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HELP - unangepasst Geschwindigkeit Autobahn - Aquaplaning.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 19:41

Habe mein Auto auf der Autobahn in die Leitplanke gesetzt. TVorne - Hinten beschädigt.

Das Wasser war auf einmal da - konnte ich nicht erkennen = Platzregen!

Die "Grünen" vor Ort. => Anzeige 80€ / 1 Punkt.

Hab Einspruch eingelegt. Jetzt wurde ein Unfallanalytisches Gutachten erstellt. Errechnet 96km/h.

Die Basis der Berechnung aber völlig falsch. Erster Aufprallpunkt falsch, Winkel Drehung falsch und Endposition völlig falsch.

Anhand der Bilder der "Grünen" wurde 40min später "aufwirbelndes" Wasser an vorbeifahrenden Fahrzeugen entdeckt. Also Erkennbar....

Wer hat Erfahrung, Tips bzw kann mir evtl. die Geschwindigkeit simulieren (Software).

Ein Gegengutachten ist momentan nicht vorgesehen. Anwalt ist eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Du betreibst diesen Aufwand nur wegen den 80 € und dem 1 Punkt? :confused:

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Du betreibst diesen Aufwand nur wegen den 80 € und dem 1 Punkt? :confused:

Verstehe ich auch nicht. Selbst wenn bei einem neuen Gutachten 60 km/h rauskommt warst du für die Wassermenge zu schnell. Sonst wäre dein Auto ja noch heile.

Eben. Der Vorwurf lautet ja auf unangepaßte Geschwindigkeit, deren Folge der Aquaplaning-Unfall war. Da spielt der absoute KM/H-Wert keine wirklich entscheidende Rolle.

am 10. Juli 2017 um 19:50

Wenn Du einen Anwalt eingeschaltet hast wird er das alles schon machen.

Da ein Gutachten erstellt ist, braucht es jetzt ein Gegengutachten und vor Gericht dann

wahrscheinlich noch einen dritten unabhängigen vom Gericht bestellten Gutachter.

Es wird also auf die Gutachter ankommen und nicht auf *Meinungen* hier aus dem Forum.

teuer teuer teuer. Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung.

Tatsache ist doch, daß bei dem Wetter angepaßter Geschwindigkeit überhaupt kein Aquaplaning aufgetreten wäre.

Das so was eine Rechtschutzversicherung übernimmt kann ich auch nicht glauben.

TE da geht es doch sicherlich noch um was anderes.

Vielleicht bekommen wir von der TE ja noch ein paar Informationen, um den Fall besser beurteilen zu können. Im Moment ist die Faktenlage ja noch reichlich dünn.

Wow, nach 14 Jahren ... egal ... was steht denn zur Profiltiefe im Gutachten?

am 10. Juli 2017 um 19:58

Ich vermute da mal die Fahrlässigkeitsklausel der Vollkaskoversicherung - aber da müsste uns TE aufklären.

Und auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es Basis und Komfort Tarife .... man sollte da nicht am falschen Ende sparen.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 10. Juli 2017 um 21:54:17 Uhr:

Das so was eine Rechtschutzversicherung übernimmt kann ich auch nicht glauben.

TE da geht es doch sicherlich noch um was anderes.

Zitat:

@Patricka schrieb am 10. Juli 2017 um 21:41:11 Uhr:

Das Wasser war auf einmal da - konnte ich nicht erkennen = Platzregen!

Gerade in solchen Fällen sollte man die gefahrene Geschwindigkeit durch sofortiges Gaswegnehmen drastisch verringern - besonders dann, wenn die Lenkung in Folge des Aufschwimmens der Vorderreifen noch leichtgängiger wird, als daß sie auf Grund der Servounterstützung ohnehin schon ist.

Vielleicht auch um die Versicherung, Streichung von Leistungen z. B. der Vollkasko oder Regress bei der Haftpflicht... ist doch aber letztlich völlig egal, worum´s genau geht.

Gegengutachten erstellen lassen, ab vor Gericht... und wenn´s nix bringt, ist das Geld dafür auch noch weg.

Wie soll man irgendwas simulieren? Wir wissen doch gar nichts... oder bekommt der "Gutachter im Forum", der diese Leistung anbietet, dann die Daten geliefert?

Mehr als vom Bremsweg mit einem geschätzten Reibungskoeffizient (zwischen 0,4 und 0,6, also reichlich Spielraum) auf die Geschwindigkeit zu schließen wird ohnehin kein seriöser Gutachter machen*... es gibt viel zu viele Variable, die da reinspielen (Wassertiefe - nicht nachweisbar, Profiltiefe, Reifenalter, ...).

Also, wie lang war der "Brems"weg? (oder die Strecke des "Abflugs")

*man könnte höchstens einen Fahrversuch durchführen, also die Reifen auf ein baugleiches Fahrzeug, mit der Feuerwehr die Straße unter Wasser setzen... so ungefähr...

am 10. Juli 2017 um 20:12

Gaswegnehmen ist grade bei Fronttrieblern keine so gute Idee.

Ich hab in der Fahrschule und mehreren Fahrsicherheitstrainings gelernt - auskuppeln und sanft lenken und bremsen wenn man schon von der Fahrbahn abgehoben hat und zwischen Fahrbahn und Reifen sich eine Wasserschicht befindet.

Das übernimmt heutzutage ja teilweise das ESP und solange keine Kurve kommt, geht das auch meist ohne Schäden ab. Natürlich das Lenkrad festhalten - Aquaplaning kommt häufig einseitig.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Juli 2017 um 22:00:22 Uhr:

Zitat:

@Patricka schrieb am 10. Juli 2017 um 21:41:11 Uhr:

Das Wasser war auf einmal da - konnte ich nicht erkennen = Platzregen!

Gerade in solchen Fällen sollte man die gefahrene Geschwindigkeit durch sofortiges Gaswegnehmen drastisch verringern - besonders dann, wenn die Lenkung in Folge des Aufschwimmens der Vorderreifen noch leichtgängiger wird, als daß sie auf Grund der Servounterstützung ohnehin schon ist.

Es ist vom TE leider nicht genau definiert,in wieder er wie oder was verkehrsrechtlich begangen hat.In sofern kann man keine entfernte Urteilsabgabe abgeben.

"Unangepasste Geschwindigkeit" schreiben die B*llen auch in den UB, wenn man auf winterlich blitzvereister Fahrbahn beim Abbiegen, ordnungsgemäß mit Winterreifen ausgerüstet, mit einer Mördergeschwindigkeit von 1 bis 2 km/h seitwärts rutscht und am Straßenrand parkende Fahrzeuge berührt.

Ergo: "Unangepasste Geschwindigkeit" ist die Allzweckwaffe der bundesdeutschen Exi- und Judikative.

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