!!!!!!!!:D:D:D:cool:

Also ohne Brain-cap nach Italien.

Und was ist mit USA Helm mit DOT Nummer ?

Zitat:

Original geschrieben von h.huppi

Also ohne Brain-cap nach Italien.

Und was ist mit USA Helm mit DOT Nummer ?

Nach Italien immer nur mit ECE-Helm, alles andere kann sehr böse enden! Es kursieren da Geschichten von Harley-Fahrern im Internet, die wegen eines falschgen Helms kurz mal über ein halbes Jahr auf ihre Harley verzichten mussten, weil sie beschlagnahmt wurden ........ von den Kosten ganz zu schweigen.

Themenstarteram 23. April 2008 um 17:24

Danke mal für die Infos. Also ich werde garantiert nicht 2Monate aufs Bike verzichten müssen weil Bella Italia wird auf MICH verzichten wird, jedenfalls solange der Terror da anhält. Also Frankenreich Cote Azur, oder Spanien. Grüße

Ich sag´s ja: der Trend geht zum Zweit-Bike :D

Gruß

Harlelujah

am 24. April 2008 um 5:28

eins ist doch klar, wer sich so seine Geldboten vergraulen will, hats geschafft, die Pizzabäcker sehen mich nicht mehr :D

 

wolfgang

Dafür haben die Spagettifresser laut einer Studie,

die gefährlichten Tunnel in Europa.

Deine Antwort
Ähnliche Themen