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Heute auf der A70 bei Mäharbeiten
Hallo
Ich möchte mal wissen wie das ist.
Die Geschwindigkeit wurde auf 100 dann auf 80 reduziert wegen Mäharbeiten und wann ist die Geschwindigkeit wieder aufgehoben gleich nach dem Mähfahrzeug oder bis irgent wann?
MfG Ulli
Beste Antwort im Thema
Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist :
Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:
"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)
Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.
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32 Antworten
Hallole zusammen
Normalerweise erst bei der Nächsten Zufahrt
zur Autobahn. ist es aber eine Mobile Begrenzung
so würde ich dahingehend tendieren das nach Ende
der Gefahrensituation die Begrenzug auch aufgehoben ist.
Was rechtlich richtig ist ... entzieht sich meiner kenntniss
aber intresant ist es allemal. wo sind denn unsere
Gesetzesspetzialisten die immer gleich den Gesetzestext
aus der Schublade ziehen?
jol.
Bis zur nächsten Auffahrt ist ein immer wiederkehrender Blödsin, was hier schon endlos ausdiskutiert wurde.
Wenn kein Gefahrzeichen dabei steht, dann eben solange bis man die Strecke verlässt.
Die Arbeiter sind da halt meist zu blöde für, das richtig auszuschildern was denn nun tatsächlich gemeint ist.
Das Zusatzschild " Mäharbeiten" sagt nichts aus.
Das ist wie mit "Lärmschutz"...da darf ich mit einem Elektoauto auch nicht einfach schneller fahren.
Weiss es jemand genau?
Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist :
Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:
"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)
Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Wie gut, daß in Deutschland alles geregelt ist :
Die Anlage 2 zu § 41 StVO sagt unter Erläuterung Nr. 55 aus:
"Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282." (Anmerkung: Das sind die Aufhebungszeichen)
Das heisst im Klartext, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gilt, wenn die Mäharbeiten sichtbar vorbei sind.
WENN ein Gefahrzeichen am selben Mast steht !
Ansonsten eben nicht
Ich müsste nochmal genau darauf achten; meine aber, daß ein "Gefahrenstellen" - Zeichen bei Mäharbeiten immer gezeigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
wo sind denn unsere
Gesetzesspetzialisten die immer gleich den Gesetzestext
aus der Schublade ziehen?
Die machen sich erstmal mit der Materie vertraut und geben dann fundierte Antworten und schreiben nicht - um auf Teufel komm raus die erste Antworte zu liefern - irgendwelchen Unsinn wie z.B. sowas:
Zitat:
Normalerweise erst bei der Nächsten Zufahrt zur Autobahn.
MfG Zille
Nach geltender Rechtsprechung endet eine angezeigte Gefahr nicht unmittelbar (!!!) hinter einer Gefahrstelle/-strecke. Selbst wenn sich aus der Örtlichkeit subjektiv sicher ergibt, dass die Gefahr nicht mehr besteht, hat der Fahrzeugführer noch auf ein etwaiges Aufhebungszeichen zu achten. Erst beim Ausbleiben des Aufhebungszeichens
nach angemessener Wegstrecke hinter der angezeigten Gefahr gilt die Örtlichkeit als "zweifelsfrei" (!) ungefährlich.
So das habe ich gefunden ?? Fragen über Fragen, es liegt also im ermessen des Fahrers und wiederum der Polizei wer Recht hat wenns ein Verstoss wird ??
So was.
MfG Ulli
Gegenfrage:
Wie oft wird denn dort gemäht? Und wieviel Lebenszeit verliert man wohl, wenn man 2 km länger als nötig mit 80km/h statt 130km/h über die Autobahn fährt?
Ich verstehe diese überflüssigen Diskussionen langsam nicht mehr. Warum ist es so wichtig, unbedingt auf den Meter genau zu wissen, ab wann man seine Bleifuss-Sucht wieder befriedigen kann?
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Bis zur nächsten Auffahrt ist ein immer wiederkehrender Blödsin, was hier schon endlos ausdiskutiert wurde.
Rein rechtlich müßte dir aber jemand nachweisen, daß du nicht eben die Autobahn betreten hast (bzw. an der letzten Kreuzung abgebogen bist). Also ist es faktisch so.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Wie oft wird denn dort gemäht? Und wieviel Lebenszeit verliert man wohl, wenn man 2 km länger als nötig mit 80km/h statt 130km/h über die Autobahn fährt?
Ich verstehe diese überflüssigen Diskussionen langsam nicht mehr. Warum ist es so wichtig, unbedingt auf den Meter genau zu wissen, ab wann man seine Bleifuss-Sucht wieder befriedigen kann?
Darum gehts doch gar nicht.
Ich denke hier geht es keinem darum, unbedingt einen Meter früher als der Vordermann beschleunigen zu können, sondern um eine für den TE unklare Verkehrslage. Hierzu eine Frage zu stellen ist völlig legitim und dafür ist dieses Forum da.
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Bis zur nächsten Auffahrt ist ein immer wiederkehrender Blödsin, was hier schon endlos ausdiskutiert wurde.
Rein rechtlich müßte dir aber jemand nachweisen, daß du nicht eben die Autobahn betreten hast (bzw. an der letzten Kreuzung abgebogen bist). Also ist es faktisch so.
Nein, ist es nicht.
Denn wenn du ortskundig bist spielt es keine Rolle von wo du gekommen bist.
Ja aber es handelt sich ja um eine Mobile Gefahrenstelle die nicht immer da ist die Schilder sind normal verdeckt und werden zu Bau-Mäh usw. Arbeiten aufgeklappt.
Das weiss ich doch nicht wenn ich die nächste Auffahrt drauffahre, stimmt also es gilt bis zur nächsten Ausfahrt.
Zitat:
Original geschrieben von Ulli123
Ja aber es handelt sich ja um eine Mobile Gefahrenstelle die nicht immer da ist die Schilder sind normal verdeckt und werden zu Bau-Mäh usw. Arbeiten aufgeklappt.
Das weiss ich doch nicht wenn ich die nächste Auffahrt drauffahre, stimmt also es gilt bis zur nächsten Ausfahrt.
Und wo soll das stehen ?